Bundle Kauf Storno

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Liggi

Aktives Mitglied
29.05.2010
108
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Ich wollte gleich nach Kauf die BUNDLE Bestellung stornieren und sofort eine Nachricht an M&M geschrieben. Erstattung wurde lapidar abgelehnt.

Bei Aufruf der Bestellseite erschien ein 50%iger Meilenabatt der aber beim Bestellvorgang wohl wieder verschwand. Das bemerkte ich aber nicht sondern erst bei der Bestätigung meines Kaufes. Ich hatte schon mal Bundle gekauft.

Kann man da noch etwas machen um den Kauf rückgängig zu machen ?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.890
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HAM
Ich wollte gleich nach Kauf die BUNDLE Bestellung stornieren und sofort eine Nachricht an M&M geschrieben. Erstattung wurde lapidar abgelehnt.

Bei Aufruf der Bestellseite erschien ein 50%iger Meilenabatt der aber beim Bestellvorgang wohl wieder verschwand. Das bemerkte ich aber nicht sondern erst bei der Bestätigung meines Kaufes. Ich hatte schon mal Bundle gekauft.

Kann man da noch etwas machen um den Kauf rückgängig zu machen ?

Du hast doch sicherlich die Bedingungen gelesen, oder? Was meinst Du mit Rabatt? Meinst Du die "Bonusmeilen" on top? Es sind aktuell 60 Prozent.
 
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Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.255
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FRA
Ich hatte den Kauf unter falschen Voraussetzungen gemacht und sofort um Rückgängig machen gebeten. Eure Kommentare sind daher überflüssig.
Du hast beim Bestellen nicht richtig gelesen, wolltest Du sicher schreiben. Und dann wolltest Du wissen, ob man da noch etwas machen kann, nachdem die Stornierung abgelehnt worden war. Die Kommentare beantworten genau Deine Frage und liefern im Übrigen wieder einmal den Beweis, dass man in einem Forum – wie im richtigen Leben – auch Reaktionen aushalten können muss, die einem nicht genehm sind. Lerne aus Deinem Fehler, statt über andere Leute zu motzen und hier rumzujammern.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.391
5.943
DTM
Die Herren Oberlehrer unter sich. Die fühlen sich hier wohl. War nun mein finales posting.
108 Beiträge in über 15 Jahren VFT - also ca. 7 pro Jahr 😏
Dieses Jahr waren‘s schon 8 (!) - Nächstes Jahr dann wieder 😝
Manchmal macht man im Leben was falsch und es ist scheiße (hier: Bestellung). Es passiert und man sollte dazu stehen, bestenfalls daraus lernen.
Kopf hoch, das Leben geht weiter.
PS: Mache was aus den Meilen, die sind ja nicht wertlos.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Sorry aber mal rein sachlich. Rücktrittsrecht bei Kauf im Internet, gabs da nicht mal was von zwei Wochen. Und was ist mit Irrtum. Airlines beziehen sich bei Errorfares doch auch darauf. Ich denke aber ohne Anwalt wird nichts gehen.
 
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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
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Ich wollte gleich nach Kauf die BUNDLE Bestellung stornieren und sofort eine Nachricht an M&M geschrieben. Erstattung wurde lapidar abgelehnt.

Bei Aufruf der Bestellseite erschien ein 50%iger Meilenabatt der aber beim Bestellvorgang wohl wieder verschwand. Das bemerkte ich aber nicht sondern erst bei der Bestätigung meines Kaufes. Ich hatte schon mal Bundle gekauft.

Kann man da noch etwas machen um den Kauf rückgängig zu machen ?

Gemäss den AGB sind die Bundles NICHT refundable und Du hast diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bundle&Go


Wenn Du die Bundles gestern gekauft hast, nachdem der Bonus angekündigt wurde, hast Du möglicherweise Anspruch auf den Bonus. Vielleicht Points.com-Anbieter kann Dir einen Bonus gewähren. Wenn jedoch vorher in diesem Jahr die Bundle gekauft hast und die Limits überschritten hast, hast Du möglicherweise keinen Anspruch auf den Bonus.

Einkaufen im Internet: Wie kann ein Kauf rückgängig gemacht werden?


Dies betrifft aber die EU.

Der Hauptsitz von Points.com Inc. befindet sich aber nicht in der EU sondern in 111 Richmond Street West, Suite 700, Toronto, Ontario M5H 2G4, Canada.

in Kanada gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht für Online-Käufe, wie es in der EU existiert.
  1. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada, und den dort anwendbaren Gesetzen Kanadas, ohne Berücksichtigung möglicher Rechtskonflikte. Im vollsten gesetzlich zulässigen Rahmen werden Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Points abschließend und bindend per Schiedsverfahren unter Ausschluss der Gerichte geregelt. Ein solches Schiedsverfahren wird in Toronto, Ontario, Kanada, vereinfacht und beschleunigt von einem Schiedsrichter gemäß den aktuellen Gesetzen und Vorschriften zu kommerziellen Schiedsverfahren in Ontario abgehalten. Wenn das vorstehende Schiedsverfahren nach geltendem Recht oder zuständigen Gerichten nicht zulässig ist, stimmen Sie unwiderruflich zu, dass alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten ausschließlich von den Gerichten der Provinz Ontario in Toronto, Ontario, geregelt werden. Des Weiteren behält sich Points das Recht vor, einen sofortigen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, wenn eine solche Entlastung nach seiner geschäftlichen Beurteilung erforderlich ist, um seine Interessen zu schützen, bevor die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren zur Schlichtung von Streitfällen eingesetzt oder abgeschlossen werden. Falls aus Gründen der Annehmlichkeit oder aus sonstigen Gründen eine Übersetzung dieser Geschäftsbedingungen angefertigt wird, erhalten im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischsprachigen und der übersetzten Version dieser Geschäftsbedingungen die Aussagen der englischsprachigen Version Vorrang, sofern dies gemäß geltendem Gesetz zulässig ist.
Versuche mal den Anbieter oder Deine KK Versicherung zu kontaktieren. Wenn alles andere fehlschlägt, bleiben rechtliche Schritte mit einem guten Rechtsanwalt in Kanada. Die Frage ist, ob es sich lohnt… LG
 
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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
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Bad Soden / FRA
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Es ist ein hartnäckiges Gerücht, dass etwas rechtsverbindlich ist, nur weil es in den AGB steht. AGB können aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, unter anderem weil höherrangiges Recht entgegen steht. Eine solche höherrangige Rechtsnorm wäre hier insbesondere Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO, wonach Unternehmen bei Verträgen mit Verbrauchern regelmäßig auf das Recht am Wohnort des Verbrauchers festgenagelt sind. Da helfen auch keine AGB.

Nach dem somit anwendbaren deutschen Recht dürfte freilich gleichwohl kein Widerrufsrecht bestehen, weil es wohl nach § 357 Abs. 5 BGB vorzeitig erloschen ist.

Somit bleibt noch die Anfechtung nach § 119 ff. BGB, aber um das beurteilen zu können, enthält der Rant-Post des OP zu wenig Informationen. Falls wirklich ein bestimmter Bonus angezeigt wurde, der dann nicht gewährt wurde, dürfte eine Anfechtung problemlos möglich sein. Dafür wird man den Laden aber halt leider vor Gericht zerren müssen.
 
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