24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Anstelle der Eltern des Andreas Lubitz hätte ich persönlich trotzdem auf diese öffentliche Anzeige aus Pietät gegenüber den Opfern verzichtet.


Das war auch mein erster Gedanke.

Allerdings sind weder du noch ich in dieser verzweifelten Situation. Was wir tatsächlich getan HÄTTEN, können wir unmöglich wissen.
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
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14
Fragt sich wer die Anwaltskosten zahlt wenn man einen Prozess in den USA verliert.

In den USA gibt es genug Anwälte, deren Honorar allein erfolgsabhängig ist. Prozeß verloren - kein Honorar. Prozeß - gewonnen Erfolgsbeteiligung x% (x= ca. 15%-35%). Bei den Anwaltsgebühren trägt jede Partei ihre eigenen Kosten unabhängig vom Prozeßausgang.
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
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In den USA gibt es genug Anwälte, deren Honorar allein erfolgsabhängig ist. Prozeß verloren - kein Honorar. Prozeß - gewonnen Erfolgsbeteiligung x% (x= ca. 15%-35%). Bei den Anwaltsgebühren trägt jede Partei ihre eigenen Kosten unabhängig vom Prozeßausgang.



Wenn das in den USA so geregelt ist, dann kann ich verstehen, weshalb die hier im Forum tätigen (F- und S-) Lawyers häufig so angespannt sind. Sie arbeiten oft jahrelang und am Ende gehen sie ohne Einkommen nach Hause. Nur gut, dass sie dank EFs und Awards wenigstens billig fliegen können und in den Lounges etwas zum Essen bekommen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
In den USA gibt es genug Anwälte, deren Honorar allein erfolgsabhängig ist. Prozeß verloren - kein Honorar. Prozeß - gewonnen Erfolgsbeteiligung x% (x= ca. 15%-35%). Bei den Anwaltsgebühren trägt jede Partei ihre eigenen Kosten unabhängig vom Prozeßausgang.

Ach und die deutschen, niederländischen und englischen Anwälte die an der Klage mitgearbeitet haben machen das auch umsonst?

Wenn ich mir diesen etwas älteren Artikel so durchlese lese ich im übrigen etwas anderes - aber evtl. kennst du ja die Kostenvereinbarung der Parteien.

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-504760.html
 
Zuletzt bearbeitet:

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
Fragt sich wer die Anwaltskosten zahlt wenn man einen Prozess in den USA verliert.
Die Frage stellt sich ja erst, wenn die Klage überhaupt angenommen wird. Für mich klingt das selbst für die USA nach sehr dünnem Eis. Aber wer weiß schon, was genau in der Klageschrift enthalten ist. Ich denke nur in der Zeit, wo er an der Flugschule in den USA war, gab es ja nicht mal ansatzweise irgendwelche Hinweise auf einen Rückfall, im Gegenteil er scheint zu der Zeit ja vollständig gesund gewesen zu sein. Selbst wenn also die Flugschule mehr Informationen angefordert hätte: wie hätte es den Verlauf des Unglücks beeinflussen sollen? Vielleicht weil sich kein Fluglehrer gefunden hätte, der sich mit ihm in ein Flugzeug setzt? Obwohl er gerade ein paar Wochen zuvor nach genauer Prüfung durch die FAA ein Tauglichkeitszeugnis ausgestellt bekommen hat?
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Aber auch wenn die Klage nicht angenommen wird fallen Kosten an.
Hast du zwar grundsätzlich recht, aber wie meist in den USA: entweder jemand kann das vorab bezahlen (dann ist die Frage schon beantwortet) oder die Kanzlei, die den Schriftsatz ausgearbeitet hat, macht das weil sie an einen Erfolg der Klage glaubt, wo sie sicherlich mit entsprechendem Erfolgsanteil versehen ist (dann ist die Frage ebenfalls schon beantwortet). Oder was vermutest du, wie die amerikanische Kanzlei beteiligt ist?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Hast du zwar grundsätzlich recht, aber wie meist in den USA: entweder jemand kann das vorab bezahlen (dann ist die Frage schon beantwortet) oder die Kanzlei, die den Schriftsatz ausgearbeitet hat, macht das weil sie an einen Erfolg der Klage glaubt, wo sie sicherlich mit entsprechendem Erfolgsanteil versehen ist (dann ist die Frage ebenfalls schon beantwortet). Oder was vermutest du, wie die amerikanische Kanzlei beteiligt ist?

Ich habe kein Vermutungen wie die US Kanzlei beteiligt ist, es haben aber ja auch niederländische, englische und deutsche Anwälte an der Klage gearbeitet - die wollen doch auch irgendwie bezahlt werden. Vorsichtig geschätzt müssten bei Kanzleien die nach Stunde abrechnen doch schon eine Summe zwischen 50.000€ und 100.000€ angefallen sein.

Ansonsten fällt es mir schwer zu glauben das US Anwälte ausschliesslich im Erfolgsfall bezahlt werden - auch wenn das so immer wieder gesagt wird. Wo liegt der Stundensatz eines guten Anwalts in den USA? Bei 500€/Std oder darunter? Es gibt ja schlicht zu viele Fälle bei denen auch im Erfolgsfall nicht genug Geld rein kommt um solche Rechnungen zu bezahlen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
Ich habe kein Vermutungen wie die US Kanzlei beteiligt ist, es haben aber ja auch niederländische, englische und deutsche Anwälte an der Klage gearbeitet - die wollen doch auch irgendwie bezahlt werden. Vorsichtig geschätzt müssten bei Kanzleien die nach Stunde abrechnen doch schon eine Summe zwischen 50.000€ und 100.000€ angefallen sein.
Aber sowohl hier als auch im Rest Europas gibt es Rechtsschutzversicherungen. Und die Familien haben ja auch unter Umständen schon ihre Sofortzahlungen erhalten. Die können sie ja für die Anwälte verbraten, wenn sie wollen.

Ansonsten fällt es mir schwer zu glauben das US Anwälte ausschliesslich im Erfolgsfall bezahlt werden - auch wenn das so immer wieder gesagt wird. Wo liegt der Stundensatz eines guten Anwalts in den USA? Bei 500€/Std oder darunter? Es gibt ja schlicht zu viele Fälle bei denen auch im Erfolgsfall nicht genug Geld rein kommt um solche Rechnungen zu bezahlen.
Ich habe nicht gesagt, dass sie ausschließlich im Erfolgsfall bezahlt werden. Es gibt halt diese zwei Möglichkeiten: 1) der Kunde ist solvent und bezahlt die Anwälte regulär, 2) der Kunde hat kein Geld, aber wird von einer Kanzlei vertreten, die das aus Prestige-Gründen oder gegen Zahlung eines Anteils im Erfolgsfall tut. Da man mit solchen Fällen vom Einzelanwalt zum Partner einer großen Kanzlei werden kann, halten die US-Anwälte die Augen immer offen nach solchen möglichen Fällen.

EDIT: Ansonsten ist es natürlich für große Kanzleien einfach wie das Versicherungsgeschäft: ab und zu liegt man halt daneben und zahlt drauf, solange man insgesamt mehr verdient als draufzahlt, ist alles gut.
 

airhansa123

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03.11.2012
4.144
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ahlt werden. Vorsichtig geschätzt müssten bei Kanzleien die nach Stunde abrechnen doch schon eine Summe zwischen 50.000€ und 100.000€ angefallen sein.

Ansonsten fällt es mir schwer zu glauben das US Anwälte ausschliesslich im Erfolgsfall bezahlt werden - auch wenn das so immer wieder gesagt wird.

Anwälte werden in den USA nicht ausschließlich im Erfolgsfall bezahlt, da hast Du das falsch verstanden. Grundsätzlich wird das Honorar frei vereinbart, eine Gebührenordnung gibt es nicht. Also kann man auch vereinbaren, daß es ein reines Erfolgshonorar gibt. Gerade bei Schadensersatzklagen die aussichtsreich erscheinen wird es genügend Kanzleien geben, die sich auf ein Erfolgshonorar einlassen.

Bei anderen Fällen ist das anders, da werden sich die Anwälte nicht darauf einlassen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Aber sowohl hier als auch im Rest Europas gibt es Rechtsschutzversicherungen. Und die Familien haben ja auch unter Umständen schon ihre Sofortzahlungen erhalten. Die können sie ja für die Anwälte verbraten, wenn sie wollen.

Rechtschutzversicherungen decken die Kosten doch nur im Rahmen der Gebührenordnung - ob das hier reicht?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
206
Rechtschutzversicherungen decken die Kosten doch nur im Rahmen der Gebührenordnung - ob das hier reicht?

Um weiter nach OT abzudriften: deutsche RSVen erstatten in Deutschland in der Regel die anwaltliche Vergütung nach RVG, also mehr oder weniger festgelegte Beträge. Wenn aber Anwälte im Ausland beauftragt werden müssen, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, erstatten deutsche RSVen auch auf anderer (frei verhandelter) Grundlage, wollen dann aber gern ein Wort dabei mitreden.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.395
12.889
Trans Balkan Express
Die Versicherer übernehmen „bei einem Rechtsschutzfall[...] im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes“, so z.B. die Advocard (keine Schleichwerbung, sondern erste Versicherung im Alphabet).


Ich gehe jedoch davon aus, dass ein Sachbearbeiter einer Rechtschutzversicherung Deckungsschutz mit der Begründung verweigern würde, amerikanische Gerichte seien nicht zuständig (bestenfalls könne in Frankreich geklagt werden).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Das ist ja das spannende an dem Fall. Die ärtzliche Schweigepflicht gilt nicht, sofern ein "höherwertiges Rechtsgut" konkret gefährdet ist. Und genau das könnte hier der Fall gewesen sein.

Danke, das wird dann wohl hier geregelt

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html

Wenn ich das richtig sehe wäre die Schweigepflicht nur dann zu umgehen wenn die Tat als solches auch angekündigt wurde. Aber gerade bei Menschen die sich in Behandlung befinden macht das ja keinen Sinn - denn viele Erkrankungen könnten im Ernstfall dazu führen das andere Menschen gefährdet werden.

Wenn ein Arzt seinen Patienten krankschreibt dann sollte er auch davon ausgehen können das dieser nicht zur Arbeit geht, man könnte hier überdenken ob die Art und Weise wie Krankmeldungen erfolgen noch passt - aber das der Arzt auf Verdacht seine Schweigepflicht brechen soll wäre ein starkes Stück.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Das ist ja das spannende an dem Fall. Die ärtzliche Schweigepflicht gilt nicht, sofern ein "höherwertiges Rechtsgut" konkret gefährdet ist. Und genau das könnte hier der Fall gewesen sein.

...wobei das aber bisher immer in das Ermessen des Arztes gestellt wurde. Dass heißt, er wird in einem solchen Fall nicht bestraft, wenn er aus seiner Abwägung heraus gegen die Schweigepflicht verstößt.

Ob er aber darüber hinausgehend sogar gegen die Schweigepflicht verstoßen MUSS, ist meines Erachtens noch eine ganz andere Situation und äußerst zweifelhaft.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Wenn ich das richtig sehe wäre die Schweigepflicht nur dann zu umgehen wenn die Tat als solches auch angekündigt wurde.

Ich denke Du meinst mit "Tat" den geplanten Absturz; ich denke so weit muss man nicht gehen: Hätte die Ärtzin konkrete Anhaltspunkte gehabt, das er trotz Krankschreibung seinen Beruf als Pilot ausüben will wäre das aus meiner Sicht schon eine konkrete Gefährdung. Ich denke dieser Nachweis wird aber nicht gelingen und die Strafanzeige dürfte eher ins Leere laufen.

Wenn die Fakten aus #4869 stimmen sollten daß bei der Erteilung der Lizenz ein formaler Fehler gemacht wurde ist das ein viel aussichtsreicherer Weg.