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Es hätte aber evtl. auch nur noch eine Lebenserwartung von ein paar Stunden gehabt - genau das weiss man ja nicht.
Für den Einzelnen weiß man es nicht. Im statistischen Mittel hingegen schon.
Es hätte aber evtl. auch nur noch eine Lebenserwartung von ein paar Stunden gehabt - genau das weiss man ja nicht.
Für den Einzelnen weiß man es nicht. Im statistischen Mittel hingegen schon.
Das würde ja bedeuten das jeder der das statistische Mittel erreicht hat auch keinen Anspruch mehr auf ein entsprechendes Schmerzensgeld hätte.
Ich denke nach wie vor das man auch den Ansatz wählen kann das Leben als nicht besonders wertvoll einzuschätzen (in Sachen Schmerzensgeld), begrüßenswert wäre es jedoch das ganze global einheitlich zu regeln - den es kann nicht angehen das der Wert eines Lebens vom Standort des Gerichtes abhängt.
Es gibt nur leider die nüchterne Erkenntnis, dass in vielen Gegenden der Welt ein Leben geradezu nichts wert ist.![]()
Bist du dir da sicher?
Ich hatte familiär einen Fall, wo die Tochter zum behandelnden Arzt ist und genau darauf gedrängt hat (Vater war im Anfangsstadium dement) und der muss sich wohl geweigert haben....
Wie unfertig das heutige System ist, zeigt sich ja ziemlich deutlich daran, dass die Anwälte der Opfer-Angehörigen nun der LH über die US-Flugschule an den Karren wollen. Das erscheint mir so unendlich albern, dass ich im Ergebnis sogar hoffe, dass sie keinen Erfolg haben werden. Da ist mir das Bemühen, irgendwie einen Anknüpfungspunkt für einen US-Gerichtsstand zu finden, dann doch zu offensichtlich.
Warten wir doch einfach mal ab, ob die Klage angenommen wird und wie die Klage ausgeht. Dann können wir das us-amerikanische Rechtssystem immer noch als "albern" oder nicht-albern bezeichnen.
Wenn der Vorwurf wirklich lauten sollte, dass der Typ schon bei seiner Ausbildung den den Staaten hätte rausgefiltert werden müssen,....
Alle Fragen wurden bereits beantwortet, allerdings auf den konkreten Fall 4U9525 bezogen.Haben die hiesigen Insassen, die davon reden, dass in Deutschland Familien von tödlich Verunglückten bestens abgesichert sind, schon mal die konkreten Rentenansprüche gesehen?
Kleiner Exkurs: Was bekommt die Witwe eines 38jährigen Alleinverdieners mit zwei Kindern, der bei einem Verkehrsunfall aus dem Erwerbsleben gerissen wird?
Und kennen die hiesigen Insassen die Summen, die bis heute, ein Jahr nach dem Unglück, an die Hinterbliebenen gezahlt wurden?
Nein, haben sie nicht verweigert.Ich finde jetzt gerade die Stelle im Bericht nicht, aber ich glaube, gelesen zu haben, dass die FAA ihm das Flugtauglichkeitszeugnis verweigert hat. Das wird dann wohl der Ansatzpunkt sein.
Aber (und da dürfte ich die Minderheit stellen): Für den Tod an sich sollte es aber kein Schmerzensgeld oder sonstigen Ersatz geben. Denn wie will man den Wert eines Menschenlebens messen? 1000 €? 1.000.000 €? Ist der hochbezahlte CEO mehr wert als der ungebildete Harz IV Empfänger? Ist der junge mehr/weniger wert als der alte? Ist der Deutsche mehr wert als der Inder? Das wird man kaum beantworten können, deswegen sollte man den Schmerzensgeldsanspruch auf das erlittene Leiden begrenzen. Wobei mir auch klar ist, dass es dadurch (wie oben schonmal beschrieben) billiger wird, jemanden zu töten, als jemanden zu verletzen.
Aber auch das ist doch aus dem Bericht ersichtlich:Ich meine den Brief der FAA an ihn vom 8.7.2010 (auch Seite 33), dass er zur Zeit nicht berechtigt sei, ein Flugtauglichkeitszeugnis zu erhalten, da reaktive Depression Teil seiner Krankengeschichte sei. An diesem Punkt war das ja aufgefallen und führte zur Verweigerung.
Später hat er es dann bekommen. Mich wundert eben, dass die Begründung für den negativen Bescheid später keinen Bestand mehr hatte.
Die geforderten Unterlagen wurden übersetzt und an die FAA gesendet, die erneut prüfte und auf Grundlage dieser neuen Informationen eine Entscheidung traf. Da die Unterlagen ja besagten, dass die depressive Episode überwunden war, stellte man ein Tauglichkeitszeugnis aus, mit den entsprechenden Hinweisen, das im Falle neuer Symptome kein Flugzeug geführt werden darf. Absolut logisch und nachvollziehbar.Brief der FAA an den Copiloten, mit der Information, dass er zurzeit nicht berechtigt sei, ein Tauglichkeitszeugnis zu erhalten, da reaktive Depression Teil seiner Krankengeschichte sei. Die FAA bat ihn einen Bericht seines behandelnden Arztes, einschließlich Diagnose, Prognose ohne Medikation, nachfolgende Maßnahmen und Kopien der Behandlungsunterlagen, einzureichen.
Absolut logisch und nachvollziehbar.
Was du aber mal wieder ausblendest: zu diesem Zeitpunkt war er kein depressiver Patient. Sondern ein gesunder junger Mann, der mal an einer depressiven Episode litt. Und dass man für solche gesunden Menschen eine bessere Absicherung für den Fall eines Rückfalls bzw. einer erneuten Depression finden muss, hat man nun erkannt. Wie man so schön sagt: "Nachher sind sie alle schlauer."Aus der Sicht einer Behoerde stimmt das. Das echte Leben ist aber komplexer, als dass es solche Grauzonen nicht ausnutzen wuerde. Anders gesagt: Diese Einschraenkung macht nur Sinn, wenn der Lizenzinhaber (Lubitz) verantwortungsvoll damit umgeht. Das von einem depressiven Patienten zu erwarten, ist schon fahrlaessig.
Der Abschlussbericht sagt:Das ist doch aber alles innerhalb weniger Monate passiert: Ausbildungsbeginn bei LH, Unterbrechung wegen schwerer Depressionen mit Selbstmordgedanken, Ablehnung der Verlängerung des Tauglichkeitszeugnisses durch Lufthansa AeMC, einen Tag später der Bericht des LH Psychiaters, dass er es doch bekommen kann, 13 Tage später die Ausstellung mit Einschränkung, Wiederaufnahme der Ausbildung, Bedenken der FAA, dann doch Ausstellung...
UNDIm April 2008 im Alter von 20 Jahren wurde der Copilot ausgewählt, um das ab-initio Training zum Verkehrspiloten bei Lufthansa zu beginnen. Er hatte die dafür geforderten Tests, einschließlich der für die mentalen Fähigkeiten, das logisches Denken, die soziale Kompetenz und die Persönlichkeitseigenschaften bestanden. Am 9. April 2008 hat das Lufthansa AeMC das erste Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 ohne Einschränkungen für den Copiloten ausgestellt. Die psychologische und psychiatrische Beurteilung, deren Durchführung während der medizinischen Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist, hat keine Hinweise auf eine Verfassung,die ihn fluguntauglich gemacht hätte, ergeben.Er begann mit dem Flugtraining im September 2008 am Lufthansa Training Zentrum in Bremen, Deutschland. Im November 2008 setzte er die Ausbildung aus, da eine Depression eingesetzt hatte, die medikamentös behandelt wurde. Er suchte einen Psychiater auf, der ihn behandelte und erwartete, dass die Depression mehrere Monate andauern würde.
Im August 2008 begann der Copilot an einer schweren depressiven Episode ohne psychotische Symptome zu leiden. ... Von Januar 2009 bis Juli 2009 nahm er antidepressiv wirkende Medikamente und zwischen Januar 2009 und Oktober 2009 wurde er psychotherapeutisch behandelt. Sein behandelnder Psychiater gab an, dass der Copilot im Juli 2009 vollständig genesen war.
Lies dir am Besten mal im Abschlussbericht das Szenario ab Seite 94 durch. Dort sieht man gut, dass es keine Auffälligkeiten gab, insofern müsste man sich ansonsten die Frage gefallen lassen: warum verwehrt man einem gesunden Menschen die Ausübung eines Berufs? So ein Verbot ist ein so starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, dass man sich gut überlegen muss, was man fordert. Sonst verbietet man dir deinen Beruf schneller, als du gucken kannst. Jetzt im Nachhinein für diesen konkreten Fall zu fordern, dass alles hätte anders laufen müssen, ist mir zu simpel. Wenn du hier das nächste Flugzeugunglück schon mal ansagst und auch gleich mitteilst, wie man es verhindert, dann sähe es anders aus.Ich bin kein Mediziner, darf mich aber trotzdem fragen, ob solch eine schwere psychische Störung nicht deutlich länger braucht, um als geheilt zu gelten?
Wenn zur Depression dann klare Suizid-Gedanken zum Ausdruck gebracht und dokumentiert wurden, ist ein Fehler im System, wenn der Patient ein öffentliches Verkehrsmittel führen kann.
Alle beurteilten seine psychiatrische und psychologische Gesundheit durch Diskussionen und Beobachtung seines Verhaltens. Dieser Prozess der Beurteilung der psychischen Verfassung eines Bewerbers entspricht den Vorschriften der Luftfahrtbehörden und der luftfahrtmedizinischen Organisationen. Keine der Antworten des Copiloten haben bei den flugmedizinischen Sachverständigen Besorgnis ausgelöst und sie dazu veranlasst weitere Untersuchungen bei einem Psychiater einzufordern. Daher wurde der Copilot bei jeder Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 für flugtauglich befunden.
Eine depressive Phase („Episode“) dauert durchschnittlich sechs bis acht Monate, wenn sie nicht behandelt wird. ... Die Dauer einer depressiven Erkrankung kann durch eine Behandlung deutlich verkürzt werden – auf durchschnittlich 16 Wochen. Effektive Behandlungen senken die Rückfallrate erheblich.
Das kann man grundsätzlich so sehen und fordern. Allerdings bleibt für mich der Unterschied: eine Psychose kann man heilen, Größe und Sehschärfe nicht. Wobei ja auch hier strittig ist, was geregelt werden darf. Die LH hat eine Mindestgröße, die tarifrechtlich geregelt ist, aber nicht unumstritten (bei der Swiss liegt die Mindestgröße bei 1,60m, bei KLM 1,57m, AirBerlin hat keine Mindestgröße). Die Beschränkungen zur Sehschärfe sind so locker (Refraktionswert bis +/-5,0 Dioptrien und Astigmatismus > 2 steht bei der LH), dass wirklich nur noch extreme Fehlsichtigkeiten ausgeschlossen sind.Dennoch bleibe ich dabei: Es gibt gerade für den Pilotenberuf so unglaublich strenge Zugangsvorraussetzungen, unter anderem auch Grösse und Sehschärfe, für die man nichts kann und man trotzdem nicht zugelassen wird, dann kann und muss eine bestehende oder durchlebte Suizidalität auch zum Ausschluss führen. Speziell bei Herrn Lubitz trat das so früh in der Ausbildung auf, dass der Zeitpunkt zum Ausschluss noch günstig gewesen wäre.