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Habe ich schon 
Die Vorschrift richtet sich gegen einen, um im Luftfahrtjargon zu bleiben, "Unruly".
Die Vorschrift richtet sich gegen einen, um im Luftfahrtjargon zu bleiben, "Unruly".
Keine. Man bemueht das Polizeirecht (Gefahrenabwehr, Sicherheitsgruende, i.e. die Polizei verhindert, dass ein gefaehrlich ueberbesetzter Zug weiterfaehrt), aber das ist Bloedsinn: Der Zug steht schliesslich sicher am Bahnsteig, so lange er nicht faehrt, gibt es keine Gefahrenlage. Die Polizeieinsaetze zur Befoerderung zahlender Fahrgaeste, die ein Recht haben, in diesem Zug zu sein (gesetzlicher Kontrahierungszwang/Befoerderungspflicht der Bahn!), sind evident und eklatant rechtswidrig. Es wird Zeit, dass da ein mit unmittelbarem Zwang entfernter (= weggetragener) Passagier Fortsetzungsfeststellungsklage erhebt.
Ob man generell was gewinnt, wenn zur Vermeidung dieser wenigen Fälle die Überbelegung komplett abschafft, ich habe da starke Zweifel.
Kann jemand die Frage beantworten in welchem Zusammenhang es zu der Überfüllung kam?
Durch den übermäßigen Verkauf von Tickets?
Oder durch den Ausfall des vorherigen Zuges und nun wollen die Fahrgäste auch noch mit dem nächsten fahren?
Was erhoffst du dir von einer solchen Klage und anschließenden Klärung?
Meiner Meinung ergibt sich daraus nur eine Möglichkeit - grundsätzliche Reservierungspflicht. Wollen wir das?
Der Zug steht schliesslich sicher am Bahnsteig, so lange er nicht faehrt, gibt es keine Gefahrenlage.
Beendigung einer rechtswidrigen Praxis, in der nicht nur die Bahn sondern auch die Polizei dem Kunden und Buerger ihre sehr haessliche Fratze zeigt.
Wenn ich meinen Vertragspartner auffordere, die geschuldete Leistung zu erbringen, holt der die Polizei, und die lacht sich nicht scheckig und zeigt ihm den Finger, sondern hindert mich, noetigenfalls mit Gewalt, daran, meine vertraglichen Rechte geltendzumachen? Sorry, in was fuer einer Bananenrepublik sind wir denn, in dem sich die Polizei ungeprueft zum Buettel eines Privaten macht?
Das ist Polizeigewalt, nichts anderes.
Nein und neinDie Bahn will doch sonst immer Flugzeug spielen, dann koennen sie ja hier mal damit anfangen und es machen wie eine ueberbuchte Airline: Die Leute rauskaufen. Je nachdem, wie dringend der Zug abfahren muss, kann man mit 100 Euro anfangen. Spaetestens bei 250 ist der Zug leer. Die heutigen "30 Euro [wenn ueberhaupt], sonst Polizei" sind eine Frechheit.
Vielleicht braucht es einen Fall à la "Dao vs. United", damit bei Bahn (und Polizei) ein Umdenken einsetzt.
Wenn die Bahn nur noch sitzende Fahrgäste mit Reservierung befördern würde, müsste sie bestimmt ein Drittel mehr Züge beschaffen und fahren lassen. Das wäre der Kollaps. Das will die Bahn nicht, glaub mir. Und die Politik auch nicht. Da sind die Debatten um Dieselfahrverbote ein Klacks gegen.
So macht man sich die absolute Mehrheit für die Grünen.
Der so genannte Zugchef schließt sich meist in seinem Abteil ein, sobald es Probleme gibt!
Ich sage doch, meiner Meinung überwiegt der Schaden einer solche Klage in Sachen Überbelegung den Nutzen bei weitem.
Also, falls ich aus dem Zug geprügelt werden sollte, weil die handelnden Polizeibeamten eine fehlerhafte Störerauswahl getroffen haben, sollte ich hinterher auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei und damit auf meine Rechte verzichten, nur weil sich das Platzreservierungssytem künftig ändern könne?
Und grundsätzlich, wenn ich ein solches Mandat bekommen würde (ich werbe nicht aktiv darum), würde ich die Interessen des Mandanten vertreten und die Klage ggf. einreichen (bzw. an Airsicknessbag verweisen, der sich mehr darüber freut).
Außerdem würde ich ggf. Amtshaftungsansprüche geltend machen, wenn ein weiter gehender Schaden entstanden ist.
Ich kann doch einem Mandanten nicht sagen, wenn wir klagen, besteht das hypothetische Risiko, dass die Bahn ihr Buchungsystem ändert, deshalb rate ich von einer Klage ab.
Man kann das Problem doch einfach in den Griff bekommen, wenn man nur so viele Tickets pro ICE verkauft, wie dort maximal mitfahren können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die maximale Kapazität die zweifache Sitzplatzzahl.
Sowas muss doch im IT-Zeitalter problemlos möglich sein, ebenso, dass mich das System bei der Buchung schon "warnt", dass alle Sitzplätze belegt sind. Eigentlich müsste man die "Stehplätze" sogar günstiger verkaufen.
Das ist auch der Witz des Jahrhunderts, wenn die Schweizer Zürich-München beschleunigen wollen, sollten sie lieber vor der eigenen Haustüre kehren, der DB Abschnitt hat Bahnhofs eine wesentlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als der SBB part.Genauso absurd wie man mit dem Ausbau der Strecken München-Lindau (die Schweizer zahlen aber man hat trotzdem ewig gebraucht)
Man kann das Problem doch einfach in den Griff bekommen, wenn man nur so viele Tickets pro ICE verkauft, wie dort maximal mitfahren können.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die maximale Kapazität die zweifache Sitzplatzzahl. Sowas muss doch im IT-Zeitalter problemlos möglich sein, ebenso, dass mich das System bei der Buchung schon "warnt", dass alle Sitzplätze belegt sind.
Eigentlich müsste man die "Stehplätze" sogar günstiger verkaufen.
Im Shinkansen nur in einzelnen Wagen - in den Wagen ohne Reservierung kommen Stehplätze durchaus vor. Bin selber schon gestanden, wenn ich auf Strecken wie Osaka-Kyoto den Sinn einer (teuren) Reservierung nicht gesehen habe.
Ich habe nur noch nie erlebt, dass ein bereitstehender Zug nicht abgefahren ist. Deshalb interessiert es mich, wann und wo es genau war.