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Eurowings verweist auf das Montrealer abkommen und will mir:
50% von Hose u Hemd
100% von Unterwäsche erstatten sowie die Toiletteartikel bis 50 € (es waren nur knapp 20 €)
Nur das I-pad - nein! das auf keinen Fall.
Wertvolle Dinge hätte ich nicht aufgeben dürfen!!!!
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Die Airline haftet bei verspätetem Gepäck
und bei verloren gegangenen Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen für den Verlust oder bei verspätetem Gepäck für Ersatzkäufe bis zu 1.131 SZR, was ungefähr 1300 Euro entspricht, je nach tagesaktuellem Umrechnungskurs.
https://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_Übereinkommen
Im Montrealer Übereinkommen gibt es
keine Regelung, dass
Kleidungsstücke zu 50% und Kosmetikartikel zu 100% erstattet werden, dies ist eine
LH Group interne Anweisung (aus meiner Erfahrung zicken andere Airlines hier nicht so rum) die aber nichts mit der rechtlichen Lage zu tun hat. Als Kunde kann man diesen Vorschlag der Airline akzeptieren oder auch nicht. Meistens hilft nachzufragen wohin man die getragenen und dreckigen Ersatzkäufe hin schicken soll, Porto zahlt Empfänger, dann klappt auch bei der LH Group die 100%ige Erstattung für die Ersatzkäufe. In der Regel hat die LH Group kein Interesse daran die Klamotten zu waschen und auf ebay anzubieten. Ich bin mir aber sicher, dass es Kunden gibt, die sich auch mit 50% Erstattung abfinden, es steht ja dem Schädiger frei einen gegenvorschlag zu Regulierung anzubieten und es steht dem Geschädigten frei sich auf diesen Vorschlag einzulassen.
Da das Gepäck nur verspätet, nicht aber verlustig ging, kann meiner Meinung nach die Regulierung für das I Pad nicht über das Montrealer Abkommen laufen. Es sei denn, es war eine vor Ort notwendige Ersatzbeschaffung, z.B. um einen Kundentermin wie geplant halten zu können. Dies müsste dann aber auch durch entsprechende Kaufbelege bewiesen werden. Aus meiner Sicht ist es ein Diebstahl aus aufgegebenen Gepäck. Erstattung für Diebstahl aus Aufgabegepäck von der Airline zu bekommen ist viel schwieriger. Dies ist nicht im Montrealer Übereinkommen geregelt. Kann der Kunde beweisen, dass das I Pad tatsächlich im Aufgabegepäck war? Hat der Kunde eine Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei gemacht? In der Regel verweisen Airlines hier auf Ihre AGB, dass Wertgegenstände nicht ins Aufgabegepäck gehören, sondern im Handgepäck mitgeführt werden sollen. Durch Dein Einverständnis das Handgepäck am Gate aufzugeben, wurde aus dem Handgepäck ein Aufgabegepäck. Daher habe ich immer eine kleine Laptoptasche dabei, zusätzlich zum Cabin Case, in der ich alles Wichtige, also Laptop, Schlüssel, Pass, Reisedokumente mit mir führen, falls ich wider Erwarten mein Cabin Case am Gate einchecken muss. Ich hatte bisher nur einmal dieses Verglügen, vor ein paar Jahren in den USA, als ich in einer der letzten Boardinggruppen war. Mein Bordtrolley war so schnell verschwunden, so schnell konnte ich gar nicht schauen. Ich versuche seitdem immer früh zu boarden, lieber warte ich vor dem Flug ein wenig länger am Gate, als nach dem Flug lange am Gepäckband, oder noch schlimmer am Lost & Fund Schalter.
Außerdem habe ich zusätzlich eine Reisegepäckversicherung, da mir die 1.300 Euro maximale Erstattung durch die Airline bei Aufgabegepäck zu wenig ist. Diese Summe erreiche ich ja schon fast mit dem Neupreis für den Rimowa Koffer und ein paar Unterhosen....