Air Malta FRA - MAL

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Die Fälle die ich vor das AG Nürtingen gebracht habe waren in der Regel 4-5 Monate nach Flugdatum durch Urteil erledigt, das kann natürlich bei anderen Gerichten anders aussehen.
Wobei meistens schon ein Mahnbescheid ausreichend war.

Ist das AG Nürtingen für KM zuständig? Die wenn ich mal in einen Prozess verwickelt bin dann dauert es in der Regel min. 6 Monate bis zum ersten Termin, und in der Regel 12+ Monate bis zu einem Urteil. Ich habe jetzt in einen Verfahren nach etwas über 3 Jahren mein Geld bekommen - der Gegner war eine deutsche GmbH und es war ein Urteil aus der ersten Instanz. Urteil nach 18 Monaten und dann Vollstreckungen die nicht funktioniert haben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.723
2.990
Bei künstlichem Aufsplitten eines Lebenssachverhalts in mehrere Verfahren dürften dadurch entstandene Mehrkosten nicht notwendig i.S.d. § 91 ZPO sein.

Achja der §91 ZPO, aber liegt das hier wirklich vor?

Was auf jeden Fall unproblematisch ist, wenn jeder Reisende seinen Anspruch getrennt geltend macht, was sogar ohne entsprechende Bevollmächtigung eines Reisenden durch die anderen sogar notwendig ist.

Auch dass die Kostenerstattung der Ersatzbeförderung getrennt von der Forderung der Ausgleichszahlung geltend gemacht wird, dürfte nicht problematisch sein, da Gegenstand und Sachverhalt ein ganz anderer ist.
Was allerdings angreifbar sein könnte wenn Hin und Rückflug bei einem Ticket getrennt geltend gemacht werden.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.227
744
Ich hab ne Antwort von Air Malta gekriegt:
1. Die lehnen die 400€ im Hinflug ab angeblich schlechtes Wetter
2. Die lehnen die 400€ im Rückflug ab ich hätte keinen Anspruch mehr Ticket wäre verfallen weil ich den Flug am DIENSTAG! von denen nicht genommen hätte das Ticket wäre damit verfallen
3. Die lehnen die neuen Ticktes im Hinflug ab mir wäre ja der Flug am Dienstag angeboten worden
4. Die lehnen die neuen Tickets im Rückflug ab weil ja Ticket verfallen

Ich hab die Forderung für jeden Reisenden einzeln eingereicht und immer die genau gleiche Antwort gekriegt nur der Name ist jeweils anders. Den Mahnbescheid haben sie wohl schon weil da steht drin das der Widerspruch kommen wird.
Der Bruder von einem meiner Mitreisenden ist Anwalt der hat denen jetzt 12 Briefe geschrieben und jeden Punkt zur Zahlung mit Gebühren aufgefordert, wird das Zeug nicht bis zum 9.7. bezahlt liegen die Klagen schon am Dienstag in Gericht in Frankfurt.

Die werden bluten und alles blechen müssen!!!
Müssen eigentlich alle genauso machen dann ist der Laden wenigsten bald pleite!!!

Und ja man kann alles einzeln einfordern weil es immer um einen ganz neuen Fall geht!
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.267
16.811
Schon dreist von Air Malta, insbesondere der Rueckflug.

Der Bruder von einem meiner Mitreisenden ist Anwalt der hat denen jetzt 12 Briefe geschrieben und jeden Punkt zur Zahlung mit Gebühren aufgefordert, wird das Zeug nicht bis zum 9.7. bezahlt liegen die Klagen schon am Dienstag in Gericht in Frankfurt.

Oh, doppelte Rechtshaengigkeit, das wird teuer fuer Euch.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Achja der §91 ZPO, aber liegt das hier wirklich vor?

Siehe z.B. BGH, Beschluss vom 20.11.2012 – VI ZB 3/12. Ich meine, es gab dazu noch eine neuere Entscheidung mit grundsätzlichen Ausführungen, muss danach aber noch suchen.

Was auf jeden Fall unproblematisch ist, wenn jeder Reisende seinen Anspruch getrennt geltend macht, was sogar ohne entsprechende Bevollmächtigung eines Reisenden durch die anderen sogar notwendig ist.

Da bin ich mir jedenfalls für Mitglieder einer Reisegruppe nicht sicher, vgl. die Beispiele in o.g. BGH-Entscheidung. Jedenfalls muss nicht zwangsläufig ein Reisender bevollmächtigt werden, sondern die Reisegruppe kann einem Rechtsanwalt einen einheitlichen/gemeinsamen Auftrag erteilen.

Auch dass die Kostenerstattung der Ersatzbeförderung getrennt von der Forderung der Ausgleichszahlung geltend gemacht wird, dürfte nicht problematisch sein, da Gegenstand und Sachverhalt ein ganz anderer ist.

Das sehe ich anders. Die Anwaltsvergütung unterliegt dann m.E. der Deckelung/Kappung nach § 15 Abs. 3 RVG.

Um ein konkretes Beispiel anhand eines hier anderweitig erörterten Sachverhalts zu nehmen: Wir waren beide, wenn auch in unterschiedlicher Weise, von dem im Mai 2018 in HKT gestrandeten Flug KL809 betroffen. Wenn ich für Beispielszwecke unterstelle, Du hättest an dem Tag einen Flug von HKT nach KUL gebucht bzw. ich einen Flug von KUL nach CGK, dann hätte es doch im Falle einer Anwaltsbeauftragung schlicht keinen Sinn ergeben, hieraus "künstlich" ein Mandat für den Ausgleichsanspruch und ein Mandat für Ersatzbeförderungskosten zu machen.

Was allerdings angreifbar sein könnte wenn Hin und Rückflug bei einem Ticket getrennt geltend gemacht werden.

Das sehe ich auch so.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.723
2.990
Siehe z.B. BGH, Beschluss vom 20.11.2012 – VI ZB 3/12. Ich meine, es gab dazu noch eine neuere Entscheidung mit grundsätzlichen Ausführungen, muss danach aber noch suchen.



Da bin ich mir jedenfalls für Mitglieder einer Reisegruppe nicht sicher, vgl. die Beispiele in o.g. BGH-Entscheidung. Jedenfalls muss nicht zwangsläufig ein Reisender bevollmächtigt werden, sondern die Reisegruppe kann einem Rechtsanwalt einen einheitlichen/gemeinsamen Auftrag erteilen.



Das sehe ich anders. Die Anwaltsvergütung unterliegt dann m.E. der Deckelung/Kappung nach § 15 Abs. 3 RVG.

Um ein konkretes Beispiel anhand eines hier anderweitig erörterten Sachverhalts zu nehmen: Wir waren beide, wenn auch in unterschiedlicher Weise, von dem im Mai 2018 in HKT gestrandeten Flug KL809 betroffen. Wenn ich für Beispielszwecke unterstelle, Du hättest an dem Tag einen Flug von HKT nach KUL gebucht bzw. ich einen Flug von KUL nach CGK, dann hätte es doch im Falle einer Anwaltsbeauftragung schlicht keinen Sinn ergeben, hieraus "künstlich" ein Mandat für den Ausgleichsanspruch und ein Mandat für Ersatzbeförderungskosten zu machen.



Das sehe ich auch so.

Ich finde aber der BGH Sachverhalt passt, nicht ganz zu der Situation hier.
Denn im Grunde richtet sich im Fall der BGH der Anspruch nach der selben Rechtsgrundlage, und es gibt keinen sachlichen Grund warum in diesem Fall eine Trennung vor genommen wird.

Das sehe ich im Fall von Ersatzbeförderung ./. Ausgleichszahlung anders
Hier kann man durchaus argumentieren dass es sinnvoll ist die Ersatzbeförderung getrennt von der Ausgleichszahlung geltend zu machen, weil diese zum Beispiel gerade nicht von der Frage außergewöhnliche Umstände ja/nein abhängt.
Als vor ein paar Monaten meine Schwester mit ihrer Familie mit EW Probleme hatte ging der Mahnscheid auch bereits nach 34 Tagen bei EW ein, der dann bezahlt wurde.

Da die Frage der außergewöhnlichen Umstände aber erst aufwändig geklärt werden musste, weil ich Informationen, ich glaube es war Eurocontrol müsste aber nachsehen, einholen musste kam der dortige Mahnbescheid etwa dreieinhalb Monate nach dem Flugdatum bei EW auf den Tisch.

Auch im Sinne des RVG würde ich das als neue Angelegenheit einstufen, muss aber zugeben dass ich mir diesen Bereich doch mal näher anschauen und analysieren muss, bei der StA und einer Landesoberbehörde bei der ich tätig war nicht.

Allerdings ist der Fall des FK dahingehend problematisch dass die künstliche Erzeugung mehrerer Klagen ohne sachlichen Grund zu offensichtlich ist.

Interessant wäre aber die Überlegung wenn jeder Reisende zu einem anderen und damit eigenem Rechtsanwalt greifen würde, den im zweifelsfall wird das nicht zu beanstanden sein wenn jeder Reisende seine individuellen Rechte durch den Prozessbevollmächtigten seiner Wahl durchsetzen lässt.


Um beim Beispiel KL809 zu bleiben (ich hätte neu gebucht wäre ich durch die Immigration gekommen), würde ich es ich wohl ähnlich abgewickelt haben.
Die Kosten für das HKT-KUL Ticket sind auf jeden Fall zu leisten gewesen, die hätte ich auf jeden Fall zeitnah notfalls im Mahnverfahren durchgesetzt.
Die Ausgleichszahlung jedoch hätte ich als eher unbegründet eingestuft und hätte KLM nicht nach der kurzen Zeit den Gutschein ausgestellt an die Schlichtungsstelle gegeben um die Frage außergewöhnliche Umstände gesondert klären zu lassen.

Aber ich stimme dahingehend zu, dass wenn im selben Moment der Anwalt beauftragt wird es deutlich schwieriger wird die Trennung sachlich zu rechtfertigen.
Aber auch da könnte man darüber nachdenken ob es nicht doch legitim ist, wenn der Anwalt im Bezug auf die Eratzbeförderung zeitnah Klage einreicht während im Fall der Ausgleichszahlung noch weitere Ermittlung zum Sachverhalt nötig sind um entscheiden zu können ist der Anspruch gegeben oder nicht.
Sprich die Lösung könnte sein für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Gebühr zu bestimmen und sollten Verfahren notwendig werden diese doch getrennt ab zu rechnen, wenn es einen objektiven sachlichen Grund dafür gibt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.723
2.990

Das schlechte Wetter wird KM aber kaum helfen, um die Ausgleichszahlung verweigern zu können.
Zumindest was man von mehreren Leuten auf dem Flug hört, wird es daran fehlen dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden um die Verzögerung zu vermeiden.

Ich würde zum Ergebnis kommen dass es zum Beispiel zumutbar gewesen wäre die Paxe in einen/zwei Busse oder Zug zu setzen und nach MUC zur Maschine zu fahren die dort bestimmt noch eine ganze Weile rum stand und vielleicht sogar leer weiter geflogen ist.

Ganz sicher ist die Sache nicht und das Risiko ist da aber einen Amtsrichter dürfte man doch überzeugen können.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.889
1.216
Ich hoffe Nik berichtet hier weiter über den Verlauf bei ihm..
Auch wenn seine Ausdrucksweise teilweise zu wünschen übrig lässt und ihr ihn teilweise hart angeht.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.959
2.341
Howard Johnson
Ich habe vier Tage nach Ablauf der sieben Tage-Frist für Stornierung der Tickets von Air Malta eine Mail bekommen, ob ich das Geld für die Tickets wiederhaben will.
(obwohl ich das direkt gleich in meiner eMail geschrieben hatte).

Nun ja.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.723
2.990
KM scheint ja ein "lustiger Laden" zu sein, wurde denn auch schon versucht die Ausgleichsazhlung zu fordern?

Ich langsam aber sicher zum Ergebnis gekommen, dass zwar erstmal durch das Wetter ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, aber nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden um die Verspätung ab zu wenden, daher bleibt die Verpflichtung die Ausgleichszahlung bestehen.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Das schlechte Wetter wird KM aber kaum helfen, um die Ausgleichszahlung verweigern zu können.
Zumindest was man von mehreren Leuten auf dem Flug hört, wird es daran fehlen dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden um die Verzögerung zu vermeiden.

Ich würde zum Ergebnis kommen dass es zum Beispiel zumutbar gewesen wäre die Paxe in einen/zwei Busse oder Zug zu setzen und nach MUC zur Maschine zu fahren die dort bestimmt noch eine ganze Weile rum stand und vielleicht sogar leer weiter geflogen ist.

Ganz sicher ist die Sache nicht und das Risiko ist da aber einen Amtsrichter dürfte man doch überzeugen können.
Wie kann man immer juristisch argumentieren, aber penetrant ignorieren, dass der Flieger nicht leer weitergeflogen ist, sondern am nächsten Mittag den regulären und wahrscheinlich mehr als gut gebuchten MUC - MLA gemacht hat (mit Streichung des Hinfluges, fehlte ja eine Maschine auf Malta, weil sie außerplanmäßig in München übernachtet hat)? Wenn man auf einen deutschen Flughafen um 21:40 ausweicht, dann wirds schwer nochmal zum deutschen Ziel loszukommen, wenn das Ziel nicht das nachtflugverbotfreie Köln ist. Und ich vermute, in Köln zu warten, bis da alle aus Frankfurt hingekarrt werden, da hätte die Crew ihre Zeit überschritten (hätte sie wegen der Warterei auf Malta bis sie losdurften unter Umständen so schon). Irgendwer wird hier bestimmt wissen, wie lange die vorgeschriebene Pause dann ist, bevor man wieder los kann.
Der Flugplan ist auf Kante genäht (die Tage war zusätzlich zur SmartLynx A320 noch eine GetJet A319 für KM unterwegs), da sind die möglichen Maßnahmen eher beschränkt. Alles nach München zu bringen, bringt ja dann wenig (außer die dort gebuchten stranden zu lassen). Und nach Malta sind die Alternativen halt rar gesäht, weiß ich aus eigener schmerzhafter Erfahrung. Ich weiß zum Beispiel nicht, ob ich hoffen muss, dass Air Malta eingeht, weil es alle die, die aktuell mit Air Malta Codeshare machen, dann zwingen würde selbst zu kommen (Air France, Austrian, KLM, Brussels usw). Die Frage wäre: kommen die dann wirklich? Oder wirds dann noch schlimmer mit dem eh schon dünnen Nicht-LowCost-Flugplan?

Startzeit bekommen wegen Unwetter, ausgewichen wegen Unwetter, Nachtflugverbot in FRA, damit war schon mal alles bis zum nächsten Morgen vorbei. Wie hätte Air Malta das vermeiden sollen?
 

interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.056
645
MHG
Der Flugplan ist auf Kante genäht (die Tage war zusätzlich zur SmartLynx A320 noch eine GetJet A319 für KM unterwegs), da sind die möglichen Maßnahmen eher beschränkt.
Startzeit bekommen wegen Unwetter, ausgewichen wegen Unwetter, Nachtflugverbot in FRA, damit war schon mal alles bis zum nächsten Morgen vorbei. Wie hätte Air Malta das vermeiden sollen?
Du hast es im Grunde doch selbst geschrieben. Der Flugplan ist auf Kante genäht. Dafür ist Air Malta ganz allein verantwortlich. Entweder müssen sie dann mehr Flugzeuge vorhalten oder aber den Flugplan dahingehend ausdünnen, dass er sich mit der zur Verfügung stehenden Flotte darstellen läßt und nicht bei kleineren Unregelmäßigkeiten direkt aus dem Ruder läuft. Gewitterlagen im Sommer und das Nachtflugverbot von FRA seine keine Unbekannten in der Gleichung, die überraschend auftreten.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Klar, wenn der Flughafen erst wegen Gewitter zu ist und dann wegen Nachtflugverbot, dann könnte ein Reserveflieger da viel besser landen als der eigentlich geplante Flieger. Logisch und einleuchtend.
 

interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.056
645
MHG
Klar, wenn der Flughafen erst wegen Gewitter zu ist und dann wegen Nachtflugverbot, dann könnte ein Reserveflieger da viel besser landen als der eigentlich geplante Flieger.
Das nicht, aber mit einer Reservemaschine hätte KM, aber am nächsten Morgen die gestrandeten Paxe einsammeln und ans Ziel bringen können. Dann wäre nicht gleich das ganze Wochenende im Eimer gewesen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.723
2.990
Wie kann man immer juristisch argumentieren

Tja das ist das was ich einige Jahre eben gelernt habe, erst im Studium selbst und dann noch im Referendariat.

Das Problem warum ich KM in der Haftung sehe, ist nicht das sie in MUC gelandet sind und die Paxe erst mal nicht weiter kamen, aber das was hier von mehreren Personen von einander unabhängig beschrieben wurde zeigt eben dass KM nicht einmal wirklich versucht hat seine Verpflichtung alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen.

Wie schon beschrieben wurde, ich kann als Fluggesellschaft eben nicht wenn ich nur 10 Maschinen habe davon alle 10 voll im Plan zu 100% auslasten, dann reicht schon eine kaputte Glühbirne an einer dummen Stelle die meinen ganzen Flugplan durcheinander bringt, das ist ganz klar deren Problem.

Wenn KM jetzt offenkommuniziert hätte im Sinnne von "wir haben 12 Passe auf die nächte freie Maschine LH1234 um 9:00 Uhr die nächsten 16 können leider erst mit FR1234 um 11:45 Uhr usw weiter fliegen dann wäre ich auch zum Ergebnis gekommen tja dumm gelaufen aber den Paxen steht keine Ausgleichszahlung zu.

Aber die Leute die einen Flug für Freitag gebucht haben bis Dienstag warten zu lassen, das ist einfach ein schlechter Witz der jetzt eben 400 Euro kostet.

Zum Abschluss die Frage ob eine Ausgleichszahlung zu leisten ist, ist eben eine juristische Frage.

Davon aber abgesehen würde, man Gesellschaften die eben weitere Maschinen als Ersatz vorhalten um genau solche Situationen zu vermeiden ungerecht benachteiligen.
Gerade weil die EU Fluggastrechte Verordnung den Paxen eine Absicherung bietet sind die Gesellschaften dazu gehalten Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Sonst haben wir Zustände wie in Asien wo AirAsia einfach mal drei Flüge am Tag streicht, und die Reisenden können eben von morgens 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr warten, so drei meiner Kollegen passiert die meinten für KUL-KBR AirAsia statt MH buchen zu müssen, um knapp 15 Euro zu sparen.

Mir würden in Europa einige Kandidaten einfallen die dann die gleichen Praktiken an den Tag legen würden.
 
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Sonst haben wir Zustände wie in Asien wo AirAsia einfach mal drei Flüge am Tag streicht, und die Reisenden können eben von morgens 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr warten, so drei meiner Kollegen passiert die meinten für KUL-KBR AirAsia statt MH buchen zu müssen, um knapp 15 Euro zu sparen.

Mir würden in Europa einige Kandidaten einfallen die dann die gleichen Praktiken an den Tag legen würden.
Was mit dem hier vorliegenden Fall aber nichts zu tun hat, man streicht ja nicht vorsätzlich permanent irgendwelche Flüge. Wenn sich das mit irgendwas vergleichen lässt, was Air Malta macht, dann vielleicht eher mit der SunExpress / Eurowings Langstrecke. Wobei sie weniger Ausfälle durch technische Pannen haben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.723
2.990
Was mit dem hier vorliegenden Fall aber nichts zu tun hat, man streicht ja nicht vorsätzlich permanent irgendwelche Flüge. Wenn sich das mit irgendwas vergleichen lässt, was Air Malta macht, dann vielleicht eher mit der SunExpress / Eurowings Langstrecke. Wobei sie weniger Ausfälle durch technische Pannen haben.

Es hat damit zu dass in Europa, vom Gesetzgeber eben Maßnahmen ergriffen wurde um Situationen zum Nachteil von Fluggästen zu verhindern, diese Speilregeln kennt auch KM und wenn sie meinen sie müssen ohne Reserve Arbeiten dann müssen sie eben auch die Konsequenzen tragen, und dann eben den Paxen die Ausgleichszahlung zukommen lassen.

Das beste Beispiel dafür war Airberlin, die haben regelmäßig den Ab-/Zubringer STR-DUS / DUS-STR nicht auf die Reihe bekommen, was zur folge hatte dass ich in 4 von 5 Tickets dafür bezahlt wurde geflogen zu sein.
Insgesamt habe ich nur etwas 10% des Ticketpreises bezahlt, da eben von 01/2016 Ticket ist Wert von 11.334,76 Euro gekauft aber am Ende nur 1884,76 Euro bezahlt.
Ich finde es immer noch sehr schade dass die weg sind aber ein schlechtes Gewissen habe ich deswegen nicht, wenn wir unseren Job nicht richtig machen dann sitzt uns auch schnell der Auftraggeber im Nacken.

Bleibt also am Ende die Erkenntnis KM zockt eben mit maximalen Flügen bei minimalen Materialeinsatz, jetzt hat es eben wegen Wetter nicht geklappt und KM hat sich verzockt.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.959
2.341
Howard Johnson
Update:
Air Malta sieht sich außerstande, die geforderten 400 Euro zu zahlen.
Würde aber nach Einsendung evtl. vorhandener Belege (Essen etc.) prüfen, ob dies evtl. übernommen wird.
Und hat mir einen generösen 25% Rabatt Code für Buchungen bis Ende August zugesandt!

Caro
 

travelmaster

Reguläres Mitglied
03.04.2012
46
4
niedblog.de
Leider hab ich bisher keinerlei Antwort eben von Air Malta bekommen, um überhaupt den Fall bei der AX Versicherung anzugeben :mad:

Welche Versicherung der AX sollte denn da greifen und warum?

Allenfalls ja die Reise-Komfortversicherung mit max 200 EUR bei nachweislichen Mehrkosten, die auch obendrein mit der entsprechenden Amex bezahlt worden sein müssten. Zudem hat die Anzeige binnen 15 Tagen zu erfolgen. Sonst fiele mir, selbst bei der Plat, keine Versicherung ein - wobei eine Antwort von Air Malta ohnehin dafür irrelevant erscheint.
 
Zuletzt bearbeitet:

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.959
2.341
Howard Johnson
Einerseits die Resekomfort-VS, und andererseits die Nicht-Antritt der Reise-VS.
Erste ist auf 200 Euro pro Nase begrenzt, die zweite hat einen Selbstbehalt von 100 Euro oder 10%.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.959
2.341
Howard Johnson
Ich hab ne Antwort von Air Malta gekriegt:
1. Die lehnen die 400€ im Hinflug ab angeblich schlechtes Wetter
2. Die lehnen die 400€ im Rückflug ab ich hätte keinen Anspruch mehr Ticket wäre verfallen weil ich den Flug am DIENSTAG! von denen nicht genommen hätte das Ticket wäre damit verfallen
3. Die lehnen die neuen Ticktes im Hinflug ab mir wäre ja der Flug am Dienstag angeboten worden
4. Die lehnen die neuen Tickets im Rückflug ab weil ja Ticket verfallen

Ich hab die Forderung für jeden Reisenden einzeln eingereicht und immer die genau gleiche Antwort gekriegt nur der Name ist jeweils anders. Den Mahnbescheid haben sie wohl schon weil da steht drin das der Widerspruch kommen wird.
Der Bruder von einem meiner Mitreisenden ist Anwalt der hat denen jetzt 12 Briefe geschrieben und jeden Punkt zur Zahlung mit Gebühren aufgefordert, wird das Zeug nicht bis zum 9.7. bezahlt liegen die Klagen schon am Dienstag in Gericht in Frankfurt.

Die werden bluten und alles blechen müssen!!!
Müssen eigentlich alle genauso machen dann ist der Laden wenigsten bald pleite!!!

Und ja man kann alles einzeln einfordern weil es immer um einen ganz neuen Fall geht!

Gibt's was neues?