Woher hast du denn die (Erfolgs)Quote von 90%? Z B. in Bezug auf USA, Australien?
Primaerquelle zu den gestellten Antraegen 2013:
https://www.nz2go.de/wp-content/uploads/2014/11/BBH-2013-Anträge.pdf
USA 2.723
Australien 929
Kanada 508
Neuseeland 92
Sekundaerquelle zu erteilten Genehmigungen 2014:
https://www.nz2go.de/factsheet-statistik-zu-beibehaltungsgenehmigungen-2014-2016/
USA: 2644
Australien: 976
Kanada: 463
Neuseeland: 112
Ich wuerde jetzt mal ganz kuehn davon ausgehen, dass sich die Zahlen von 13 auf 14 nicht um Potenzen veraendert haben. Fuer die grobe Richtung der Aussage akzeptiere ich die Unschaerfe, die durch die verschiedenen Jahre kommt.
Man muss sehr ausführlich und fundiert begründen, welche Nachteile man hätte wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgibt.
Oder, durchaus erfolgversprechender, man legt dar, dass man die deutsche eigentlich behalten will, aber quasi gezwungen wird, die neue anzunehmen.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht finde ich stellenweise absurd. Ich habe Verwandte die kein Wort Deutsch sprechen und noch nie deutschen Boden betreten haben. Aber sie sind (auch) deutsche Staatsangehörige.
Aber genau das versucht das StAG zu vermeiden, indem es dem Auswanderer den deutschen Pass, der in der Schublade liegt und drei Generationen spaeter wiederentdeckt wird, grundsaetzlich (zumindest theoretisch) verweigert.
Ich finde die genaue gesetzliche Grundlage nicht, aber
hier steht z. B. :
Auch dann wenn der bisherige Staat problemlos aus der Staatsbürgerschaft entlassen würde? Muss man das dann begründen oder einfach sagen: "ich will beide"?
Siehe § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StAG:
"Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 [Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit] wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt."
Man will demjenigen, der vom Staat verfolgt wurde, nicht zwingen, mit eben diesem Staat in buerokratischen Austausch treten zu muessen. Soll einem ja nicht gehen wie Herrn Chaschuqdschi, nech?