Schimmel in neuer Mietwohnung

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Diese Klausel dürfte sich als nicht gerichtsfest erweisen.

Was soll sie der Vermieterin denn schreiben? "Anbei erhalten Sie die Rechnung der Firma xxx die fälschlicherweise an mich zugestellt wurde. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich für diese Arbeiten keinen Auftrag erteilt habe, die Kosten sind daher nicht von mir zu übernehmen sondern liegen in der Verantwortung des Auftraggebers." So oder anders?

Ist aber sowieso alles Blödsinn. Da die Firma im Mietvertrag steht muss die ja auch die Rechnung bekommen. Und da müsste die dann ja auch auf jeden Fall auf den Firmennamen lauten.
Sie spricht Morgen mal mit ihrer Firma, hat aber Angst das die einbehaltene Kaution später bei ihr vom Gehalt abziehen. In Deutschland wohl kaum möglich, aber wenn sie zurück in ihrem Land ist könnte das ja theoretisch schon passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Scheint jetzt noch ein bisschen komplizierter zu werden.

Das wird es jetzt in der Tat.

Nach meinem Dafürhalten hätte sie von dem Schimmelbefall zunächst ihre Firma, die ja offenbar als Mieter der Wohnung auftritt, informieren müssen. Jene hätte sich dann bei Bedarf mit der Vermieterin in Verbindung gesetzt und jene in Verzug (Anzeige eines Mietmangels) gesetzt.

Könnte es sein, daß Firma und Vermieterin eventuell eine zusätzliche Vereinbarung abgeschlossen haben, die die fortlaufende Instandsetzung wegen durch Mieter verursachter Schäden (Deine Freundin wohnt ja nur auf Zeit darin?) abdeckt?

Ist nur so eine Idee, die das eilfertige Bemühen um Beseitigung des Schimmels und womöglich auch die hohe Rechnung erklärte.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Könnte es sein, daß Firma und Vermieterin eventuell eine zusätzliche Vereinbarung abgeschlossen haben, die die fortlaufende Instandsetzung wegen durch Mieter verursachter Schäden (Deine Freundin wohnt ja nur auf Zeit darin?) abdeckt?

Dann wäre die Rechnung doch aber gleich an die Firma gegangen und nicht an die Vermieterin. Und die hätte die Rechnung auch nicht an die Bewohner zum bezahlen gegeben. Das kommt mir alles reichlich unprofessionell vor.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Sie spricht Morgen mal mit ihrer Firma, hat aber Angst das die einbehaltene Kaution später bei ihr vom Gehalt abziehen. In Deutschland wohl kaum möglich, aber wenn sie zurück in ihrem Land ist könnte das ja theoretisch schon passieren.

Ehrlich gesagt, denke ich, daß weder Du noch sonst jemand hier helfen kann, ohne die genauen Umstände zu kennen.

Da ist soviel Ungereimtes beeinander, daß weiteres Spekulieren niemanden weiterbringt.

Wenn sie jetzt schon Angst hat, die Kaution später vom Gehalt abgezogen zu bekommen, tut sich die nächste Baustelle auf.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hab den kompletten Mietvertrag jetzt hier. Der wurde eh nur von November bis Ende März geschlossen da die Vermieterin danach die Wohnung selbst nutzen will. Hier mag also die Vermutung nahe liegen, dass man sich mal eben eine teure Sanierung auf Kosten des Mieters gönnen wollte bevor man dort selbst einzieht. Als Mieter steht die Firma drin und dahinter "für Frau ... und Frau ...". Also trägt die Firma wohl die Verantwortung.
Sie wird Morgen mit der Firma sprechen, mal schauen was bei rauskommt. Ich kenne die Firma ja nicht und weiß daher nicht ob ihre Angst darüber, dass diese die Kaution einbehalten könnten, berechtigt ist.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Sehe ich genau so. Das ist einzig und allein nur eine falsche Bauweise. Es wird an allen Ecken gespart und somit ist fast überall auch ein Schimmelproblem.

Rechne einfach 'mal aus, welche Bauqualität man mit 6 EUR Kaltmiete hinstellen kann...!?

Wenn die Vermieterin sich stur stellt würde ich zum Mieterverein gehen, und dann evtl. gegen die Vermieterin klagen.

Wieso das denn? Mit welcher Anspruchsgrundlage? Klagen müßte ja wohl - wenn - die Vermieterin, nicht die Mieterin. Die Vermieterin will ja Geld haben.

Auf jeden Fall das ganze zeitnah erledigen - in zwei, drei Jahren lässt sich das nicht mehr klären.

Oder es ist dann verjährt und hat sich damit von selbst erledigt. :rolleyes:
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
33
Oder es ist dann verjährt und hat sich damit von selbst erledigt. :rolleyes:

Die Verjährung ist doch vollkommen egal - in diesem speziellen Fall. Es scheint mir nicht so als ob die Mieterin ihre Ansprüche gerichtlich in D durchsetzen kann/will wenn sie wieder in der Heimat ist.

Ist aber jetzt ja eh alles anders, weil die Mieterin ja gar nicht die Mieterin ist.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ihr Arbeitgeber hat ihr gesagt, sie hätte damit vorher zu denen kommen sollen. Jetzt wollen die, dass sie die Rechnung bezahlt :rolleyes:
 

kretschmer

Gesperrt
12.09.2012
10
0
Wie gesagt, die Kaution darf dafür sowieso nicht einbegahlten werden!!! Auch Stromkosten ect. dürfen nicht von der Kaution abgezogen werden. Sie sollte sich mal an den Mieterbund wenden. Die Kosten zwar eine kleine Jahresgebühr, sind aber wirklich fähig und kennen die gesetzlichen Grundlagen. Such doch mal die nächste Anlaufstelle mit ihr raus.
Die Kosten der Schimmelbeseitigung muss sie nämlich auch nicht tragen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Denke ich sollte mal mit der Vermieterin sprechen, damit die ihre Forderung vielleicht fallen lässt und so garnichts an die Firma schickt. Aber dazu bräuchte mich was rechtssicheres schwarz auf weiß :(
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ich rate Dir/Deiner Freundin, 150 € für eine Erstberatung in die Hand zu nehmen und einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.

Du wirst da vermutlich (leider) nichts löten können, die Sache ist komplett verfahren.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was soll das bringen wenn sich ihr Arbeitgeber eh quer stellt? Da bringt es doch nur noch etwas wenn die Vermieterin die Forderung fallen lässt.
 

SFM

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
722
0
MUC
Wie gesagt, die Kaution darf dafür sowieso nicht einbegahlten werden!!! Auch Stromkosten ect. dürfen nicht von der Kaution abgezogen werden. Sie sollte sich mal an den Mieterbund wenden. Die Kosten zwar eine kleine Jahresgebühr, sind aber wirklich fähig und kennen die gesetzlichen Grundlagen. Such doch mal die nächste Anlaufstelle mit ihr raus.
Die Kosten der Schimmelbeseitigung muss sie nämlich auch nicht tragen.
Ist es nicht so, dass man Mitglied im Mieterbund werden muss, BEVOR ein Schaden/Streit entsteht?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.192
Bitte hört doch mit diesem falsch-Lüften-Blödsinn auf. Das ist eine Erfindung der Vermieter.
Es kann mir doch keiner Vorschreiben, wie ich zu Lüften habe. Wenn doch, dann muss das eben in den Mietvetrag hinein. Aber es muss doch möglich sein, in einer modernen Wohnung ohne regelmentierte Lüftungszeiten zu leben...

Nein ist kein Schwachsinn, frag mal den Bautechniker Deines Vertrauens.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was bringt der Mietverein wenn sie nicht Mieter ist sondern nur Nutzer? Zumal der mit Aufnahmegebühr auch mal eben 100€ im Jahr kostet. Wenn sie dann nachher doch bezahlen muss weil die Firma nicht mitspielt sind das nur zusätzliche Kosten.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Was bringt der Mietverein wenn sie nicht Mieter ist sondern nur Nutzer? Zumal der mit Aufnahmegebühr auch mal eben 100€ im Jahr kostet. Wenn sie dann nachher doch bezahlen muss weil die Firma nicht mitspielt sind das nur zusätzliche Kosten.

Natürlich nix. Aber in der Sache bringt deine ganze Fragerei nix, weil deine Freundin eben noch nicht einmal Mieterin ist. Daher hättest du diese Thread nie eröffnen müssen. Letztlich kannst deine Freundin höchstwahrscheinlich nix anderes machen als "gute Laune, zum bösen Spiel". Die Rechnung die vorliegt muss sie natürlich nicht bezahlen. Dann geht die Vermieterin an den Arbeitgeber, der zahlt und holt sich das Geld zurück.

So das ist jetzt meine absolute Laienmeinung, wenn ihr was retten wollt braucht ihr einen Rat vom Profi bzw. regelt das mit Vermieterin und Arbeitgeber.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Was soll das bringen wenn sich ihr Arbeitgeber eh quer stellt? Da bringt es doch nur noch etwas wenn die Vermieterin die Forderung fallen lässt.
Jetzt wird es langsam merkwürdig.:rolleyes:

Nachdem Deine Freundin durch ihr offenbar laienhaftes Verhalten mit einer Rechnung konfrontiert wird, die auch ihr Arbeitgeber ablehnt zu bezahlen, ist doch jetzt das Gebot der Stunde, zu erfahren, wie die Lage juristisch eingeschätzt wird und zwar nicht hier im Netz, sondern von einem Fachanwalt für Mietrecht, s.o.

Oder glaubst Du ernsthaft, daß die gleiche Hausverwaltung, die nicht einmal darauf hinwies, daß Deine Freundin hinsichtlich des Mietvertrages nicht berechtigt ist, einen Auftrag zur Instandsetzung zu erteilen (keine Gefahr im Verzug) und ihr auch noch die hohe Rechnung in die Hand drückt, nun auf Dein Bitten davon Abstand nimmt?:doh:

I´m outa here...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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I´m outa here...

Du bist also raus weil ich sie nicht gleich zum Anwalt schicke um ihr in diesem Moment nicht noch mehr Kosten aufzubrummen? :rolleyes: Na dann, tschüss.
Ein Anwalt hat hier einen ähnlich gelagerten Fall beanwortet. Und ja, ich glaub das wenn die Vermieterin merkt das sie rechtlich auf wackeligen Beinen steht sich das evtl. nochmal überlegt. Hier scheint es meiner Meinung nach ein Kommunikationsproblem zu geben, vielleicht ist das auch aufgrund der Sprachbarriere entstanden. Es wird ja auch Gründe geben warum der Arbeitgeber da nicht helfen will sondern einfach sagt "ihr zahlt das, ich will damit nichts zu tun haben, ihr hättet mich früher kontaktieren müssen". Der hat sich da ja nun auch nicht mit der rechtlichen Situation beschäftigt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Du bist also raus weil ich sie nicht gleich zum Anwalt schicke um ihr in diesem Moment nicht noch mehr Kosten aufzubrummen? :rolleyes: Na dann, tschüss.
Ein Anwalt hat hier einen ähnlich gelagerten Fall beanwortet. Und ja, ich glaub das wenn die Vermieterin merkt das sie rechtlich auf wackeligen Beinen steht sich das evtl. nochmal überlegt. Hier scheint es meiner Meinung nach ein Kommunikationsproblem zu geben, vielleicht ist das auch aufgrund der Sprachbarriere entstanden. Es wird ja auch Gründe geben warum der Arbeitgeber da nicht helfen will sondern einfach sagt "ihr zahlt das, ich will damit nichts zu tun haben, ihr hättet mich früher kontaktieren müssen". Der hat sich da ja nun auch nicht mit der rechtlichen Situation beschäftigt.


Wie kommst du darauf das die Vermieterin in der Sache auf "wackligen" Beinen steht? Dem wäre nur so wenn der Mieter (Arbeitgeber) zu einer Auseinandersetzung bereit wäre (dem scheint aber nicht so).

Der Fall den du verlinkt hast ist eben überhaupt nicht ähnlich gelagert, den dort geht es um Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Der Fall den du verlinkt hast ist eben überhaupt nicht ähnlich gelagert, den dort geht es um Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter.

Und deswegen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr? :confused: Lässt sich ja leicht außer Kraft setzen...
Es liegt ja weiterhin keine Vollmacht vor, weder vom AG noch vom AN.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
33
Und deswegen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr? :confused: Lässt sich ja leicht außer Kraft setzen...
Es liegt ja weiterhin keine Vollmacht vor, weder vom AG noch vom AN.

Die Regel des BGB gelten zwischen den Vertragsparteien - wenn sich eine Partei nicht dafür interessiert seine Rechte durchzusetzen (hier der Arbeitgeber) dann interessiert das BGB nicht. Warum auch? Der Arbeitgeber hat doch gar kein Interesse sich mit der Sache auseinander zu setzen. Er erkennt die Forderung an, und macht diese gegenüber deiner Freundin geltend, dann kommt es eben zum Streit Arbeitgeber/Arbeitnehmer.

Evtl. bevollmächtigt der AG ja deine Freundin - dann und nur dann könnt ihr mit der Vermieterin rechtswirksam verhandeln.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Im Mietvertrag steht wörtlich drin "Firma XYZ für Frau X und Frau Y". Sind die durch die Erwähnung nicht auch bevollmächtigt?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
33
Im Mietvertrag steht wörtlich drin "Firma XYZ für Frau X und Frau Y". Sind die durch die Erwähnung nicht auch bevollmächtigt?

Ich würde das eher so aussehen als ob Frau X und Frau Y die Firma XYZ bevollmächtigt haben - aber weil ich Laie bin, sage ich es noch mal, bei diesem ungewöhnlichen Konstrukt hilft letztlich nur die Beratung durch einen Fachmann - oder aber ein vernünftiges Gespräch mit der Vermieterin.