genauso ist es leider, keine frage!
wenn man hier so einige der ratschläge und rechtsmeinungen liest, dann -sorry- stehen einem die haare zu berge.
@01i3um73vxc1: wenn deine freundin nur ein geringes einkommen hat (studentin?), dann hat sie im vorfeld anspruch auf
a) staatliche beratungshilfe (mit anwalt) und b) falls es zum prozess kommt (egal ob sie ihn anfängt oder die vermieterin), dann bekommt sie prozesskostenhilfe. beides ist in gesetzen geregelt und muss beim amtsgericht beantragt werden.
vorab bei einer verbraucherzentrale (wo wohnt sie?) fachlich beraten lassen, kostet so zwischen ca. 10 und 20€.
zunächst soll sie die rechnung kopieren, das original an die vermieterin zurücksenden und die forderung dem grunde und der höhe nach bestreiten sowie die verrechnung mit dem mietdeponat untersagen...
viel glück!