BA: [27.05.17] FLY ausgefallen

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Horst Curryworst

Aktives Mitglied
31.08.2012
223
0
der beste Weg, es noch schlimmer zu machen. Den einzigen, der weiss, was schief ist: Rausschmeissen.
Hat man in Berlin auch gemacht, Erfolge sind bekannt ;)



Es ist die zentrale Aufgabe eines IT Systemarchitekten eine funktionierende und vor allem redundante IT zu schaffen. Wenn er SPoF´s einbaut, hat er seinen Job massiv verfehlt. Period. Aber wie man ja inzwischen lesen kann, hatte die geschichte ja wohl andere und viel komplexere Gründe. Also alles "gut"
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.064
1.026
Erstattungen für Expenses und EU 261 Claim finden sich schon heute auf dem Bankkonto, ich muss sagen, in Anbetracht der Fallzahlen und der Geschwindigkeit von 10 Tagen nach Vorfall: Vorbildlich!(y)
 

Horst Curryworst

Aktives Mitglied
31.08.2012
223
0
Heute morgen kam auch die Email das der expense claim zu 100% übernommen wird (obwohl die Beträge teils deutlich über den von BA publizierten Limits für Entschädigungen lagen)
 
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Muc_city

Reguläres Mitglied
05.01.2016
50
0
:rolleyes:

Artikel 2 h) der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 11. Februar 2004

29335545to.jpg


Tipp: Wenn ich mit BA von LAX nach FRA über LHR fliege und dort nur airside umsteige...*denk denk* komme ich da ich da LHR am Abfertigungsschalter vorbei?!?!

Ich hätte hier jetzt bitte mal eine Frage. Ich war auch von dem Ausfall betroffen. Strecke Sin - LHR (1,15 Std Stopp ) - Muc // Geflogen Sin - LHR- FRA - MUC ( Lufthansa von Ba gebucht ) Ich hatte nach EG NR. 261 die € 600,-- ( pro Person ) gefordert da wir 6 Std. zu spät in München waren. Ich wurde von BA angerufen und von einer super freundlichen Dame darüber unterrichtet, dass Sie mir 2 x € 250,-- überweisen würde. Als ich ihr dann sage, das es eine End to End Verbindung ist und ich die € 600,-- pro Person wolle hieß es Sie würde mir die Gesetzesauszüge schicken, dass jede Strecke einzeln zu betrachten ist. Ca. 10 Min später bekam ich ohne E-Mail einen weiteren Anruf. Hier teilte Sie mir mit, dass mein Hauptflug ( Sin- LHR ) bereits Verspätung hatte ( 20 Min ) und daher die umsteigezeit in LHR unterschritten wurde. Somit kann sie mir mitteilen, dass der Fall anders zu betrachten sein und ich die 2 x 600 Euro erhalten werde. Sie macht alles fertig.

Ist das was sie sagt richtig ?

Folgendes schreiben kam dann kurze Zeit später.

Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben Anrecht auf eine Entschädigung für die Stornierung Ihres Fluges BA0012 am 27. Mai. Gemäß EU-Recht wurde die Entfernung Ihres betroffenen Fluges auf über 3.500 km berechnet. Daher haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600,00 €.
Da Ihr Antrag für zwei Passagiere gestellt wurde, beträgt die Höhe der Entschädigung insgesamt 1.200,00 €. Ich habe eine Banküberweisung veranlasst und die Gutschrift erfolgt in den nächsten Tagen.
Nochmals vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne über den blauen Link unten direkt an mich wenden. Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
 

phil8900

Erfahrenes Mitglied
17.06.2013
688
113
MUC
Ich ärgere mich gerade ein bisschen, dass ich mein Ticket über ein OTA gebucht habe - ich konnte mein Routing allerdings bei BA direkt nicht nachbauen.

Die Antwort von BA kam flott, die EU261 Entschädigung und die Erstattung von Essen/Übernachtung ist auch schon auf dem Konto - die travel expenses ziehen sich allerdings. Ich soll bei meinem OTA (priceline) anfragen, die nicht genutzten Segmente zu erstatten und irgendwie scheinen die nicht so genau zu wissen, was sie tun sollen.

Man darf gespannt sein - wobei das tatsächlich eher ein OTA-Problem ist..
 

Horst Curryworst

Aktives Mitglied
31.08.2012
223
0
So, um das (für mich) abzuschließen, heute kam dann auch die Erstattung von BA für die Tarifdifferenz C/Y für die Umbuchung LHR-DUS. Somit wurden alle Ansprüche schnell, höflich in den Mails und zu 100% abgewickelt.

So chaotisch dieser Vorfall auch war, dieses Handling war absolut professionell.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.077
408
ZRH
Ich habe von BA noch nichts gehört, jedoch eine Rückzahlung über 387.00 CHF von BA auf der Kreditkarte und keine Ahnung wofür das ist... Habt ihr das Geld auf das Konto oder auf die Kreditkarte erhalten?

//Edit: Das einzige was mit dieser Karte bezahlt wurde, war der originale Flug. Kann es sein, dass es die Rückerstattung für das stornierte Leg LHR-ZRH ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Horst Curryworst

Aktives Mitglied
31.08.2012
223
0
Ja, die Tarifdifferenz wurde auch bei mir auf das für die Buchung genutze Zahlungsmittel erstattet , und nicht auf das Konto überwiesen
 

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
56
Nordpfalz
Auf der heutigen IAG-HV bezifferte Willi Walsh die Kosten auf ca. £80 Mio. Die telefonische Kundenbetreuung in Newcastle und Manchester mit 9,5 Mio Anrufen/Jahr soll wohl ausgelagert werden (an Capita).

(ft.com)
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich hätte hier jetzt bitte mal eine Frage. Ich war auch von dem Ausfall betroffen. Strecke Sin - LHR (1,15 Std Stopp ) - Muc // Geflogen Sin - LHR- FRA - MUC ( Lufthansa von Ba gebucht ) Ich hatte nach EG NR. 261 die € 600,-- ( pro Person ) gefordert da wir 6 Std. zu spät in München waren. Ich wurde von BA angerufen und von einer super freundlichen Dame darüber unterrichtet, dass Sie mir 2 x € 250,-- überweisen würde. Als ich ihr dann sage, das es eine End to End Verbindung ist und ich die € 600,-- pro Person wolle hieß es Sie würde mir die Gesetzesauszüge schicken, dass jede Strecke einzeln zu betrachten ist. Ca. 10 Min später bekam ich ohne E-Mail einen weiteren Anruf. Hier teilte Sie mir mit, dass mein Hauptflug ( Sin- LHR ) bereits Verspätung hatte ( 20 Min ) und daher die umsteigezeit in LHR unterschritten wurde. Somit kann sie mir mitteilen, dass der Fall anders zu betrachten sein und ich die 2 x 600 Euro erhalten werde. Sie macht alles fertig.

Ist das was sie sagt richtig ?

Folgendes schreiben kam dann kurze Zeit später.

Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben Anrecht auf eine Entschädigung für die Stornierung Ihres Fluges BA0012 am 27. Mai. Gemäß EU-Recht wurde die Entfernung Ihres betroffenen Fluges auf über 3.500 km berechnet. Daher haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600,00 €.
Da Ihr Antrag für zwei Passagiere gestellt wurde, beträgt die Höhe der Entschädigung insgesamt 1.200,00 €. Ich habe eine Banküberweisung veranlasst und die Gutschrift erfolgt in den nächsten Tagen.
Nochmals vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne über den blauen Link unten direkt an mich wenden. Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen


Jap. Komplett richtig.

Wenn die Annullierung maßgeblich ist, zählt die Strecke davor nicht. Maßgebliche für die Entfernung wäre LHR-MUC.

Wenn man mit einer Verspätung des Langestreckenflugs argumentiert, die zu einem Zeitverlust in MUC v. mind. 4h geführt hätte, wären es 600 Euro.
 
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