Schliesse mich Krematorium an, technisch IMHO schwierig umzusetzen und vom Kunden eingesendete Screenshots sind natürlich sowieso kein akzeptabler "Beweis".moin,
das wird Gegenstand der Verfahrens werden und ich werde an dieser Stelle "aktuell" dazu nicht näher Bezug nehmen wollen (bitte um Verständnis).
Und das fängt so an?:So und schon wird auch hier diskutiert: Best rate guarantee (BRG) - Trouble Maker in Germany - FlyerTalk Forums
InUnd
Du wirst , meiner Meinung nach , nicht erreichen können, dass Starwood sagt, wir machen das zukünftig so und so ......!
moin,
ich Danke für die Anregungen und akzeptiere - selbstverständlich auch Unverständnis zu diesem Punkt (sofern sachlich vorgetragen).
1. Kostenlos ist eigentlich kein Kundenprogramm, dieses wird ja vom Kunden mit seinen Umsätzen an anderer Stelle bereits mit bezahlt/finanziert
2. Eine Garantie ist ebenfalls nicht kostenlos und wird ebenfalls über den KP mit bezahlt/finanziert - das selbe gilt für Meilenprogramme, eine Uni in den Staaten hat mal ausgerechnet, dass die Ticketpreise um 30 - 40% niedriger wären, ohne kostspielige Meilenprogramme (welche ja auch vom Kunden finanziert werden müssen u. nicht vom Herausgeber)
3. Wir haben letztendlich das große Glück in der EU einen sehr soliden Verbraucherschutz zu genießen, welcher im weltweiten Vergleich auf den vorderen Plätzen liegt. Dieser war ja auch nicht immer selbstverständlich und fand nicht selbsttätig die Anwendung, die wir heute alle genießen dürfen
4. Im akuten Fall geht es einzig und alleine, um die Verbraucherrechtliche Bewertung der BRG Auslegung - ob man als Ersparnis oder Dankeschön dann einen Lolli oder Punkte bekommt ist doch unerheblich
5. Biete ich eine Leistung an, dann muss ich mich auch an div. Spielregeln halten oder ggf. die Konsequenzen dafür tragen (wenn ich für einen Vergleichsweg nicht offen bin)
6. Wenn man es genau nehmen möchte, ergeben auch div. 2.000SPG Points aus der BRG irgendwann, einen nicht unerheblichen Gegenwert
Kosten für den Rechtsstreit übernimmt eine umfassende vorhandene Firmen Rechtsschutz (in Bezug auf evtl. nachfolgende Kommentare zu den RS VN Klischee: die RS hat daraufhin nicht gekündigt u. wird auch nicht kündigen!), diese kommt für den RA in DE und in B auf, sonst hätte ich auch die Kosten selbst getragen, da das Kostenrisiko überschaubar ist und die Chancen ebenfalls nicht unerheblich sind.
Diese RS unterstützt sogar das Vorgehen selbst, da es rechtlich mehr als interessant ist. Die Leistungsabteilung dort, versucht nun sogar die EU-Verbraucherschutzzentrale mit zu gewinnen. Dieses Vorgehen müsste die RS nicht mitmachen, schließlich muss keine RS nach den ARG einen aussichtslosen Rechtsstreit finanzieren.
gruß
insel
Gefällt mir nicht
1. Die zig Gedankenstriche "-" fördern nicht den Lesefluss, sondern sind (erschwerend) auch noch falsch (= Kommata)
2. Ich glaube, du hast eine sehr eigene Vorstellung vom Rechtssystem. Woran man das erkennt? In geschwollener Ausdrucksweise mit unpassenden Wörtern in der Hoffnung, dass dir das Anerkennung zollt. Tut es nicht. Entsprechend werden dich auch das LEgal Departmend bzw. andere Mitmenschen behandeln.
3. Firmenrechtsschutzversicherung... Alarmglocke: Bist du Verbraucher?
Ansonsten: Wenn du dir Absteigen für € 400 (oder auch nur € 300) leisten kannst, wirst du vermutlich einen angemessenen Beruf ausüben. Das vorausgesetzt frage ich mich, wieso du deine (sicherlich) kostbare Zeit für solche Lächerlichkeiten verschwendest? Richtig, lächerlich ist sowas. Ein Vergleich mit der M&M - Geschichte hinkt, das wurde bereits erwähnt, könnte noch ausgeführt werden; lohnt sich aber nicht.
Tip: Sortier dich und deine Gedanken nochmal, denk über dein wahres Interesse nach, sprich mit deinen merkwürdigen Anwälten und Kanzleien. Und dann: ad acta! Die heiligen Stimmen dieses Forums haben es dir auch geraten.
kexbox meinte:Ich drücke die Daumen und bin am Ausgang interessiert.
Wie immer bei urteilen gilt dann wohl: es bindet nur die Parteien. Aber ob sich spg am möglicherweise Gericht traut, nochmal ein blaues Auge zu riskieren, ist fraglich. Von daher gibt es ja eine "faktische" Bindung