Schimmel in neuer Mietwohnung

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
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ok, aber wodrauf? Mir fällt höchstens negative Feststellungsklage ein. Und für die gibst m.E. keine Grundlage, denn die Vermieterin hat ja schriftlich noch nicht einmal behauptet, dass man das bezahlen soll...

Da hast du natürlich vollkommen recht. Aber im Prinzip dachte ich an eine negative Feststellungsklage.

Das ganze Szenario hört sich auf jeden Fall nach Ärger an.
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.911
9
HON olulu
Da ist wohl wirklich ein Gutachter gefragt.
IMHO kann man tatsächlich falsch Lüften, z.B. wenn man wochenlang das Fenster gekippt hat, die nahe liegende Wand auskühlt und damit dauerhaft Feuchtigkeit kondensiert.
Meist kommt Schimmel aber von unfachmännisch ausgeführten Isolierarbeiten und Wärmebrücken - bauliche Mängel.

....so sehe ich das auch. Nach 8 Wochen soll falsches Lüften verantwortlich sein und in dieser Zeit soll sich Schimmel gebildet haben? Niemals.......das Problem ist ein anderes und war schon vorher vorhanden.

P.S.
meine Meinung dazu ist von Vermieterseite!
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.454
162
AMS/RTM
Da irrst Du gewaltig.

Zwar kann Dir der Vermieter tatsächlich nicht vorschreiben, wie und wann Du zu lüften hast. Jedoch gibt es eine Pflicht des Mieters zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache, weil sie eben nicht sein Eigentum ist.

Wer nicht lüftet und/oder den ganzen Tag zuhause sitzt, produziert Kondenswasser und damit erhöhte Luftfeuchtigkeit. Dies in Kombination mit Dingen wie Kochen, Baden, Duschen etc. verursacht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit spätestens im Winter Schimmel an den kalten Außenwänden. Wenn der Vermieter gleichzeitig nachweisen kann, daß keine baulichen Mängel bestehen, macht sich der nicht lüftende Mieter in voller Höhe schadensersatzpflichtig.

Gilt zwar für Österreich, aber mit geschickten Anwälten könnte man vielleicht für Deutschland das gleiche erreichen:

16.10.2009 - 6 Ob 272/08f
Wer haftet bei Schimmelbildung in der Wohnung?

Schimmelbefall ist ein häufig anzutreffendes Problem beim Wohnen. Insbesondere in kleineren Neubauwohnungen treffen gleich mehrere „Risikofaktoren“ aufeinander: Dichte Fenster und Türen, wenig Platz und oft Familien mit Kindern, die auf relativ kleinem Raum zusammenleben müssen.

Das Ergebnis: Hohe Luftfeuchtigkeit und in der Folge Schimmelbefall in der Wohnung.
Die Vermieter machen in solchen Fällen meist die Mieter wegen falschem Heiz- und Lüftungsverhalten verantwortlich und versuchen, Kosten zur Schimmelbeseitigung und für Schäden am Mietobjekt den Mietern in Rechnung zu stellen.
Einer dieser Fälle landete vor kurzem beim Obersten Gerichtshof. Der OGH hält aber in seiner Entscheidung (6 Ob 272/08 f) fest, dass bei normalem Wohnverhalten den Mieter keine Schuld trifft und ein besonderes Lüftungs- und Wohnverhalten ausdrücklich vertraglich vereinbart werden muss, damit ein Mieter im Falle von Schimmelbildung zur Kasse gebeten werden kann.


Quelle: https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=98
 
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YuropFlyer

Guest
Meiner persönlichen Erfahrung nach ist Schimmel zu 99% baulich bedingt, der Mieter kann praktisch nie etwas für massiven Schimmelbefall. Es mag Ausnahmen geben, aber in der typischen "Schimmelwohnung" ist einfach die Bausubstanz schuld. Mit permanentem lüften, heizen, trocken, etc. mag man den Schimmelbefall dann etwas bremsen können, aber so ein "perfektes" Anti-Schimmel-Vorgehen ist keinem Mieter zuzutrauen.

Leider spielen auch 2013 noch viele Vermieter das traurige "Mieter ist schuld am Schimmel"-Spiel..
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.222
37
ISBN 3932564030
Um mal etwas Substanz in diesen, nur auf hörensagen von einem Bekannten einer Partei basieren Spekulationthread, zu bringen ...

...von der Kaution abziehen geht schon mal gar nicht, die ist für Mietausfälle/Instandsetzungen nach Auszug gedacht, nicht während des Mietverhältnisses...

§ 551 BGB sagt dazu: "... Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten ..."

Zu den Pflichten des Mieters gehört, neben der Mietzahlung, u.a. auch der sorgsame Umgang mit dem Eigentum des Vermieters. Wenn der Vermieter nun der Meinung ist, der Mieter habe diese verletzt, kann er selbstverständlich (nach Ende des MV) Geld aus der Mietsicherheit einbehalten. Ob das rechtlich im vorliegenden Fall einwandfrei ist, kann der Mieter dann im Rechstwege, ebenso selbstverständlich, klären lassen.

Da ich (leider) oft mit solchen Schimmelproblemen zu tun hab, will ich mich an den Spekulationen hier nicht beteiligen.
Was allerdings auffällt, ist das Wohnungen oft jahrzehntelang schimmelfrei sind und nach Mieterwechsel plötzlich Schimmel auftritt. Es fällt mir schwer zu glauben, das exakt zum Zeitpunkt des Mieterwechsels sich die Gebäudesubstanz schlagartig verschlechtert haben soll.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.454
162
AMS/RTM
Was allerdings auffällt, ist das Wohnungen oft jahrzehntelang schimmelfrei sind und nach Mieterwechsel plötzlich Schimmel auftritt. Es fällt mir schwer zu glauben, das exakt zum Zeitpunkt des Mieterwechsels sich die Gebäudesubstanz schlagartig verschlechtert haben soll.

Das sicher nicht, aber es wird natürlich Mieter geben, die mehr Lüften und welche, die weniger Lüften. Als Mieter kann ich aber erwarten, dass auch wenn ich kaum lüfte, nicht sofort der Schimmel spriesst...
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.206
63
Mein Lieblingsthema! Jahrelang kein Schimmel in der Wohnung. Auch nicht in der baugleichen Wohnung darunter und darüber. Dann kam eine Familie, die in der Küche nur eine Umwälzdunstabzugshaube (also keinen Anschluss nach draußen) und den Kondenstrockner stehen hatte. Natürlich hat die Mieterin ausreichend gelüftet! Immer schön auf Kippstellung, wenn überhaupt, wie der Nachbar gegenüber meinte. Letztendlich sind wir aus Kostengründen auf einen Vergleich eingegangen. Der gerichtlich bestellte Gutachter hat im Mai erklärt, dass er erst zu den gleichen Temperaturverhältnissen wie bei der Schimmelentstehung (Dezember) ein Gutachten erstellen kann!!! Solange dürfte die Wohnung nicht vermietet werden! Um unsere Nerven mit diesen Mietern zu schonen (die zum Glück vor Entstehung der Schimmels bereits gekündigt hatten und nach einem Jahr wieder ausgezogen sind), sind wir darauf eingegangen. Im Endeffekt hat es uns einiges an Geld gekostet. Ich lass das Haus gerade energetisch sanieren und werde auf jeden Fall eine Lüftungsanlage einbauen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das sicher nicht, aber es wird natürlich Mieter geben, die mehr Lüften und welche, die weniger Lüften. Als Mieter kann ich aber erwarten, dass auch wenn ich kaum lüfte, nicht sofort der Schimmel spriesst...

Also ich wohne seit Jahren in einer Dachgeschosswohnung, Baujahr 1954. Alles nicht wirklich gedämmt, aber so kann ich dort Wäsche trocknen wie ich lustig bin ohne das es Schimmelt.
Gut, grundsätzlich will sie die Kosten jetzt natürlich niedrig halten. Negative Feststellunsgsklagen sind dazu nicht der richtige Weg denn dann schuldet die Vermieterin ihr nachher Geld für den Anwalt und das muss im Zweifel eingeklagt werden. Wenn es wirklich so ist "kein Auftrag erteilt, also nicht bezahlen" dann sollte sie wohl das machen. Wenn die Vermieterin später die Kaution einbehalten will kann man dagegen dann ja immernoch vorgehen, was allerdings ein Problem wird wenn sie in ihr Heimatland zurückkehrt.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
Gut, grundsätzlich will sie die Kosten jetzt natürlich niedrig halten. ...........was allerdings ein Problem wird wenn sie in ihr Heimatland zurückkehrt.

Dann einfach nix machen und warten ob die Vermieterin einen verklagt.

Ansonsten, die Kaution bei Kündigung "abwohnen" dann gibt es auch nix mehr einzubehalten - und dir Rückkehr ins Heimatland ist dann das Problem der Vermieterin.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Ansonsten, die Kaution bei Kündigung "abwohnen" dann gibt es auch nix mehr einzubehalten - und dir Rückkehr ins Heimatland ist dann das Problem der Vermieterin.

Wird vielleicht schwierig. Sie wohnt dort mit einer Mitbewohnerin die noch ein Jahr länger in Deutschland bleibt. Je nachdem wer im Mietvertrag drin steht ist dann dafür verantwortlich.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
Wird vielleicht schwierig. Sie wohnt dort mit einer Mitbewohnerin die noch ein Jahr länger in Deutschland bleibt. Je nachdem wer im Mietvertrag drin steht ist dann dafür verantwortlich.


OK das ist blöde. Aber dann wird die ganze Geschichte ja noch blöder, wer hat jetzt den Schimmel verursacht? Deine Freundin, die Mitbewohnerin, das Haus, alle zusammen??????

Auf der anderen Seite kann die Mitbewohnerin ja auch die Kaution abwohnen, denn wenn der Schimmel mit der Kaution verrechnet werden soll wird dies ja erst bei Beendigung des Mietverhältnisses passieren. Somit ist deine Freundin die Sache sowieso zum Zeitpunkt ihres Auzugs los.
 
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eagle_eye

Erfahrenes Mitglied
14.01.2010
373
0
BRE|KUL|BKK|SIN
Ich denke, ohne Anwalt kommst hier nicht weiter.
Am Ende noch nen Gutachter, wer für den Schimmel verantwortlich ist.

Der Vermieter wird eh immer sagen, dass nicht gelüftet wurde...

genauso ist es leider, keine frage!

wenn man hier so einige der ratschläge und rechtsmeinungen liest, dann -sorry- stehen einem die haare zu berge. :confused:

@01i3um73vxc1: wenn deine freundin nur ein geringes einkommen hat (studentin?), dann hat sie im vorfeld anspruch auf
a) staatliche beratungshilfe (mit anwalt) und b) falls es zum prozess kommt (egal ob sie ihn anfängt oder die vermieterin), dann bekommt sie prozesskostenhilfe. beides ist in gesetzen geregelt und muss beim amtsgericht beantragt werden.

vorab bei einer verbraucherzentrale (wo wohnt sie?) fachlich beraten lassen, kostet so zwischen ca. 10 und 20€.
zunächst soll sie die rechnung kopieren, das original an die vermieterin zurücksenden und die forderung dem grunde und der höhe nach bestreiten sowie die verrechnung mit dem mietdeponat untersagen...

viel glück!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.441
31
genauso ist es leider, keine frage!

wenn man hier so einige der ratschläge und rechtsmeinungen liest, dann -sorry- stehen einem die haare zu berge. :confused:

@01i3um73vxc1: wenn deine freundin nur ein geringes einkommen hat (studentin?), dann hat sie im vorfeld anspruch auf
a) staatliche beratungshilfe (mit anwalt) und b) falls es zum prozess kommt (egal ob sie ihn anfängt oder die vermieterin), dann bekommt sie prozesskostenhilfe. beides ist in gesetzen geregelt und muss beim amtsgericht beantragt werden.

vorab bei einer verbraucherzentrale (wo wohnt sie?) fachlich beraten lassen, kostet so zwischen ca. 10 und 20€.
zunächst soll sie die rechnung kopieren, das original an die vermieterin zurücksenden und die forderung dem grunde und der höhe nach bestreiten sowie die verrechnung mit dem mietdeponat untersagen...

viel glück!

Unter dem Aspekt der Klage usw. empfiehlt es sich eher in den örtlichen Mieterverein einzutreten als zur Verbraucherzentrale. Den Mitglieder dieser Vereine werden 1. kostenlos beraten und 2. im Falle eines Prozesses auch kostenlos vertreten. Und da vor allem von Anwälten die jede Menge Praxiserfahrung haben.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Bevor man über Klage oder nicht Klage diskutiert, würde ich ja mit den Grundsatzfragen anfangen:

1. An wen ist die Rechnung adressiert und von wem kommt sie?

2. Wenn die vom Handwerker kommt und an die Vermieterin adressiert ist: Dann ist das nicht mal eine Zahlungsaufforderung an die Mieterin. Abheften in die Kategorie "Zur Kenntnisnahme".

3. Wenn die vom Handwerker kommt und an die Mieterin adressiert ist: Den Handwerker anrufen und um Zusendung des von der Mieterin unterschriebenen Auftrags bitten oder erfragen, wann die Mieterin diesen telefonisch beauftragt hat.

Ich vermute mal, 2. gewinnt. Dann hat es die Mieterin solange nicht zu interessieren, bis die Vermieterin eine begründete Forderung gegen die Mieterin erhebt. Solange die Begründung fehlt oder diese Forderung nicht kommt, greift wieder der Punkt "Abheften". Wenn die Vermieterin was will, muß die ihre Forderung durchsetzen, nicht andersherum. Also Ball flach halten...

Ansonsten: 380 EUR für vier Stunden ist IMHO nicht frech sondern (leider) in der heutigen Zeit normal. Wer mal bei der (un)freundlichen BMW Werkstatt war und 147 EUR / h für einen KFZ-Mechaniker bezahlt hat, wird das genauso sehen.
 

Springsteen

Erfahrenes Mitglied
04.10.2011
297
0
Hamburg
...

Ansonsten: 380 EUR für vier Stunden ist IMHO nicht frech sondern (leider) in der heutigen Zeit normal. Wer mal bei der (un)freundlichen BMW Werkstatt war und 147 EUR / h für einen KFZ-Mechaniker bezahlt hat, wird das genauso sehen.

147 € sind mit Sicherheit nicht normal, auch wenn ich sowas letztens genauso löhnen musste bei einer BMW-Ndl., die waren aber freundlich ;) Da wird nun wirklich der ganze Rattenschwanz des Hauses mitbezahlt.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
6
MUC
147 € sind mit Sicherheit nicht normal, auch wenn ich sowas letztens genauso löhnen musste bei einer BMW-Ndl., die waren aber freundlich ;) Da wird nun wirklich der ganze Rattenschwanz des Hauses mitbezahlt.

also bei uns (auf dem Dorf in Erding) kostet die Stunde 120,-€ + Mwst. =>142,80€
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Schimmel Gutachter dürfte in Zukunft ein lohnendes Gewerbe in Deutschland werden, wenn ich mir die ganzen staatlich verordneten und durch den Steuerzahler subventionierten Abdichtungsmaßnahmen anschaue, die fast alle ohne aktive Lüftung ausgeführt werden. ;)
Ich hätte da noch ein Berufsbild mit großen Zukunftschancen:

Fogging Gutachter

Was ist Fogging: Schwarzstaub – Wikipedia

Hatte ich selbst 2005, innerhalb weniger Wochen war die ganze Bude schwarz. Ursache: Die Maler des Vermieters benutzten vor Einzug Billig-Farbe. Vermieter weigerte sich instandzusetzen, also Klage beim AG, Gutachten, Ergebnis wie oben, Vermieter musste die ganze Wohnung neu malern lassen + 20% Mietminderung für 18 Monate. Die Schwierigkeit: finde mal einen RA, der sich mit dem Thema auskennt.

Fogging tritt viel häufiger auf, als man sich vorstellt, die meisten halten es für Schimmel.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Schimmel Gutachter dürfte in Zukunft ein lohnendes Gewerbe in Deutschland werden, wenn ich mir die ganzen staatlich verordneten und durch den Steuerzahler subventionierten Abdichtungsmaßnahmen anschaue, die fast alle ohne aktive Lüftung ausgeführt werden. ;)
Danke für den Tip. Ich spreche "die Tage" mal mit dem örtlichen Berufsberatungszentrum zwecks Umschulung.
Als Bademeister bringe ich ja gewisse Vorkenntnisse mit. :eek:
 

jalapene

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
504
0
.
wieviel ein Mieter zu lüften hat ist durchaus vorgeschrieben, auch was ihm zuzumuten ist usw.
auch wenn es im ersten Moment unseriös klingt ist es durchaus sinnvoll so.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Scheint jetzt noch ein bisschen komplizierter zu werden. Der Mietvertrag wurde wohl von der Firma geschlossen bei der sie hier ausgebildet wird (Ist eine Entsendung aus dem Ausland). Somit steht sie nicht im Mietvertrag. Im Mietvertrag steht im Kleingedruckten, dass der Mieter "Verschmutzungen die zu Beschädigungen führen können wie Verkalkungen oder Schimmelbefall bedarfsgerecht entfernen muss". Er verpflichtet sich auch "ausreichend zu lüften". Wenn das da so schon drin steht kann man wohl davon ausgehen, dass die Vermieterin (Privat) damit schon Erfahrungen hatte in der Vergangenheit und die Wohnung auch vorher nicht Schimmelfrei war. In meinem Standardmietvertrag steht sowas nämlich nicht drin.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Im Mietvertrag steht im Kleingedruckten, dass der Mieter "Verschmutzungen die zu Beschädigungen führen können wie Verkalkungen oder Schimmelbefall bedarfsgerecht entfernen muss". Er verpflichtet sich auch "ausreichend zu lüften".

Diese Klausel dürfte sich als nicht gerichtsfest erweisen.