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N'Abend!
Ich habe heute Post von der Bezirkshauptmannschaft aus Österreich bekommen. In dem Schreiben werde ich aufgefordert, den Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen XY zu nennen, der im September letztes Jahr(!!!) zur Mittagszeit am Achensee unterwegs war. Eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird mir in dem Schreiben nicht vorgeworfen. Ich soll lediglich den Fahrer nennen.
Unabhängig davon wer wirklich gefahren ist, was hat es damit auf sich? Ich muss lt. Gesetz die Auskunft binnen 2 Wochen erteilen. Ist das denn bereits ein Geständnis, das einen Einspruch später schwieriger macht? Ich habe keine Idee, was der Vorwurf genau sein könnte. Oder ist es auch möglich, das Zeugen für irgendwas gesucht werden? Bei der angegebenen Abteilung, Verkehr / Sicherheit, liegt ein Verstoß der österreichischen StVo allerdings nahe. Meine +1 und ich waren zur besagten Zeit mit einem Mietwagen, auf den das angegebene Kennzeichen passt, in der Gegend unterwegs. Wir können uns nicht an Blitzer oder dergleichen erinnern.
Ich finde es merkwürdig, dass so eine Aufforderung erst nach mehr als 4 Monaten eintrifft und keine Angaben gemacht werden, warum ich den Lenker nennen muss.
Die Autovermietung hat bisher keine zusätzlichen Gebühren erhoben, die sonst immer anfallen, wenn man mit einem Mietwagen eine Ordnungswidrigkeit begeht. Mein Hauptwohnsitz ist noch in MUC, aber ich wohne seit Anfang September 2012 in UK und bin hier auch gemeldet. Die Post kam nach UK (wahrscheinlich Adressauskunft vom Autovermieter). Sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein, würde sie nach 6 Monaten verjähren. Dazu fehlen mir noch 2 Monate.
Hat jemand Erfahrung mit der "Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe" und kann mir sagen, was als nächstes kommt? Kann ich bedenkenlos angeben wer gefahren ist oder sollte ich erst nach einem eventuellen Vorwurf fragen und dann den Lenker bekanntgeben? Sprich, entziehe ich mir selber Optionen, wenn ich so handle wie es von mir in dem Schreiben erwartet wird?
Ich habe inzwischen so weit recherchiert, dass ich in D (und wahrscheinlich auch hier in UK) keine Angst haben muss vor einer Strafverfolgung, wenn ich nichts unternehme. Allerdings kann ich mich dann nicht mehr mit ruhigem Gewissen in AT aufhalten. Und da ich gerne mal wieder mit OS und deren neuer C fliegen möchte, ist das keine akzeptable Option.
Ich habe heute Post von der Bezirkshauptmannschaft aus Österreich bekommen. In dem Schreiben werde ich aufgefordert, den Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen XY zu nennen, der im September letztes Jahr(!!!) zur Mittagszeit am Achensee unterwegs war. Eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird mir in dem Schreiben nicht vorgeworfen. Ich soll lediglich den Fahrer nennen.
Unabhängig davon wer wirklich gefahren ist, was hat es damit auf sich? Ich muss lt. Gesetz die Auskunft binnen 2 Wochen erteilen. Ist das denn bereits ein Geständnis, das einen Einspruch später schwieriger macht? Ich habe keine Idee, was der Vorwurf genau sein könnte. Oder ist es auch möglich, das Zeugen für irgendwas gesucht werden? Bei der angegebenen Abteilung, Verkehr / Sicherheit, liegt ein Verstoß der österreichischen StVo allerdings nahe. Meine +1 und ich waren zur besagten Zeit mit einem Mietwagen, auf den das angegebene Kennzeichen passt, in der Gegend unterwegs. Wir können uns nicht an Blitzer oder dergleichen erinnern.
Ich finde es merkwürdig, dass so eine Aufforderung erst nach mehr als 4 Monaten eintrifft und keine Angaben gemacht werden, warum ich den Lenker nennen muss.
Die Autovermietung hat bisher keine zusätzlichen Gebühren erhoben, die sonst immer anfallen, wenn man mit einem Mietwagen eine Ordnungswidrigkeit begeht. Mein Hauptwohnsitz ist noch in MUC, aber ich wohne seit Anfang September 2012 in UK und bin hier auch gemeldet. Die Post kam nach UK (wahrscheinlich Adressauskunft vom Autovermieter). Sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein, würde sie nach 6 Monaten verjähren. Dazu fehlen mir noch 2 Monate.
Hat jemand Erfahrung mit der "Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe" und kann mir sagen, was als nächstes kommt? Kann ich bedenkenlos angeben wer gefahren ist oder sollte ich erst nach einem eventuellen Vorwurf fragen und dann den Lenker bekanntgeben? Sprich, entziehe ich mir selber Optionen, wenn ich so handle wie es von mir in dem Schreiben erwartet wird?
Ich habe inzwischen so weit recherchiert, dass ich in D (und wahrscheinlich auch hier in UK) keine Angst haben muss vor einer Strafverfolgung, wenn ich nichts unternehme. Allerdings kann ich mich dann nicht mehr mit ruhigem Gewissen in AT aufhalten. Und da ich gerne mal wieder mit OS und deren neuer C fliegen möchte, ist das keine akzeptable Option.