"Spannende" Diskussion hier....
Manche Leuten vergessen, dass es bestätigte Urteile gibt, dass es rechtens ist, unter gewissen Bedingungen einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen wegen "Stromklau", weil er sein privates Mobiltelefon im Büro aufgeladen hat.
Es ist am Ende des Tages ganz einfach:
- Ein Flug wird vom Arbeitgeber in Business bezahlt.
- Der AN nimmt ein Downgrade an und bekommt dafür Geld.
- Das Geld steht dem Arbeitgeber zu. Behält der AN das Geld, ist es Unterschlagung und in meinen Augen sehr wohl ein fristloser Kündigungsgrund.
- Und natürlich muss das Geld ggfs. als Geldwertervorteil versteuert werden.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung hätte ich nun wirklich überhaupt keine Sorgen. Dafür gibt es Rechtschutzverzicherungen
Und ich bin mir sicher, dass ich den Fall gewinnen würde.
Übrigens: Das oben geschilderte Beispiel, dass ein Mitarbeiter sich krank meldet, woanders arbeitet und dann nicht fristlos gekündigt werden darf, hätte ich nie im Leben mit einem Vergleich akzeptiert. Ganz abgesehen davon, dass in diesem Fall auch eine Strafanzeige wegen Betrug und Leistungserschleichung dazu gekommen wäre. Aber das ist wohl auch immer eine Frage des Rechtsbeistandes.
Soweit zu meinem Verständnis der Rechtslage. Nun zu dem, was ich wirklich machen würde:
Als Arbeitgeber bekommt der Mitarbeiter von mir deswegen einen Flug in Business bezahlt, weil ich damit eine gewisse Absicht verfolge. Wenn der Mitarbeiter nun von selbst der Meinung ist, dass er bereit ist Eco zu fliegen, würde ich (wie oben geschrieben) die Reiserichtlinie für den Mitarbeiter künftig einfach auf Eco setzen. Dann hat sich das Problem auf Dauer von alleine gelöst. Das Geld dürfte er in keinem Fall behalten. Ich würde aber das Geld alleine schon aus symbolischen Gründen z.B. in die nächste Gewinnbeteiligung o.ä. einfliessen zu lassen.
Handelt es sich um privates Ticket, sehe ich alle Freiheiten beim Passagier, die Entschädigung anzunehmen und zu machen was er will.