Auf Bewährung in die USA ? Erstes mal ..

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chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
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46
Nahe/Hunsrück Region
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Den ganzen ESTA Kram verstehe ich eh nicht so richtig.

Mal folgendes Angenommen:

Person A ist vorbestraft, kreuzt bei ESTA nein an. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
ESTA abgelehnt weil im Hintergrund direkt abgefragt wird, keine Einreise.
ESTA geht durch, er reist ein.

Wenn dies so wäre, sind die Fragen doch völlig sinnlos, denn man überprüft einfach jeden der sich registriert.

Oder übersehe ich hier irgendwas? :confused:
 

noctarius

Reguläres Mitglied
24.08.2015
88
0
DUS (Remscheid)
Ich denke die meisten Fragen dienen als "Absicherung", damit man dir hinterher z.B. vorlegen kann, dass du offensichtlich gelogen hast bei den Fragen. Eine Frage die durchaus Sinn macht ist z.B. "Ist ihnen jemals die Einreise in die USA verweigert worden, wenn ja warum".
 
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Reaktionen: chris2908

Detritus

Reguläres Mitglied
09.07.2012
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5
Um es kurz zu machen:

Auf legalem Weg wird das nichts.

+1 einer Kollegin hat sich besoffen rumgekloppt - 12 Monate Bewährung wg. KV

ESTA wg. dem "Ja" abgelehnt, Visum abgelehnt obwohl er sonst unbescholtenen war und dem US Konsulat alle möglichen Schreiben von AG etc. vorgelegt hat.
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
302
29
Kigali-Rwanda KGL
Um es kurz zu machen:

Auf legalem Weg wird das nichts.

+1 einer Kollegin hat sich besoffen rumgekloppt - 12 Monate Bewährung wg. KV

ESTA wg. dem "Ja" abgelehnt, Visum abgelehnt obwohl er sonst unbescholtenen war und dem US Konsulat alle möglichen Schreiben von AG etc. vorgelegt hat.

Das würde ja im Umkehrschluß heißen, das man auf legalem Weg nie wieder in die USA einreisen kann.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Vielleicht teilweise hilfreich.

Ich unterhielt mich mit einem entfernten Verwandten (Verkehrsrichter), von dem ich im allgemeinen wenig halte und in juristischen Dingen noch viel weniger. Aber egal.

Er meinte. Wenn eine Jugendstrafe verjährt und gelöscht sei, dann existiere sie nicht und dann wäre es sogar verboten zu behaupten das es sie mal gab?? Analog sei das auch auf gelöschte Vorstrafen für Erwachsene an zu wenden. Er sagte: Nach der Löschung sei die Vorstrafe auch für das Ausland juristisch nicht mehr exestint, da sie in Deutschland nicht mehr existieren würde. :confused: Juristische Realität übertrifft reale Realität.

Das versteh jetzt wer mag. Und ob das juristisch korrekt ist???
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.499
923
MUC/EDMM
(...) Er sagte: Nach der Löschung sei die Vorstrafe auch für das Ausland juristisch nicht mehr exestint, da sie in Deutschland nicht mehr existieren würde. :confused: Juristische Realität übertrifft reale Realität.

Das versteh jetzt wer mag. Und ob das juristisch korrekt ist???

ESTA-Fragen werden nach amerikanischem Recht gestellt.
Darin steht das eingentlich belanglose Wort "jemals", dass in diesem Fragezusammenhang eine sehr gewichtige Bedeutung erhält.
Es wird nicht nach dem Vorstrafenregister gefragt. Darin wäre die Strafe nach Löschung nicht mehr zu finden.
Sondern explizit "JEMALS"...
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
ESTA-Fragen werden nach amerikanischem Recht gestellt.
Darin steht das eingentlich belanglose Wort "jemals", dass in diesem Fragezusammenhang eine sehr gewichtige Bedeutung erhält.
Es wird nicht nach dem Vorstrafenregister gefragt. Darin wäre die Strafe nach Löschung nicht mehr zu finden.
Sondern explizit "JEMALS"...




Und damit sind wir bei der Juristischen Krux. Es ist ja niemals passiert.

Durch die Löschung wird rückwirkend die Existenz der Tatsache vernichtet.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Wenn ein Amerikaner nach Deutschland einreist steht deutsches Recht über allem anderen. ;)

.

Und du glaubst das dies die Amis auch wissen. Wohl kaum. :LOL:

Original passiert:

Ich saß mit einem amerikanischen Studienfreund ( 20 Jahre alt) in Bonn (bekannter Maßen BRD) bei Bier und Häppchen. Sein ebenfalls US Bekannter kam dazu, und war zu tiefst entsetzt als er den "Alkohol" sah, und lies sich nicht davon abbringen das hier schändliche Verbrechen im Gange wären. Als wir ihm dann noch von unserem Amsterdam Ausflug erzählten war er kurz davor das FBI zu verständigen. "Kein Amerikaner darf irgend wo auf der Welt legal kiffen!" Origianl Zitat von ihm. :LOL: :LOL:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.800
15.758
.

"Kein Amerikaner darf irgend wo auf der Welt legal kiffen!" Origianl Zitat von ihm.

Das ist nicht so fernliegend. Fuer Deutsche jedenfalls gilt § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB:

"Fuer [...] Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Taeter zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist".

Also kommt es beim Kiffen nicht darauf an, wo es stattfindet, sondern darauf, ob es am Ort des Konsums strafbar ist.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
V
Er meinte. Wenn eine Jugendstrafe verjährt und gelöscht sei, dann existiere sie nicht und dann wäre es sogar verboten zu behaupten das es sie mal gab?? Analog sei das auch auf gelöschte Vorstrafen für Erwachsene an zu wenden. Er sagte: Nach der Löschung sei die Vorstrafe auch für das Ausland juristisch nicht mehr exestint, da sie in Deutschland nicht mehr existieren würde. :confused: Juristische Realität übertrifft reale Realität.

ESTA-Fragen werden nach amerikanischem Recht gestellt.
Darin steht das eingentlich belanglose Wort "jemals", dass in diesem Fragezusammenhang eine sehr gewichtige Bedeutung erhält.
Es wird nicht nach dem Vorstrafenregister gefragt. Darin wäre die Strafe nach Löschung nicht mehr zu finden.
Sondern explizit "JEMALS"...
Wobei bei Jugendstrafen auch das hier jetzt schon zwei Mal gepostete FAM zu beachten ist. JA ist anzukreuzen bei Straftaten, die unter die berühmte "moral turpitude" fallen und die sind in besagtem Dokument aufgelistet. Was dort ebenfalls in einer Liste steht, und zwar in jener die betitelt ist mit "crimes that do not involve moral turpitude", ist der Punkt "juvenile delinquency". Ergo kann bei Urteilen nach Jugendstrafrecht meines Erachtens NEIN angekreuzt werden.
 

tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
Ich würde einfach, wenn der Pass da ist, einen Termin bei der amerik. Botschaft und beantragst ein Visum. Bekommst Du es - gut. Wenn nich, hast Du wenigstens nicht die Flugkosten…Gruss
 

snobile

Erfahrenes Mitglied
30.03.2011
681
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CGN/DUS
Ich würde einfach, wenn der Pass da ist, einen Termin bei der amerik. Botschaft und beantragst ein Visum. Bekommst Du es - gut. Wenn nich, hast Du wenigstens nicht die Flugkosten…Gruss

Ein Visum garantiert dir aber noch immer nicht die definitive Einreise - letzte Entscheidung hat immer noch der/die Einreise-Beamte(n).