Gerichtskommission: Fahrlässigkeit bei Flug AF 447 A330-Absturz im Atlantik
Ein französisches Gericht hat nach dem Absturz eines Air-France-A330 am 1. Juni 2009 den Angehörigen einer Stewardess eine Entschädigungszahlung zugesprochen. Es sei auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung zu schließen - ein Abschlussbericht der Unfallermittler liegt jedoch noch nicht vor.
Knapp eineinhalb Jahre nach dem mysteriösen Absturz einer Air-France-Maschine über dem Atlantik hat ein französisches Gericht den Angehörigen einer Stewardess eine Entschädigungszahlung von 20.000 Euro zugesprochen.
Die für die Opfer von Rechtswidrigkeiten zuständige Gerichtskommission CIVI geht davon aus, dass der Tod der 228 Menschen an Bord des Flugzeugs auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, wie der Radiosender France Info am Dienstagabend berichtete. Der Typ der in der Maschine eingesetzten Geschwindigkeitsmesser habe in der Unglücksnacht nicht zum ersten Mal versagt. Dies reiche aus, um auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung zu schließen.
Die Entscheidung der Gerichtskommission aus Toulon ist bemerkenswert, weil bislang kein Abschlussbericht der Flugunfallermittler vorliegt. Sie hatten in der Vergangenheit wiederholt vor voreiligen Schlüssen gewarnt. Klar ist derzeit nur, dass bei Flug AF 447 mitten in einer Unwetterfront mehrere Geräte und der Autopilot ausfielen. Der Ausfall der Pitot-Sonden zur Geschwindigkeitsmessung hat nach bisherigen Erkenntnissen nicht allein zu der Katastrophe geführt.
Das Wrack und die Flugschreiber der Maschine sind bis heute trotz mehrerer Suchaktionen verschollen. Lediglich 51 der 228 Opfer wurden nach dem Absturz am Pfingstmontag 2009 tot im Wasser entdeckt. Die Entschädigung für die Hinterbliebenen der Flugbegleiterin wird vom französischen Garantiefonds für die Opfer von Straftaten gezahlt.
Quelle: dpa
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