Airport Berlin - Hauptstadtflughafen BER

ANZEIGE

GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
ANZEIGE
es gibt einige Gutachten a 400.000 € und ein paar Star-Anwälte.

bz-berlin.de

aber sein Gehalt wird voraussichtlich mit den Einkünften aus dem Job in Rostock verrechnet. Na hoffen wir mal das er dort fürstlich entlohnt wird.

rbb-online.de
 
  • Like
Reaktionen: economyflieger

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Danke dir.

Wow - das ist wirklich heftig. Zudem nun noch die Anwaltskosten von Schwarz der Summe hinzuzurechnen sein dürften, oder?

Aus der Sicht eines Laien stellt dieser Aufwand zur Abwehrung Schwarz seiner Ansprüche fast schon eine Art von Veruntreuung/vorsätzlicher Verschwendung dar.
Da die Gesellschaft zu 100% in Besitz staatlicher Körperschaften ist, sollten folglich die Entscheidungsträger ob dieses Prozesses juristisch belangt werden zwecks Schädigung der Allgemeinheit.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Leider keine Hunderttausende, ein paar Mio. Der Rechtsstreit hat dem Land Berlin schon fast 3 Mio. gekostet + on top sein Gehalt.

Naja, in erster Linie muß die FFB als Beklagte herhalten. Für deren Verluste kommen Berlin, Brandenburg und der Bund entsprechend ihren Anteilen gemeinsam auf.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.412
664
Stellt sich mir immer noch die Frage, wer aus dem ganzen Sauhaufen sich irgendwann mal traut festzustellen, dass der beste Weg der Rückbau des Flughafens wäre.
In der Tat - ich glaube nach meinem bescheidenen Kenntnisstand auch, dass darum nicht herum kommen wird, nur hat niemand die **** das mal laut zu sagen. Kann also noch ein paar Jahre dauern.

Kurzer OT zum Thema Mathematik:

Eigentlich wäre das schon die höhere Schule der Mathematik, von deren Beherrschung man nicht mehr ausgehen darf. Ich dachte eigentlich eher an sowas hier:

calvin-hobbes imaginary numbers and calculus | Macroeducation
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Der Geschäftsführer einer GmbH wird durch die Gesellschafterversammlung bestellt -> Onkel Mehdorn hat derzeit die Ehre.

Genau, und vor Mehdorn bestellte sie Schwarz als GF.

Seit heute wissen wir, daß alle ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigungen durch den AR zu keiner Zeit Rechtskraft erlangten, weil Schwarz keine schwerwiegenden Fehler nachgewiesen werden konnten, die eine solche, gar fristlose, hätten rechtfertigen können. Jene scheinbaren, groben Vertragsverletzungen waren jedoch der vorgebliche Grund für die GF-Abberufung!

Folglich lebt der Dienstvertrag quasi wieder auf, und da wird die zu vergütende Tätigkeit eben als "Geschäftsführer" beschrieben, nichts anderes. In der Folge müsste ihn die FBB GmbH nach Wirksamwerden des Urteils wieder in das Handelsregister eintragen bzw. könnte Schwarz vermutlich darauf klagen.

Daß er daran kein Interesse hat und nie wieder einen Fuß auf die Baustelle setzen wird, ist natürlich klar!

-

Klar ist jetzt allerdings auch, daß Klaus Wowereit eiskalt log, als er der Öffentlichkeit mehrfach erklärte, bis in den Mai 2012 hinein nichts gewußt zu haben von der hochakut gefährdeten BER-Eröffnung. Denn das Gericht stellte fest, daß der Aufsichtsrat durch Schwarz´Informationen allerspätestens seit Februar 2012 darüber umfänglich in Kenntnis stand, und er seine vertraglichen Pflichten als Sprecher der Geschäftsführung nicht verletzt hat. Nun wird immer klarer, was alle bisher nur vermuteten:

Körtgens Entlassung war Wowereits Bauernopfer und Schwarz sein Feigenblatt. Hier die Berliner Abendschau von heute, ab 1:30 min, das ist der eigentliche Skandal für mich!

Ex-Flughafenchef bekommt Abfindung | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg
 
Zuletzt bearbeitet:

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Genau, und vor Mehdorn bestellte sie Schwarz als GF.

Seit heute wissen wir, daß alle ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigungen durch den AR zu keiner Zeit Rechtskraft erlangten, weil Schwarz keine schwerwiegenden Fehler nachgewiesen werden konnten, die eine solche, gar fristlose, hätten rechtfertigen können. Jene scheinbaren, groben Vertragsverletzungen waren jedoch der vorgebliche Grund für die GF-Abberufung!

Folglich lebt der Dienstvertrag quasi wieder auf, und da wird die zu vergütende Tätigkeit eben als "Geschäftsführer" beschrieben, nichts anderes. In der Folge müsste ihn die FBB GmbH nach Wirksamwerden des Urteils wieder in das Handelsregister eintragen bzw. könnte Schwarz vermutlich darauf klagen.

Ich stimme ja in vielen Dingen mit dir überein, Anne, aber nach meinem Dafürhalten vermischst du hier wieder die beiden Konzepte "Dienstvertrag als Geschäftsführer" sowie "Eintragung als Geschäftsführer".

Die Kündigung des Dienstvertrages und die Abberufung als Geschäftsführer sind meines Wissens nach zwei separate rechtliche Vorgänge.

Nach dem Urteil lebt der Dienstvertrag wieder auf und Hr. Schwarz ist meinetwegen auch wieder Angestellter des Unternehmens, evtl. steht auf seiner Gehaltsabrechnung auch "Geschäftsführer" - wen die Gesellschafter aber zum vertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellen ist davon unberührt.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.145
1.121
Klar ist jetzt allerdings auch, daß Klaus Wowereit eiskalt log, als er der Öffentlichkeit mehrfach erklärte, bis in den Mai 2012 hinein nichts gewußt zu haben von der hochakut gefährdeten BER-Eröffnung. Denn das Gericht stellte fest, daß der Aufsichtsrat durch Schwarz´Informationen allerspätestens seit Februar 2012 darüber umfänglich in Kenntnis stand, und er seine vertraglichen Pflichten als Sprecher der Geschäftsführung nicht verletzt hat. Nun wird immer klarer, was alle bisher nur vermuteten:

Körtgens Entlassung war Wowereits Bauernopfer und Schwarz sein Feigenblatt. Hier die Berliner Abendschau von heute, ab 1:30 min, das ist der eigentliche Skandal für mich!

Ex-Flughafenchef bekommt Abfindung | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

O-Ton Gerichtssprecherin: "Der Aufsichtsrat wusste jedenfalls im November 2012 über die Vorgänge umfassend Bescheid und konnte dann nicht mehr im Juni 2013 also über ein halbes Jahr später, eine fristlose Kündigung auf mögliche Versäumnisse stützen."

Das scheint der Knackpunkt zu sein. Ob Schwarz den AR nun schon im Zeitraum Februar-April 2012 korrekt informiert hat, war anscheinend gar nicht ausschlaggebend und wurde wohl auch nicht wirklich geklärt. Hier scheint eher Aussage gegen Aussage zu stehen.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2

Gibt es da eventuell auch eine Quelle oder einen aktuellen link?


Meine Bücher über Handels- und Personengesellschaften sind aus Anfang der 90er. Was ich da nachlesen konnte, ist, daß spezielle Situationen nicht unbedingt eindeutig geregelt sind, weil es an Präzedenzfällen und Musterprozessen fehlt. Beispielsweise zum Thema Gleichlauf-/Koppelungsklausel, Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abberufung in welcher Position oder auch Klagefrist für den GF nach Abberufung.

Zu den Verhältnissen im Falle der festgestellten, unrechtmäßigen Kündigung habe ich gar nichts gefunden.


Du vielleicht?:)
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Klar ist jetzt allerdings auch, das Klaus Wowereit eiskalt log...



Der Tagesspiegel hat´s in der heutigen Ausgabe auch gemerkt: :resp:


Die erfolgreiche Klage des Ex-BER-Chefs wirft Fragen an Klaus Wowereit auf. Nach Ansicht des Richters wusste der Aufsichtsrat nämlich schon im Februar 2012, dass eine termingerechte Eröffnung fraglich war. Kein Wunder, dass Wowereit gerade nichts sagen möchte.


Der BER und sein Ex-Chef Rainer Schwarz: Eine Klage, die Wowereits Abschied vermasseln kann - Berlin - Tagesspiegel
 
  • Like
Reaktionen: BAVARIA

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
881
682
TXL
Hallo Anne,

FRALONFRALON hat es genau richtig beschrieben: ein GF hat einen Anstellungs- o. Dienstvertrag, i.d.R. befristet. Dort sind die Arbeitsbedingungen, Vergütung, Dienstwagen, privates WC usw. geregelt. Es gibt auch Regelungen zur Beendigung dieses Anstellungsvertrages. Das ist alles Arbeitsrecht, wird je nach Anstellungsbedingungen und Vertragsformulierung im Streitfall vor dem Landgericht (wg. Streitwert) oder dem Arbeitsgericht verhandelt.

Völlig unabhängig davon erfolgt die gesellschaftsrechtliche Bestellung zum Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung. Diese setzt einen Beschluß der Gesellschafterversammlung voraus und erfolgt beim Notar. Der Notar veranlasst auch die Eintragung der Bestellung zum Handelsregister. Und andersherum genauso: Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit die Abberufung des GF beschließen, der Notar beurkundet und veranlasst die entspr. Eintragung der Abberufung zum Handelsregister. Das sind zwei völlig getrennte Vorgänge.
Der neu angestellt GF sollte deshalb auch sehr genau darauf achten, daß er vor seiner förmlichen Berufung nicht als GF auftritt, da er/sie in dieser Phase unbegrenzt persönlich haftet!
Gem. dem Handelsregister Cottbus, Sitz der edlen Gesellschaft ist Schönefeld bei Berlin, wurde am 4.6.13 Dr Schwarz abberufen und am 12.7.13 Bahnchef Mehdorn berufen.

Alles klar?
MB
 
  • Like
Reaktionen: Anne
F

feb

Guest
@Martin.Berlin und FRALOFRALON: Das ist juristisch alles völlig korrekt und ihr seid sehr bemüht, dem Foristen Anne die Grundzüge des Arbeits- und Gesellschaftrechts näher zu bringen.

Was mich verwundert, ist die freundliche Art, mit der man hier dem Geschwätz der Wowi-Phobisten begegnet.
 
Moderiert:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Hallo Martin.Berlin,


allerbesten Dank für Deine Antwort! :yes:

Okay, die Gesellschafterversammlung muß den GF ins Handelsregister eintragen lassen, um das Haftungsrisiko von der Person auf die Gesellschaft zu übertragen, sie muß es aber nicht zwingend.

Wenn sie den GF aus wichtigem Grund abberuft, hätte der entsprechend seines Dienstvertrages nur noch das Recht, ähnlich gelagert und einzelfallabhängig tätig zu sein, solange nicht auch sein Dienstvertrag rechtswirksam gekündigt ist. Da alle Kündigungen eben nicht rechtens waren, ist Schwarz auf dem Papier also immer noch und wieder Geschäftsführer der FBB GmbH, und auf dieser Grundlage muß ihn die Gesellschaft bis zum Ende der Vertragslaufzeit bezahlen.

Zwar könnte ihn die Gesellschafterversammlung wieder ins Handelsregister eintragen lassen, aber das wird sie natürlich nicht tun, weil
a) das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist, und b) Herr Schwarz von der privaten Haftung für sämtliche, künftige Entscheidungen erneut befreit würde. Es bliebe im Kern jedoch stets eine freiwillige Entscheidung der Gesellschafterversammlung.

Soweit richtig?
 
F

feb

Guest
@Martin.Berlin und FRALONFRALON: Jetzt bin ich echt gespannt, wie lange eure Geduld noch reicht.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
881
682
TXL
Noch lang:
ich bin Schwabe und habe seit 35 Jahren regelmäßigen Umgang mit Berlinern.

Also Anne,

leider nicht richtig: Die Eintragung beim Handelsregister ist verbindlich, nur dadurch wird jemand zum (rechtlich gesehen) Geschäftsführer einer GmbH, und nein, es ist keine freiwillige Entscheidung der Gesellschafterversammlung. Das Landgericht hat lediglich festgestellt, daß die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages nicht rechtmäßig ist.
Hat also überhaupt rein gar nichts mit den gesellschaftsrechlichen Verhältnissen zu tun.
MB
 
  • Like
Reaktionen: Anne

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.119
1.026
unweit LSTA
Martin.Berlin: You made my day!

noch eine Anmerkung: Wenn ich nicht irre, hat die Eintragung ins HR lediglich deklaratorischen Charakter. Soll heissen: Jemand ist GF, wenn er durch die Gesellschafterversammlung berufen ist. In dem Zeitraum, bis das HR das eingetragen hat, ist er somit auch schon GF und vertritt die Gesellschaft.
 
  • Like
Reaktionen: Anne
A

Anonym38428

Guest
Da mag dann Aussen- und Innenvertretung einen Unterschied machen.
 

DaS

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
311
29
HND
spiegel.de meinte:
  • Weitere zwei Millionen Euro stehen auf der Liste für einen VIP-Bereich der Air-Berlin-Passagiere.

Was darf man sich darunter vorstellen? FCL glaube ich wohl kaum bei einer Airline ohne F.