Baublies fristlos entlassen

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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
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Hatten wir vorher, jeder hat seinen Preis.

Warum sollte man den bezahlen, wenn man es anders probieren kann?

Und wie der Kaffeedompteur richtig sagt: zum Einigen gehören immer zwei. Hier will aber keine Partei Frieden, sondern den Endkampf.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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5
Warum sollte man den bezahlen, wenn man es anders probieren kann?

Weil auf diese Art und Weise 1. die Sache erstmal länger durch die Presse geht, 2. durchaus teuerer werden kann, 3. durch das Vorgehen der "Gegner" sicher höhere Forderungen stellen wird wenn er obsiegt.

Die Kosten für ein solches Verfahren (zwei oder drei Instanzen) dürften inkl. der Lohnansprüche die dann nachgezahlt werden müssen im deutlich sechstelligen Bereich liegen wenn Baublies am Ende gewinnt. Und er bleibt weiter beschäftigt.

Ich kenne das aus dem Geschäftsleben nur so, wenn es problematisch wird löst man die Sache schnell auch wenn es teuer wird.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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10.209
LEJ
Meine Meinung zu den Streiks ist einfach: Ufo gehört abgeschafft. Ich hoffe, dass die Kündigung stand hält.

Mir geht es nicht darum, wer Recht auf dem Klageweg Recht bekommen könnte, sondern um eine saubere Möglichkeit, den Rechtsweg zu umgehen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wenn du jetzt schreibst "UFO gehört abgeschafft", dann ist das leider eine Stammtischparole, die dem Thema wenig dienlich ist.

Wie kannst du, ohne die Hintergründe/Sachverhalte zu kennen, darauf hoffen, dass die Kündigung stand hält. Das ist eine sehr schwache Aussage, die mit der rechtlichen Situation nichts tun hat, sondern ein mir unverständliches Gelaber ist, welches eher eine persönliche Rache deinerseits oder sonst was ist.

Ich nenne seit ein paar Tagen solche Aussagen wie die deine "XT600-Antworten".=;

Sorry :)
 
Zuletzt bearbeitet:

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.177
976
im Paralleluniversum
Mir geht es nicht darum, wer Recht auf dem Klageweg Recht bekommen könnte, sondern um eine saubere Möglichkeit, den Rechtsweg zu umgehen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.


kein Widerspruch hier. Die Frage am Ende ist immer, wie realistisch ein Szenario ist. Und da kommen wir zu meiner nächsten Aussage.


Wenn du jetzt schreibst "UFO gehört abgeschafft", dann ist das leider eine Stammtischparole, die dem Thema wenig dienlich ist.


Ist dieses Statement realistisch? Nein, ist es nicht.
Bin ich dieser Meinung und würde es mir wünschen? Ja, würde ich.
Ist eine "Stammtischparole"? Nein, weiß Gott nicht. Hierzu könnte man wahrscheinlich ein Buch schreiben. Aber in Kurzform: Gewerkschaften haben in ihrer ursprünglichen Form sehr viel Sinn gemacht und dabei geholfen ein sozialverträgliches Leben zu erreichen. Aber dieser Zweck der Gewerkschaften hat sich in vielen Bereichen überlebt und Gewerkschaften zielen heute nach ganz anderen Zielen, oft nur noch vornehmlich unter dem Deckmantel der sozialen Gerechtigkeit. Gewerkschaften haben den Bogen in den letzten Jahren vielfach überreizt und wollen das einfach nicht erkennen. Deswegen bin ich inzwischen der Meinung, dass Gewerkschaften - wie z.B. die Ufo - eigentlich am besten abgeschafft werden sollten.

Eine Stammtischparole wäre es, wenn ich einfach einen gehörten Satz bei einem Bier am Sonntagmorgen in die Runde werfen würde. Ohne ihn argumentativ unterlegen zu können oder ohne Bereitschaft meinen Standpunkt zu vertreten. Alle Faktoren treffen aber gerade nicht zu. Weder halte ich ein Bier in der Hand, noch ist es Sonntag. Ich kann meinen Standpunkt jederzeit gerne in einem Gespräch vertreten und auch argumentieren.


Wie kannst du, ohne die Hintergründe/Sachverhalte zu kennen, darauf hoffen, dass die Kündigung stand hält.


Auch wenn es jetzt leider etwas lehrerhaft wird. "Darauf hoffen" darf ich sehr wohl. Ich darf auch darauf hoffen, dass ich nächsten Samstag 6 richtige im Lotto habe. Ob es realistisch ist, wird in beiden Fällen die Zukunft zeigen. Und ja, ich hoffe es. Und nein, ich gehe nicht davon aus, dass sie Stand hält. Das habe ich weiter oben übrigens schon geschrieben.


Das ist eine sehr schwache Aussage...


Ich wiederhole mich: Das ist meine Meinung. Diese vertrete ich und zu der stehe ich.


die mit der rechtlichen Situation nichts tun hat,...


Stimmt. Habe ich das je behauptet? Im Gegenteil. Weiter oben schreibe ich explizit, dass ich kein Jurist bin und das auch nicht werten kann.


sondern ein mir unverständliches Gelaber ist


Ich bedaure zutiefst, dass Du Probleme hast, Worte in deutscher Schrift zu lesen und zu verstehen. Arbeite dran. Aber Selbsterkenntnis ist bekanntermaßen der beste Weg zur Besserung.


, welches eher eine persönliche Rache deinerseits oder sonst was ist.

Das wiederum hängst Du jetzt bitte woran genau auf? Habe ich es behauptet, dass ich hier Rachegelüste habe oder ist das einfach nur eine Unterstellung Deinerseits weil ich eine andere Meinung vertrete als Du? Wenn dem so wäre, kannst Du weiter oben lesen, was Du dann Deinerseits abgegeben hättest.


Ich nenne seit ein paar Tagen solche Aussagen wie die deine "XT600-Antworten".=;


Wer hätte gedacht, dass ich diese Woche mal in einem Satz mit XT600 genannt werde. Ich fühle mich ehrlich geehrt, mit dieser Forenprominenz in einem Satz genannt zu werden.




Muss Dir nicht leid tun, kann jedem mal passieren.
Aber ich bin mir sicher, dass Du das mit der Argumentation und der richtigen Verwendung von Wörtern in der deutschen Sprache auch mal irgendwann hinbekommst.

Und: Ich habe gerne geholfen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
kein Widerspruch hier. Die Frage am Ende ist immer, wie realistisch ein Szenario ist.

Wenn der einzige Vorwurf eine Nebentätigkeit bei der Gewerkschaft ist, die auch schon abgemahnt wurde, dann ist der Klageweg wenig aussichtsreich. Den die Nebentätigkeit ist nicht Genehmigungspflichtig, sondern Anzeigepflichtig, mit einer Abmahnung hat LH aber bereits deutlich gemacht das sie von der Nebentätigkeit wissen - somit bleibt der Formfehler - der soll für eine fristlose Kündigung reichen eines unbequemen Mitarbeiter reichen, kann ich mir nicht vorstellen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.132
237
FRA
Nebentätigkeit muss genehmigt werden - Anzeige reicht nicht. Ist so auch schriftlich bei LH niedergelegt
 

brummi

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21.12.2010
3.132
237
FRA
Es geht um Nebentätigkeiten im Allgemeinen - Gewerkschaftstätigkeit (bezahlt) fällt wohl darunter. Nicht zu verwechseln mit Betriebsratstätigkeit
 

Brainpool

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15.03.2014
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Sorry, ich kann nicht glauben das dieser Baublies und seine Gewerkschaft so blöd sein sollen und volldampf ins Messer der LH laufen.
Gehe davon aus das die auch wissen was sein darf und was nicht...
 
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brummi

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21.12.2010
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Klar sollten sie das wissen; allerdings wäre das nicht der erste, der einfache Regeln vergessen hat; zu weit vom „normalen“ Leben weg.
Trotz allem: wir spekulieren ja nur, was tatsächlich dahintersteckt
 
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OneMoreTime

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23.04.2019
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Klar sollten sie das wissen; allerdings wäre das nicht der erste, der einfache Regeln vergessen hat; zu weit vom „normalen“ Leben weg.
Trotz allem: wir spekulieren ja nur, was tatsächlich dahintersteckt

Ich bin jetzt auch mal hier raus, schau dann wieder vorbei wenn eine Entscheidung getroffen wurde.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.177
976
im Paralleluniversum
Das mit der Nebentätigkeit muss man relativieren. Die offensichtlich reichlich vertretenen Arbeitsrechtler mögen mich korrigieren.

Eine Nebentätigkeit darf nicht die Leistungsfähigkeit des Haupberufs beeinträchtigen oder einschränken. Ein Bäcker, der um 3 Uhr in der Backstube stehen soll, wird sich z.B. schwer tun, Zeitungen nebenher auszutragen und das bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Der Angestellte im Einzelhandel wird sich schwer tun, einen Nebenjob als Security in der Disco genehmigt zu bekommen, wo er bis 5 Uhr morgens anwesend sein muss und um 8 Uhr wieder im Laden stehen soll.

Und eine Nebentätigkeit darf nicht im Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen. Also darf z.B. der Verkäufer bei Media Markt nicht in einer Nebentätigkeit als Verkäufer bei Saturn arbeiten.

So zumindest habe ich es immer bisher verstanden.
 
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trichter

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09.03.2009
2.450
3
Es kann ja sein, dass Herr B. ein dickes Bankkonto irgendwo hat, jedenfalls ist der beruflich ziemlich erledigt. Ich kann mir kein Szenario vorstellen in dem der wieder eine reguläre Arbeitsstelle findet.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.154
10.209
LEJ
Und eine Nebentätigkeit darf nicht im Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen. Also darf z.B. der Verkäufer bei Media Markt nicht in einer Nebentätigkeit als Verkäufer bei Saturn arbeiten.

So zumindest habe ich es immer bisher verstanden.

Dann schau mal nach, wem Saturn gehört, bzw. die Verflechtung ist. Beide sind keine gegenseitige Mitbewerber.
(auch wenn ich verstanden habe, was du meinst)
 
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fhanfi

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20.03.2013
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865
Naja, erst vor kurzem gabs den Vergleich für die bisherigen "Nebentätigkeit" als Vollzeitgewerkschaftler. Ich meine mich zu erinnern, dass dieser Vergleich sehr glimpflich für Baublies ausging. Ursächlich wohl auch, sein Rücktritt aus der Gewerkschaft. Wenn er nun wieder eine "Nebentätigkeit" annimmt, schlägt er die von LH ausgestreckte Hand wohl vollens ab....
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Naja, erst vor kurzem gabs den Vergleich für die bisherigen "Nebentätigkeit" als Vollzeitgewerkschaftler. Ich meine mich zu erinnern, dass dieser Vergleich sehr glimpflich für Baublies ausging. Ursächlich wohl auch, sein Rücktritt aus der Gewerkschaft. Wenn er nun wieder eine "Nebentätigkeit" annimmt, schlägt er die von LH ausgestreckte Hand wohl vollens ab....

Ja, und das, während er für die Lufthansa krank geschrieben ist, oder? Wenn ich das so richtig verstanden habe, dann ist das ja nun in der Tat ziemlich fragwürdig und provokant, zumindest sieht es für mich als Kunden so aus.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.545
2.389
Löhne
Es kann ja sein, dass Herr B. ein dickes Bankkonto irgendwo hat, jedenfalls ist der beruflich ziemlich erledigt. Ich kann mir kein Szenario vorstellen in dem der wieder eine reguläre Arbeitsstelle findet.

Doch, der findet was, auch Gewerkschaftler sorgen für "ihre" Leute, zumindest bei einer gewerkschaftsnahen Stiftung oder einem gewerkschaftlichen Dachverband wird sich schon was für ihn finden, es sei denn, er hat die Ufo beklaut oder sich dort sonstwie bereichert.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Doch, der findet was, auch Gewerkschaftler sorgen für "ihre" Leute, zumindest bei einer gewerkschaftsnahen Stiftung oder einem gewerkschaftlichen Dachverband wird sich schon was für ihn finden, es sei denn, er hat die Ufo beklaut oder sich dort sonstwie bereichert.

Ach es gibt da durchaus Untreuevorwürfe:

https://www.airliners.de/nicoley-baublies-ufo-vorsitzender/50326

Hatte mal anderswo gelesen, dass es da um Verträge für Family & Friends ging, Anschubfinanzierung IGL aus UFO Mitteln usw.
Weiß aber nicht ob sich der Verdacht erhärtet oder zerstreut hat. Denke daher, das Verfahren läuft noch.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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300x250
Sie verlieren den Prozess vorm Arbeitsgericht und nicht den Mitarbeiter - die Hürden für eine fristlose Kündigung sind in D sehr hoch, und Mutmassungen reichen da in der Regel nicht.

Gerade deswegen würde ich vermuten, dass LH mehr in der Hinterhand haben könnte, als in der Presse steht. Gehe mal davon aus, dass sich ein AG eine fristlose (!) Kündigung schon sehr sehr gut überlegt.
Und sollte es so sein, dass man diese Gründe hat, dann wäre es im Sinne ALLER stakeholder durchaus zu begrüssen, dass man dem Gekündigten nicht noch 6- oder gar 7-stellige Beträge hinterherwirft, nur um vermeintlich "geräuschlos" zu bleiben.
 
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