Auf Bewährung in die USA ? Erstes mal ..

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wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
302
29
Kigali-Rwanda KGL
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Hier ist die Frage :

Wurden Siejemals aufgrund eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt, das zu einer schweren Sachbeschädigung, einer schweren Schädigung einer anderen Person oder einer Behörde geführt hatte? *

PS: Niemals in einem ESTA Formular lügen andernfalls könnte dies bedeuten, dass dein Bruder ziemlich lange nicht mehr in die USA reisen kann/darf!

Wenn er nicht lügt auch. Wenn man das hier so liest, könnte man meinen, das er dauerhaftes Einreiseverbot bekommt, wenn er diese Frage wahrheitsgemäss beantwortet.
 
Moderiert:

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ein Bewährungs-Fall: Sicherheit in den USA: Ein Jahr Warten auf die Einreise | Politik
FR vom 6.4.15 meinte:
..
Die elektronische Einreisegenehmigung (Esta) für die USA hatte sie schon im Januar beantragt und erhalten. Am Morgen des 7. April steht sie dann sehr pünktlich zum Check-In im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens. Doch dann der Schock. Ein Sicherheitsmitarbeiter weist Frau de Vos schon bei der Vorkontrolle freundlich ab.

De Vos glaubt zunächst an einen Scherz mit versteckter Kamera. Doch kurz darauf erscheint ein Mitarbeiter des US-Konsulats und eröffnet ihr, sie dürfe nicht mitfliegen, ihre Esta-Genehmigung sei widerrufen worden.
..
Wer die Esta-Genehmigung nicht erhält, muss ein Visum für die Einreise beantragen. Das macht de Vos am 4. Juni. Doch auch ein Visum erhält sie nicht. „Der Konsulatsmitarbeiter hat mir den Pass einfach zurückgegeben und gesagt, ich bekäme vorerst kein Visum.“ Auf die Frage nach dem Grund, erfährt die FR-Leserin Erstaunliches. Eine mögliche Ursache für die Ablehnung könne sein, dass sie vor 46 Jahren bei der Besetzung des Amerika-Hauses in München dabei gewesen sei. Dafür hatte sie seinerzeit eine Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung erhalten.
..
Vom Konsulat erfährt sich aber auch, dass die US-Einreisebestimmungen verschärft worden seien, seit es de facto keinen Transitbereich auf US-Flughäfen mehr gebe.
..
Am 27. Januar erhält de Vos per Mail die Aufforderung, sich zu den Vorfällen im Jahr 1968 zu äußern. De Vos schickt dem Konsulat unter anderem einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vom 1. Dezember 1969, in dem es um die Amnestie geht, die die Teilnehmer der Besetzung seinerzeit erfahren hatten. Als de Vos die Unterlagen später zurückerhält, war der gut 45 Jahre alte Artikel ins Englische übersetzt worden.

Ein bisschen aus heiterem Himmel erreicht de Vos vom Konsulat dann am 11. März die Mail, wonach sich die Prüfung ihres Visaantrags „in der Endphase“ befinde. Sie möge bitte ihren Reisepass einreichen. In dem prangt jetzt das lang ersehnte Visum. „Sieht gut aus“, sagt de Vos und freut sich. Eine Erklärung oder gar eine Entschuldigung hat sie nicht enthalten. ..
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.736
12.804
FRA/QKL
Wer im ESTA eine Frage mit JA beantwortet bekommt kein ESTA. Den Fall kenne ich schon aus dem Bekanntenkreis. Dann geht das Rennen zum Konsulat oder zur Botschaft los und die wollen dann den Straffall individuell begutachten. Also alle Unterlagen zur Einsicht beim Gericht (mit Hilfe RA, sonst geht es meines Wissens nicht) beantragen und qualifiziert in Englisch übersetzen lassen (Kosten !). Einreichen, Warten, Rückfragen, Warten (3-6 Monate kann es schon dauern) und am Ende dann Ablehnung. Man soll es in 2-3 Jahren nochmal probieren, ob es dann klappt kann keiner sagen. Der von mir geschilderte Fall lag strafrechtlich übrigens 8 Jahre zurück und hat sich vor 2 Jahren ereignet.
 
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BLAZLEY

Neues Mitglied
21.09.2015
7
0
Hallo. Wow, danke für all die Antworten. Will nur hinzufügen dass wir aus Luxemburg sind, wie es da wohl aussieht ...

Mbg
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
3
ZRH
Hallo. Wow, danke für all die Antworten. Will nur hinzufügen dass wir aus Luxemburg sind, wie es da wohl aussieht ...

Mbg

:confused:
Bist Du ernsthaft der Meinung, dass Körperverletzung und Raub in Luxemburg keine Straftaten sind? Oder vielleicht weniger schlimm als im Rest der Welt? Oder hoffst Du, dass die USA für Luxemburger dahingehend Sonderregelungen haben?

Sorry, aber wie weltfremd bist Du?
:doh:
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Darum beantwortet man auch immer alle Fragen mit NEIN :D
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde das vermutlich riskieren.


.

Aber nicht doch. :D
Ich gebe bei Nüssen (allerdings in Australien und die sind ja auch spezielle aber doch noch entspannter und menschlicher als Amis) immer ja an und habe irgend eine Schokolade aus der Lounge dabei. "Kann ja Nüsse enthalten" Das wirkt so schön ehrlich.

Und zur Sache:

Gibt er ja an, kann er es vergessen, und hat eventuelle den Flug noch nicht bezahlt. Und muss keine teuren Rücktransport bezahlen.

Gibt er nein an, dann hat er eine gewisse, wie auch immer , Chance das es gut geht, oder das er 5 Jahre absolute Sperre hat und den Flug um sonst gezahlt hat und noch den sicher teuren Rückflug am Bein hat.

Die Entscheidung könnt nur Ihr treffen.

Wenn man besser wisserich sein wollte, dann könnte man sagen "DAS hätte er sich vor der Tat überlegen müssen." Ob das angebracht ist, geht mich nichts an. Wobei ich es dem, der damals mich mal überfallen hat, und mir erheblichen Schaden und auch Altträume beschert hat, echt nur gönne, dass er so als neben her Strafe seine US Urlaub auf ewig knicken kann. Zu jeder Tat gehört auch ein Opfer, speziell wenn Gewalt im Spiel war. aber wie gesagt, ich kenne genau den Fall nicht, ich bin nicht Richter von Beruf oder Berufung, und es ist nur meine Meinung über meine Erlebnisse.
 
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flysurfer

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06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Ich erinnere mich dunkel, dass recht viele Kanadier seit einigen Jahren nicht mehr in die USA rüberfahren können (und wohl auch umgekehrt), weil sie (oft vor Jahrzehnten) als Jugendliche oder Studenten mal betrunken waren oder was geraucht haben und dafür vorbestraft wurden. Das Ganze kam wohl durch den Zugriff der Amerikaner auf die kanadischen Vorstrafenregister (und wohl auch umgekehrt) heraus, den die Länder im Rahmen des WAR ON TERROR beschlossen haben.
 

Worldtraveler42

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15.02.2015
3.884
36
MRS
... dass wir aus Luxemburg sind ...

Ohne die genaue Straftat zu kennen, lässt sich eine genauere Antwort nicht geben. Wurde dein Bruder wegen Körperverletzung und Raub verurteilt oder etwa zu Raub mit Gewalteinwirkung (was in Luxemburg ein Verbrechen ist). 18 Monate auf Bewährung sind kaum ein Indiz wenn man bedenkt, dass es Bewährung heutzutage automatisch gibt.
 

BLAZLEY

Neues Mitglied
21.09.2015
7
0
@linuxguru-835 : meine Frage war eher wie es mit dem Abkommen aussieht dass die USA einblicke in das Strafregister hier in LU. Hat.



Will nicht heissen dass ich bei den Fragen lüge sicher nicht. Und ja mein Bruder hat Sch*isse gebaut, aber jetzt hat et seine Gerechte Strafe erhalten.. Straftat war Körpervetletzung mit Raub, waren zu 2, jedoch will ich hier nicht ins detail gehen.

Mbg
 
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ckx2

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07.11.2012
2.262
909
LAS/DEN
Ich erinnere mich dunkel, dass recht viele Kanadier seit einigen Jahren nicht mehr in die USA rüberfahren können (und wohl auch umgekehrt), weil sie (oft vor Jahrzehnten) als Jugendliche oder Studenten mal betrunken waren oder was geraucht haben und dafür vorbestraft wurden. Das Ganze kam wohl durch den Zugriff der Amerikaner auf die kanadischen Vorstrafenregister (und wohl auch umgekehrt) heraus, den die Länder im Rahmen des WAR ON TERROR beschlossen haben.

Ja - es gibt zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten ein bis heute bestehende Abkommen. Das gleiche gilt auch fuer Mexiko.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
3
ZRH
@linuxguru-835 : meine Frage war eher wie es mit dem Abkommen aussieht dass die USA einblicke in das Strafregister hier in LU. Hat.



Will nicht heissen dass ich bei den Fragen lüge sicher nicht. Und ja mein Bruder hat Sch*isse gebaut, aber jetzt hat et seine Gerechte Strafe erhalten.. Straftat war Körpervetletzung mit Raub, waren zu 2, jedoch will ich hier nicht ins detail gehen.

Mbg

Ich würde mal davon ausgehen, dass die USA in irgendeiner Form Einblick in nahezu jedes Strafregister haben. Es ist nur die Frage, ob sie den dazu nötigen Aufwand betreiben (wollen), nur weil Herr X aus Y in die USA einreisen will. Bei der derzeitigen weltpolitischen Lage dürfte ein luxemburgischer Bürger mit "normalem" Namen und "normaler" europäischer Herkunft, der in den USA gar nicht aktenkundig ist, sicher nicht (oder nur mit sehr viel Pech) zur genaueren Überprüfung herausgepickt werden.
Ich würde dennoch unter gar keinen Umständen an irgendeiner Stelle auch nur ansatzweise (wissentlich / vorsätzlich) falsche Angaben machen.
Stattdessen schnellstmöglich ESTA probieren und ("vorbeugend" parallel) mich mit dem Konsulat in Verbindung setzen. Ich könnte mir vorstellen, dass das ESTA abgelehnt wird und dann ein Visum beantragt werden muss und man (sprich: der Konsularbeamte) dann bei Ausstellung des Visums (sich) fragt, wozu der Aufwand betrieben wurde und keinerlei Hindernisgründe für eine Erteilung sieht.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.884
36
MRS
Nachtrag: Ein Blick in die französischen ESTA-Fragen, klärt die Situation für Luxemburger etwas leichter auf.

Im französischen ESTA lautet Frage B:
Avez-vous déjà été arrêté(e) ou condamné(e) pour un délit ou un crime réprouvé par la morale publique ou par une infraction relative à des substances contrôlés;ou avez-vous été arrêté(e) ou condamné(e) pour deux délits pour lesquels la peine totale était de 5 ans ou plus; ou avez-vous été impliqué(e) dans le trafic de substances contrôlées, ou demandez-vous l'admission aux Etats-Unis dans l'intention de vous livrer à des activités criminelles ou immorales?

Das wichtige ist fett. Das uninteressant ist in kursiv.

In Frankreich und Luxemburg ist ein délit eine Straftat, bei denen man zu Haftstrafen oder zu hohen Geldstrafen (>37500€ in Frankreich. Für Lux kenne ich das Limit nicht) verurteilt werden kann. Kann die Straftat mit noch höheren Geldstrafen und Haftstrafen von mindestens 10 Jahren bestraft werden, handelt es sich um ein crime. Sowohl die Körperverletzung als auch Raub sind in Luxemburg Delikte.

Im FAQ der amerikanischen Vertretung in Paris steht zur Beantwortung der Frage folgendes

Q : Quand dois- je cocher « Oui » en réponse à la question « B » intitulée « Avez-vous déjà été arrêté (e ) ou condamné ( e) pour un délit ou un crime réprouvé par la morale publique ?
R : Un délit réprouvé par la morale publique – De tels délits se réfèrent généralement à une conduite en soi indigne, vile ou dépravée et contraire aux règles de la moralité et aux devoirs inhérents aux personnes et à la société en général. Citons entre autres quelques exemples de délits réprouvés par la morale : meurtres, viols, délits sexuels, délits sur mineurs, prostitution, vol, fraude et délits avec violence. Si vous avez déjà été condamné pour les délits cités ci-dessus et même si votre casier judiciaire n'en fait plus mention, en France ou dans votre pays d'origine, vous devez répondre "Oui".

In der Antwort werden Raub und Delikte mit Gewaltanwendung explizit als Beispiel zitiert. Um zusammen zuschließen. Die Frage müsste dein Bruder mit Ja beantworten.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Ok anderes Land, aber wenn ich bedenke wie die ( wie schon erwähnte ja etwas weniger fanatischen Australien) im Fernsehen bei frontline Australia solche Sachen behandeln, dann denke ich. Dein Bruder kann es vergessen. 18 Monate ( den meisten ist es egal ob gesessen oder Bewärung), und dann mit vor 8 Monaten quasie gestern. Nach Australien käme er nicht rein. Jedenfalls nicht für Urlaub oder so. Für die Tot kranke Mutter, oder um sein minderjäriges Kind ab zu hohlen, vielleicht.

Aber ich kann es mir echt nicht vorstellen, dass die jemanden 8 Monate nach der Veruteilung, also noch in der Bewährung rein lassen.

Ich denke es gibt nur wie schon gesagt 2 Möglichkeiten:
1. Urlaub abblasen und es als Teil der (eventuelle gerechten) Strafe sehen.

2. Nein Ankreuzen mit dem wie auch immer gearteten ( ich denke 50/50) Risiko, dass es raus kommt und man den Flug erfolglos bezahlt hat, sicher auch eine teuren Rückflug am Bein hat und möglicher weise noch ein paar Tage in US Abschiebehaft verbrigen darf oder auch wegen Falschaussage mit denen sonstwie Ärger bekommt.


Wenn es eine 12 Jahre alte Steuer Sache wäre, dann würde ich sagen, Ehrlich sein und Visum (mit guter Erfolgsausicht) beantragen. Aber so, da denke ich, Option 1.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
darf Uli Hoeneß jetzt nicht mehr in die USA reisen?




Nur Esta wird wohl nicht klappen. :D

Und ja ich sehe eine Unterschied ob Gewalt angewand wurde oder es nur um Geld ging. Und nicht mal der letzte Euro der Oma. Aber im Falle Höneß fand ich eh immer; einfach mindestens das 10 fache der Steuer-Schuld kassieren und gut ist. Hätte der Staat am besten bei ausgesehen. Aber das ist nun wirklich was anderes.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.884
36
MRS
2. Nein Ankreuzen mit dem wie auch immer gearteten ( ich denke 50/50) Risiko, dass es raus kommt und man den Flug erfolglos bezahlt hat, sicher auch eine teuren Rückflug am Bein hat ...

Was natürlich gegen 2 spricht sind die entstanden Kosten. Hotel und Flug sind gebucht (und meist bezahlt) wenn der IO den Antrag ablehnt. Hinzu kommt dass die Falschaussage potentiell ein wesentlich längeres Einreiseverbot mit sich bringt.

3. Ja Ankreuzen und schauen was passiert. Wird die ESTA-Registrierung abgelehnt, könnte er es immer noch mit einem Visum versuchen und erst nach Erteilungen der Erlaubnis Hotel und Flug buchen.
 
P

pmeye

Guest
Es ist völlig irrelevant, wie die Tat nach deutschem. luxemburgischem oder chinesischem Recht eingestuft wird. Maßgeblich ist die Einstufung des Ganzen nach US-Standards. http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf

Selbst mit ESTA hast Du kein Ergebnis. Du darfst bei der Einreise noch mal unterschreiben, dass Du keine Verurteilung hast - die Entscheidung über die Einreise trifft allein der Beamte der Einwanderungsbehörde. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Dein Bruder aufgrund seiner Verurteilung ein Visum beantragen muss.
Wo muss man da noch mal was unterschreiben? Alles was ich gewöhnlich unterschreibe ist das Zollformular.

Darum beantwortet man auch immer alle Fragen mit NEIN :D
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde das vermutlich riskieren.
Nun, sollte man jemals ein Visum beantragen wolle , sollte man immer ehrlich bleiben. Es gibt durchaus verschiedenen Stufen von Background-Checks. Und dann heisst es nämlich: "Haben sie jemals...". Und bei Visa-Betrug kennen die US Behörden wenig Hemmungen.
 
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