24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Interessant, welche Meinungen hier vertreten werden.

Wer Schmerzensgeld für den Verlust des eigenen Kindes von 25.000 oder 50.000 EUR als nicht ausreichend ansieht, ist geldgierig und macht die Lufthansa für etwas verantwortlich, was sie nicht zu vertreten hat, sondern einer Ihrer Angestellten.

Wenn aber Flugkapitän Meier im Stau feststeckt, der ihm zugeteilte Flug dadurch irgendwann mehr als 6 Stunden Verspätung hat und die Fluggäste ihre 600 EUR nicht bekommen, dann ist aber der Teufel los. Da ist dann keiner mehr geldgierig und es wird auch nicht darauf verwiesen, dass der Verursacher ja eigentlich der Fahrer des LKWs war, der weil er zu lange am Steuer gesessen hat, diesen in die Mittelleitplanke gesetzt hat und letztlich damit einen pünktlichen Dienstantritt von Flugkapitän Meier verhindert hat und nicht die Lufthansa. Ne, dann wird schön geklagt durch alle Instanzen.

Vorsicht, wenn man das nicht komplett zitiert oder den Sarkasmus/Zynismus darin nicht erkennt,
dann kann man Dich ganz schnell falsch verstehen...




Was für eine seltsame Diskussion wer will den schon eine feststlegen was eine "angemessene" Summe für den Tod eines Menschen ist. Evtl.sollte man sich damit abfinden, das es sich eigentlich immer um symbolische Summen handeln kann. In dem Zusammenhang ist es irgendwie nachvollziehbar, das ein großer Konzern auch größere Symbole zeigen sollte.

Danke hierfür,
genauso sehe ich das auch und habe es ja schon erwähnt.

Wobei LH in dem Zusammenhang ja durchaus "großzügig" ist (im Vergleich zu sonst üblichen Zahlen in Deutschland).

Was für mich nur bedeutet, daß da dringend Reformen notwendig sind.


Ich möchte/kann gerade gar nicht mitdiskutieren, weil mich dieser Fall emotional zu sehr bewegt und ich daher wahrscheinlich nicht sachlich sein kann und auch nicht sein möchte, denn so ein Fall ist für mich weit mehr als eine Abwägung der Fakten und Sachlagen, der Rechtslage usw.
Die (un)menschliche Dimension dieses Falles geht soviel tiefer- und entsprechend würde ich auch das Leid der Angehörigen als größer werten.

Gerade deshalb möchte ich meine ersten Gedanken zur "Abfindung/Entschädigung/ wie immer das nun alles zu nennen ist"
dazu einfach kurz in die Runde schmeißen:


Da entscheiden zum Großteil Menschen über eine "angemessene" Summe, die meist selbst eher auf der Sonnenseite des Lebens stehen
(auch wenn das durch harte Arbeit so ist), die wiederum ganz andere Dimensionen leben.

Himmel, da ist die Uhr am Handgelenk mancher Anwälte oder Vorstandsvorsitzender teurer als das, was sie dann einer Familie zugestehen wollen, die einen Angehörigen verloren hat?!


Oder der Gedanke, was ein normales F-Ticket kostet,
was sie also für einen kurzen "Lebensmoment" eines Menschen und die Serviceleistung, ihn in First von A nach B zu kutschieren, kalkulieren...

Und dann soll ein Menschenleben demselben Konzern so wenig wert sein?


Ich komme mit diesen Diskrepanzen ganz schwer klar,
mir ist bwußt, so ist das Leben, aber menschliche Größe und Fairness sieht für mich eben ganz anders aus.

Ja, vielleicht müßte ein Großkonzern rechtlich betrachtet keine höhere Summe zahlen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren,
aber er könnte- und er sollte- meiner Meinung nach...


Da stellen sich Richter, Anwälte und Konzernverantwortliche von LH und Versicherungen hin mit ihren 5.000- 100.000 € - Uhren und meinen, über angemessene Summen zu sprechen? :(


Bitte nicht falsch verstehen, ich meine auch, wer viel leistet, sollte viele Möglichkeiten haben,
aber in so einem Falle, wenn das Leben von so vielen gerade bei den uns nun vorliegenden Gesamt-Faktoren so dermaßen sinnlos beendet wurde,
sollte sich ein Großkonzern großzügig zeigen- nicht weil er muß, aber weil er kann... :idea:


Und zukünftig würde ich mir wünschen, daß die Gesetzeslage auch entsprechend angepaßt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.000
13.560
FRA/QKL
Nein.

Aber ihr alle wisst ja auch nicht besser oder ?

Fakt ist aber,dass während der Ausbildung die LH-Fliegerärzte aufgesucht werden müssen.
Ich glaube du willst es nicht kapieren. Er war für einen gewissen Zeitraum arbeitsunfähig und war irgendwann wieder arbeitsfähig. Das ist bei Krankheiten die normalste Sache der Welt und bisher wurde auch das Thema Depression bei Piloten nicht anders gehandhabt. Wenn eine Krankheit überstanden ist und ein Arzt oder verschiedene Ärzte wieder volle Arbeitsfähigkeit bescheinigen ist alles okay. Punkt, aus, fertig Für den Arbeitgeber gibt es keine Handhabe und auch keinen Handlungsbedarf. Ob das zukünftig so bleibt muss sich zeigen. Bis zu jenem 24.03.2015 ist aber alles "by the book" abgelaufen. Mit der klitzekleinen Ausnahme, dass die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt durch einen frei gewählten Arzt in Montabauer dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt wurde.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA
ist es doch nicht völlig falsch, wenns sich die LH erstmal an der rechtlichen Realität orientiert, oder?

Richtig, und es ist auch nicht völlig falsch, LH wegen der unverschämt nierdigen Zahlungen öffentlich an den Pranger zu stellen. Beides entspricht der rechtlichen Realität.

Wird die Entschädigung an Hinterbliebene übrigens als Bargeld gezahlt, oder in der Form von Reisegutscheinen ausgegeben?

Abgesehen von moralischen Dingen, wieso sollte ein Angehöriger für seinen Lebensunterhalt nicht mehr arbeiten müssen?

Das ist ein nur Beispiel für eine Entschädigung, die zumindest in der selben "Liga" ist, wie der Verlust der eigenen Kinder. Ich sehe jedenfalls nichts falsches daran, sehr viel Geld für einen Schaden zu verlangen, der mit Geld oder mit anderen Mitteln eigentlich gar nicht wiedergutzumachen ist. Es gibt in D zwar keinen Rechtsanspruch darauf, aber das deutsche Recht erlaubt es, eine Airline unter öffentlichen Druck zu stellen und so doch zur Zahlung von angemessenen Entschädigungen zu zwingen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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8.902
Fakt ist aber,dass während der Ausbildung die LH-Fliegerärzte aufgesucht werden müssen.

Und Fakt ist das ihn diese Ärzte:

1. untersucht haben

und

2. für flugtauglich gehalten haben

und

3. Der Pilot selber seine aktuelle Krankschreibung dem AG vorenthalten hat

Wie soll man das in Zukunft ändern? Es wird immer wieder vorkommen das sich Ärzte in ihrer Diagnose irren, und wenn man z.B. bestimmte Krankheiten bei Piloten als "meldepflichtig" deklarieren würde, dann würden solche Typen eben nicht mehr zum Arzt gehen.

Was hier gelaufen ist war mit dem Kentnnisstand der Beteiligten vor dem Unglück nicht zu verhindern.
 
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Anonym38428

Guest
Ich glaube du willst es nicht kapieren. Er war für einen gewissen Zeitraum arbeitsunfähig und war irgendwann wieder arbeitsfähig. Das ist bei Krankheiten die normalste Sache der Welt und bisher wurde auch das Thema Depression bei Piloten nicht anders gehandhabt. Wenn eine Krankheit überstanden ist und ein Arzt oder verschiedene Ärzte wieder volle Arbeitsfähigkeit bescheinigen ist alles okay. Punkt, aus, fertig Für den Arbeitgeber gibt es keine Handhabe und auch keinen Handlungsbedarf. Ob das zukünftig so bleibt muss sich zeigen. Bis zu jenem 24.03.2015 ist aber alles "by the book" abgelaufen. Mit der klitzekleinen Ausnahme, dass die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt durch einen frei gewählten Arzt in Montabauer dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt wurde.

Mit der klitzekleinen Ausnahme, dass die Lizenz aufgrund der Erkrankung einen Vermerk enthielt. So wäre es wohl passender.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.000
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FRA/QKL
Mit der klitzekleinen Ausnahme, dass die Lizenz aufgrund der Erkrankung einen Vermerk enthielt. So wäre es wohl passender.

Und welchen Unterschied soll das machen? :confused:

Er wurde untersucht und war flugtauglich und nicht arbeitsunfähig. Von der Arbeitsunfähigkeit an jenem Tag wussten sein Arzt und er. Was bitteschön hätte LH im Rahmen bestehender Gesetze und unter vollständiger Einhaltung dieser Gesetze anders machen sollen? Mir fällt dazu absolut nichts ein.
 
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Anonym38428

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Würde es keinen Unterschied machen, gäbe es die Differenzierung nicht.
 

AeroSur

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12.08.2013
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MUC
Mit der klitzekleinen Ausnahme, dass die Lizenz aufgrund der Erkrankung einen Vermerk enthielt. So wäre es wohl passender.

Und dem klitzekleinen und nun zum 500. Mal widerholten Hinweis, dass der Pilot danach als gesund und flugfähig bedacht wurde. Für dich erklären wir das aber gerne auch noch ein 501. oder 502. Mal :sleep:
 
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Anonym38428

Guest
Und dem klitzekleinen und nun zum 500. Mal widerholten Hinweis, dass der Pilot danach als gesund und flugfähig bedacht wurde. Für dich erklären wir das aber gerne auch noch ein 501. oder 502. Mal :sleep:

... und zum 503. Mal der wiederholte Hinweis, dass wegen des Risikos eines erneuten Auftretens der Krankheit die Lizenz einen Vermerk erhalten hat.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
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MUC
die die jetzt hier am lautesten schreien hätte ich gern gesehen was sie sagen würden wenn die LH einem armen Piloten der vor x Jahren Mal ein psychisches Problem hat vor die Tür stellt
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Das ist doch was anderes, wie wenn ein Pilot in einem Luftfahrtunternehmen einen Vermerk einer Depression (wegen Suizidgefahr in psychiatrischer Behandlung!) in der Lizenz stehen hat...:doh:

Dieses ganze Genöle hier ist ja gut und schön, aber bisher konnte mir noch niemand auch nur ansatzweise erklären was die LH hätte im konkreten Fall tun sollen mit einem Piloten der ärztlich für gesund und flugtauglich gehalten wurde. Hätten Sie vor jedem Flug eine neue ärztliche Untersuchung anordnen sollen, oder gar einen Arzt mitfliegen der neu beurteilt und dann Gesetze bricht (Schweigepflicht), um bestimmte Dinge zu melden.

Das klingt für mich alles irgendwie absurd, und ich würde jetzt gerne mal ganz konkret von den Nölern hier hören was LH explizit falsch gemacht haben soll. Jetzt bin ich mal gespannt wer hier wirklich was sinnvolles und gesetzlich legales in die Tasten haut.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.768
11.719
irdisch
Irgendwo gab es ja die These, dass A.L. wusste, dass seine Krankheit ihn demnächst flugunfähig machen würde (alleine schon wegen Augenproblemen, glaube ich) und dass die Sache auf jeden Fall aktenkundig wird. Vielleicht hat also gerade eine korrekt-strenge "Überwachung" des Personals zu dieser Kurzschlusshandlung geführt? Was da jetzt abgeht, ist Juristenstreit ums Geld, nicht unbedingt Faktenaufklärung.
 

TachoKilo

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21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
Interessant. Die deutsche Rechtslage gibt offensichtlich nicht so viel Geld her, wie die Angehörigen gerne hätten (und wie die Anwälte der Angehörigen bisher immer behauptet haben). Jetzt geht's also in die USA. Ich bin gespannt. Wenn das mal nicht letztlich ein Fall für die Rechtsanwaltskammern wird. Die Glaubwürdigkeit der Opfer-Anwälte ist natürlich dahin. LH gibt zumindest Kontra.
 
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brummi

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21.12.2010
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FRA
Und die Klageandrohung in USA basiert darauf, dass AL einen Teil seiner Ausbildung in USA absolvierte; krank, oder?
 
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asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
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316
HAJ

asdf32333

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22.08.2014
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HAJ
Und die Klageandrohung in USA basiert darauf, dass AL einen Teil seiner Ausbildung in USA absolvierte; krank, oder?

Wat8.jpg


(das trifft es am besten)
 
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TachoKilo

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21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Dürfen IIRC nur US citizens dort klagen? :confused:
Natürlich nicht. Jeder kann versuchen eine Klage in den USA einzureichen. Sie wird nur nicht immer zugelassen werden. Und da bei Flugzeugunglücken immer noch das Warschauer Abkommen gilt, ist es schon kurios. Und da es hier ganz offensichtlich nur darum geht mehr Geld zu bekommen, als einem nach deutschem Recht zustehen würde (kein emotionaler Schadenersatz in D), ist es eben schon perfide. Zumal ja bisher die Anwälte immer behauptet haben, die LH wäre zu knauserig. Offensichtlich ist sie das nach deutschem Recht nicht (wie hier in diesem Thread auch schon mehrfach dargestellt, zahlt die LH für die meisten Hinterbliebenen offensichtlich mehr als sie nach deutschem Recht müsste).