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Ich sage es euch schon heute voraus: am Rundfunksystem und dessen Finanzierung wird das BVerFG nicht's ändern, wetten? Dazu benötigte man eine 2/3 Mehrheit und GG-Änderung....
Seit wann benötigt das Bundesverfassungsgericht eine Zustimmung der Legislative, um ein verfassungswidriges Gesetz zu kippen??
Und nur für den Fall, dass du es nicht weißt: der Rundfunk wird im GG gar nicht angesprochen, bzw. fällt unter die Länderzuständigkeit. Da braucht man keine GG-Änderung, um das bestehende ÖR-Rundfunksystem zu ändern, das ist nämlich nur im Rundfunkstaatsvertrag zwischen den LÄNDERN vereinbart.
Aber die ganzen Landespolitiker sitzen ja in den entsprechenden Gremien und können schön auf ARD und ZDF einwirken. Warum sollte ich dann als Politiker eine so tolle und (vorgeblich unabhängige) Medienmaschine aus der Hand geben, indem ich den Geldhahn zudrehe?
Den ÖRs ist das natürlich nur recht: Wes Brot ich ess, ... Siehe den recht abstrusen Kommentar von Schönenborn.