Ein großer Dank gebührt in diesem Zusammenhang dem RiAG Weimar, der sich die Mühe gemacht hat, ein
unfassbar detailliertes Urteil in einem OWi-Verfahren zu fällen, welche zumeist nicht auf große Gegenliebe stoßen und lieber schnell abgehakt werden, grad weil man mit den normalen Strafverfahren sowieso genug Arbeit hat. Insbesondere wird der Richter auch nicht nach Stunden bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft hat hiergegen Beschwerde eingereicht, logischerweise, hätte ich auch nicht anders gemacht. Nun wird es vom OLG zerpflückt werden und ich bin sehr gespannt, wie das OLG hierauf reagieren wird.
Und hier tut sich jetzt endlich einmal was. Die Quelle ist hier in der Vergangenheit nicht besonders geschätzt worden, der Kollege Gebauer gibt sich aber meiner Meinung nach recht viel Mühe und
zerlegt auch den BayVGH, der meinte, er müssen den RiAG Weimar zerlegen.
Welche Meinung man selbst bezieht, kann man mal Außen vor lassen, es ist und bleibt letztlich aber sehr interessant:
Auch der Verweis des BayVGH auf seine eigene Entscheidung vom 8.12.2020 zu 20 CE 20.2875 verfängt tatsächlich nicht. Dort hat der BayVGH wörtlich ausgeführt: „Das Beschwerdevorbringen, PCR-Tests könnten keine Infektionen nachweisen, greift nicht durch. PCR-Tests sind grundsätzlich nicht ungeeignet, um die Infektionsgefahr von SARS-CoV-2 abzubilden. Solange keine zuverlässigere Testmethode vorhanden und anerkannt ist, stellt der PCR-Test ein geeignetes Instrument zur Einschätzung der Übertragungsgefahr von SARS-CoV-2 dar (BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - juris Rn. 28; OVG NW - B.v. 30.11.2020 - 13 B 1658/20.NE - juris Rn. 32 f.).“
Diese Darstellung ist als Argumentation rein verfassungsrechtlich schon im Ansatz schwierig. Denn nicht alles, was „grundsätzlich nicht ungeeignet“ ist, ist auch im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung schon hinlänglich geeignet. Das Tasten nach einer Feder ist nicht grundsätzlich ungeeignet, wenn man nach einer Ente sucht. Man darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn man einen Tirolerhut für eine Ente hält.
Und jetzt kommt die
nächste Stufe, welche der Kollege sehr gut beschreibt.
Wie gesagt, man kann davon halten was man will. Aber wenn es ein Richter mal zulässt, funktioniert der Rechtsstaat wundervoll. Sie müssen es nur wollen. Der VGH hier in Bayern war schon prä-Corona sehr selbstverliebt und von sich überzeugt. Wenn dort überhaupt mal eine Berufung zugelassen wird, endet sie meist dennoch in der Abweisung.
Die Welt berichtet heute (Bezahlschranke) von der sehr geringen Anzahl an Verfassungsbeschwerden. Es gibt einen RiLG Berlin, der kürzlich eine hunderte Seiten lange Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, aber sonst ist es schon mau. Wenn niemand was macht, ist die Judikative natürlich auch ruhig. Und viele haben Angst, dass sie negative PR bekommen und dann die bösen Querdenker und Schwurbler sind. Das ist halt die Spaltung der Gesellschaft.
Trotz allem wie die Exekutive die Legislative ignoriert und sowohl Gewaltenteilung als auch GG mit Füßen tritt, die Judikative funktioniert dem Grunde nach. Sie muss es nur mögen. Zum politischen Druck kann ich wenig sagen, in Bayern ist er definitiv da, weil das Innenministerium für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist und die Richter zwischen Ministerium und Gericht "pendeln"..