ARD Kontraste: nur 20% der (neueren) ICE Flotte funktionieren vollständig

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.023
16.316
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Habe ich schon :p

Die Vorschrift richtet sich gegen einen, um im Luftfahrtjargon zu bleiben, "Unruly".
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.734
4.916
Keine. Man bemueht das Polizeirecht (Gefahrenabwehr, Sicherheitsgruende, i.e. die Polizei verhindert, dass ein gefaehrlich ueberbesetzter Zug weiterfaehrt), aber das ist Bloedsinn: Der Zug steht schliesslich sicher am Bahnsteig, so lange er nicht faehrt, gibt es keine Gefahrenlage. Die Polizeieinsaetze zur Befoerderung zahlender Fahrgaeste, die ein Recht haben, in diesem Zug zu sein (gesetzlicher Kontrahierungszwang/Befoerderungspflicht der Bahn!), sind evident und eklatant rechtswidrig. Es wird Zeit, dass da ein mit unmittelbarem Zwang entfernter (= weggetragener) Passagier Fortsetzungsfeststellungsklage erhebt.

Was erhoffst du dir von einer solchen Klage und anschließenden Klärung? Meiner Meinung ergibt sich daraus nur eine Möglichkeit - grundsätzliche Reservierungspflicht. Wollen wir das?

Das wäre eine Rückschritt zum heutigen Zustand.

Denn die Grauzone (ich weiß, das erzeugt bei Juristen Angstschweiß und Panikzustände) sind die paar Fälle, bei denen die Überbelegung so deutlich ist, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist. Und bis dato fand sich immer ein Weg - und sei es die Polizei.
Ob man generell was gewinnt, wenn zur Vermeidung dieser wenigen Fälle die Überbelegung komplett abschafft, ich habe da starke Zweifel.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Ob man generell was gewinnt, wenn zur Vermeidung dieser wenigen Fälle die Überbelegung komplett abschafft, ich habe da starke Zweifel.

Kann jemand die Frage beantworten in welchem Zusammenhang es zu der Überfüllung kam?
Durch den übermäßigen Verkauf von Tickets?
Oder durch den Ausfall des vorherigen Zuges und nun wollen die Fahrgäste auch noch mit dem nächsten fahren?
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
468
161
Kann jemand die Frage beantworten in welchem Zusammenhang es zu der Überfüllung kam?
Durch den übermäßigen Verkauf von Tickets?
Oder durch den Ausfall des vorherigen Zuges und nun wollen die Fahrgäste auch noch mit dem nächsten fahren?

Ich hatte bisher zwei Fälle, bei denen der Zug geräumt werden mußte:

- einmal auf dem Weg von Italien nach Deutschland zum Ferienende

- einmal am Karnevalssamstag (Zugstrecke: München - Mainz - Köln)

Hatte jeweils einen reservierten Platz - Überfüllung war hier ja durchaus vorhersehbar.

Zug durfte erst weiterfahren, nachdem genügend Leute ausgestiegen waren. Im ersten Fall hat das ca. Eine Stunde gekostet.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.023
16.316
Was erhoffst du dir von einer solchen Klage und anschließenden Klärung?

Beendigung einer rechtswidrigen Praxis, in der nicht nur die Bahn sondern auch die Polizei dem Kunden und Buerger ihre sehr haessliche Fratze zeigt.

Wenn ich meinen Vertragspartner auffordere, die geschuldete Leistung zu erbringen, holt der die Polizei, und die lacht sich nicht scheckig und zeigt ihm den Finger, sondern hindert mich, noetigenfalls mit Gewalt, daran, meine vertraglichen Rechte geltendzumachen? Sorry, in was fuer einer Bananenrepublik sind wir denn, in dem sich die Polizei ungeprueft zum Buettel eines Privaten macht?

Das ist Polizeigewalt, nichts anderes.


Meiner Meinung ergibt sich daraus nur eine Möglichkeit - grundsätzliche Reservierungspflicht. Wollen wir das?

Nein und nein ;) Die Bahn will doch sonst immer Flugzeug spielen, dann koennen sie ja hier mal damit anfangen und es machen wie eine ueberbuchte Airline: Die Leute rauskaufen. Je nachdem, wie dringend der Zug abfahren muss, kann man mit 100 Euro anfangen. Spaetestens bei 250 ist der Zug leer. Die heutigen "30 Euro [wenn ueberhaupt], sonst Polizei" sind eine Frechheit.

Vielleicht braucht es einen Fall à la "Dao vs. United", damit bei Bahn (und Polizei) ein Umdenken einsetzt.
 

Luftikus

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08.01.2010
25.712
11.666
irdisch
Es dürfte wenige Bereiche im öffentlichen Leben geben, wo man so unvermittelt eine bezahlte Leistung vorenthalten bekommen kann und dann noch direkt mit der Polizei bedroht wird.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.734
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Beendigung einer rechtswidrigen Praxis, in der nicht nur die Bahn sondern auch die Polizei dem Kunden und Buerger ihre sehr haessliche Fratze zeigt.

Wenn ich meinen Vertragspartner auffordere, die geschuldete Leistung zu erbringen, holt der die Polizei, und die lacht sich nicht scheckig und zeigt ihm den Finger, sondern hindert mich, noetigenfalls mit Gewalt, daran, meine vertraglichen Rechte geltendzumachen? Sorry, in was fuer einer Bananenrepublik sind wir denn, in dem sich die Polizei ungeprueft zum Buettel eines Privaten macht?

Das ist Polizeigewalt, nichts anderes.




Nein und nein ;) Die Bahn will doch sonst immer Flugzeug spielen, dann koennen sie ja hier mal damit anfangen und es machen wie eine ueberbuchte Airline: Die Leute rauskaufen. Je nachdem, wie dringend der Zug abfahren muss, kann man mit 100 Euro anfangen. Spaetestens bei 250 ist der Zug leer. Die heutigen "30 Euro [wenn ueberhaupt], sonst Polizei" sind eine Frechheit.

Vielleicht braucht es einen Fall à la "Dao vs. United", damit bei Bahn (und Polizei) ein Umdenken einsetzt.

Dass das Einsetzen der Polizei nicht die feine englische Art ist, da bin ich bei dir. Will ich auch gar nicht schönreden.
Ich glaube aber trotzdem, dass die Bahn eine solche Klage als willkommenen Vorwand für die generelle Reservierungspflicht nutzen wird. Andere Modelle wie das Bieten von Geld werden sicher nicht kommen.

Daher bleibe ich dabei, eine solche Klage wäre am Ende ein Pyrrhussieg für den Bahnnutzer.
 

Luftikus

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08.01.2010
25.712
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irdisch
Wenn die Bahn nur noch sitzende Fahrgäste mit Reservierung befördern würde, müsste sie bestimmt ein Drittel mehr Züge beschaffen und fahren lassen. Das wäre der Kollaps. Das will die Bahn nicht, glaub mir. Und die Politik auch nicht. Da sind die Debatten um Dieselfahrverbote ein Klacks gegen.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.734
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Wenn die Bahn nur noch sitzende Fahrgäste mit Reservierung befördern würde, müsste sie bestimmt ein Drittel mehr Züge beschaffen und fahren lassen. Das wäre der Kollaps. Das will die Bahn nicht, glaub mir. Und die Politik auch nicht. Da sind die Debatten um Dieselfahrverbote ein Klacks gegen.

Wenn die Bahn gerichtlich gezwungen wird, die Praxis der Überbelegung zu beenden, dann hat das Management eine perfekte Ausrede, warum dass leider so gemacht werden muss. Politischer/ Öffentlicher Druck, um eine richterliche Entscheidung auszuhebeln? Das hält nicht lange.
Anschließend kann man auch schön die Preise erhöhen, da ja eindeutig hoher Bedarf auf einzelnen Verbindungen besteht.

Ganz ehrlich, da das Bahnmanagement (aufgrund nachvollziehbarer wirtschaftlicher Erwägungen) diesem Konzept der Reservierungspflicht schon immer offen gegenübersteht, wird eine solche Klage den perfekten Grund liefern, sie einzuführen.

Carsten
 

Luftikus

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08.01.2010
25.712
11.666
irdisch
So macht man sich die absolute Mehrheit für die Grünen.
Die Bahn muss die Nachfrage bedienen, das ist das Problem. Die hat sich tot gespart.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.078
10.775
Dahoam
Der so genannte Zugchef schließt sich meist in seinem Abteil ein, sobald es Probleme gibt!

Wer würde das nicht machen wenn ein wütender Mob im Zug sitzt und steht... Vielleicht sollte mal ein Bahnvorstand zeigen wie man sourverän als Zugchef die brisante Lage in den Griff bekommt.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.252
14.217
Trans Balkan Express
Ich sage doch, meiner Meinung überwiegt der Schaden einer solche Klage in Sachen Überbelegung den Nutzen bei weitem.

Also, falls ich aus dem Zug geprügelt werden sollte, weil die handelnden Polizeibeamten eine fehlerhafte Störerauswahl getroffen haben, sollte ich hinterher auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei und damit auf meine Rechte verzichten, nur weil sich das Platzreservierungssytem künftig ändern könne?

Und grundsätzlich, wenn ich ein solches Mandat bekommen würde (ich werbe nicht aktiv darum), würde ich die Interessen des Mandanten vertreten und die Klage ggf. einreichen (bzw. an Airsicknessbag verweisen, der sich mehr darüber freut).

Außerdem würde ich ggf. Amtshaftungsansprüche geltend machen, wenn ein weiter gehender Schaden entstanden ist.

Ich kann doch einem Mandanten nicht sagen, wenn wir klagen, besteht das hypothetische Risiko, dass die Bahn ihr Buchungsystem ändert, deshalb rate ich von einer Klage ab.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.734
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Also, falls ich aus dem Zug geprügelt werden sollte, weil die handelnden Polizeibeamten eine fehlerhafte Störerauswahl getroffen haben, sollte ich hinterher auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei und damit auf meine Rechte verzichten, nur weil sich das Platzreservierungssytem künftig ändern könne?

Und grundsätzlich, wenn ich ein solches Mandat bekommen würde (ich werbe nicht aktiv darum), würde ich die Interessen des Mandanten vertreten und die Klage ggf. einreichen (bzw. an Airsicknessbag verweisen, der sich mehr darüber freut).

Außerdem würde ich ggf. Amtshaftungsansprüche geltend machen, wenn ein weiter gehender Schaden entstanden ist.

Ich kann doch einem Mandanten nicht sagen, wenn wir klagen, besteht das hypothetische Risiko, dass die Bahn ihr Buchungsystem ändert, deshalb rate ich von einer Klage ab.

Bis dato hat die Polizei noch niemanden aus dem Zug geprügelt.
Meine Aussage bezieht auf die Forderung hier im Thread, es möge doch mal jemand gegen den Einsatz der Polizei klagen.

Eben nicht auf einem konkreten Fall, in dem jemand Klage einreicht, was ein vertretender Anwalt tun oder nicht tun soll.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.931
4.424
Die Geschäftspraktik der Bahn für begrenzte Sitzplätze auf Fernzügen unbegrenzt Fahrkarten zu verkaufen halte ich seit langem für fragwürdig.
Kenne ich so auch nicht aus gut entwickelten Ländern.
Korrigiert mich, aber meines Erachtens muss man eine Sitzplatzreservierung haben bei folgenden Zügen:
-Shinkansen
-Amtrak
-Renfe
-Thalys
-Trenitalia
-TGV
- in Schweden
Und vermutlich noch in vielen anderen Ländern.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.172
3.542
ZRH / MUC
Im Shinkansen nur in einzelnen Wagen - in den Wagen ohne Reservierung kommen Stehplätze durchaus vor. Bin selber schon gestanden, wenn ich auf Strecken wie Osaka-Kyoto den Sinn einer (teuren) Reservierung nicht gesehen habe.

In Deutschland, dem Land der fehlenden Zugteile und verpassten Anschlüsse (Kundenpünktlichkeit!), würde es genau so viele Überbelegungen und No shows geben wie heute. Das Chaos würde zumindest mit einer Pflichtreservierung nicht kleiner. Wie auch...
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.550
2.487
Löhne
Man kann das Problem doch einfach in den Griff bekommen, wenn man nur so viele Tickets pro ICE verkauft, wie dort maximal mitfahren können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die maximale Kapazität die zweifache Sitzplatzzahl.

Sowas muss doch im IT-Zeitalter problemlos möglich sein, ebenso, dass mich das System bei der Buchung schon "warnt", dass alle Sitzplätze belegt sind. Eigentlich müsste man die "Stehplätze" sogar günstiger verkaufen.
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.172
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ZRH / MUC
Man kann das Problem doch einfach in den Griff bekommen, wenn man nur so viele Tickets pro ICE verkauft, wie dort maximal mitfahren können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die maximale Kapazität die zweifache Sitzplatzzahl.

Sowas muss doch im IT-Zeitalter problemlos möglich sein, ebenso, dass mich das System bei der Buchung schon "warnt", dass alle Sitzplätze belegt sind. Eigentlich müsste man die "Stehplätze" sogar günstiger verkaufen.

Wie willst Du das bei der Deutschen Bahn AG in den Griff bekommen? Die meisten Räumungen sind ja nicht wegen zu grossem Andrang, sondern weil ein Zugteil fehlt (50% der Kapazität), ein Zug vorher ausgefallen ist oder Anschlussreisende aufgenommen werden müssen, die eigentlich auf einer früheren Verbindung hätten sein sollen.
 

Alfisto88

Aktives Mitglied
14.05.2015
107
-1
München
Genauso absurd wie man mit dem Ausbau der Strecken München-Lindau (die Schweizer zahlen aber man hat trotzdem ewig gebraucht)
Das ist auch der Witz des Jahrhunderts, wenn die Schweizer Zürich-München beschleunigen wollen, sollten sie lieber vor der eigenen Haustüre kehren, der DB Abschnitt hat Bahnhofs eine wesentlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als der SBB part.
 

dutymurre

Reguläres Mitglied
15.07.2014
55
0
Man kann das Problem doch einfach in den Griff bekommen, wenn man nur so viele Tickets pro ICE verkauft, wie dort maximal mitfahren können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die maximale Kapazität die zweifache Sitzplatzzahl. Sowas muss doch im IT-Zeitalter problemlos möglich sein, ebenso, dass mich das System bei der Buchung schon "warnt", dass alle Sitzplätze belegt sind.

Das wird schon derart praktiziert. Ist ein Zug "ausreserviert", d.h. alle Sitzplätze für diesen Zug reserviert, kann keine Fahrkarte mehr erworben werden. Zudem wird bei sehr vollen Zügen oft angezeigt, dass eine Mitfahrt ob des hohen Füllstandes nicht garantiert werden kann. Das Problem ist allerdings, dass Reisende mit Flexpreis ja keine Zugbindung besitzen, d.h. es gibt zunächst wenig, was sie davon abhalten würde, in diesen Zug einzusteigen. Das ist einer der relevanten Unterschiede zum Flugzeug, bei dem dieses Problem mit dem Boarding größtenteils eingedämmt werden kann.

Man könnte jetzt natürlich eine Art "Boarding" mit Zugangskontrolle vor dem Betreten des Bahnsteiges einführen, wie es bspw. in Frankreich praktiziert wird. Durch den Scan aller Fahrkarten wüsste man, wie viele Personen mit und ohne Reservierung bereits durch die Schranke sind und demnach, wie viele man noch hereinlassen kann.

Dieses Prozedere bringt wiederum einige Nachteile mit sich, wenn man keine Reservierungspflicht einführt:

- Bei Reisenden mit Flexpreis ohne Reservierung weiß man vor dem Scannen der Fahrkarte nicht, wann und wie weit diese Fahren werden.
- Menschen würden ggf. direkt an den Zugängen abgewiesen werden, was zu Diskussionen, Rückstau oder gar Tumulten führen kann.
- Dem System Bahn würde der immanente Vorteil der Spontanität und Flexibilität genommen.


Eigentlich müsste man die "Stehplätze" sogar günstiger verkaufen.

Im Low-Cost-Carrier-Zug IZY, der zur Thalys-Gruppe gehört, wird dies schon angeboten. Dort gibt es gar vier Platzkategorien:

- Stehplatz
- Klappsitz
- "normaler" Sitz
- XL Sitz

Ein spannendes Konzept, hier müsste ich mir mal genauere Zahlen anschauen, wie dieses Konzept angenommen werden. Die beiden ersten Kategorien sind meist zügig ausverkauft, was einerseits für deren Beliebtheit spricht, aber andererseits diese auch nur in geringerer Stückzahl als die beiden anderen angeboten werden.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.078
10.775
Dahoam
Im Shinkansen nur in einzelnen Wagen - in den Wagen ohne Reservierung kommen Stehplätze durchaus vor. Bin selber schon gestanden, wenn ich auf Strecken wie Osaka-Kyoto den Sinn einer (teuren) Reservierung nicht gesehen habe.

Ich habe mal am letzten Tag der "Golden Week" erlebt wie die Massen in Kyoto in Fahrtrichtung Tokyo sich in die nicht-reservierten Wagen eines Nozomi reingestaut haben, so dass der Zug nicht abgefertigt werden konnte. Erst fünf Minuten verspätet ist der Zug losgekommen... Auch mein Kodama war knallvoll und jeder Stehplatz belegt. Aber da eh alle paar Minuten ein Zug fährt ist das nicht so tragisch, irgendwann kommt man auch rein.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.231
3.816
Nord Europa
Ich habe nur noch nie erlebt, dass ein bereitstehender Zug nicht abgefahren ist. Deshalb interessiert es mich, wann und wo es genau war.

Werde Mal genauer nachschauen.

1. Fall war in Davos Platz, 9. Oktober(?) (2018) 10:02h(?) Als der Zug nach ca. 30 Minuten mit Ziel Landquart nicht abgefahren war, sind zahlreiche Fahrgäste ins Unterland oder mit Anschlüssen wieder ausgestiegen.

(Wir sind im Zug geblieben, es gab keine Information warum nicht abgefahren wurde.)

Die ganze Woche hatten die Züge von Chur in Filisur zum Teil bis zu 20 Minuten Verspätung, auch in Gegenrichtung

Der TGV am 29.09.2018 von Basel nach Zürich hatte am Mittag auch eine größere Verspätung, wir haben dann den RE3(?) genommen
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.172
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ZRH / MUC
Habe gerade einen Zugbegleiter der RhB am Draht gehabt - RE1028 (Davos Platz ab 10:02) sei am 8./9./10. Oktober ohne Auffälligkeit im System gewesen. Verspätungen ab Filisur Richtung Chur werden nach Möglichkeit auf +10 begrenzt, um die Anschlüsse zu gewährleisten, durch Kreuzungsverlegungen diesbezüglich kann es aber Richtung Engadin zu grösseren Verspätungen kommen (+15' sind da in der Toleranz der Rhätischen Bahn - die nicht in die Statistik der SBB einfliessen).

Und der TGV 9211 Basel ab 13:33 kann natürlich Verspätung ab Paris importieren - nach Möglichkeit verkehrt in dessen Fahrplanlage der Basler Dispozug bis Zürich, um die Anschlüsse der Basler Passagiere in Zürich auf die 14:30-Spinne zu ermöglichen. Ob das am 29.9. der Fall war, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Ansonsten fällt das in die 9,7% der verspäteten Ankünfte am Zielort...