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AMEX Centurion

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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
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Also... ich habe mal in meiner Schublade gekramt...und sieh da, ich habe noch 2x MO Übernachtungsvoucher gefunden (nur mit 1x bezahlter Stay möglich).

Die werde ich nie im Leben benötigen.

Hat jemand Interesse? Würde die zu Gunsten mumileins Projekt gerne "versteigern". Bitte PN. Danke

Die sind nur in Verbindung mit einer Centurion Card als Zahlkarte im Hotel gültig ...
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Die sind nur in Verbindung mit einer Centurion Card als Zahlkarte im Hotel gültig ...

Das weiss ich. Aber hier sind doch auch 120% Centurion Card Inhaber. Ist das nicht wie bei den HON´s hier? ;)

Im Ernst jetzt: Wer eine C-Amex und Interesse hat, bitte bei mir melden. Das Geld wird dann gespendet.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Das weiss ich. Aber hier sind doch auch 120% Centurion Card Inhaber. Ist das nicht wie bei den HON´s hier? ;)

Im Ernst jetzt: Wer eine C-Amex und Interesse hat, bitte bei mir melden. Das Geld wird dann gespendet.

Ich meine Amex führt trotzem genau Buch, dass jeder Centurion Inhaber nur einmal pro Jahr pro Hotel das Benefit nutzen kann.
Früher hat man diese Gutscheine verteilt, diese wurden jedoch schnell wieder abgeschafft, da die Kunden diese Gutscheine oft verlegt/verloren oder vergessen hatten.
Jetzt wird es elektronisch Buch geführt. Da man die Reservierung über den AMEX Reiseservice buchen muss, denke ich dass die Gutscheine leider wertlos sind.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Ich meine Amex führt trotzem genau Buch, dass jeder Centurion Inhaber nur einmal pro Jahr pro Hotel das Benefit nutzen kann.
Früher hat man diese Gutscheine verteilt, diese wurden jedoch schnell wieder abgeschafft, da die Kunden diese Gutscheine oft verlegt/verloren oder vergessen hatten.
Jetzt wird es elektronisch Buch geführt. Da man die Reservierung über den AMEX Reiseservice buchen muss, denke ich dass die Gutscheine leider wertlos sind.

Klingt logisch. Wir wissen´s aber nicht exakt.


Also: wer den GS haben will, möge sich melden. Wenn´s dann klappt, kann mir (bzw. mumilein) die Person dann eine entsprechende Spende zukommen lassen.

Wenn´s nicht klappt, dann ab zum Altpapier damit
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.435
8.715
FRA/QKL
Da wir kürzlich umfangreiche Betriebsprüfung hatten und in 4 jahren nur der jährliche NY Trip ( tatsächlich arbeit) "unangenehm" aufgefallen war, aber dann durch Erklärung vor Ort voll und ganz genehmigt wurde, meine Frage dazu:
Wie setzt du EIGENE Meilenflüge ab?
Und wie berechnest du den Wert ?
Ich verstehe die Frage eigentlich nicht ganz. Wenn ich einen Meilenflug für geschäftliche Zwecke buche erhalte ich ebenfalls einen Passenger Receipt, welcher nur die Steuern und Gebühren als Kosten ausweist. Diese setze ich als Betriebsausgaben an und fertig. Haben wir insbesondere in den guten alten Zeiten von PPB oft gemacht aber auch schon mit M&M Flügen.

Wieso sollte denn da noch ein Wert berechnet werden?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Ich verstehe die Frage eigentlich nicht ganz. Wenn ich einen Meilenflug für geschäftliche Zwecke buche erhalte ich ebenfalls einen Passenger Receipt, welcher nur die Steuern und Gebühren als Kosten ausweist. Diese setze ich als Betriebsausgaben an und fertig. Haben wir insbesondere in den guten alten Zeiten von PPB oft gemacht aber auch schon mit M&M Flügen.

Wieso sollte denn da noch ein Wert berechnet werden?

Es geht natürlich nicht NUR um Steuern, etc.
DER Sachverhalt ist eindeutig.
Es geht darum fremde, gekaufte( z.b. bei DM oder auch bei MM (theoretisch (auch )aus dem eigenen Programm))) abzusetzen.
Im grunde sprechen bei DM nicht mal die ABGs von Usairways dagegen Meilen in grossem Umfang zu kaufen und diese abzusetzen.

Jetzt wirds schwieriger: LH meilen kaufen (fremd) und absetzen : Gegen die ABgs aber steuerlich absolut sauber.

Jetzt das Highlight : Eigene private MM Meilen anzusetzen für einen eigenen geschäftlichen Flug und dafür einen entsprechenden Eigenbeleg herzustellen.
Wie taxiert man den Meilenwert ? Cave: Die Meilen dürfen natürlich nicht beruflich erflogen sein!
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Sehe ich ebenfalls kein Problem drin: Kauf ist sauber belegt, Cash Flows sind belegbar (nachweisbar) in konkreter Höhe. Wenn jetzt noch die Verwendung sämtlicher erworbener Meilen für rein betriebliche Belange nachweisbar ist - sollte unproblematisch sein.

Ebenfalls bei den Steuern und Gebühren, die SoG angeführt hat - gleiches Prinzip, sehe kein Problem.

Etwas anderes ist es natürlich mit den selber privat erflogenen Meilen und dem Einsatz für betriebliche Belange - Opportunitätskosten anzusetzen ist steuerrechtlich m.E. nicht adäquat. Von daher stellt sich die Bewertungsfrage gar nicht erst.

(Bin aber kein Steuerberater oder FA-Mitarbeiter, bevor mir jemand wieder was unterstellt! :p ).
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.796
355
Naja, aus freiberuflicher Sicht wuerde ich sagen , dass ich durchaus
private "Dinge" in Betriebsmittel ueberfuehren kann und auch entsprechend
finanziellen Ausgleich erhalte .(alles mehrfach gemacht )
Bei so immateriellen Dingen wie Meilen wird's bei eigenen
aber klebrig.
Gut , wir koennen den meilenkaufpreis von der LH ansetzen ; dann wird's ein richtig
guter deal :)
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Naja, aus freiberuflicher Sicht wuerde ich sagen , dass ich durchaus
private "Dinge" in Betriebsmittel ueberfuehren kann und auch entsprechend
finanziellen Ausgleich erhalte .(alles mehrfach gemacht )
Bei so immateriellen Dingen wie Meilen wird's bei eigenen
aber klebrig.
Gut , wir koennen den meilenkaufpreis von der LH ansetzen ; dann wird's ein richtig
guter deal :)

Das ist aber ein gefährlicher Pfad: Wenn ich privat erflogene Meilen als Betriebsausgabe für geschäftlich genutzte Prämien ansetzen will könnte dies auch im Umkehrschluss bedeuten, dass man die erflogenen Meilen auch als Einnahme ansetzen muss ? :eek:
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Naja, aus freiberuflicher Sicht wuerde ich sagen , dass ich durchaus private "Dinge" in Betriebsmittel ueberfuehren kann und auch entsprechend finanziellen Ausgleich erhalte .(alles mehrfach gemacht )
Lass mich raten - diese Dinge waren entgeltlich erworben? ;)
Klar geht das dann. Genau wie entgeltlich erworbene US-DM-Meilen.

Bei so immateriellen Dingen wie Meilen wird's bei eigenen aber klebrig.
Gut , wir koennen den meilenkaufpreis von der LH ansetzen ; dann wird's ein richtig guter deal :)
Klappt dann sicherlich, wenn die Meilen auch tatsächlich belegbar von LH gekauft wurden und keine Vermengung mit privaten Meilen / Flügen geschah. Dann - klar. Sonst - :sick:
 

Flapflap

Reguläres Mitglied
13.01.2011
63
0
DUS
Das ist aber ein gefährlicher Pfad: Wenn ich privat erflogene Meilen als Betriebsausgabe für geschäftlich genutzte Prämien ansetzen will könnte dies auch im Umkehrschluss bedeuten, dass man die erflogenen Meilen auch als Einnahme ansetzen muss ? :eek:

Dein Umkehrschluss ist zwar systematisch korrekt, wobei ich den Ansatz der privat erflogenen Meilen als Betriebsausgabe allerdings praktisch nicht sehe. Die Finanzverwaltung hat nach meiner Kenntnis - zum Glück! - das ganze aus Vereinfachungsgründen schon vor Jahren so gelöst, dass die jeweilige Fluggesellschaft die Nutzung der erflogenen Meilen einer pauschalen Versteuerung unterwirft, womit die Besteuerung des Fliegenden - egal, ob die Meilen beruflich oder privat erflogen bzw. verbraucht wurden, insoweit abgegolten ist.
 
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Reaktionen: KaiserPinguin

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
... Die Finanzverwaltung hat nach meiner Kenntnis - zum Glück! - das ganze aus Vereinfachungsgründen schon vor Jahren so gelöst, dass die jeweilige Fluggesellschaft die Nutzung der erflogenen Meilen einer pauschalen Versteuerung unterwirft, womit die Besteuerung des Fliegenden - egal, ob die Meilen beruflich oder privat erflogen bzw. verbraucht wurden, insoweit abgegolten ist.

Das gilt aber wohl nur für in Deutschland regisitrierte M&M Mitglieder bzw. vermutlich auch nicht für Deutsche, die bei anderen (ausländischen) Meilenprogrammen sammeln und einlösen ?
(z.B. ein Deutscher Freiberufler, der bei BMI, BA oder AF sammelt) ?
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Wer allerdings nicht weiss wie man sein Einkommen im Ausland versteuert, dem geschieht auch nicht anders ...:D
Hm, da wäre ich für einen Tipp richtig dankbar, so als Angestellter mit Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit...! ;)

Angestellt bei einer deutschen Gesellschaft, die aus berufsrechtlichen Gründen auch weiterhin in Deutschland ihren Unternehmenssitz haben muss, damit ich meine Tätigkeit überhaupt in Deutschland ausüben kann für sie.

Naaaaa? ;) :cool:
 

Flapflap

Reguläres Mitglied
13.01.2011
63
0
DUS
Das gilt aber wohl nur für in Deutschland regisitrierte M&M Mitglieder bzw. vermutlich auch nicht für Deutsche, die bei anderen (ausländischen) Meilenprogrammen sammeln und einlösen ?
(z.B. ein Deutscher Freiberufler, der bei BMI, BA oder AF sammelt) ?

Gilt gem § 37a EStG bei Unternehmen im Inland für Prämien, die im Inland ansässigen Steuerpflichtigen zufliessen (vgl. EStG - Einzelnorm). Bei Unternehmen im Ausland gelten dann deren lokale steuerliche Regelungen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob diese scheinbar ausländischen Unternehmen das ganze bei einem Fluggast zB aus Deutschland nicht ggf. über eine deutsche Tochtergesellschaft abwickeln und damit wäre - aus deutsche Sicht - wieder alles okay.
Ansonsten gilt für den rein privaten Bereich - zumindest aus deutscher Sicht - dass gar keine Einkünfte im Sinne des deutschen EStG vorliegen. Bei beruflich/dienstlich erflogenen Meilen, die privat genutzt werden, allerdings schon, darum hat man sich letztlich ja auf die Pauschallösung verständigt. Wenn man also ausländische, beruflich erflogene Meilen privat nutzt, müsste man dieses zB seinem Arbeitgeber melden und dieser muss dann die Versteuerung im Rahmen der deutschen Lohnversteuerung vornehmen. Ist der Arbeitgeber im Ausland, gelten natürlich die Regeln des Auslands - wie immer die auch sein mögen!
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Hm, da wäre ich für einen Tipp richtig dankbar, so als Angestellter mit Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit...! ;)

Angestellt bei einer deutschen Gesellschaft, die aus berufsrechtlichen Gründen auch weiterhin in Deutschland ihren Unternehmenssitz haben muss, damit ich meine Tätigkeit überhaupt in Deutschland ausüben kann für sie.

Naaaaa? ;) :cool:

Du kannst Dich ja auch bei einer ausländischen Tochtergesellschaft anstellen lassen.
(Ich unterstelle, dass leute mit Einkommen >€250k bzw. €500k p.a. diese Möglichkeiten haben).
Am besten dann auch weniger als 183 Tage in DE aufhalten! :idea:

Aus unerklärlichen Gründen zahle ich weiterhin in DE Steuern, obwohl ich die 183 Tage Regel locker einhalten könnte.
Kann man das als Liebhaberei werten ? ;)
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Du kannst Dich ja auch bei einer ausländischen Tochtergesellschaft anstellen lassen.
(Ich unterstelle, dass leute mit Einkommen >€250k bzw. €500k p.a. diese Möglichkeiten haben).
Leider eine unzutreffend Unterstellung. In bestimmten Branchen gibt es so etwas wie berufsrechtliche Regelungen, die das ausschließen. :cry:

Sonst wäre wohl kaum ein Partner einer der Big Four Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaften oder der Top Five Law Firms in Deutschland angestellt. :idea: Gerade in den Kreisen sind die Regelungen durchaus bekannt.

Am besten dann auch weniger als 183 Tage in DE aufhalten! :idea:
Schon klar. :cool: Heiße ja nicht Boris B. aus (damals) M., der in einem anderen M. leider eine Zahnbürste etc. hatte, als die Steuerfahnder kamen.

Aus unerklärlichen Gründen zahle ich weiterhin in DE Steuern, obwohl ich die 183 Tage Regel locker einhalten könnte.
Kann man das als Liebhaberei werten ? ;)
Hm - eigentlich nicht direkt, aber das ist wohl das freundlichste Wort für "wirtschaftlich möglicherweise nicht optimal". ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Anstellung bzw. Selbständigkeit in D ist für Rechtsanwälte keine berufsrechtliche Voraussetzung für die Berufsausübung. Ich kenne selbst zwei, die eine deutsche Zulassung haben, aber nicht mehr in D leben.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
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Okay, touché, aktuell habe ich nur die Regelungen für StB/WP parat. :eek:

War meines Wissens aber auch bis vor einiger Zeit auch für RAe so - sollten aktuell die RAs der Magic Five etwa freiwillig Geld wegwerfen? :eek: