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Hallo liebes Forum,
ich bin neu und hoffe ich schreibe in die richtige Kategorie.
Also ich bin mit meiner Freundin eine Woche Pauschal mit Neckermann nach Tunesien geflogen. (TUNISAIR)
Beim Hinflug hatten wir knapp 5 Stunden Verspätung.
Wieder in D angekommen, führte mich der Weg direkt zum Fachanwalt für Reiserecht.
Er hat TUNISAIR eine Frist von 2 Wochen gesetzt, 400 € pro Person Entschädigung zu zahlen.
Daraufhin TUNISAIR: Es gehe Ihnen so schlecht und man soll Mitleid mit Ihnen haben und so weiter...
Jetzt kommt mein Anliegen:
Anscheinend besitzen wir nurnoch den Boarding-Pass vom Rückflug.
TUNISAIR möchte jetzt das wir ihnen den Boarding-Pass vom Hinflug schicken (Kopie).
Mein ANwalt meinte er hat ihn nicht bei den Unterlagen gefunden.
Man kann doch sicherlich elektronisch verfolgen das wir den Flug genommen haben.
Oder wann wir im Hotel waren usw. ???
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
ich bin neu und hoffe ich schreibe in die richtige Kategorie.
Also ich bin mit meiner Freundin eine Woche Pauschal mit Neckermann nach Tunesien geflogen. (TUNISAIR)
Beim Hinflug hatten wir knapp 5 Stunden Verspätung.
Wieder in D angekommen, führte mich der Weg direkt zum Fachanwalt für Reiserecht.
Er hat TUNISAIR eine Frist von 2 Wochen gesetzt, 400 € pro Person Entschädigung zu zahlen.
Daraufhin TUNISAIR: Es gehe Ihnen so schlecht und man soll Mitleid mit Ihnen haben und so weiter...
Jetzt kommt mein Anliegen:
Anscheinend besitzen wir nurnoch den Boarding-Pass vom Rückflug.
TUNISAIR möchte jetzt das wir ihnen den Boarding-Pass vom Hinflug schicken (Kopie).
Mein ANwalt meinte er hat ihn nicht bei den Unterlagen gefunden.
Man kann doch sicherlich elektronisch verfolgen das wir den Flug genommen haben.
Oder wann wir im Hotel waren usw. ???
Danke für Eure Hilfe.
Gruß