Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das so nicht stimmt.
und ich bin mir ziemlich sicher dass das so stimmt. sowohl dass von hinten geblitzt wird, als auch dass die behörde nicht belegen muss wer gefahren ist, genau dafür gibt es die lenkererhebung für die der fahrzeughalter verantwortlich ist... bei einem leihwagen würde bei nicht erfolgter auskunfterteilung des mieters der vermieter den mieter gegenüber der polizei offenlegen. und dann bekommt man direkt post, antwortet man darauf auch nicht bekommt man probleme... seitens der behörde besteht kein nachweisbedarf wer wirklich gefahren ist.

im rahmen der amtshilfe wird ein knöllchen aus at in de durchgesetzt, theoretisch seit vielen jahren ab 25 euro, praktisch seit neuerer eu regeln ab 70 euro und diese strafe ist mindestens bei einer lenkererhebung zu erwarten, für kleinere delikte bekommt man eine anonymverfügung.

wenn du bessere infos hast die deine theorie unterstützen, bitte her damit. obiges ist mein lückenhaftes wissen als staatsbürger, ich bin kein jurist. ;)
 

Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
738
0
FMO
und ich bin mir ziemlich sicher dass das so stimmt. sowohl dass von hinten geblitzt wird, als auch dass die behörde nicht belegen muss wer gefahren ist, genau dafür gibt es die lenkererhebung für die der fahrzeughalter verantwortlich ist... bei einem leihwagen würde bei nicht erfolgter auskunfterteilung des mieters der vermieter den mieter gegenüber der polizei offenlegen. und dann bekommt man direkt post, antwortet man darauf auch nicht bekommt man probleme... seitens der behörde besteht kein nachweisbedarf wer wirklich gefahren ist.

im rahmen der amtshilfe wird ein knöllchen aus at in de durchgesetzt, theoretisch seit vielen jahren ab 25 euro, praktisch seit neuerer eu regeln ab 70 euro und diese strafe ist mindestens bei einer lenkererhebung zu erwarten, für kleinere delikte bekommt man eine anonymverfügung.

wenn du bessere infos hast die deine theorie unterstützen, bitte her damit. obiges ist mein lückenhaftes wissen als staatsbürger, ich bin kein jurist. ;)

Amtshilfe schön und gut. Wer von hinten geblitzt wurde, wird von deutschen Behörden in Deutschland nicht verfolgt. 1. eigene Erfahrung mit CH und Spanien, 2. aus diversen Quellen zusammengelesen.

Sich zu stellen hat allenfalls den Vorteil, für den nächsten Besuch des Landes "sauber" zu sein.
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
Werte Mitforisten,
wenn ich Bauchweh habe, rufe ich den Doc,
wenn die Abwasserleitung leckt, den Installateur,
wenn das Licht nicht funzt, den Elektrotechniker,
und wenn ich eine Straf-/Ordnungswidrigkeitenanzeige (A: Verwaltungsübertretung) am Halse habe, spreche ich mit dem ..... na, was meint Ihr?
Siehe Post #32. Mehr gibt es nicht zu gackern.

So lange mir noch keine Verwaltungsübertretung vorgeworfen wird, muss ich auch keinen Anwalt konsultieren. Ich gehe ja auch nicht heute zum Arzt, weil ich vermute in einem Monat Bauchweh zu bekommen. Deswegen habe ich prophylaktisch das Forum erst mal gefragt. Und keine Sorge feb, ich konnte ganz gut differenzieren zwischen nützlichen und unterhaltsamen Posts;)

Wenn die Verwaltungsübertretung eintreffen sollte, dann prüfe ich sie auf Richtigkeit. Falls berechtigt, dann zahle ich. Falls nicht, dann suche ich mir professionellen juristischen Beistand und lasse es ganz bestimmt nicht mehr öffentlich über das Forum laufen.
 
F

feb

Guest
So lange mir noch keine Verwaltungsübertretung vorgeworfen wird, muss ich auch keinen Anwalt konsultieren. Ich gehe ja auch nicht heute zum Arzt, weil ich vermute in einem Monat Bauchweh zu bekommen. Deswegen habe ich prophylaktisch das Forum erst mal gefragt. Und keine Sorge feb, ich konnte ganz gut differenzieren zwischen nützlichen und unterhaltsamen Posts;)

Wenn die Verwaltungsübertretung eintreffen sollte, dann prüfe ich sie auf Richtigkeit. Falls berechtigt, dann zahle ich. Falls nicht, dann suche ich mir professionellen juristischen Beistand und lasse es ganz bestimmt nicht mehr öffentlich über das Forum laufen.

Prima... und danke. Freilich bin ich überzeugt, dass die Beantwortung der "Lenkerbekanntgabe" auch schon eine juristische Thematik ist....
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Amtshilfe schön und gut. Wer von hinten geblitzt wurde, wird von deutschen Behörden in Deutschland nicht verfolgt. 1. eigene Erfahrung mit CH und Spanien, 2. aus diversen Quellen zusammengelesen.

at ist anders! :D

die deutschen behörden bekommen nichtmal den grund für die strafe genannt. sie vollstrecken einfach die strafe aus österreich. ergo, es ist absolut banane ob von vorne, hinten, rechts, links, oben oder unten geblitzt wurde ;)
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
Update:

Die Strafverfügung wurde heute zugestellt und es handelt sich tatsächlich um eine Geschwindigkeitsübertretung. Sagenhafte 7 km/h über den erlauben 50 km/h werden mir vorgeworfen. Und dafür haben die Österreicher 7 Monate und 2 Schreiben, davon ein Einschreiben, lang gebraucht. Ob sich die 35 EUR dafür gelohnt haben ...
 
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pmeye

Guest
Ich finde eine möglichst flächendeckende Verkehrsüberwachung, verbunden mit konsequenter Ahndung sehr gut.
Besser als das ständige Drehen an der Punkte- bzw. Bußgeldschraube ohne wirkliche Durchsetzung des Verkehrsrechtes wie hierzulande betrieben. Wenn der der Dumme ist, der sich an die Regeln hält, wird die Mehrheit auch auf die Regeln pfeifen.
Mehr Kontrollen und mehr Vollstreckung bedeutet auch mehr Gerechtigkeit. Und ja: Das kostet Geld. Und bringt keine Wählerstimmen. Daher schrauben die üblichen Verdächtigen lieber an der Bußgeldschraube.
 
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snickerz

Erfahrenes Mitglied
07.01.2013
1.045
-1
FRA & VIE
Alternativ hilft manchmal einen Fahrer zu benennen, der keine zustellungsfähige Adresse hat.
Fahrer aus Russland, China oder Japan sind solche Kandidaten.


Ging eine zeitlang, meist mit rumänisch/bulgarisch fahrern.

Mittlerweile, seit der letzten Novelle, ist dies nicht mehr möglich - das heißt, der Zulassungsbesitzer, oder im Falle eines Mietwagens wird der, der das Fahrzeug angemietet hat für die "Tat"verantwortlich gemacht.

Wurde früher gerne gemacht, wenn du zB so schnell unterwegs warst, dass der Schein futsch ist (und du nicht aufgehalten wurdest) hast du ne Adresse aus Rumänien/Bulgarien gesucht den als Lenker bekannt gegeben & somit bist du straffrei geblieben. Oder wenn du eine Lenkerauskunft bekommen hast und diese früher nicht beantwortet hast, so konnte man dir den Schein nicht zwicken, allerdings bekamst du wegen nicht auskunftabge die selbe Strafe - aber mit nem anderen Paragraphen. Auch das ist nun "korrigiert". Leider!
 

snickerz

Erfahrenes Mitglied
07.01.2013
1.045
-1
FRA & VIE
Update:

Die Strafverfügung wurde heute zugestellt und es handelt sich tatsächlich um eine Geschwindigkeitsübertretung. Sagenhafte 7 km/h über den erlauben 50 km/h werden mir vorgeworfen. Und dafür haben die Österreicher 7 Monate und 2 Schreiben, davon ein Einschreiben, lang gebraucht. Ob sich die 35 EUR dafür gelohnt haben ...


Hast du dich schlau gemacht? Es gab vor Jahren mal die "Einigung", dass erst eine Strafe ab 70 Euro "verfolgt" wird, bei ausländischen Lenkern, da der Verwaltungsaufwand zu gering ist...
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
Hast du dich schlau gemacht? Es gab vor Jahren mal die "Einigung", dass erst eine Strafe ab 70 Euro "verfolgt" wird, bei ausländischen Lenkern, da der Verwaltungsaufwand zu gering ist...

Das ist mir nicht bekannt.
In der kommenden Wintersaison verzichte ich auf einen Hüttenbesuch und schon ist der Expresszuschlag wieder drin.

Übrigens: Die Anforderung eines Beweises, Foto oder Protokoll, kostet 10 EUR extra.
 
P

pmeye

Guest
Hast du dich schlau gemacht? Es gab vor Jahren mal die "Einigung", dass erst eine Strafe ab 70 Euro "verfolgt" wird, bei ausländischen Lenkern, da der Verwaltungsaufwand zu gering ist...

Das sind doch aber zwei verschiedene Sachen:
a) Ö verfolgt Verkehrsverstoss selbst in D (klappt nur, wenn ich mitspiele, anderenfalls habe ich Probleme bei der nächsten Reise nach Ö) oder
B) Deutsche Behörde vollstreckt Verkehrsverstoss aus Ö ( etwa WEIL ich nicht mitspielte) Nur hier gilt nach meinem Kenntnisstand die 70€ Grenze und das Vorneblitzgebot.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
zumindest als ich dort noch lebte - gibt es die noch?
Ja, RSa und b gibt es noch - erstere sind blau, zweitere weiß.
Darüber kann ich von meinem Zivildienst ausschweifend philosophieren... :D

Lenkererhebungen nach Deutschland (bzw generell ins Ausland) sind bei uns übrigens immer eingeschrieben rausgegangen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Sagenhafte 7 km/h über den erlauben 50 km/h werden mir vorgeworfen. Und dafür haben die Österreicher 7 Monate und 2 Schreiben, davon ein Einschreiben, lang gebraucht. Ob sich die 35 EUR dafür gelohnt haben ...

das heißt dass du mit 62,0-62,99 gemessen wurdest... 25% drüber, klarer fall auch wenn dir die "7 km/h" vielleicht lächerlich erscheinen.

und gelohnt hat es sich definitiv, denn der großteils automatisierte ablauf hat nicht annähernd 35 euro gekostet und es geht der republik nicht darum dass sie geld verdient, sondern darum dass jener der sich nicht an die regeln hält dazu bewogen wird durch seinen beitrag darüber nachzudenken...
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
das heißt dass du mit 62,0-62,99 gemessen wurdest... 25% drüber, klarer fall auch wenn dir die "7 km/h" vielleicht lächerlich erscheinen.

und gelohnt hat es sich definitiv, denn der großteils automatisierte ablauf hat nicht annähernd 35 euro gekostet und es geht der republik nicht darum dass sie geld verdient, sondern darum dass jener der sich nicht an die regeln hält dazu bewogen wird durch seinen beitrag darüber nachzudenken...

Interessant, das derart predigende Worte von jemandem kommen, wo in der Signatur steht "Komasaufen ist kein Verbrechen!" ...
Die 7 km/h sind in meinen Augen eine Lappalie und 35 EUR werden nichts an meiner Fahrweise ändern. Die Geschwindigkeitsübertretung war nämlich absolut unbewusst und mir bis heute gar nicht bekannt.

Es ist kein Geheimnis, dass Kommunen und Städte mit den Einnahmen aus Verkehrsverstößen (Geschwindigkeit, Abstand, Parken, Ladungssicherung, ...) rechnen und sie fester Bestandteil des Haushalts sind. Oft sind die Orte, an denen geblitzt oder gelasert wird, fragwürdig. Vor Schulen, in Baustellen, an Unfallschwerpunkten, usw. bin ich absolut einverstanden damit. Aber bspw. am Ende von Gefällestrecken kommt bei mir der Verdacht der Einnahmenmaximierung auf. So viel zum Thema kein Geld verdienen!
 
P

pmeye

Guest
Deshalb ist es ja wohl so lukrativ, wenn man im Owi-Bereich "rast". Habe mal gehört, dass dann der Gemeinde mehr bleibt als bei einem Bußgeld. (Deutschland)
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.853
479
Genau: deshalb wird so gerne in Tempo 30 Zonen geblitzt. Das hat mit Gefahrenabwehr, Unfallschwerpunkt etc. wenig zu tun. Fakt ist, daß hier die Verstöße in einem "niedrig-Preis" Bereich liegen und die Gemeinden die verhängten OWI-Gelder bis zu € 30 (o.G.) in ihren Säckel einstreichen können. Wird fest kalkuliert und wird sehr gerne gesehen so mit etwa 6-7 km/h drüber zu liegen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Interessant, das derart predigende Worte von jemandem kommen, wo in der Signatur steht "Komasaufen ist kein Verbrechen!" ...
Die 7 km/h sind in meinen Augen eine Lappalie und 35 EUR werden nichts an meiner Fahrweise ändern. Die Geschwindigkeitsübertretung war nämlich absolut unbewusst und mir bis heute gar nicht bekannt.

Es ist kein Geheimnis, dass Kommunen und Städte mit den Einnahmen aus Verkehrsverstößen (Geschwindigkeit, Abstand, Parken, Ladungssicherung, ...) rechnen und sie fester Bestandteil des Haushalts sind. Oft sind die Orte, an denen geblitzt oder gelasert wird, fragwürdig. Vor Schulen, in Baustellen, an Unfallschwerpunkten, usw. bin ich absolut einverstanden damit. Aber bspw. am Ende von Gefällestrecken kommt bei mir der Verdacht der Einnahmenmaximierung auf. So viel zum Thema kein Geld verdienen!

Deshalb ist es ja wohl so lukrativ, wenn man im Owi-Bereich "rast". Habe mal gehört, dass dann der Gemeinde mehr bleibt als bei einem Bußgeld. (Deutschland)

Genau: deshalb wird so gerne in Tempo 30 Zonen geblitzt. Das hat mit Gefahrenabwehr, Unfallschwerpunkt etc. wenig zu tun. Fakt ist, daß hier die Verstöße in einem "niedrig-Preis" Bereich liegen und die Gemeinden die verhängten OWI-Gelder bis zu € 30 (o.G.) in ihren Säckel einstreichen können. Wird fest kalkuliert und wird sehr gerne gesehen so mit etwa 6-7 km/h drüber zu liegen.

das mag vielleicht in de zutreffen, in at beim schnellfahren nicht, das system der strafgeldwidmung ist hier ein anderes.

anstatt hier herumzuraunzen solltet ihr euch einfach an die verkehrsvorschriften halten!
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.199
1.719
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Die Strafverfügung wurde heute zugestellt und es handelt sich tatsächlich um eine Geschwindigkeitsübertretung. Sagenhafte 7 km/h über den erlauben 50 km/h werden mir vorgeworfen. Und dafür haben die Österreicher 7 Monate und 2 Schreiben, davon ein Einschreiben, lang gebraucht. Ob sich die 35 EUR dafür gelohnt haben ...
Ach, die Quote war ja gar nicht schlecht! Die Stadt Fürth hat mir einmal für 10 km/h zu viel am Ortsende wucherhafte 15 EUR abgeknöpft. Ebenfalls nach 2 Briefen - nach AT nachgeschickt, davon einer eingeschrieben.