ich befürchte das ändert sich bald wieder, wenn die Baustellen nicht mehr pausieren...So sehr ich eine gewisse Genugtuung und sogar "Rache" für vermasselte Verbindungen verstehe, ich selber möchte immer irgendwohin kommen und das bitte im Prinzip wie geplant. Mir nützen diese erlaubten Umwegfahrten und Rücktritte nichts oder wenig. Die Verbindung muss klappen.
Bei mir fährt die Bahn mittlerweile gefühlt übrigens wieder etwas pünktlicher.
Das ist aber eben nicht der Fall, sondern genau das Gegenteil die Verspätungen und Anschlussverluste sind planbar.Die Verbindung muss klappen.
Leider gibt es hierfür aber leider keine Rechtsgrundlage, die VO erfordert eben eine Stunde und mehr Verspätung, aber diese Diskussionen hast du ja in Grenzfällenn immer,, wird die Grenze auf 55 Minuten bestimmt, beschweren sich die Leute mit 54 Minuten.um die vielen 59-Minuten-Fälle ebenfalls angebracht kompensiert zu wissen.
Die DB wird aufgrund der FGR Fälle wissen, wo kurze Umstiegszeiten zu überdurchschnittlich hohen Anträgen wegen Abbruch geführt haben. Erst mit dem Winterfahrplan wurde da wieder bisschen was bereinigt und Abfahrtszeiten angepasst.Das ist aber eben nicht der Fall, sondern genau das Gegenteil die Verspätungen und Anschlussverluste sind planbar.
Sonst könnte ich nicht mit einer Fahrkarte die ihre formale Gültigkeit vor Weihnachten hatten, an verschiedenen Tagen einmal durch die BRD fahren, wobei es dabei nicht um Rache geht, sondern einfach die Limits und vorallem das Verhalten der DB Mitarbeiter zu testen.
Letzteres ist durchaus interessant, zeigt es doch deutlich, dass ein gewisser Teil sich gar nicht um die Rechte der Reisenden kümmert es aber im Zweifel immer jemand finden lässt, der das Fehlverhalten des Kollegen bereinigt.
Das Zugpersonal hat das ganze immer mit einer gewissen Belustigung aufgenommen und auch die Experimentidee erkannt, ihr Job war aber durch die vorhandenen Bescheinigung aus den Reisezentren oder der DB InfraGo extremst vereinfacht.
Leider gibt es hierfür aber leider keine Rechtsgrundlage, die VO erfordert eben eine Stunde und mehr Verspätung, aber diese Diskussionen hast du ja in Grenzfällenn immer,, wird die Grenze auf 55 Minuten bestimmt, beschweren sich die Leute mit 54 Minuten.
Was mir aber schon ein paar Stellen aufgefallen ist, dass die DB die Verspätung künstlich auf 59 Minuten zu drücken versucht, wenn bisher in den letzten Jahren die Ankunft des Zuges immer um XX:10 Uhr war und nun immer immer im Takt zwischen XX:10 und 00:09 wechselt dann liegt schon die Vermutung nahe, dass dies mit Vorsatz passiert ist.
Ob das nun die eigenmächtigen Maßnahmen der bekannten Fachexperten gerechtfertig sind muss eben jeder für sich selbst beurteilen, zumindest ist es in Grenzen rechtlich möglich.
Sollte sie nicht auch ohne FGR Fälle die Fahrpläne so anpassen, dass Reisende den Umstieg schaffen?Die DB wird aufgrund der FGR Fälle wissen, wo kurze Umstiegszeiten zu überdurchschnittlich hohen Anträgen wegen Abbruch geführt haben. Erst mit dem Winterfahrplan wurde da wieder bisschen was bereinigt und Abfahrtszeiten angepasst.
Das ist aber in dem Fall nicht zutreffend, da die Abfahrtszeiten am Knoten und am Endziel des Zuges gleich sind.Die DB wird aufgrund der FGR Fälle wissen, wo kurze Umstiegszeiten zu überdurchschnittlich hohen Anträgen wegen Abbruch geführt haben.
Der Fahrplan wird von Infra GO erstellt und die BNetzA überwacht das. Solange es sich nicht um Umstiege zwischen zwei Zügen der DB Fernverkehr AG handelt, wird dieser Gedankengang nicht zum Tragen kommen. In diesem Jahr wurden schlicht nicht vertaktete Fernverkehrszüge reduziert und Linien auf andere Fahrzeuge umgestellt. Dass der Fahrplan anhand der Fahrgastrechtefälle gemacht wird, halte ich nicht für plausibel. Man muss die Trassen nehmen, die man bekommt.Die DB wird aufgrund der FGR Fälle wissen, wo kurze Umstiegszeiten zu überdurchschnittlich hohen Anträgen wegen Abbruch geführt haben. Erst mit dem Winterfahrplan wurde da wieder bisschen was bereinigt und Abfahrtszeiten angepasst.
Meine Verpflegung im Bordrestaurant wurde von 31 auf 15 Euro gekürzt, trotz 30% Platinum Rabatt.Das ist aber in dem Fall nicht zutreffend, da die Abfahrtszeiten am Knoten und am Endziel des Zuges gleich sind.
Die Änderung eine Minute ist also nicht mit einem verlängerten Halt irgendwo erklärbar.
Das hatte ich letztens auch, was gerade im DB Bordrestaurant frech ist, da die DB ja selbst die Hilfsleistung ignoriert und vor Ort Fiktivpreise festsetzt und das SC FGR am Ende mit der Schadenminderungspflicht um die Ecke kommt. Kann sich die DB FV gerne am AG Frankfurt mal dazu äussern.Meine Verpflegung im Bordrestaurant wurde von 31 auf 15 Euro gekürzt, trotz 30% Platinum Rabatt.
Hätte nicht 3 Gänge bestellen sollen...
Der Eingangsbereich (also vor der Tür zur Lounge) ist jetzt nicht so prickelnd...Bin eher selten(st) in Berlin - diesmal hat meine Rückreise jedoch über die Hauptstadt geführt & gleich mal auch die DB Lounge mitgenommen:
- hat mir gut gefallen die Atmosphäre
- toller Blick nach draußen
- und robust freundliches / charmantes Personal
Hoffe die Community hatte tolle Weihnachten & wünsche ein frohes neues Jahr![]()
Bei wie vielen Minuten Verspätung bzw. bei wie vielen zu erwartenden Minuten Verspätung am Zielort?Meine Verpflegung im Bordrestaurant wurde von 31 auf 15 Euro gekürzt, trotz 30% Platinum Rabatt.
Hätte nicht 3 Gänge bestellen sollen...
Über 200 Minuten.Bei wie vielen Minuten Verspätung bzw. bei wie vielen zu erwartenden Minuten Verspätung am Zielort?
Nun die EU VO spricht von einem angemessenen Verhältnis, aber die DB verpasst es beharrlich die Gelegenheit Regelungen zu treffen.Meine Verpflegung im Bordrestaurant wurde von 31 auf 15 Euro gekürzt, trotz 30% Platinum Rabatt.
Hätte nicht 3 Gänge bestellen sollen...
Haben sie doch schon?Meiner Meinung nach sollte die Bahn die völlig unnötige Zugbindung wieder abschaffen.
Ich hatte es bislang auch nur bei Belegen aus dem DB Bordrestaurant - scheinbar passt denen das nicht und sie wollen die Kunden indirekt erziehen, nachdem Bild und co. zu viel über Verzehransprüche bei Verspätung informiert haben.Allerdings ist die Methode die Kosten zu drücken neu oder?
Wow das ist DB Logik, wenn der Reisende bei der eigen Tochter DB Gastronomie GmbH speist und somit sogar den Abfluss von Finanzmitteln an die Konkurrenz verhindert ist das böse, aber der Besuch des Sternerestaurants ist vollkommen in Ordnung.Ich hatte es bislang auch nur bei Belegen aus dem DB Bordrestaurant
Der Kunde kann natürlich auch etwas dafür, dass die DB die ihr auferlegten Hilfsleistungen ignoriert und im eigenen Bordrestaurant überzogene Fiktivpreise zur vorverauslagten Bewirtung ansetzt - da darf das SC FGR schon mal schimpfen, dass der Kunde gegen die Schadenminderungsobliegenheit verstößt, wenn er hauseigen die Bewirtung vornimmt und nicht bei einem externen Wettbewerber.Das kannst du dir nicht ausdenken.
Ich hatte im Herbst auch nie Probleme bei meinen Erstattungsansprüchen (ohne zusätzliche Ausgaben). Erst als ich einen Kassenbon aus dem Bordrestaurant über 11€ mit eingereicht habe, hat sich der Prozess über 60 Tage hingezogen.Ich hatte es bislang auch nur bei Belegen aus dem DB Bordrestaurant - scheinbar passt denen das nicht und sie wollen die Kunden indirekt erziehen, nachdem Bild und co. zu viel über Verzehransprüche bei Verspätung informiert haben.
Wobei das ja ein deutsches Prinzip ist, die EU VO kennt so eine Einschränkung nicht.dass der Kunde gegen die Schadenminderungsobliegenheit verstößt
War deren Taktik auch, dass man Verpflegung nicht erstatten würde oder hatten die eine neue Idee?Erst als ich einen Kassenbon aus dem Bordrestaurant über 11€ mit eingereicht habe, hat sich der Prozess über 60 Tage hingezogen.
Dann zahlt die DB FV die nächste Heimreise nach DE, wenns wegen den 10-15€ vor's AG Frankfurt gehtWobei das ja ein deutsches Prinzip ist, die EU VO kennt so eine Einschränkung nicht.
Im Gegenteil kann man arugmentieren, dass die Versorgung durch die Zuggastro der einfachste Weg darstellt, dazu kommt noch ist es denn überhaubt ein Schaden wenn die Einnahme im eigenen Unternehmen bleibt, man könnte sagen die DB hat so den geringsten Schaden da nur die Zutaten und Logistik für die Verpflegung anfallen.
Ich glaube ich muss mir demnächst ein neues Experiment einfallen lassen, ich werde dann auf dem Flug nach Hause nachdenken sind ja über 10 Stunden dazu Zeit.
War deren Taktik auch, dass man Verpflegung nicht erstatten würde oder hatten die eine neue Idee?
Aber natürlich, auch die DB Klagen werden mit einem Antrag nach §495a S.2 ZPO bedacht, wenn die DB Anwälte genauso "gut" sind wie die von LH schaffen sie es auch mit ein KLM C Ticket zu bezahlen.Dann zahlt die DB FV die nächste Heimreise nach DE, wenns wegen den 10-15€ vor's AG Frankfurt geht![]()