5-Star Hansa bei Irrops

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SemperFidelis

Aktives Mitglied
12.05.2016
164
0
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Aus deinen Kommentaren entnehme ich, dass das Gepäck nicht automatisch mit umgebucht wird.

Für die Nachlieferung hast du dann eine Gepäckverlustmeldung aufgegeben, oder?

Das möchte ich mit Homebase TXL und einer Entfernung, die jedesmal DHL Auslieferung bedeutet, gern vermeiden.


Jaaaaaain, bei meiner Irrops war das Gepäck mit SCON unterwegs, hat es, als feststand dass der Anschluss dicht ist und dies der letzte Flug für den Abend war, mit gleichem Label in den Container für die erste Maschine des Morgens geschafft (!) und wurde als die auch CANX war im gleichen Container der dann zum Container dieses Fluges wurde, befördert.
 

molmodman

Reguläres Mitglied
11.07.2011
62
0
Gestern Abend gabs ja einige Streichungen und Verspätungen in MUC wegen des Wetters. Ich kam mit drei (ausländischen) Kollegen mit 2+ Stunden Verspätung aus CPH in MUC an. Die Kollegen hatten einen Weiterflug nach BSL, wurden aber automatisch auf heute morgen umgebucht. Leider hat die Unterbringung überhaupt nicht funktioniert. O-Ton meines Kollegen heute morgen: "Lufthansa left us up shits creek. No hotels available near the airport. They suggested we stay at the terminal and wait for the morning flight."

Frage: Ist das zulässig? Wurden hier nur unwissende Reisende abgewimmelt? Eine Unterbringung bei Umbuchung auf den nächsten Tag ist doch laut Fluggastrechte Pflicht?
Meine Kollegen haben sich dann selbst ein Hotel in München organisiert.
 

SemperFidelis

Aktives Mitglied
12.05.2016
164
0
Ist definitv Pflicht, Transfer zu dem betreffenden Hotel muss auch von der Airline übernommen werden. Alternativ vorstrecken und erstatten.
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Gibts dann eigentlich ein Limit vom Budget was eine angemessene Rate für Hotels ist? Und darf man grundsätzlich Taxi fahren oder muss man Kosten minimieren und mit der S-Bahn gondeln?
Bitte nicht falsch verstehen, ich spekuliere nicht auf eine von LH bezahlte Nacht im 4 Jahreszeiten oder sowas, aber bei uns in der Firma gibts klare Richtlinien die Taxi nur in bestimmten Fällen erlauben und wir haben für jedes Land fixe Hotelkosten die erstattet werden, deshalb die Frage ob es Vorgaben von LH gibt.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.089
8.190
Dahoam
Gibts dann eigentlich ein Limit vom Budget was eine angemessene Rate für Hotels ist? Und darf man grundsätzlich Taxi fahren oder muss man Kosten minimieren und mit der S-Bahn gondeln?
Bitte nicht falsch verstehen, ich spekuliere nicht auf eine von LH bezahlte Nacht im 4 Jahreszeiten oder sowas, aber bei uns in der Firma gibts klare Richtlinien die Taxi nur in bestimmten Fällen erlauben und wir haben für jedes Land fixe Hotelkosten die erstattet werden, deshalb die Frage ob es Vorgaben von LH gibt.

Gute Frage. Zumal Hotelraten so kurzfristig sicher nicht die günstigsten sind. Zudem dürfte bei größeren Problemen an Flughäfen mit vielen Annullierungen die Betten auch sehr knapp sein. Und man kann wohl kaum erwarten dass man erstmal ewig sucht um ein besonders günstiges Hotel am anderen Ende der Stadt zu bekommen. Es geht hier ja nicht um das Maximieren, sondern darum was erstattet wird und was grenzwertig ist.
 

SemperFidelis

Aktives Mitglied
12.05.2016
164
0
Taxi geht, hatte extra gefragt bei Hotel außerhalb und der Maßgabe vom Counter "man wisse nicht wann das Shuttle fahren würde"
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Man muss halt immer abwägen, ob die verursachten Kosten als "angemessen" angesehen werden können, z.B. im theoretischen Extremfall vor einem Richter.
Ob das Hotel in München dann 100€ oder 200€ kostet wäre mir egal, bei 600€ fürs 4 Jahreszeiten kämen aber vielleicht Zweifel auf.
Ebenso bei der Verpflegung. "4€-Döner-Pflicht" gibt es sicherlich nicht, aber vielleicht sollte man nicht gerade an dem Abend für 200€ pro Person in den Gourmettempel.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Bei meiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst verjähren die Ansprüche aus Reisekosten nach 6 Monaten. Da kann es schon mal knapp werden!

Ist doch gut, oder? Du reichst also ganz normal die Reisekosten ein, die Du hattest. Gleichzeitig stellst Du bei LH einen Antrag auf Auslagenerstattung oder was auch immer. Wenn LH dann mehr als 6 Monate für die Bearbeitung benötigt, sagst Du deinem Dienstherrn ganz einfach, dass Du das Geld jetzt zurückerhalten hast, seine Ansprüche darauf aber in der Zwischenzeit verjährt seien.

HTB.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.392
BRU
Im Prinzip musst Du das genau anders herum machen: Die entstandenen Kosten einreichen und bei einer Kostenübernahme Rückabwickeln. Nett ist auch der Reisekostenstelle zu erklären, warum vom genehmigten Reiseverlauf abgewichen wurde. Ich habe da schon einen ganz guten Draht zu meiner Sachbearbeiterin, das ganze zieht aber schon einen Rattenschwanz an Aufwand hinter sich her. Wenn ich auf Landeskosten reise bin ich immer bemüht meine Reisekosten so gering wie möglich zu halten.

Dann hättest Du aber das Problem, in der Kostenerklärung vorher nicht genehmigte Ausgaben rechtfertigen zu müssen, für die noch dazu eigentlich die Airline aufkommen muss. Ich hatte den Fall noch nicht, aber auch wir sind angehalten, Kosten gering zu halten – was für mich auch impliziert, Irreg-bedingte Ausgaben für Ersatzbeförderung, Hotels usw. von der Airline zu verlangen, und nicht von meinem AG.

Egal, wie man es macht / der jeweilige AG das regelt: Hier monatelang nicht zu wissen, was/wieviel man von der Airline erstattet bekommt, macht die Dinge nicht einfacher…
 
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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Dann hättest Du aber das Problem, in der Kostenerklärung vorher nicht genehmigte Ausgaben rechtfertigen zu müssen, für die noch dazu eigentlich die Airline aufkommen muss. Ich hatte den Fall noch nicht, aber auch wir sind angehalten, Kosten gering zu halten – was für mich auch impliziert, Irreg-bedingte Ausgaben für Ersatzbeförderung, Hotels usw. von der Airline zu verlangen, und nicht von meinem AG.

Egal, wie man es macht / der jeweilige AG das regelt: Hier monatelang nicht zu wissen, was/wieviel man von der Airline erstattet bekommt, macht die Dinge nicht einfacher…

Ich habe das das letzte Mal so gelöst, dass ich die Mail an die Airline (auch noch Flybe...) mit der Forderung nach Erstattung der Reisekostenabrechnung beilegte und nach Erstattung den Betrag wieder bei der nächsten Abrechnung abzog und den Gutschriftsnachweis beilegte. War kein Problem und gab keine Rückfragen.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Dann hättest Du aber das Problem, in der Kostenerklärung vorher nicht genehmigte Ausgaben rechtfertigen zu müssen, für die noch dazu eigentlich die Airline aufkommen muss. Ich hatte den Fall noch nicht, aber auch wir sind angehalten, Kosten gering zu halten – was für mich auch impliziert, Irreg-bedingte Ausgaben für Ersatzbeförderung, Hotels usw. von der Airline zu verlangen, und nicht von meinem AG.

Egal, wie man es macht / der jeweilige AG das regelt: Hier monatelang nicht zu wissen, was/wieviel man von der Airline erstattet bekommt, macht die Dinge nicht einfacher…

Natürlich hole ich mir alles mögliche vom Transportunternehmen zurück und stelle es nicht meiner Dienststelle in Rechnung. Ich hätte nur gerne eine Rückfallebene, falls LH und Konsorten sich mal wieder sperren.
 
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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
511
ZRH & DUS
So wenig Geduld viele hier mit den Zahlungen haben fragt man sich ob es sich dabbei un einen substantiellen Anteil des Einkmmens handelt. Es ist doch vollkommen egal ob man 2 Tage, 2 Wochen oder 2 Monate wartet. S
Richtig, daher kann es doch auch der Lufthansa egal sein, ob sie nach 2 Wochen, 2 Monaten oder kundenfreundlich nach 2 Tagen auszahlt?
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Man muss halt immer abwägen, ob die verursachten Kosten als "angemessen" angesehen werden können, z.B. im theoretischen Extremfall vor einem Richter.
Ob das Hotel in München dann 100€ oder 200€ kostet wäre mir egal, bei 600€ fürs 4 Jahreszeiten kämen aber vielleicht Zweifel auf.
Ebenso bei der Verpflegung. "4€-Döner-Pflicht" gibt es sicherlich nicht, aber vielleicht sollte man nicht gerade an dem Abend für 200€ pro Person in den Gourmettempel.

Genau so sehe ich das auch, aber ich wollte eben in Erfahrung bringen ob es dafür irgendwo zwischen 100€ und 600€ eine harte Grenze gibt (evtl. auch pro Land/Region etc.) Es geht eben genau darum dass ich im Zweifelsfall keine Lust habe das erst irgendwann mal von einem Richter klären zu lassen, aber wie MANAL schreibt ist es kurzfristig oft nicht einfach etwas günstiges zu finden. Ich frag das mal im LH Thread.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
... harte Grenze gibt (evtl. auch pro Land/Region etc.).... Ich frag das mal im LH Thread.
Wo soll es da eine "harte Grenze" geben, je nach Tag und Flughafen kann die Spanne riesig sein, auch im gleichen Land. Wenn in München Messe ist, muss die LH auch mal 300€ zahlen müssen, während es in Frankfurt am gleichen Tag vielleicht noch ein Hotel unter 100€ gibt. Die EU regelt ja schon genug, da muss sich nicht noch "harte Grenzen" in ihre Regularien (eu/261) aufschreiben müssen.

Bei der LH kannst du nachfragen, die werden dir gern IHRE Interpretation mitteilen, aber ich garantiere dir, dass du dadurch nur Nachteile hast. Wie z.B. meinem Kollegen gesagt würde, er bekommt nur ein 3* Hotel. Das ist eine "harte Grenze", aber zum Nachteil des Kunden. Glücklicherweise muss man sich diesem Wunschkonzert der Airline nicht unterwerfen, weil eben in der eu/261 KEINE "harten Grenzen" stehen.

Ich verstehe schon, dass man durch das dt. Steuerrecht und diese Pauschalen auf "Standardwerte" getrimmt wird und den Vorteil hat, dass man sich auf diese Beträge verlassen kann. Darunter leidet aber eventuell die Fähigkeit, sinnvolle Entscheidungen zu treffen (-> welches Hotel kann ich buchen?) und mit den Konsequenzen zu leben :)
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.089
8.190
Dahoam
Bei der LH kannst du nachfragen, die werden dir gern IHRE Interpretation mitteilen, aber ich garantiere dir, dass du dadurch nur Nachteile hast. Wie z.B. meinem Kollegen gesagt würde, er bekommt nur ein 3* Hotel. Das ist eine "harte Grenze", aber zum Nachteil des Kunden. Glücklicherweise muss man sich diesem Wunschkonzert der Airline nicht unterwerfen, weil eben in der eu/261 KEINE "harten Grenzen" stehen.

Hotel ist eben nicht gleich Hotel. Es wäre ja schon hilfreich zu wissen wieviel Sternchen ein Hotel haben darf. Man könnte ja sagen dass z.B. eine 5*-Airline auch ein 5*-Hotel erlaubt... :D

Ich weiß nur dass ich vor ca. 5 Jahren als wegen Schneefall der letzte Flug ZRH-MUC ausgefallen ist man am Business-Schalter 4*-Hotels bekam, die am Eco-Schalter 3*-Hotels.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Hotel ist eben nicht gleich Hotel. Es wäre ja schon hilfreich zu wissen wieviel Sternchen ein Hotel haben darf. Man könnte ja sagen dass z.B. eine 5*-Airline auch ein 5*-Hotel erlaubt... :D
Du wirst nirgends eine verlässliche Aussage mit exakten Sternen- oder Eurowerten bekommen. Vor Gericht klingt das etwa so:
Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes könnten jeoch nur solche Beträge erstattet werden, die sich in Anbetracht der dem jeweiligen Fall eigenen Umstände als notwendig, angemessen und zumutbar erweisen, um den Ausfall der Betreuung des Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen auszugleichen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.809
ZRH / MUC / VIE
Den Prozess koennte man auch fuer Nicht-Status-Inhaber automatisieren.

So ist es, da es ja im Interesse der LH sein sollte, alle Kunden möglichst zeitnah ans Ziel zu transportieren.

Ein Hotel kostet für den HON in vollbezahlter F keinen Cent weniger als für den Einmalkunden in billigster Eco basic - im Gegenteil, wem nicht vor Ort geholfen wird, kostet die Airline hinterher mehr (Stichwort eigene Vorleistung, und Bürokratie hinterher).

Nur ist es natürlich auch klar, dass man nicht 300 Kunden gleichzeitig bedienen kann und Statuskunden/Vollzahler in der Reihenfolge Priorität haben.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Nur ist es natürlich auch klar, dass man nicht 300 Kunden gleichzeitig bedienen kann und Statuskunden/Vollzahler in der Reihenfolge Priorität haben.
Ob das wirklich so klar ist...

Im Dezember hatte ich einen Transatlantikflug aus FRA an einem Montag morgen, nachdem Sa/So wegen Schnee viele Flüge ausgefallen waren, und der Flughafen voll mit gestrandeten Passagieren war.
LH hat sich bequemt, gerade mal 8 der 14 möglichen Business Class Check-in Desks zu besetzen, es hat zunächst keinerlei Priorisierung gegeben, nur eine einzige Schlange durch das halbe Terminal bis zu der Stelle an der die Absperrbänder vor den Desks anfangen, erst dort wurden Statuskunden/Vollzahler priorisiert. Bis dahin habe ich 2:08 in der Schlange gestanden. Zum Glück war ich mit einem deutlich früheren Zug gefahren (vor allem weil ich Chaos bei der Deutschen Bahn nach einem Schneewochende erwartet habe, aber die waren auf die Minute pünktlich...).
Viele haben ihre Flüge verpasst, kein Problem, die Wartelisten waren alle voll, es ist an diesem Tag kein Sitz leer geflogen...

Aber im Dezember war LH ja auch noch nicht 5-Star... Heute flutscht das bestimmt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Automatisierung koennte da ja helfen
Beim Umbuchen gestrandeter Passagiere? Ich denke da ist viel Handarbeit und Improvisation gefragt. Das zu automatisieren dürfte kaum funktionieren.

Andererseits, es war ja so oder so klar, dass mehr Passagiere als Sitzplätze da waren, irgendwie muss man selektieren, in dem Fall hat man all die aus den Fliegern geworfen, die nicht 150 Minuten vor Abflug am Flughafen waren (und es daher nicht rechtzeitig geschafft haben, ihr Gepäck aufzugeben), und die Sitzplätze für die genutzt, die schon über 60 Stunden da waren...
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.979
870
TXL
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teilweise muss das aber schon automatisiert passieren. Ich kann mir das sonst nicht anders erklären, das nach erster SMS über Annulierung nach 10 Minuten schon beide Bordkarten (Anschlussflug) für den Ersatzflug auf´m Smartphone da waren.