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Diese Klausel dürfte sich als nicht gerichtsfest erweisen.
Was soll sie der Vermieterin denn schreiben? "Anbei erhalten Sie die Rechnung der Firma xxx die fälschlicherweise an mich zugestellt wurde. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich für diese Arbeiten keinen Auftrag erteilt habe, die Kosten sind daher nicht von mir zu übernehmen sondern liegen in der Verantwortung des Auftraggebers." So oder anders?
Ist aber sowieso alles Blödsinn. Da die Firma im Mietvertrag steht muss die ja auch die Rechnung bekommen. Und da müsste die dann ja auch auf jeden Fall auf den Firmennamen lauten.
Sie spricht Morgen mal mit ihrer Firma, hat aber Angst das die einbehaltene Kaution später bei ihr vom Gehalt abziehen. In Deutschland wohl kaum möglich, aber wenn sie zurück in ihrem Land ist könnte das ja theoretisch schon passieren.
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