ANZEIGE
Zurück zum Thema: Der Sachverhalt bietet wirklich wenig für eine Diskussion über Zivilcourage. Eine Zugbegleiterin fühlte sich - im Ergebnis zu Unrecht - in einer bedrohlichen Lage, unterstellte einer Gruppe wahrheitswidrig, ohne Fahrschein zu fahren und entscheidet sich zu einer mindestens fragwürdigen Aktion. Nun ja, Mitarbeiterin des Monats wird sie so sicher nicht. Aber sie mag ihre Gründe haben.
Abgesehen davon dass sie eine weit entfernte Kollegin ist betrachte ich ihre Vorgehensweise nicht als falsch.
Bei umsteiger ist wohl der Wurm drin, sie hatte Passagiere A im fiktiven Zug 2201 diese Personen ohne gültigen FA angetroffen. Daraus resultierte vielleicht ein Fahrtausschluß.
Im Zug 3302 traf sie wieder Passagiere A an und musste wohl aufgrund der Erfahrung von vorhin wieder annehmen dass diese keinen gültigen FA haben werden und sicherlich angepisst sind, vorsorglich hat sie sich abgesichert aber nur in der Form dass jemand die Polizei bzw Rettung ruft. Sie hatte nicht gefordert sich der Situation anzuschließen.
Es kommt öfters vor dass Passagiere sofort nach dem Fahrtausschluß vom Schwarzfahren rehabilitiert sind und eine Karte haben aber das ist in der Regel die Ausnahme, meistens ist das Schwarzfahren nicht so schnell kurierbar.
Richtig ist: "im Ergebnis zu Unrecht" aber ihre Glaskugel funktioniert auch nicht immer.
Sie hätte anders handeln können auch, hat aber auch keinen Fehler begangen.
