Bahn-Sammelthread

ANZEIGE

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.580
2.121
ANZEIGE
Heute in der Email eine Erläuterung wie das mit BahnBonus weitergeht.

Erfreulich: BahnBonus jetzt für alle Verbindungen. Und höhere Punktekategorien nur auf die bisher nicht verfügbaren Verbindungen.

—-

ab dem 1. August 2026 hast du mit deinen BahnBonus Freifahrten mehr Auswahl als bisher. Künftig sind auch Verbindungen verfügbar, auf denen Freifahrten bisher nicht angeboten wurden.

Am Beispiel der Freifahrt 2. Klasse bedeutet das:​
▪​
Freifahrten gibt’s schon ab 750 Prämienpunkten. Je nach Verbindung, Buchungszeitpunkt und Auslastung werden zwischen 750 und 2.000 Prämienpunkte benötigt – in 250er-Stufen
▪​
Die beiden höchsten Punktestufen gelten nur für zusätzliche Verbindungen, auf denen Freifahrten bisher nicht verfügbar waren
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.876
1.510
noch TXL
Heute in der Email eine Erläuterung wie das mit BahnBonus weitergeht.

Erfreulich: BahnBonus jetzt für alle Verbindungen. Und höhere Punktekategorien nur auf die bisher nicht verfügbaren Verbindungen.

—-

ab dem 1. August 2026 hast du mit deinen BahnBonus Freifahrten mehr Auswahl als bisher. Künftig sind auch Verbindungen verfügbar, auf denen Freifahrten bisher nicht angeboten wurden.

Am Beispiel der Freifahrt 2. Klasse bedeutet das:​
▪​
Freifahrten gibt’s schon ab 750 Prämienpunkten. Je nach Verbindung, Buchungszeitpunkt und Auslastung werden zwischen 750 und 2.000 Prämienpunkte benötigt – in 250er-Stufen
▪​
Die beiden höchsten Punktestufen gelten nur für zusätzliche Verbindungen, auf denen Freifahrten bisher nicht verfügbar waren

So ganz der Wahrheit entspricht es wohl nicht. Der Preis für die 2. Klasse Freifahrt Flex (Hin und Rückfahrt) steigt ab 01.08. beispielsweise von 3000 auf 4000 Punkte .
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.580
2.121
So ganz der Wahrheit entspricht es wohl nicht. Der Preis für die 2. Klasse Freifahrt Flex (Hin und Rückfahrt) steigt ab 01.08. beispielsweise von 3000 auf 4000 Punkte .
Richtig, aber für konkrete Verbindungen ergeben sich nur höhere Punktezahlen auf Verbindungen, die Du vorher nicht buchen konntest.
Und bei mir ist Flex eher die Ausnahme als die Regel.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.328
813
Heute in der Email eine Erläuterung wie das mit BahnBonus weitergeht.

Erfreulich: BahnBonus jetzt für alle Verbindungen. Und höhere Punktekategorien nur auf die bisher nicht verfügbaren Verbindungen.

—-

ab dem 1. August 2026 hast du mit deinen BahnBonus Freifahrten mehr Auswahl als bisher. Künftig sind auch Verbindungen verfügbar, auf denen Freifahrten bisher nicht angeboten wurden.

Am Beispiel der Freifahrt 2. Klasse bedeutet das:​
▪​
Freifahrten gibt’s schon ab 750 Prämienpunkten. Je nach Verbindung, Buchungszeitpunkt und Auslastung werden zwischen 750 und 2.000 Prämienpunkte benötigt – in 250er-Stufen
▪​
Die beiden höchsten Punktestufen gelten nur für zusätzliche Verbindungen, auf denen Freifahrten bisher nicht verfügbar waren
Was für ein totaler Schwachsinn wer wollte konnte jede Verbindung mit einem Punkteticket kriegen!
 
  • Like
Reaktionen: Luftikus

HLX4U

Erfahrenes Mitglied
05.03.2012
3.823
2.867
Richtig, aber für konkrete Verbindungen ergeben sich nur höhere Punktezahlen auf Verbindungen, die Du vorher nicht buchen konntest.
Und bei mir ist Flex eher die Ausnahme als die Regel.
Ne, nicht ganz! Bisher eine Freifahrt 2. Kl mit Zugbindung 1000 Punkte.

Nun sagt man:
Freifahrten gibt’s schon ab 750 Prämienpunkten. Je nach Verbindung, Buchungszeitpunkt und Auslastung werden zwischen 750 und 2.000 Prämienpunkte benötigt – in 250er-Stufen

Es gibt also auch 1250 und 1500 Punkte-Tickets. Nur 1750 und 2000 werden "ausgenommen" mit dieser komischen Bemerkung.
Ich würde wetten das Verbindungen Freitagsnachmittags, auch wenn weit voraus gebucht, nicht mehr für 1000 Punkte zu haben sein werden.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.859
3.141
Aktuelles Bild aus ICE 588. Kann doch alles nicht mehr wahr sein… 🙄
Das ist das Standardverfahren (welches es mittlerweile glücklicherweise gibt), wenn ein ICE4/ICE-T durch einen ICE1 ersetzt wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Angeblich mit Genehmigung des hiesigen Zugpersonals.
Das kann man doch nur „genehmigen“, wenn einem sein Job doch völlig egal ist…
Das hat nichts mit Genehmigung des Zugpersonals zu tun. - Falls ein ICE4/ICE-T durch einen ICE1 ersetzt, gibt es mittlerweile dankenswerterweise interne Weisungen, dass diese Abteile dafür genutzt werden.

Was sollst du mit den Radfahrenden anders auch tun?

Da auf dem ICE588 der Fehlercode "Heute ohne fahrzeuggebundene Einstiegshilfe" gepflegt ist vermute ich, dass er ursprünglich als ICE4 geplant war.
Ist auch an der Ersatzzugnummer ICE2862 gut erkennbar, da der ICE1 Überbreite hat und deswegen bei Ersatz normalerweise eine andere Zugnummer vergeben werden muss. - Anders als Airline kann die Infrastruktur bei DB Fernverkehr / DB Vertrieb / InfraGo die betriebliche Zugnummer nicht von der für Fahrgäste sichtbaren trennen (es gibt Bestrebungen, aber das ist erst im Anfangsstadium).

Ist auch Nichts, was sich das Zugpersonal ausdenkt, sondern das offizielle Verfahren hierfür und entsprechend kommuniziert:
Screenshot_20260728-092558.png
 
Zuletzt bearbeitet:

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.973
8.499
BSL
Das ist das Standardverfahren (welches es mittlerweile glücklicherweise gibt), wenn ein ICE4/ICE-T durch einen ICE1 ersetzt wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das hat nichts mit Genehmigung des Zugpersonals zu tun. - Falls ein ICE4/ICE-T durch einen ICE1 ersetzt, gibt es mittlerweile dankenswerterweise interne Weisungen, dass diese Abteile dafür genutzt werden.
„Dankenswerterweise“ und „glücklicherweise“ steht der Reifen ohne eine Unterlage auf dem Sitz, auf dem sich nachher andere Passagiere setzen möchten? :unsure:
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.859
3.141
Zum Glück sinds in dem Fall nur 2 Räder im Abteil. Tetris für Fortgeschrittene wird es ab 3 oder mehr Fahrrädern...
Normalerweise sind 2 Fahrräder pro Abteil geplant.
Schlimm ist es, wenn es Kunden mit Sitzreservierung in diesem Abteilen trifft.
Vendo reserviert beim Ersatzzug mittlerweile normalerweise automatisch um (und hat diesen Use-Case auch gepflegt).

Generell gilt, dass die ursprünglichen Platz-Reservierungen bei einem Ersatzzug ungültig werden. - Mittlerweile sollten aber in den weit überwiegenden Fällen Ersatz Reservierungen per E-Mail versendet werden.
Schlimm ist es, wenn es Kunden mit Sitzreservierung in diesem Abteilen trifft.
Gut. Ob da jetzt stattdessen Schuhe, Gepäck oder Essensreste auf den Sitzen stehen macht den Kohl, meiner Meinung nach, auch nicht mehr fett.
Ist ja trockenes Wetter. - Kurz drüber streichen und dann ist der Sitz wieder sauber.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.973
8.499
BSL
Naja, glücklicherweise oder auch dankenswerterweise kann in dem Fall auf dem Sitz kein Arxxx seinen Gedärmen Luft machen. Von daher... :cool:
Verschmutze Kleidung von einer Reise stehend im überfüllten Regionalzug inklusive Fahrrädern hatte ich schon mal. Die genannten Gase verflüchtigen sich in der Regel rückstandslos :)
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
246
121
Das ist das Standardverfahren (welches es mittlerweile glücklicherweise gibt), wenn ein ICE4/ICE-T durch einen ICE1 ersetzt wird.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das hat nichts mit Genehmigung des Zugpersonals zu tun. - Falls ein ICE4/ICE-T durch einen ICE1 ersetzt, gibt es mittlerweile dankenswerterweise interne Weisungen, dass diese Abteile dafür genutzt werden.

Was sollst du mit den Radfahrenden anders auch tun?

Da auf dem ICE588 der Fehlercode "Heute ohne fahrzeuggebundene Einstiegshilfe" gepflegt ist vermute ich, dass er ursprünglich als ICE4 geplant war.
Ist auch an der Ersatzzugnummer ICE2862 gut erkennbar, da der ICE1 Überbreite hat und deswegen bei Ersatz normalerweise eine andere Zugnummer vergeben werden muss. - Anders als Airline kann die Infrastruktur bei DB Fernverkehr / DB Vertrieb / InfraGo die betriebliche Zugnummer nicht von der für Fahrgäste sichtbaren trennen (es gibt Bestrebungen, aber das ist erst im Anfangsstadium).

Ist auch Nichts, was sich das Zugpersonal ausdenkt, sondern das offizielle Verfahren hierfür und entsprechend kommuniziert:
Anhang anzeigen 346587
Und die Beförderungsbedingungen Nr. A.8 gelten dann nicht? Dort steht, dass die Fahrradmitnahme nur gestattet ist, wenn der Zug entsprechend gekennzeichnet ist und immer die Halterungen hierfür genutzt werden müssen.
Man kann doch nicht einfach die Reifen auf die Sitze packen, so lese ich das aus A.8.2:
In Zügen des Fernverkehrs werden Fahrräder und Pedelecs nur befördert, wenn sie in die hierfür vorgesehenen Halterungen eingestellt werden.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.859
3.141
Und die Beförderungsbedingungen Nr. A.8 gelten dann nicht? Dort steht, dass die Fahrradmitnahme nur gestattet ist, wenn der Zug entsprechend gekennzeichnet ist und immer die Halterungen hierfür genutzt werden müssen.
Man kann doch nicht einfach die Reifen auf die Sitze packen, so lese ich das aus A.8.2:
Du als Fahrgast hast erstmal den Weisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
Der ursprüngliche Zug ist/war ja entsprechend gekennzeichnet. Nur fährt heute halt ein Ersatzzug und du kannst gerade im Sommer nicht kurzfristig neue Fahrradplätze organisieren da die normalerweise gut gebucht sind.

Du kannst nicht alle evtl. entstehenden betrieblichen Besonderheiten zu 100% in den Beförderungsbedingungen abdecken.

Normalerweise sind auch in den Ersatz ICE1 die Abteile dementsprechend verschlossen, d.h. Sitzplätze fallen nicht weg, da die dir eh nicht zur Verfügung stünden wenn alle Anweisungen korrekt umgesetzt werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Man kann doch nicht einfach die Reifen auf die Sitze packen,
Natürlich. Genauso wie der Lufthansa Gepäckservice die Gepäckstücke auf Sitzplätze, Passagiere ihre Füße, Menschen ihre Finger an den Sitzpolstern abwischen, Menschen ihre fettigen Fast Food Tüten auf den Polstern platzieren oder andere gemütlich ihre Flatulenzen in die Sitzpolster drücken.

Was wäre denn Deine Alternative? - Bord Restaurant schließen und die Räder dort lagern?
Eine Nicht-Mitnahme ist keine Option und Alternativen lassen sich im Sommer nicht mal schnell finden.
Wenn DB Fernverkehr den Zug dann ausfallen lässt ist's auch wieder nicht Recht. Also versucht man halt das Beste aus der aktuellen Situation zu machen.

Unterm Strich kannst du auch froh sein, dass es die ICE1 noch gibt (da sie erheblich länger durchhalten als initial geplant), da es sonst noch durchaus weitere Zugausfälle geben würde.
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
246
121
Du als Fahrgast hast erstmal den Weisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
Der ursprüngliche Zug ist/war ja entsprechend gekennzeichnet. Nur fährt heute halt ein Ersatzzug und du kannst gerade im Sommer nicht kurzfristig neue Fahrradplätze organisieren da die normalerweise gut gebucht sind.

Du kannst nicht alle evtl. entstehenden betrieblichen Besonderheiten zu 100% in den Beförderungsbedingungen abdecken.

Normalerweise sind auch in den Ersatz ICE1 die Abteile dementsprechend verschlossen, d.h. Sitzplätze fallen nicht weg, da die dir eh nicht zur Verfügung stünden wenn alle Anweisungen korrekt umgesetzt werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Natürlich. Genauso wie der Lufthansa Gepäckservice die Gepäckstücke auf Sitzplätze, Passagiere ihre Füße, Menschen ihre Finger an den Sitzpolstern abwischen, Menschen ihre fettigen Fast Food Tüten auf den Polstern platzieren oder andere gemütlich ihre Flatulenzen in die Sitzpolster drücken.
8.3.2 In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne
besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in
Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.

Da ist sogar die Eventualität geregelt, aber von Abteilen steht nichts (Mehrzweckabteile sind etwas anderes als Abteile).

Die Zugbindung der Fahrradkarte hätte aufgehoben sein müssen und die nächste Verbindung gefahren werden müssen.

Natürlich hat der Zugbegleiter das Hausrecht! Aber man kann doch im Nachhinein prüfen, ob die Ausübung auch in der Norm war.
Hier wird ja des Öfteren mit den AGB und der BB um sich geworfen. Und in den BB finde ich keinen Passus, dass Fahrräder überhaupt in einem ICE1 kurz mitgenommen werden dürfen.
 
  • Haha
Reaktionen: Münsterländer