Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe

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LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
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N'Abend!

Ich habe heute Post von der Bezirkshauptmannschaft aus Österreich bekommen. In dem Schreiben werde ich aufgefordert, den Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen XY zu nennen, der im September letztes Jahr(!!!) zur Mittagszeit am Achensee unterwegs war. Eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird mir in dem Schreiben nicht vorgeworfen. Ich soll lediglich den Fahrer nennen.

Unabhängig davon wer wirklich gefahren ist, was hat es damit auf sich? Ich muss lt. Gesetz die Auskunft binnen 2 Wochen erteilen. Ist das denn bereits ein Geständnis, das einen Einspruch später schwieriger macht? Ich habe keine Idee, was der Vorwurf genau sein könnte. Oder ist es auch möglich, das Zeugen für irgendwas gesucht werden? Bei der angegebenen Abteilung, Verkehr / Sicherheit, liegt ein Verstoß der österreichischen StVo allerdings nahe. Meine +1 und ich waren zur besagten Zeit mit einem Mietwagen, auf den das angegebene Kennzeichen passt, in der Gegend unterwegs. Wir können uns nicht an Blitzer oder dergleichen erinnern.

Ich finde es merkwürdig, dass so eine Aufforderung erst nach mehr als 4 Monaten eintrifft und keine Angaben gemacht werden, warum ich den Lenker nennen muss.

Die Autovermietung hat bisher keine zusätzlichen Gebühren erhoben, die sonst immer anfallen, wenn man mit einem Mietwagen eine Ordnungswidrigkeit begeht. Mein Hauptwohnsitz ist noch in MUC, aber ich wohne seit Anfang September 2012 in UK und bin hier auch gemeldet. Die Post kam nach UK (wahrscheinlich Adressauskunft vom Autovermieter). Sollte es eine Ordnungswidrigkeit sein, würde sie nach 6 Monaten verjähren. Dazu fehlen mir noch 2 Monate.

Hat jemand Erfahrung mit der "Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe" und kann mir sagen, was als nächstes kommt? Kann ich bedenkenlos angeben wer gefahren ist oder sollte ich erst nach einem eventuellen Vorwurf fragen und dann den Lenker bekanntgeben? Sprich, entziehe ich mir selber Optionen, wenn ich so handle wie es von mir in dem Schreiben erwartet wird?

Ich habe inzwischen so weit recherchiert, dass ich in D (und wahrscheinlich auch hier in UK) keine Angst haben muss vor einer Strafverfolgung, wenn ich nichts unternehme. Allerdings kann ich mich dann nicht mehr mit ruhigem Gewissen in AT aufhalten. Und da ich gerne mal wieder mit OS und deren neuer C fliegen möchte, ist das keine akzeptable Option.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.198
1.719
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wo ist das Problem? Falls du nichts gemacht hast wird es sich klären lassen, falls doch steh dazu wie ein Mann. Blitzer musst du nicht sehen um fotografiert zu werden ;-)

Die Behörde kann dich durchaus zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben wenn du verwaltungsrechtlich etwas am Stecken hast und nicht kooperierst. Soll heißen, du bekommst ein Interview mit der Polizei am VIE wenn dein Pass gescannt wird. Keine Festnahme, nur eine Ermittlung des Wohnsitzes. Kann aber bei knappen Anschlüssen in Anbetracht der Maschinenschreibkenntnisse der Polizisten ungut werden.
 

ghost

Erfahrenes Mitglied
10.04.2011
694
0
München
nur so als Hinweis, in Österreich wird auch von hinten geblitzt und mit weissen Blitzlicht, das sieht man nicht unbedingt. Ist aber rechtskräftig und wird auch in Deutschland vollstreckt. Und aufpassen bei Post aus Österreich, kann sehr unauffällig sein und leicht übersehen werden. Mein letztes Ticket kam in einen unscheinbaren normalen Umschlag der mit Urlaubswerbung für Salzburg gestempelt war. Wennst des als Werbung ansiehst und wegwirfst hast nen offenen Betrag auf deinem Konto und wirst bei der nächsten Kontrolle in Österrecih mal freundlich zur Seite gebeten und dann kostets mehr
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.198
1.719
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ordnungswidrigkeit
Gibt es in AT nicht, nur eine Verwaltungsübertretung. Und bei der gibt es zwar eine Verfolgungsverjährung von 6 Monaten, die für dich aber nicht relevant ist (da bereits Verfolgungshandlungen gesetzt), jedoch eine Vollstreckungsverjährung von 3 Jahren nach Übertretung - bis dahin ist also noch ein bisschen Zeit.
 
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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Ich hatte das auch einmal vor ein paar Jahren. Ich habe brav' angegeben, dass ich gefahren bin und habe danach nichts mehr gehoert. OK, das war nach SA und nicht innerhalb der EU, es kann aber sein, dass die damals die Aussage des Eigentuemers des Autos, ich waere gefahren, ueberpruefen wollten (es handelte sich um einen Privatwagen, nicht um einen Mietwagen).

Ging damals um fasch parken.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Also in D wurde mein Bruder mal mit dem Auto meiner Eltern geblitzt. Die wurden dann angeschrieben und hatten angeben, dass sie nicht wussten wer zu der Zeit das Fahrzeug geführt hatte. Dann hatte die Behörde wohl weiter ermittelt und mich angeschrieben obwohl ich schon 5 Jahre oder so nicht mehr unter der Adresse meiner Eltern gemeldet war, mein Bruder dort aber noch wohnte. Ich hab dann die Frist voll ausgenutzt und denen geantwortet, dass ich das Fahrzeug nicht geführt habe. In D lag die Verjährungsfrist bei 3 Monaten. Die waren dann rum bevor sie meinen Bruder ermittelt hatten und schon konnten sie nichts mehr machen, Datenschutzrechtlich aber natürlich bedenklich, dass sie mich einfach so wegen einem Vergehen mit einem fremden PKW ermitteln und anschreiben.
 
Y

YuropFlyer

Guest
:LOL: auch nicht schlecht :D

Das dir als französischem Rechtsanwalt solche krummen Touren gefallen, verwundert mich wieso schon wieder nicht..

@OP: Gib die korrekten Angaben durch, alles andere wäre Quatsch und könnte später übel auf dich zurückkommen.
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Österreich hat mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen was die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (oder wie immer das in Austria heißt) anbelangt.

Wenn Du also Post aus Österreich in so einer Angelegenheit bekommst, ist das eigentlich nichts anderes als ob dich eine deutsche Behörde angeschrieben hätte.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.890
580
CGN
wie wäre es einfach mit der Wahrheit: Ihr hattet das Auto als Familie/mit Freunden gemietet. Wer genau wann gefahren ist, lässt sich nicht reproduzieren. Aber je nach dem, um was es geht, möge man Dir Detalis, z.B. ein Foto zusenden, das würde ggf. die Sache erleichtern
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.326
1.113
Unbedingt sind Formulierungen zu vermeiden wie z.B.
- "Ich kann mich nicht erinnern, wer gefahren ist"
- "vermutlich (wahrscheinlich, ich glaube) Herr X" oder
- "gelenkt hat der Herr X oder Herr Y"
Derartige Angaben werden als Nichterteilung der Auskunft gewertet!

:eek: Keine Schlupflöcher in der Alpenrepublik :sick:
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Das ist auch kein streng juristischer Ratschlag. Der gesunde Menschenverstand hilft. Wer meint wegen sowas bei der Passkontrolle in VIE angehalten zu werden, dem kann ich wirklich nicht mehr helfen :doh:
Dass ausgerechnet jemand, der mittlerweile mit dem 30. Usernick hier präsent ist, mit "gesundem Menschenverstand" argumentiert, kann man wohl mit Fug und Recht als Chuzpe bezeichnen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Gibt es in AT nicht, nur eine Verwaltungsübertretung. Und bei der gibt es zwar eine Verfolgungsverjährung von 6 Monaten, die für dich aber nicht relevant ist (da bereits Verfolgungshandlungen gesetzt), jedoch eine Vollstreckungsverjährung von 3 Jahren nach Übertretung - bis dahin ist also noch ein bisschen Zeit.

Und wenn der Betroffene erst nach 6 Monaten davon erfährt?
Sprich wenn seine Freundin erst später abgeschrieben wird aber er schon vorher davon wusste?