BRG Auslegungssache - was nun?

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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
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moin,

das wird Gegenstand der Verfahrens werden und ich werde an dieser Stelle "aktuell" dazu nicht näher Bezug nehmen wollen (bitte um Verständnis).


gruß

insel
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
moin,

das wird Gegenstand der Verfahrens werden und ich werde an dieser Stelle "aktuell" dazu nicht näher Bezug nehmen wollen (bitte um Verständnis).
Schliesse mich Krematorium an, technisch IMHO schwierig umzusetzen und vom Kunden eingesendete Screenshots sind natürlich sowieso kein akzeptabler "Beweis".
Verstehe dass Du nichts zum schwebenden Verfahren sagen möchtest. Kannst Du denn wenigstens sagen, wann dieses verhandelt wird?
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

alles mal langsam, die Kanzlei in B hat gerade das Mandat bekommen und wird mit dem RA in die DE alles abstimmen, letztendlich muss ja alles in B verfasst werden, sowie die dortige Rechtsprechung auch beachtet werden.
Aktuell wird gerade die Klageschrift vorbereitet, auch ist es möglich das der Gerichtsort im beiderseitigen Einverständnis auf DE verlegt wird.

Auch wird parallel die Frage geklärt werden müssen, wie der Status "Hotel" zum betreffenden BRG und die des "Erfüllungsgehilfen" SPG für dieses Verfahren zu bewerten ist.
Die Nummer soll ja auch sachlich vorbereitet sein und keine Null-Nummer werden.


Gerne gebe ich aber die Termindaten durch!


gruß

insel
 
K

Krematorium

Guest
Bis zu welcher Ebene wurde denn bisher der Sachverhalt angegangen? So wie ich das aus dem Thread entnehme, wurde bisher eher auf unterer Ebene "verhandelt". Wäre es nicht sinnvoll, vor Klageerhebung sich mit dem Anliegen nach ganz oben zu wenden, also der Vorstandsetage? Schließlich dürfte das das bisher erste Mal sein, dass ein Kunde tatsächlich den Gerichtsweg einschlägt, um eine BRG durchzusetzen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Management in einem solchen Fall, wo es um lediglich 100 Euro geht, doch noch einlenkt und den Fall mit einer Erstattung der Differenz regelt.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

es wurde zur höchsten und derzeit verfügbaren europäischen Instanz bei SPG verhandelt.

Ob woanders (mit) diskutiert wird, zeigt doch ein gewisses Interesse und das die Meinungen "eben" sehr unterschiedlich sind.
Ob ein Gast aber evtl. "gierig" ist, wenn dieser max. 10 BRG Anträge pro Jahr stellt, aber insgesamt 40 - 70 fixe Buchungen pro Jahr bei Starwood & Hotels tätigt, lasse ich mal dahin gestellt.


Das eine ist die oberflächige Bewertung von ominösen Dritten, zu dem Thema "gierig" und das andere, die irgendwann stattfindende und abschließende gerichtliche Bewertung, welche die der "aktiven" Hobby-Juristen gegenüber Starwood und meiner Person erhabener, sowie sachdienlicher sein wird.


gruß

insel
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Was ist denn genau KLagegegenstand?

Mehr als das was du mehr bezahlt hast, kanst du ja wohl nicht verlangen! In dem Moment wo ein Beklagter die Klage anerkennt ist der Rechtsstreit beendet - meine ich als rechtlich interessierter Laie!
Kann mir auch schlecht vorstelllen, dass eine Rechtsschutzversicherug von sich aus, Interesse hat, dass sowas grundsätzlich gerichtlich beurteilt wird.

Es wäre für uns alle sinnvoll, wenn es entschieden wird, aber meinen Wissens hat man als einzelnen Kläger nur darauf Anspruch, dass man sein KLagebegehren erfüllt bekommt und kann daraus kein Recht hinsichtlich anderer Fälle ableiten.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

die Beklagte kann die Klage ja gar nicht anerkannt haben???, der Streitfall ist ja noch strittig und wird ja erst verhandelt werden und ein Rechtsstreit ist erst durch Urteil (Anerkenntnis oder Versäumnis) oder Vergleich beendet!
Ich bin mir aber auch nicht sicher, was Du genau meinst?

In der betreffenden Rechtsschutzversicherung und deren Leistungsabteilung sitzen ausschließlich selbst Juristen, welche das Thema ebenfalls aus juristischer Sicht sehr spannend empfinden und solche für einen Juristen interessante Fälle gerne für interne Schulungszwecke und/oder Veröffentlichungen nutzen.
Das ist der Unterschied zu einer normalen Rechtsschutzversicherung, wo allg. ein Sachbearbeiter nach den ARB ausschließlich bewertet und eine Deckung erteilt.

Sollte das eigentliche Anliegen zu diesem Fall als "rechtlich interessierter Laie" an Dir vorbeigegangen sein, es geht einzig um die Verbraucherkritischen AGB zu den BRG, als Streitwert wären zusätzlich die Punkte und die Preisdifferenz zu Grunde zu legen.


gruß

insel
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Insel, ich sagte, dass ich mir gut vorstellen könnte, dass Starwood bei Klageerhebung einlenken würde.

Darauf meintest du, dass es jetzt zu spät dafür sei und du das grundsätzlich klären möchtest. Und genau diese Möglichkeit wirst du wohl grundsätzlich nicht haben! Wenn sie dich so stellen, als wenn die BRG anerkannt worden wäre, und die notwendigen Kosten zahlen, dann ist das wohl ein Anerkenntnis, und damit ist der Rechtsstreit erledigt!

Du wirst , meiner Meinung nach , nicht erreichen können, dass Starwood sagt, wir machen das zukünftig so und so ......!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
InUnd

Du wirst , meiner Meinung nach , nicht erreichen können, dass Starwood sagt, wir machen das zukünftig so und so ......!


Wie immer bei urteilen gilt dann wohl: es bindet nur die Parteien. Aber ob sich spg am möglicherweise Gericht traut, nochmal ein blaues Auge zu riskieren, ist fraglich. Von daher gibt es ja eine "faktische" Bindung
 
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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin @alexeandarxl,

nicht so ganz..., es ist zwar richtig, das wenn eine Gegenseite die entsprechende Forderung auch anerkennt (und diese ggf. auch befriedigt), dass damit der Anspruchsgrund aus der Klage hinfällig geworden ist, damit würde es dann auch an der Durchsetzbarkeit mangeln.

Jedoch, gehen wir hier aktiv die AGB an und diese müsste dann von Starwood zurückgenommen werden, sowie in Zukunft diese AGB Anwendung nicht mehr zur Anwendung kommen. Selbstverständlich könnte sich Starwood dann je nach einzelner Erfolgsbewertung nur mit dem einzelnen Kläger arrangieren, bis zu dieser Stelle wird aber jede Partei (wie es üblich ist) die richterliche Einschätzung abwarten.

Zusätzlich wurde ja Kontakt zur EU-Verbraucherschutzzentrale aufgenommen.

Insgesamt sind meine Erfolgsaussichten auch nicht schlechter, als die von Starwood.
Und aufgrund der AGB, welche eben mit dem EU-Verbraucherrecht in der jetzigen Auslegung oder Anwendung existieren, gehe ich sehr optimistisch an diesen Fall ran.


gruß

insel
 
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K

Krematorium

Guest
Ist die Klage noch in der Vorbereitung, oder wurde sie SPG schon zugestellt? Falls ja, hat SPG zur Klage schon Stellung genommen?
 
G

getflyer

Guest
moin,

ich Danke für die Anregungen und akzeptiere - selbstverständlich auch Unverständnis zu diesem Punkt (sofern sachlich vorgetragen).


1. Kostenlos ist eigentlich kein Kundenprogramm, dieses wird ja vom Kunden mit seinen Umsätzen an anderer Stelle bereits mit bezahlt/finanziert

2. Eine Garantie ist ebenfalls nicht kostenlos und wird ebenfalls über den KP mit bezahlt/finanziert - das selbe gilt für Meilenprogramme, eine Uni in den Staaten hat mal ausgerechnet, dass die Ticketpreise um 30 - 40% niedriger wären, ohne kostspielige Meilenprogramme (welche ja auch vom Kunden finanziert werden müssen u. nicht vom Herausgeber)

3. Wir haben letztendlich das große Glück in der EU einen sehr soliden Verbraucherschutz zu genießen, welcher im weltweiten Vergleich auf den vorderen Plätzen liegt. Dieser war ja auch nicht immer selbstverständlich und fand nicht selbsttätig die Anwendung, die wir heute alle genießen dürfen

4. Im akuten Fall geht es einzig und alleine, um die Verbraucherrechtliche Bewertung der BRG Auslegung - ob man als Ersparnis oder Dankeschön dann einen Lolli oder Punkte bekommt ist doch unerheblich

5. Biete ich eine Leistung an, dann muss ich mich auch an div. Spielregeln halten oder ggf. die Konsequenzen dafür tragen (wenn ich für einen Vergleichsweg nicht offen bin)

6. Wenn man es genau nehmen möchte, ergeben auch div. 2.000SPG Points aus der BRG irgendwann, einen nicht unerheblichen Gegenwert


Kosten für den Rechtsstreit übernimmt eine umfassende vorhandene Firmen Rechtsschutz (in Bezug auf evtl. nachfolgende Kommentare zu den RS VN Klischee: die RS hat daraufhin nicht gekündigt u. wird auch nicht kündigen!), diese kommt für den RA in DE und in B auf, sonst hätte ich auch die Kosten selbst getragen, da das Kostenrisiko überschaubar ist und die Chancen ebenfalls nicht unerheblich sind.
Diese RS unterstützt sogar das Vorgehen selbst, da es rechtlich mehr als interessant ist. Die Leistungsabteilung dort, versucht nun sogar die EU-Verbraucherschutzzentrale mit zu gewinnen. Dieses Vorgehen müsste die RS nicht mitmachen, schließlich muss keine RS nach den ARG einen aussichtslosen Rechtsstreit finanzieren.


gruß

insel



1. Die zig Gedankenstriche "-" fördern nicht den Lesefluss, sondern sind (erschwerend) auch noch falsch (= Kommata)
2. Ich glaube, du hast eine sehr eigene Vorstellung vom Rechtssystem. Woran man das erkennt? In geschwollener Ausdrucksweise mit unpassenden Wörtern in der Hoffnung, dass dir das Anerkennung zollt. Tut es nicht. Entsprechend werden dich auch das LEgal Departmend bzw. andere Mitmenschen behandeln.
3. Firmenrechtsschutzversicherung... Alarmglocke: Bist du Verbraucher :confused: ?


Ansonsten: Wenn du dir Absteigen für € 400 (oder auch nur € 300) leisten kannst, wirst du vermutlich einen angemessenen Beruf ausüben. Das vorausgesetzt frage ich mich, wieso du deine (sicherlich) kostbare Zeit für solche Lächerlichkeiten verschwendest? Richtig, lächerlich ist sowas. Ein Vergleich mit der M&M - Geschichte hinkt, das wurde bereits erwähnt, könnte noch ausgeführt werden; lohnt sich aber nicht.

Tip: Sortier dich und deine Gedanken nochmal, denk über dein wahres Interesse nach, sprich mit deinen merkwürdigen Anwälten und Kanzleien. Und dann: ad acta! Die heiligen Stimmen dieses Forums haben es dir auch geraten.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Gefällt mir nicht

Ich erkenne hier schon Eggy 2.0 wieder. Klar, Eggy hatte mehr "Bedeutung", aber wenn es durchgezogen wird, eine nette Sache! Dass die Außendarstellung hier nicht soo 100%ig lief, wie bei anderen Fällen (gab es schon überhaupt mal andere Fälle hier, abgesehen von so manchem 261/2004?), hatte ich ja auch schon mal angemerkt. Auch "überraschen" mich hier manche Informationen, die von SPG oder der RSV stammen, aber: Offenbar haben die Leute dort wirklich Spaß an ihrem Job! Ich liebe auch "nette" Fälle, bei denen man ein wenig knobeln muss.

Ich drücke die Daumen und bin am Ausgang interessiert.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

ich Danke den offenen Worten von @getflyer und freue mich den hiesigen "Forum-Bischoff" damit kennengelernt zu haben!

Mach Dir aber bitte keine unnötigen Gedanken über mein Leben, insbesondere über meine Freizeit, welche übrigens prächtig verläuft - Danke der Nachfrage!


Persönlich mache ich mir mehr Sorgen, um ein in Foren aktiv getriebenes "Studienräte-Klientel", was überwiegend einen faden Nachgeschmack, in Ihren Beiträgen beim Leser hinterlässt.
Und das größte Problem wohl in den genannten "Absteigen" sehen, in den gewisse Gäste logieren!

Aber das ist ja das schöne im anonymen Internet, während man sich im wirklichen Leben all die vielen Worte, welche man an sein Gegenüber richtet, schon etwas wohlwollender überlegen muss.


gruß

insel
 
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I

Inser_Streiter

Guest
1. Die zig Gedankenstriche "-" fördern nicht den Lesefluss, sondern sind (erschwerend) auch noch falsch (= Kommata)
2. Ich glaube, du hast eine sehr eigene Vorstellung vom Rechtssystem. Woran man das erkennt? In geschwollener Ausdrucksweise mit unpassenden Wörtern in der Hoffnung, dass dir das Anerkennung zollt. Tut es nicht. Entsprechend werden dich auch das LEgal Departmend bzw. andere Mitmenschen behandeln.
3. Firmenrechtsschutzversicherung... Alarmglocke: Bist du Verbraucher :confused: ?


Ansonsten: Wenn du dir Absteigen für € 400 (oder auch nur € 300) leisten kannst, wirst du vermutlich einen angemessenen Beruf ausüben. Das vorausgesetzt frage ich mich, wieso du deine (sicherlich) kostbare Zeit für solche Lächerlichkeiten verschwendest? Richtig, lächerlich ist sowas. Ein Vergleich mit der M&M - Geschichte hinkt, das wurde bereits erwähnt, könnte noch ausgeführt werden; lohnt sich aber nicht.

Tip: Sortier dich und deine Gedanken nochmal, denk über dein wahres Interesse nach, sprich mit deinen merkwürdigen Anwälten und Kanzleien. Und dann: ad acta! Die heiligen Stimmen dieses Forums haben es dir auch geraten.



Absolut richtig! Das ist absoluter Unfug was der OP hier treibt!

Im besten Fall schafft SPG die BRG noch ab. Der OP ist vermutlich ein Arbeitsloser oder ein Student, denn einer der einer geregelten Arbeit nachgeht hat wohl kaum den ganzen Tag Zeit sich mit solchen Lapalien abzugeben.

Wenn der OP etwas sinnvolles machen möchte, dann soll er die BRGs von Hilton, Hyatt, Marriott, Choice und IHG kritisieren. Dort werden einem tausend Meilensteine in den Weg gelegt - aber sicher nicht bei SPG!

Und dieses dumme "moin" bei jedem Statement des OPs zeugt auf nicht gerade von Intelligenz :doh:
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Man muss in der Sache nicht derselben Meinung wie der OP sein - bin ich übrigens auch nicht.
Das ist aber noch lange kein Grund hier persönlich beleidigend zu werden!

Bitte bei der Sache bleiben.
Danke.
 
G

getflyer

Guest
kexbox meinte:
Ich drücke die Daumen und bin am Ausgang interessiert.


Ich auch und empfehle zugleich "Getting to Yes" der großartigen Autoren Fisher/Ury. Bewirkt eventuell mehr, als manch einer so denkt.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

ich werde mich aktuell zu diesem Thema mal ausschließen Bei einem Forum wie dem VFT, gehe ich primär von einer sachlich geführten Diskussion aus.
Das die Meinungen unterschiedlich sind und sein sollen, ist ja soweit richtig und auch gewünscht.

Aber Beschimpfungen und Beleidigungen (jenseits von Frotzeleien) machen kein wirklichen Spass. Dafür muss weder das VFT herhalten, noch meine Freizeit, finde ich!

Wenn zusätzlich noch der gesamte "Norddeutsche Raum" als wenig Intelligent bezichtigt wird, nur weil man dort, 24h am Tag nett "Moin" sagt, dann spricht dieses explizit für den einzelnen Verfasser, aber nicht für mich oder für meine Mitmenschen.

Vielleicht war es ein Fehler gewesen, ein Thema zu einer juristisch kritischen Diskussion hier zu starten, da anscheinend der Sachverstand von einigen wenigen hier, erheblich überfordert wurde, andernfalls lassen sich div. Kommentare nicht mehr erklären...

Die Sache läuft ja nun jetzt und wenn jemand Interesse hat, sowie die Justiz ebenfalls zeitlich mitarbeitet. Dann teile ich gerne die Zwischenstände hier mit.


Mit gut gemeinten Absichten

insel
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Wie immer bei urteilen gilt dann wohl: es bindet nur die Parteien. Aber ob sich spg am möglicherweise Gericht traut, nochmal ein blaues Auge zu riskieren, ist fraglich. Von daher gibt es ja eine "faktische" Bindung


Das haben wir doch bei vielen Klauseln! Sie werden gerichtlich für ungültig erklärt, viele Firmen verwenden sie aber weiter um mit Hinweis darauf, eine Forderung ab zu wehren.
Auch soll es doch hunderte, oder tausende Fälle geben, woFluggesellschaften nicht die Entschädigung zahlen, obwohl das eigentlich nicht mehr bestreitbar ist.
Erst wenn jemand Klage einreicht wird dann gezahlt!

Würde so mal meinen, dass wohl weniger als die Hälfte die androhen zu klagen es dann auch machen!

Und eben deswegen ist ja meiner Meinung nach, es durchaus eine Variante, dass Starwood nach Klagezustellung, dann zahlt und die Ansprüche anerkennnt.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Finde das Thema hier informativ und passend!

Klar sind die meisten hier juristische Laien, aber selbst Volljuristen,die sich bisher nicht direkt mit solchen Fällen beschäftigt haben, werden hier wohl auch keine genaue Rechtsauslegung ad hoc haben!

Meine Zwischenfragen dienten mehr dem Verständnis, als, dass ich dieses Vorgehen von dir kritisieren wollte.

Nur schade finde ich ja, dass nicht eher IHG , wo da bestimmt einiges im Argen ist bei der BRG, hier Gegenstand ist.

Wir alle kennen ja sonst Starwood eher als grosszügig, gleichwohl müssen sie sich an Recht und Gesetz halten!
 
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