B2 Visum beantragen | Migrationshintergrund aus Irak

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Schweinskopf

Aktives Mitglied
08.04.2020
124
77
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Sehe ich das richtig, in allen diesen Fällen nimmt Deutschland scheinbar ziemlich problemlos eine doppelte Staatsangehörigkeit hin, aber wenn ich US-Staatsbürger werden möchte muss ich als deutscher Staatsbürger qua Geburt und Abstammung umfangreich und mit ungewissem Ausgang und Wartezeit auf Entscheidung von über einem Jahr eine Beibehaltungsgenehmigung für meine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen??

Ja, keine Ahnung ob die Beibehaltung mittlerweile über 1 Jjahr dauert, bei uns war das vor ein paar Jahren nach 3 Monaten durch.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Sehe ich das richtig, in allen diesen Fällen nimmt Deutschland scheinbar ziemlich problemlos eine doppelte Staatsangehörigkeit hin, aber wenn ich US-Staatsbürger werden möchte muss ich als deutscher Staatsbürger qua Geburt und Abstammung umfangreich und mit ungewissem Ausgang und Wartezeit auf Entscheidung von über einem Jahr eine Beibehaltungsgenehmigung für meine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen??

Jein. Ja, Deutschland nimmt es hin, aber ja nur, weil diese Auslaender gegen ihren Willen nicht aus der Staatsangehoerigkeit entlassen werden. Es waere ja noch schoener, wenn sich Deutschland von Iran oder Eritrea vorschreiben liesse, wen es einbuergert.

Und ja, der Deutsche muss die Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Aber nein, es ist kein voellig offenes oder gar aussichtsreiches Unterfangen. Die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Wenn man die Hauptauswanderlaender betrachtet (USA, Kanada, Australien, Neuseeland, 90 % der Auswanderer) liegen die Erfolgsaussichten bei ueber 90 %.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.385
1.140
FFM
Nein. Die USA buergern dich auch ohne BBG ein. Zwingt dich ja niemand die Deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten.

Die will ich aber vielleicht behalten, darum geht es doch. Ich will Doppelstaatler sein, können die Damen und Herren aus den genannten Ländern offenbar auch fast alle zu 100 %.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.385
1.140
FFM
Jein. Ja, Deutschland nimmt es hin, aber ja nur, weil diese Auslaender gegen ihren Willen nicht aus der Staatsangehoerigkeit entlassen werden. Es waere ja noch schoener, wenn sich Deutschland von Iran oder Eritrea vorschreiben liesse, wen es einbuergert.

Und ja, der Deutsche muss die Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Aber nein, es ist kein voellig offenes oder gar aussichtsreiches Unterfangen. Die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Wenn man die Hauptauswanderlaender betrachtet (USA, Kanada, Australien, Neuseeland, 90 % der Auswanderer) liegen die Erfolgsaussichten bei ueber 90 %.

Woher hast du denn die (Erfolgs)Quote von 90%? Z B. in Bezug auf USA, Australien?
Wenn man sich die offiziellen Anträge anschaut liegt die Messlatte durchaus hoch. Man muss sehr ausführlich und fundiert begründen, welche Nachteile man hätte wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht finde ich stellenweise absurd. Ich habe Verwandte die kein Wort Deutsch sprechen und noch nie deutschen Boden betreten haben. Aber sie sind (auch) deutsche Staatsangehörige.
 
Zuletzt bearbeitet:

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.385
1.140
FFM
Deutschland nimmt bei der Einbürgerung eine doppelte Staatsangehörigkeit nur hin, wenn eine Entlassung aus der bisherigen unmöglich ist. In anderen Fällen (z. B. Türken, Russen, Serben, Albaner) wird sehr wohl eine Ausbürgerung verlangt, es wird sogar zugemutet den Wehrdienst im Herkungsland abzuleisten wenn es die Vorbedingung für die Ausbürgerung ist.

Die einzige Ausnahme sind anerkannte Flüchtlinge. Sie dürfen - warum auch immer - unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden :rolleyes:

Auch dann wenn der bisherige Staat problemlos aus der Staatsbürgerschaft entlassen würde? Muss man das dann begründen oder einfach sagen: "ich will beide"?
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.002
4.130
GRQ + LID
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht finde ich stellenweise absurd. Ich habe Verwandte die kein Wort Deutsch sprechen und noch nie deutschen Boden betreten haben. Aber sie sind (auch) deutsche Staatsangehörige.

Umgekehrt ist es natürlich genau so absurd dass das Sprechen einer Sprache und das Besuchen eines Landes zu einer Staatsangehörigkeit führen würde :)
 

exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
50
1
Auch dann wenn der bisherige Staat problemlos aus der Staatsbürgerschaft entlassen würde? Muss man das dann begründen oder einfach sagen: "ich will beide"?

Ich finde die genaue gesetzliche Grundlage nicht, aber hier steht z. B. :
Mehrstaatigkeit wird auch hingenommen, wenn Sie
einer besonders schutzbedürftigen Gruppe angehören. Dies ist der Fall, wenn Sie als Flüchtling anerkannt worden sind. In diesen Fällen wird allerdings vor der Einbürgerung oftmals eine Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgen, ob die Verfolgung fortbesteht.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Woher hast du denn die (Erfolgs)Quote von 90%? Z B. in Bezug auf USA, Australien?

Primaerquelle zu den gestellten Antraegen 2013:
https://www.nz2go.de/wp-content/uploads/2014/11/BBH-2013-Anträge.pdf
USA 2.723
Australien 929
Kanada 508
Neuseeland 92

Sekundaerquelle zu erteilten Genehmigungen 2014:
https://www.nz2go.de/factsheet-statistik-zu-beibehaltungsgenehmigungen-2014-2016/
USA: 2644
Australien: 976
Kanada: 463
Neuseeland: 112

Ich wuerde jetzt mal ganz kuehn davon ausgehen, dass sich die Zahlen von 13 auf 14 nicht um Potenzen veraendert haben. Fuer die grobe Richtung der Aussage akzeptiere ich die Unschaerfe, die durch die verschiedenen Jahre kommt.


Man muss sehr ausführlich und fundiert begründen, welche Nachteile man hätte wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt.

Oder, durchaus erfolgversprechender, man legt dar, dass man die deutsche eigentlich behalten will, aber quasi gezwungen wird, die neue anzunehmen.


Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht finde ich stellenweise absurd. Ich habe Verwandte die kein Wort Deutsch sprechen und noch nie deutschen Boden betreten haben. Aber sie sind (auch) deutsche Staatsangehörige.

Aber genau das versucht das StAG zu vermeiden, indem es dem Auswanderer den deutschen Pass, der in der Schublade liegt und drei Generationen spaeter wiederentdeckt wird, grundsaetzlich (zumindest theoretisch) verweigert.


Ich finde die genaue gesetzliche Grundlage nicht, aber hier steht z. B. :

Auch dann wenn der bisherige Staat problemlos aus der Staatsbürgerschaft entlassen würde? Muss man das dann begründen oder einfach sagen: "ich will beide"?

Siehe § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StAG:

"Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 [Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit] wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt."

Man will demjenigen, der vom Staat verfolgt wurde, nicht zwingen, mit eben diesem Staat in buerokratischen Austausch treten zu muessen. Soll einem ja nicht gehen wie Herrn Chaschuqdschi, nech?
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Naja, zu den Zahlen muss auch gesagt werden das der Antrag normalerweise bei der zuständigen Deutschen Botschaft eingereicht wird und dort zumindest kurz durchgesehen wird bevor er beim Bundesverwaltungsamt eingereicht wird. Die aussichtslosen Anträge werden so zumindest leicht gefiltert.

Wenn man sich die offiziellen Anträge anschaut liegt die Messlatte durchaus hoch. Man muss sehr ausführlich und fundiert begründen, welche Nachteile man hätte wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt.

Kenne deine Situation nicht aber im Vergleich zur Einbürgerung ist eine BBG ein Klacks. Vorlagen gibt es doch genug und die Gründe sind eigentlich immer die Gleichen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Umgekehrt ist es natürlich genau so absurd dass das Sprechen einer Sprache und das Besuchen eines Landes zu einer Staatsangehörigkeit führen würde :)

Natürlich nicht, der Punkt ist ja eher der, dass die Regelungen zu gewissen paradoxen Situationen führen können. So gab es in Deutschland ja Zeiten wo sich junge Erwachsene plötzlich entscheiden mussten welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollten obwohl sie mitunter in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Von Befürwortern dieser Praxis wurde das mit der Hoffnung begründet, dass sie sich besser integrieren würden... im gleichen Atemzug wurden aber die deutschen Pässe an Personen ohne jeglichen Bezug zu Deutschland nur so rausgehauen.

Natürlich führt jede Regelung im Extremfall zu gewissen Ungerechtigkeiten, das lässt sich realistisch gesehen auch gar nicht verhindern aber wenn man, wie in den 90ern in rechtskonservativen Kreisen häufig, um die Staatsangehörigkeit so ein Bohei macht, dann ist so eine Doppelmoral nicht unbedingt angebracht.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
2.385
1.140
FFM
Dann bin ich ja mal gespannt was mit dem Antrag auf BBG passiert.

Durch die Botschaft gelaufen ist er jedenfalsl schon mal. Falls das wirklich ein Filter sein sollte.
Warum soll denn die BBG im Vergleich zur Einbürgerung ein Klacks sein? Ich sehe es gerade umgekehrt. In dem von mir betrachteten Fall ist die Einbürgerung (US) jedenfalls der "Klacks" und im Grunde nur eine Formalie mit dem üblichen Test und Tralala.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
wurden aber die deutschen Pässe an Personen ohne jeglichen Bezug zu Deutschland nur so rausgehauen.

:confused:

Eigentlich ist der Prozess der Einbuergerung recht genau geregelt. Wer die Voraussetzungen nach § 10 StAG erfuellt, hat einen Anspruch auf Einbuergerung. Ansonsten bleibt die Ermessenseinbuergerung nach § 8 StAG. Die "ohne jeglichen Bezug zu Deutschland" unmoeglich sein duerfte. Also was genau meinst Du?
 
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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Dann bin ich ja mal gespannt was mit dem Antrag auf BBG passiert.

Durch die Botschaft gelaufen ist er jedenfalsl schon mal. Falls das wirklich ein Filter sein sollte.
Warum soll denn die BBG im Vergleich zur Einbürgerung ein Klacks sein? Ich sehe es gerade umgekehrt. In dem von mir betrachteten Fall ist die Einbürgerung (US) jedenfalls der "Klacks" und im Grunde nur eine Formalie mit dem üblichen Test und Tralala.

Sieht halt jeder anders. Hab grad nochmal geschaut, mein BBG bestand aus 3 Seiten und 5 Anlagen, das einzige was als beglaubigte Kopie angefügt werden musste war der Reisepass. Dürfte nicht mehr als ein paar Stunden gedauert haben. Da war die Einbürgerung deutlich aufwändiger. Kann allerdings auch sein das sich das mittlerweile geändert hat, ist schon ein paar Jahre her.
 

exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
50
1
Womit begründet man eigentlich einen Antrag auf eine BBG?

Für die Ausübung der weiterhin bestehenden Bindungen nach Deutschland müsste ja die deutsche Niederlassungserlaubnis ausreichen, die man als ehemaliger Deutscher praktisch automatisch bekommt.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Gemeint sind vermutlich Spätaussiedler und sonstige Menschen deutscher Abstammung, die seit Generationen im Ausland leben. Die Rede war ja von "deutschen Pässen", und nicht von Einbürgerungen ;)

Schon klar, aber dass ein deutscher Staatsangehoeriger einen deutschen Pass ausgestellt bekommt, haette ich jetzt nicht als "Raushauen" bezeichnet.

Womit begründet man eigentlich einen Antrag auf eine BBG?

Hast Du Zugriff auf Hailbronner, NVwZ 2013, 1311-1318, Die Beibehaltungsgenehmigung im Staatsangehörigkeitsrecht? Wenn nicht fasse ich das bei Gelegenheit mal kurz zusammen. Da steht alles schoen drin.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Man muss "erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermoegensrechtlicher Art" bei Nicht-Annahme der auslaendischen Staatsangehoerigkeit glaubhaft machen. Z.B. Zugang zu bestimmten Berufen, Einschraenkung wirtschaftlicher Taetigkeit. Auch persoenliche Nachteile (z.B. Diskriminierung auslaendischer Ehefrauen) koennen relevant sein. Zudem muss man glaubhaft machen, fortbestehende Bindungen an Deutschland zu haben, und sich ggf. eine Rueckkehroption erhalten zu wollen (daher ist es fuer Auslandsdeutsche sehr viel einfacher, eine Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen, als fuer Inlandsdeutsche).
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
In der Praxis erinnert das meiner Erfahrung nach oft an die Wehrdienstverweigerung in den späten 90ern - solange die passenden Gründe aufgezählt werden wird der Antrag zumindest bei den typischen westlichen Einwanderungsländern durchgewunken. Aber das schrieb Airsicknessbag ja schon.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht finde ich stellenweise absurd. Ich habe Verwandte die kein Wort Deutsch sprechen und noch nie deutschen Boden betreten haben. Aber sie sind (auch) deutsche Staatsangehörige.
Kinder die seit dem 01.01.2000 im Ausland geboren bzw. deren Kinder erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch. Wenn man innerhalb eines Jahres nicht in der Botschaft war, dann gibt es auch keinen deutschen Pass.
Also wird es in deiner Familie bald wohl auch so sein, dass diese nicht mehr den deutschen Pass zwangsläufig besitzen werden. Zumal der Vater oder die Mutter aus dem anderen Land ja auch noch die Staatsbürgerschaft vererbt. China lässt ja zum Beispiel keine Doppelstaatler zu. Dann stehen die Eltern vor der Wahl, deutsch oder chinesisch zu wählen.

Jetzt beginnt langsam die Zeit, wo diese ab 2000 geborenen Kinder selbst Eltern werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Kinder die seit dem 01.01.2000 im Ausland geboren bzw. deren Kinder erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr automatisch. Wenn man innerhalb eines JAhres nicht in der botschaft war, dann gibt es auch keinen deutschen Pass.

Aber das macht doch eigentlich jeder. Die Huerde ist ja nun denkbar niedrig.

China lässt ja zum Beispiel keine Doppelstaatler zu. Dann stehen die Eltern vor der Wahl, deutsch oder chinesisch zu wählen.

Ist das so? Ich weiss, dass das in China grundsaetzlich so ist, und ansonsten beschraenkt sich mein Wissensstand auf Wikipedia. Dort liest es sich aber so, dass ein in China geborenes Kind eines Chinesen und eines Nicht-Chinesen in jedem Fall Chinese ist.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.058
343
Äh... nein?

§7 Abs. 3 BeamtStG regelt doch genau diese Ausnahmen und zwar allgemein wenn ein dringendes dienstliches Interesse besteht und eben (wenn auch mit Hürden) für das wissenschaftliche und kulturelle Personal. Wieso das ausgerechnet auf habilitierte Hochschullehrkräfte beschränkt sein soll erschließt sich mir da nicht wirklich. Gerade in den Sprach- und Literaturwissenschaften ist es ja absolut nicht unüblich, dass im Mittelbau noch verbeamtet wird.

Okay, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bezug auf Sprach- und Literaturwissenschaft geht es wohl in den meisten Fällen um Befristungen, die nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht mehr angestellt werden dürfen, weil die 6 oder 12 Jahre voll sind, und als einzige Möglichkeit noch die absurde Befristungmöglichkeit von Akademischen Ratsstellen bleibt... (immer wieder 2 Jahre und am Ende direkt zu Hartz 4, da keine Arbeitslosenversicherung als Fristbeamter...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
:confused:

Eigentlich ist der Prozess der Einbuergerung recht genau geregelt. Wer die Voraussetzungen nach § 10 StAG erfuellt, hat einen Anspruch auf Einbuergerung. Ansonsten bleibt die Ermessenseinbuergerung nach § 8 StAG. Die "ohne jeglichen Bezug zu Deutschland" unmoeglich sein duerfte. Also was genau meinst Du?

Rechtlich ist das natürlich nicht zu beanstanden. Mir ging es nur darum, dass quasi zeitgleich bei hier sozialisierten Kindern von Familien ausländischen Ursprungs so ein Theater gemacht wurde und ihnen unterstellt, sie hätten keinen kulturellen Bezug zu Deutschland. Genau das war aber oft bei den Spätaussiedlern der Fall - natürlich konnte man da die Ausstellung eines Passes nicht verhindern, hatten ja ein Anrecht darauf, aber die Doppelmoral war da nicht zu übersehen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Aber das macht doch eigentlich jeder. Die Huerde ist ja nun denkbar niedrig.



Ist das so? Ich weiss, dass das in China grundsaetzlich so ist, und ansonsten beschraenkt sich mein Wissensstand auf Wikipedia. Dort liest es sich aber so, dass ein in China geborenes Kind eines Chinesen und eines Nicht-Chinesen in jedem Fall Chinese ist.

Als in China lebender Deutscher solltest du ja dann schnellstmöglich zur Botschaft gehen.

Mein Neffe, noch in Deutschland geboren, hat eine chinesische Mutter und einen deutschen Vater. Nach deutschem Recht, hätte er Anrecht auf beide Staatsbürgerschaften. Man bekommt sie ja von den Eltern. Die chinesischen Reisepass hat er dennoch nicht erhalten.
Ich weiß nicht wie die sich in China verhalten werden, wenn er mal zur Behörde muss.

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/187130/staatsbuergerschaft

https://china.diplo.de/blob/1127376...dd5e51/pdf-merkblatt-geburt-in-china-data.pdf

Wenn man dann zur deutschen Botschaft geht, um den deutschen Pass ab zu holen, erlischt sofort die chinesische Staatsbürgerschaft.
 
Zuletzt bearbeitet: