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Die elektronische Einreisegenehmigung (Esta) für die USA hatte sie schon im Januar beantragt und erhalten. Am Morgen des 7. April steht sie dann sehr pünktlich zum Check-In im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens. Doch dann der Schock. Ein Sicherheitsmitarbeiter weist Frau de Vos schon bei der Vorkontrolle freundlich ab.
De Vos glaubt zunächst an einen Scherz mit versteckter Kamera. Doch kurz darauf erscheint ein Mitarbeiter des US-Konsulats und eröffnet ihr, sie dürfe nicht mitfliegen, ihre Esta-Genehmigung sei widerrufen worden.
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Wer die Esta-Genehmigung nicht erhält, muss ein Visum für die Einreise beantragen. Das macht de Vos am 4. Juni. Doch auch ein Visum erhält sie nicht. „Der Konsulatsmitarbeiter hat mir den Pass einfach zurückgegeben und gesagt, ich bekäme vorerst kein Visum.“ Auf die Frage nach dem Grund, erfährt die FR-Leserin Erstaunliches. Eine mögliche Ursache für die Ablehnung könne sein, dass sie vor 46 Jahren bei der Besetzung des Amerika-Hauses in München dabei gewesen sei. Dafür hatte sie seinerzeit eine Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung erhalten.
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Vom Konsulat erfährt sich aber auch, dass die US-Einreisebestimmungen verschärft worden seien, seit es de facto keinen Transitbereich auf US-Flughäfen mehr gebe.
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Am 27. Januar erhält de Vos per Mail die Aufforderung, sich zu den Vorfällen im Jahr 1968 zu äußern. De Vos schickt dem Konsulat unter anderem einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vom 1. Dezember 1969, in dem es um die Amnestie geht, die die Teilnehmer der Besetzung seinerzeit erfahren hatten. Als de Vos die Unterlagen später zurückerhält, war der gut 45 Jahre alte Artikel ins Englische übersetzt worden.
Ein bisschen aus heiterem Himmel erreicht de Vos vom Konsulat dann am 11. März die Mail, wonach sich die Prüfung ihres Visaantrags „in der Endphase“ befinde. Sie möge bitte ihren Reisepass einreichen. In dem prangt jetzt das lang ersehnte Visum. „Sieht gut aus“, sagt de Vos und freut sich. Eine Erklärung oder gar eine Entschuldigung hat sie nicht enthalten. ..