Auf Bewährung in die USA ? Erstes mal ..

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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
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darf Uli Hoeneß jetzt nicht mehr in die USA reisen?

Vermutlich nicht. Ich kann mir schwer vorstellen, das er ein Visum bekäme. Er wurde verurteilt uns sitzt für seine Straftat im Gefängnis ein.

Auch andere Stars haben schon für geringere Vergehen kein Visum für die USA erhalten, z.B. Amy Winehouse, als Sie sich Ihren Grammy in den USA abholen wollte...
Amy Winehouse denied US visa for Grammys - Telegraph
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Was natürlich gegen 2 spricht sind die entstanden Kosten. Hotel und Flug sind gebucht (und meist bezahlt) wenn der IO den Antrag ablehnt. Hinzu kommt dass die Falschaussage potentiell ein wesentlich längeres Einreiseverbot mit sich bringt.

3. Ja Ankreuzen und schauen was passiert. Wird die ESTA-Registrierung abgelehnt, könnte er es immer noch mit einem Visum versuchen und erst nach Erteilungen der Erlaubnis Hotel und Flug buchen.


Mit den Kosten hast du natürlich völlig recht. Das wollte ich auch gesagt haben. Kam vielleicht nicht so rüber.

Erst mal ESTA beantragen klingt auf den ersten Blick gut, bringt aber nichts. Gibt er die Strafe an, dann ist das ESTA Nein so sicher wie das Amen in der Kirche. Und dann hat er das Visum am Hals, mit aller Arbeit und Kosten. Und selbst wenn ( was ich für höchst unwarscheinlich halte) er ein Visum bekommt, hat er noch immer ein Restrisiko von 10% sagen wir mal, da die sich das an der Grenze doch anders überlegen. Ok man kann das Visum probieren, viel Arbeit mit sehr minimaler Erfolgschance und dann noch, wenn auch kleinem, Restrisiko. Ich bin mir halt sehr sicher das die Amis ihn , wenn die die Sache kennen, mit 99,99% Sicherheit nicht rein lassen. - meine Meinung-

Lügt er bei ESTA haben wir Punkt 2 mit den Risiken und Kosten.
 

Alligator

Erfahrenes Mitglied
11.07.2011
1.712
6
FRA
stimmt, habe neulich die Doku über sie von dem Typ gesehen, der auch den Film über Ayrton Senna gemacht hat, da kam es. Beide sehr zu empfehlen, nicht nur für Fans.

Sorry, das war jetzt sowas von off topic, dass ich mich schon dafür schäme.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Auch andere Stars haben schon für geringere Vergehen kein Visum für die USA erhalten, z.B. Amy Winehouse, als Sie sich Ihren Grammy in den USA abholen wollte...
Amy Winehouse denied US visa for Grammys - Telegraph




Danke für die Info, wenn man das ließt, kann er die Einreise vergessen auf legalem korrektem weg denke ich. Logo er kann ein Visum beantragen aber Erfolg =0.

Ansonsten, auch wenn ich es auch anders in Erinnerung hatte, auf der Zoll Erklärung wird nicht noch mal nach Vorstrafen gefragt.

http://whitneyandgeorg.gmxhome.de/6059B.JPG
 
F

feb

Guest
Darum beantwortet man auch immer alle Fragen mit NEIN :D
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde das vermutlich riskieren.

Scheibenkleister. Ich habe solche "Ratschläge" richtig DICKE, insbesondere, wenn sie sich letztlich an jemanden richten, der schon in jungen Jahren einigermaßen viel Mist gebaut hat.

@ Ostschneisser: Gut, mit deinem "Ratschlag", unwahrhaftige Angaben zu machen, könnte es mit der Einreise funktionieren.

Aber was ist, wenn der gute Mann in USA wegen einer vielleicht gar nicht großen Sache (zB Verkehrsdelikt... DUI oder so) in die Mangel kommt, die US- Verfolgungsbehörden dann Auskunft aus dem deutschen Bundeszentralregister erhalten und dann neben der DUI auch ein Delikt wegen der Immigrationrules zur Debatte steht? Ist dir klar, dass man in den USA für Sachen, die hier als Pillepalle gelten, für Monate und Jahre hinter die Riegel kommen kann?

An den Bruder des TE kann nur die Empfehlung gehen: Keine weiteren Experimente gegen das Gesetz!
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Das habe ich noch nie bekommen und ausgefüllt (zumind ewig nicht mehr ;-))


.
Irgend wie war das anders, ja da hast du recht. Aber ich weiß es einfach nicht mehr.

Ich hatte mir auch sorgen gemacht wegen der Frage "Sind sie Behinder" Ja bin ich. Aber dann war es im Formular sinngemäß: "Sind Sie so behindert das es eine Gefahr für die USA ist?"
 

noctarius

Reguläres Mitglied
24.08.2015
88
0
DUS (Remscheid)
.
Irgend wie war das anders, ja da hast du recht. Aber ich weiß es einfach nicht mehr.

Ich hatte mir auch sorgen gemacht wegen der Frage "Sind sie Behinder" Ja bin ich. Aber dann war es im Formular sinngemäß: "Sind Sie so behindert das es eine Gefahr für die USA ist?"

Genau die Frage ist "Sind sie behindert und stellen für sich oder andere eine Gefahr da?", allerdings fand ich die Frage nach "rechtsradikaler Beihilfe zwischen 1939 und 1945 besser". Ich hatte kurz überlegt Ja anzukreuzen und zu schauen ob das Computerprogramm das gegen das Geburtsdatum abgleicht. Aber da wir ja hier schon beim Thema sind: mit den Amis spielt man bei solchen Dingen nicht, das geht immer nach hinten los.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Scheibenkleister. Ich habe solche "Ratschläge" richtig DICKE, insbesondere, wenn sie sich letztlich an jemanden richten, der schon in jungen Jahren einigermaßen viel Mist gebaut hat.

@ Ostschneisser: Gut, mit deinem "Ratschlag", unwahrhaftige Angaben zu machen, könnte es mit der Einreise funktionieren.

Aber was ist, wenn der gute Mann in USA wegen einer vielleicht gar nicht großen Sache (zB Verkehrsdelikt... DUI oder so) in die Mangel kommt, die US- Verfolgungsbehörden dann Auskunft aus dem deutschen Bundeszentralregister erhalten und dann neben der DUI auch ein Delikt wegen der Immigrationrules zur Debatte steht? Ist dir klar, dass man in den USA für Sachen, die hier als Pillepalle gelten, für Monate und Jahre hinter die Riegel kommen kann?

An den Bruder des TE kann nur die Empfehlung gehen: Keine weiteren Experimente gegen das Gesetz!




Sorry ich halte es für unfair sich jetzt über Ostschneiser zu beklagen. Klare Frage, und er hat gesagt was er persönlich tun würde. Das ist seine Meinung , und die steht im zu. Was er damit riskieren würde, das glaube ich, ist ihm klar. Er würde das Risiko kennen und in Kauf nehmen. Davon kann man halten was man mag, aber im ende seine Sache. Er stand nicht mit dem Knüppel da und hat irgend jemanden genötigt es im gleich zu tun. Das ich es wohl auch nicht riskieren würde, alnders als Ostschneiser, na und??

Anderer Seits, wie wie auch schon gesagt. Man kann sich wirklich mit einer kleine Unkonzentrietheit mal eine Strafe wegen Schwarz Fahrens einhandeln, ok. Aber Raub, sorry, das gehört schon zu den negativ Top Ten. Da muss man dann im Zweifel mit den Folgen leben, muss das Opfer auch, und das hatte keine Entscheidungsmöglichkeit.

Im Ende muss der Bruder eine Entscheidung treffen, das hat er damals auch getan. Und wir alle müssen mit unseren Entscheidungen leben, und deren Folgen. Und in der Regel ist man für seine Entscheidungen alleine verantwortlich und es ist unfair jemanden anderes dafür verantwortlich zu machen.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.884
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MRS
Es ist völlig irrelevant, wie die Tat nach deutschem. luxemburgischem oder chinesischem Recht eingestuft wird.

Hilft aber das Verständnis der Frage zu beantworten. Sowohl Körperverletzung als auch Diebstahl sind nach luxemburgischem und französischem Recht ein délit. Die Amerikaner fragen in der französischen Edition von ESTA nach délits und crimes. Ergo beantwortet dies dem Fragesteller die eigentliche Frage: Ja, die genannten Vergehen sind Vergehen, für welche der Antragsteller bei der Frage eigentlich mit Ja beantworten muss.

Wären Raub und Körperverletzung (natürlich rein hypothetisch gesehen) nach luxemburgischem Strafrecht nur contraventions gewesen, hätte der Antragsteller ruhigem Gewissen die Antwort ob er je délits oder crimes begangen hätte, mit nein beantworten können. Es sollte daran erinnert werden dass die drei Qualifikationen eben juristische Definitionen sind und die Wortwahl der ESTA-Formularersteller nicht wahllos war.

Ich hatte kurz überlegt Ja anzukreuzen und zu schauen ob das Computerprogramm das gegen das Geburtsdatum abgleicht. Aber da wir ja hier schon beim Thema sind: mit den Amis spielt man bei solchen Dingen nicht, das geht immer nach hinten los.

und passieren wird folgendes: USA-Einreise: "Sind Sie kriminell?" –"Ja!" |ZEIT ONLINE
 
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pmeye

Guest
Hilft aber das Verständnis der Frage zu beantworten.
Vielleicht.

Wären Raub und Körperverletzung (natürlich rein hypothetisch gesehen) nach luxemburgischem Strafrecht nur contraventions gewesen, hätte der Antragsteller ruhigem Gewissen die Antwort ob er je délits oder crimes begangen hätte, mit nein beantworten können. Es sollte daran erinnert werden dass die drei Qualifikationen eben juristische Definitionen sind und die Wortwahl der ESTA-Formularersteller nicht wahllos war.
Nein! Basis sind ausschließlich die US-Bestimmungen. Siehe oben geposteten Link.
 
F

feb

Guest
Sorry ich halte es für unfair sich jetzt über Ostschneiser zu beklagen. (...)

Ich habe mich nicht über Ostschneiser, den ich für einen bekannten und achtenswerten Foristen halte, beklagt. Mein Widerstand findet nur seine Haltung, die da lautet: Ich würde die (beachtliche!) Vorstrafe gegenüber der US- Immi verschweigen.

Einem gerade ins Erwachsenenalter gekommenen (?) Menschen, der gerade mit einer (ganz erheblichen) Bewährungsstrafe aus einer richtig unguten Sache herausgekommen ist, nahezulegen, sich wiederum gegen Recht und Gesetz zu verhalten... das ist meine Beanstandung.

Ich möchte nicht, dass junge Leute zu Fehlverhalten angeleitet werden. Können wir uns hierauf einigen???
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.884
36
MRS
Nein! Basis sind ausschließlich die US-Bestimmungen. Siehe oben geposteten Link.

Mag sein. Wenn im Fragebogen aber steht, ob er eine Straftat dieser oder jener Kategorie bereits begangen hat und dies zutrifft, muss er (sofern er nicht lügen will) mit ja beantworten.

Durch die (juristischen) Qualifikationen die im französischen und luxemburgischen Recht identisch sind, stellt sich nicht mehr die Frage ob das Verbrechen an sich unter die Frage fällt oder nicht. Es stellt sich hier nur noch die Frage ob man damit gegen die moral turpitude verstoßen hat (was ebenfalls der Fall ist).

---
Ich bekomme den Eindruck dass wir aneinander vorbei sprechen. Meine Argumentation ist folgend: Die USA übersetzen ihre Frage in alle möglichen Sprachen und halten sich dabei selbstverständlich an die lokalen, juristischen Definitionen weil es keine allgemein gültige, juristische Definition dazu gibt. Auf Französisch (üblicherweise genutzte Sprache in luxemburgischen Gesetzestexten und Gerichten), fragt der ESTA-Fragebogen nach "délits et crimes éprouvé par la morale publique". Damit hat die US-Behörde ihre Bestimmungen bereits ziemlich präzise zusammengefasst. Nun stellt sich die Frage was in Luxemburg/Frankreich délits und crimes sind. Beide Taten fallen unter die Bezeichnung délit. Nun stellt sich nur noch die Frage, ob diese gegen die moral turpitude verstoßen oder nicht. Dies wiederum lässt sich nur in den US-Bestimmungen feststellen. Die US-Bestimmungen kannst du aber stundenlang nach den Definition von délit/crime durchsuchen und nichts finden. Es sind also zu keinem Zeitpunkt die luxemburgischen Texte die entscheiden was bei ESTA relevant ist und was nicht sondern die US-Bestimmungen die in diesem Fall durch die Wortwahl des Fragebogens auf das entsprechenden Recht verweist.
 
P

pmeye

Guest
Du hast natürlich insofern Recht, dass eine notwendige Bedingung das Vorliegen eines Deliktes ist, das im Heimatland geahndet wurde. Wäre (rein theoretisch) etwa Betrug oder Körperverletzung im Heimatland des ESTA-Ausfüllers legal ;), dürfte er mit nein antworten, denn er wurde ja nicht deswegen verhaftet oder verurteilt. :cool:
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
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Ich möchte nicht, dass junge Leute zu Fehlverhalten angeleitet werden. Können wir uns hierauf einigen???

Ich kann auch deine Standpunkt verstehen, nur ich habe einen anderen. Wir haben verschiedene Meinungen, und das finde ich sogar gut so.

Als Anleitung sehe ich es nicht. Tu ich einfach nicht. Dann würde ja schon jedes Gesetzesbuch fast anleiten, nur weil es die Folgen aufzeigt. Ostschneise sagt, er würde es riskieren. Mal ganz davon ab, er ist nicht in der Situation und so ist sowas leicht daher geschrieben. Aber hier finde ich seine freie Rede wichiger als die wenig greifbare Anleitung.

Ich gebe es ehrlich zu, ich habe auch schon ganz dolle gegen Grenz- und Einreis Bestimmungen verstoßen. Habe Ostmark in die DDR und Rubel in die UDSSR eingeführt, genau wie politische Schriften. In Vietnam habe ich auch bei der Einreise gelogen, und meine Schko Nüsse waren auch schon Tarnung in Australien für anderes. Ich und mal geschätzt 30% aller Einreisenden in arabische Länder haben ihren Israel Besuch verschwiegen, und wenn mich mal eine US Behörde fragt, werde ich mich auch nicht mehr an völlig legale Anti US Demos erinnern, oder meine Wiki Leaks Spende.

Jetzt kann man über die Unterschiede von Staaten reden oder Qualitäten, ja kann man drüber reden, aber eines weiß ich, eine abolute Wahrheit gibt es nicht. Und wie war das mit dem ersten Stein.

Wie ich schon sagte. Jeder muss mit seinen Entscheidungen leben. Und wenn ich oder wer anders seine Meinung sage, dann ist das keine Anleitung. Sondern nur Information, und je mehr Informationen wir haben, um so besser können (nicht müssen) unsere Entscheidungen werden. Weder ich, noch Du, noch Ostschneise haben die Wahrheit gepachtet ( und das sagt auch keiner von uns), aber es soll ruhig jeder seine Meinung sagen. Ich halte nichts davon für andere zu denken. Das soll jeder schön selber machen.

Ich verstehe jetzt dein Meinung gut, und finde sie auch irgend wie logisch, aber ich hoffe dir geht es mit meiner auch so.
Und nur zur Sicherheit, ich bin dir nicht bös oder gram oder so, alles gut.
 
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Iscream

Aktives Mitglied
08.08.2011
122
34
CGN
Laber laber rhababer rhababer...
Wer mit 18 Monaten auf Bewährung davonkommt hat keinen Kaugummi geklaut und auch keine Dinge betrieben wie Schwarz fahren (was in manchen Städten günstiger kommt als ne Monatsfahrkarte aber egal..)
Wer so dermaßen Mist baut muss wohl oder übel damit leben können, dass reisen in die USA wohl schwer werden könnte.
Und dann "notlösungen" zu suchen zeigt nur, wie wenig verstanden wurde was man eigentlich gemacht hat...
Auch wenn man ja leider nur "zur falschen Zeit am falschen Ort war".
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
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Laber laber rhababer rhababer...
Wer mit 18 Monaten auf Bewährung davonkommt hat keinen Kaugummi geklaut und auch keine Dinge betrieben wie Schwarz fahren (was in manchen Städten günstiger kommt als ne Monatsfahrkarte aber egal..)
Wer so dermaßen Mist baut muss wohl oder übel damit leben können, dass reisen in die USA wohl schwer werden könnte.
Und dann "notlösungen" zu suchen zeigt nur, wie wenig verstanden wurde was man eigentlich gemacht hat...
Auch wenn man ja leider nur "zur falschen Zeit am falschen Ort war".




So richtig widersprechen kann man da nicht.

War ja auch meine Rede einige Beiträge vorraus. Ich denke da, auch aus eigener erfahrung auch an die Opfer.

Ich kenne die Sache nicht, und es geht mich nichts an, und vor allem wäre Richter nun wirklich nicht mein Traumjob. Daher habe ich versucht mich möglichst neutral aus zu drücken. Jeder muss mit seine Entscheidungen und deren Folgen leben.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
3
ZRH
Jetzt aber mal andersrum gefragt:
IIRC werden (Bewährungs-)strafen in Deutschland ja nach 5 (?) Jahren aus dem Strafregister gelöscht.

Wie beantwortet man dann richtigerweise diese Frage (have you ever...)?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Auf der Zollerklärung nicht, aber bei diesen neuen Einreiseautomaten muss man das nochmals ankreuzen.
Klar, weil die Automaten das ursprüngliche I94 substituieren.
Und auf dem gab es die Frage auch schon, insofern wurde das einfach 1:1 übernommen.
 
P

pmeye

Guest
Jetzt aber mal andersrum gefragt:
IIRC werden (Bewährungs-)strafen in Deutschland ja nach 5 (?) Jahren aus dem Strafregister gelöscht.

Wie beantwortet man dann richtigerweise diese Frage (have you ever...)?

Ever heißt jemals. Punkt. Und das deutsche Strafregister ist völlig irrelevant.
 
P

pmeye

Guest
Klar, weil die Automaten das ursprüngliche I94 substituieren.
Und auf dem gab es die Frage auch schon, insofern wurde das einfach 1:1 übernommen.
Aber eigentlich gibt es ja kein I94 (I94W) mehr. Zumindest an Flughäfen. Wer nicht den Automaten nutzt füllt ausser der Zollerklärung nichts aus.