LX: 2580 Dollar für Downgrading C--> Y von SFO nach ZRH

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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
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Swiss hat soeben per Durchsage im UA Club in SFO mitgeteilt, dass die C nach ZRH überbucht ist und man 2580 Dollar für Downgrading bietet. Würde ich sofort machen, bin nur leider auf LH nach MUC gebucht...von Upgrades in F wurde übrigens nichts gesagt :)
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.410
14.685
IAH & HAM
Swiss hat soeben per Durchsage im UA Club in SFO mitgeteilt, dass die C nach ZRH überbucht ist und man 2580 Dollar für Downgrading bietet. Würde ich sofort machen, bin nur leider auf LH nach MUC gebucht...von Upgrades in F wurde übrigens nichts gesagt :)

Warum sollte man auf so ein Angebot eingehen, wenn man vorher bereit war fuer Business zu zahlen? Verstehe ich nicht.
S
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.410
14.685
IAH & HAM
Wenn der Arbeitgeber das C Ticket bezahlt hat wie wohl bei den meisten Mitforisten hier :)

Das heisst also der Arbeitgeber bezahlt C, damit man ausgeruht am Zielort ankommt und der Mitarbeiter fliegt Y und streicht das Geld ein. Das nenne ich Diebstahl und würde ich sofort mit einer Kündigung ahnden. Aber da ich privat nicht Y fliege, käme ich nie auf die Idee es auf einer Dienstreise zu tun.
S
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Wenn der Arbeitgeber das C Ticket bezahlt hat wie wohl bei den meisten Mitforisten hier :)

Wer das macht unterschlägt 2580USD.

Ein echter Kündigungsgrund. Sollte man nach Rücksprache mit dem AG die 2580USD behalten dürfen, müsste man das Geld auch noch versteuern (müsste man natürlich so oder so, wenn der AG das Ticket bezahlt hat).
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.166
3.526
ZRH / MUC
Mir wurden auch mal 1500 EUR "plus refund" angeboten (ab HKG nach ZRH). Keine Ahnung, was mit "refund" gemeint war, das habe ich mangels Interesse nicht hinterfragt. War eine Urlaubsreise, nicht dienstlich.
 

tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.153
32
Casa Grande/Arizona
Swiss hat soeben per Durchsage im UA Club in SFO mitgeteilt, dass die C nach ZRH überbucht ist und man 2580 Dollar für Downgrading bietet. Würde ich sofort machen, bin nur leider auf LH nach MUC gebucht...von Upgrades in F wurde übrigens nichts gesagt :)

Werden die $2580 bar ausbezahlt oder bekommt man einen Gutschein oder wie geht das vonstatten?

Meilengutschrift für C oder Eco?
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Mir wurden auch mal 1500 EUR "plus refund" angeboten (ab HKG nach ZRH). Keine Ahnung, was mit "refund" gemeint war, das habe ich mangels Interesse nicht hinterfragt. War eine Urlaubsreise, nicht dienstlich.

Vermutlich die Tarifdifferenz von C zu Y + 1500€ als Kompensation.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Kein Unsinn. Geld steht AG zu, wenn der es dem AN überlässt steht das wohl in untrennbarem Verhältnis zum Arbeitsverhältnis.

Natürlich, da stimme ich zu. Mein "Unsinn" bezog sich auf die Aussage, man müsse das Geld so oder so (d.h. insbesondere auch wenn das Ticket privat gekauft ist) versteuern. Und das ist natürlich Unsinn. Der Betrag entspricht einem (nachträglichen) Preisnachlaß bzw. Schadenersatz, und ein solcher stellt kein Einkommen dar.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.832
3.169
FRA
Wer das macht unterschlägt 2580USD.

Ein echter Kündigungsgrund. Sollte man nach Rücksprache mit dem AG die 2580USD behalten dürfen, müsste man das Geld auch noch versteuern (müsste man natürlich so oder so).

Der Satz in Klammern ist völliger Blödsinn!

Wieso "so oder so". D.h., auch wenn ich aus meinem privaten - bereits versteuertem - Vermögen ein Flugticket der Reiseklasse Business erwerbe für 3.000 EUR und freiwillig das Downgrade und die Kompensation von 2.580 USD akzeptiere, dann soll ich diese wieder versteuern? Ganz bestimmt... :rolleyes:
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Ich bin mir sicher, es hat sich ganz schnell jemand gefunden der das Angebot annahm....

Denke ich auch. Gibt bestimmt ein paar privatzahlende Urlaubsflieger auf günstigem C-Angebot, die damit fast den gesamten Flug (Hinflug in C, Rückflug in Y) umsonst haben.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Das heisst also der Arbeitgeber bezahlt C, damit man ausgeruht am Zielort ankommt und der Mitarbeiter fliegt Y und streicht das Geld ein. Das nenne ich Diebstahl und würde ich sofort mit einer Kündigung ahnden. Aber da ich privat nicht Y fliege, käme ich nie auf die Idee es auf einer Dienstreise zu tun.
S

Setz das mal vor einem deutschen Arbeitsgericht durch. Viel Spaß dabei ;)
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Der Satz in Klammern ist völliger Blödsinn!

Wieso "so oder so". D.h., auch wenn ich aus meinem privaten - bereits versteuertem - Vermögen ein Flugticket der Reiseklasse Business erwerbe für 3.000 EUR und freiwillig das Downgrade und die Kompensation von 2.580 USD akzeptiere, dann soll ich diese wieder versteuern? Ganz bestimmt... :rolleyes:

Das bezog sich auf ein Ticket das vom AG bezahlt wurde.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Wo ist der Schaden für den AG? Ich denke, du wirst deswegen keine Kündigung durchbringen...

Der AG zahlt C weil er von seinem MA eine gewisse Leistung nach dem Flug erwartet, der MA verstösst somit eklatant gegen eine Dienstanweisung um sich selbst zu bereichern.

Das bloße verstossen gegen die Dienstanweisung würde man wahrscheinlich mit einer Abmahnung ahnden, der Umstand das MA aber gegen die Anweisung verstößt um sich zu bereichern dürfte eine fristlose Kündigung rechtfertigen, schon alleine weil der MA damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört hat.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Der AG zahlt C weil er von seinem MA eine gewisse Leistung nach dem Flug erwartet, der MA verstösst somit eklatant gegen eine Dienstanweisung um sich selbst zu bereichern.

Das bloße verstossen gegen die Dienstanweisung würde man wahrscheinlich mit einer Abmahnung ahnden, der Umstand das MA aber gegen die Anweisung verstößt um sich zu bereichern dürfte eine fristlose Kündigung rechtfertigen, schon alleine weil der MA damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört hat.

Hattest du schon mal mit einem Arbeitsgericht in D zu tun? Das Prozessrisiko würde ich mir hier nicht an die Backe heften.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
108
schon interessant wie hier reflexartig die Moralapostal rauskommen.
Ich würde keinem meiner MA dafür kündigen.
 
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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Der AG zahlt C weil er von seinem MA eine gewisse Leistung nach dem Flug erwartet, der MA verstösst somit eklatant gegen eine Dienstanweisung um sich selbst zu bereichern.

Das bloße verstossen gegen die Dienstanweisung würde man wahrscheinlich mit einer Abmahnung ahnden, der Umstand das MA aber gegen die Anweisung verstößt um sich zu bereichern dürfte eine fristlose Kündigung rechtfertigen, schon alleine weil der MA damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört hat.

Lasst mal die Kirche im Dorf!

Mir fällt gerade wieder ein, weshalb ich niemals Arbeitnehmer in Deutschland sein möchte.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Lasst mal die Kirche im Dorf!

Mir fällt gerade wieder ein, weshalb ich niemals Arbeitnehmer in Deutschland sein möchte.

Ich denke ob du dafür gekündigt wirst hängt von der individuellen Situation an. Wenn ich einen MA hätte der mir ohnehin schon auf die Nerven geht, den ich aber wegen der deutschen Arbeitsgerichte nicht so einfach loswerden kann, dann wäre das eine ideale Ausgangslage.

Wenn der MA ein Leistungs- und Symphatieträger wäre, dann würde ich nur wochenlag frotzlen, und bei jeder Dienstreise nachfragen ob es den wirklich Y sein muss :)