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Ich finde Dein Posting trotzdem, unpassendPilotenfehler nun offiziell als Ursache vermutet.
Überraschung, Überraschung...
Die Empörung über meine Frage zur Haftung kann nun zurückgefahren werden.
Daher, hart und emotionslos: Der Blick ins Gesetz erspart Geschwätz.
§24 Abs. 1 SG. Kampfpilot ist eine gefahrgeneigte Beschäftigung, es gab einen Befehl für die gefährliche Übung (§11 SG, gehorsam) und kein Richter wird daher auf grobe Fahrlässigkeit entscheiden, schon gar nicht, wo der Pilot selber den höchsten Preis bezahlt hat.
Der Schaden geht zu Recht auf den Bund.