Burda Direkt und Payback

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.048
1.558
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Nein. Meine Vertragstreue ist nicht anfechtbar. Der Vertrag ist durch Zahlungsannahme zustande gekommen. Nachträgliche Änderungen an bestehenden Verträgen sind einseitig nicht möglich. Anfechtung des Vertrages ist möglich, dann ist aber der gesamte Vertrag nichtig (+ Schadenersatz). Keinesfalls muss ich den Vertrag zu veränderten Bedingungen erfüllen.

um das mit dem Schadensersatz mal weiterzuspinnen... Man wollte im August einen one-way FRA-ZNZ für 20k Meilen bei M&M in Y. bis dahin sind die Punkte freigeschaltet.
20k Fehlen, also bucht man den one-way regulär als Flextarif... und schickt burdadirect die Rechnung dafür abzgl. der Steuern und Gebühren?

also so in der Theorie :D
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
718
um das mit dem Schadensersatz mal weiterzuspinnen... Man wollte im August einen one-way FRA-ZNZ für 20k Meilen bei M&M in Y. bis dahin sind die Punkte freigeschaltet.
20k Fehlen, also bucht man den one-way regulär als Flextarif... und schickt burdadirect die Rechnung dafür abzgl. der Steuern und Gebühren?

also so in der Theorie :D
Ich bin kein Anwalt, vermute aber, dass solche Konstrukte nicht wirksam sind.
Ich denke, es geht eher um Schäden, die durch den Irrtum unmittelbar auftreten. Anderenfalls wäre eine Anfechtung ja sinnlos, wenn der anfechtende Vertragspartner am Ende doch den Vertrag zu den irrtümlichen Bedingungen erfüllen müsste.
Also Schadensersatz sehe ich in dem Falle nicht.

Mein Punkt ist nur, dass der Vertrag nicht automatisch zu den einseitig geänderten Bedingungen gültig ist.

Interessant wäre, ob eine Anfechtung auch noch möglich ist, wenn der Vertrag durch bestellbestätigung mit anschließender Zahlungsannahme zustande gekommen ist obwohl zu diesem Zeitpunkt der Irrtum schon bekannt war, und keine Anfechtung erklärt wurde.
 
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meilenpilot

Aktives Mitglied
24.04.2020
122
43
Antwort von Payback:
Hallo meilenpilot

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer Punkteverbuchung für Ihren Einkauf bei BurdaDirect Zeitschriftenkiosk.

Leider handelte es sich bei der im Shop angezeigten Punktezahl um einen Anzeigefehler, der inzwischen auch korrigiert ist. Hierfür möchten wir uns vielmals entschuldigen.

Der für den Kauf gültige eCoupon wurde über die korrekte Höhe von 20.000 Extra-Punkten ausgestellt. Diese werden für den Kauf entsprechend verbucht.

Daher können wir Ihnen für den getätigten Einkauf leider keine weiteren Extra-Punkte gutschreiben.
Ebenfalls nach Zahlungseinzug.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
21.600
MUC
Interessant wäre, ob eine Anfechtung auch noch möglich ist, wenn der Vertrag durch bestellbestätigung mit anschließender Zahlungsannahme zustande gekommen ist obwohl zu diesem Zeitpunkt der Irrtum schon bekannt war, und keine Anfechtung erklärt wurde.

Ich würde davon ausgehen, dass man als Unternehmen schon ein wenig Zeit hat, die bereits automatisiert bestätigten Verträge anzufechten. Dies muss sicherlich nicht direkt nach Erkennung des allgemeinen Fehlers erfolgen.

Auf meine Reklamation über die fehlenden Punkte habe ich heute folgende Antwort erhalten:

Leider wurde bei dem anlegen der Aktion die Anzahl der Payback Punkte fehlerhaft angegeben.
Die korrekte Prämienanzahl für Sie beträgt 20.000 Punkte.
Wir bitten um Verständnis.

Ich habe nun darauf geantwortet, dass ich diese einseitige Vertragsänderung nicht akzeptiere, nachdem die 40.110 Punkte ja sowohl während des Bestellvorganges angezeigt wurden als auch in der Bestätigungs-E-Mail enthalten sind. Das Ganze habe ich mit einer Frist für die Gutschrift der fehlenden 20.000 Punkte belegt und rechtliche Schritte für das fruchtlose Verstreichen dieser Frist angekündigt.

Sollte die Frist ohne Anfechtung des Vertrages verstreichen, sollte ein Verfahren gegen Burda hier nach meinem Rechtsverständnis ein Selbstläufer sein.
 
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ml15

Aktives Mitglied
31.12.2014
142
160
näher an TXL als SXF

Ist der direkte Link

Hallo zusammen, es haben ja hier schon einige das neue Angebot genutzt. Kann ich dieses auch nutzen wenn ich vor Kurzem (glaube 2 Monate) mein Focus Abo ebenfalls digital beendet habe? Irgendwie gibt es kein Kleingedrucktes was zu beachten ist, außer das der E-Coupon aktiviert wurde.

Grüße und vielen Dank schon mal

ml15
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
21.600
MUC
Wie erwartet hat Burda natürlich nur die 20.110 Punkte für das Focus-ePaper gutgeschrieben. Den Umgang mit der vermeintlich falschen "Anzeige" der 40.110 Punkte finde ich aber merkwürdig, mag das aber nicht abschließend rechtlich bewerten:

Tag 0: Bestellung des Focus ePaper Jahresabo für 207,48 Euro unter Erwähnung von 40.110 Payback-Punkten auf der Webseite
Tag 0: Bestätigung der Bestellung per E-Mail, Auflistung von 110 Basispunkten, 20.000 Extra-Punkten und weiteren 20.000 Abo-Prämie
Tag 0 +19 Minuten: Gutschrift von 110 + 20.000 Payback-Punkten gesperrt auf meinem Payback-Konto
Tag 0 + 59 Minuten: Bestätigung, dass ab Heft 19/2022 mein Abo pünktlich und zuverlässig nach Hause kommen würde. Keine Erwähnung von Abopreis oder Payback-Punkten.
Tag 0 + 59 Minuten: Weitere E-Mail, die mir den Abruf des ePapers erklärt. Kein Hinweis auf Abopreis oder Payback-Punkte.

Tag 1 18:45: E-Mail von mir an Burda mit dem Hinweis, dass ich nur 20.110 Payback-Punkte erhalten hätte und Bitte um Gutschrift der fehlenden 20.000 Punkte

Tag 2 16:23: Burda schreibt, dass es ein Anzeigefehler sei und die korrekte Prämienanzahl 20.000 Punkte sei.

Tag 3 18:45: E-Mail von mir an Burda, dass ich dem nicht zustimme, da sowohl die Bestellseite als auch die Bestellbestätigung in Summe von 40.110 Payback-Punkten Prämie spricht. Ich erkläre mich mit der reduzierten Menge an Payback-Prämien-Punkten nicht einverstanden. Dazu setze ich eine 14-tägige Frist zur Gutschrift der fehlenden 20.000 Punkte.
Tag 3 18:49: Burda schickt eine Rechnung über die 207,48 Euro und begrüßt mich als FOCUS digital Leser

Tag 8: Burda antwortet auf mein Schreiben von Tag 3 wirres Zeug bzgl. irgendwelcher nicht mehr aktiver eCoupons. Darüber hinaus verweist man darauf, dass die 40.000 Punkte nur ein "invitatio ad offerendum" gewesen seien und der Vertrag erst zustande komme, wenn Burda den Vertrag annehme. Ich könne den Vertrag ja widerrufen, wenn ich mit dem Angebot nicht einverstanden sei.

Auffällig ist für mich, dass die Prämie für den Abschluss des Focus-ePaper-Abos nur auf der Webseite bei der Bestellung und in der direkt erhaltenen E-Mail-Bestätigung der Bestellung erwähnt wurden. In keiner weiteren Kommunikation wurde die Höhe der Prämie mehr erwähnt.

Stellt sich für mich die Frage: Muss ich widerrufen, weil mein Vertragspartner die beworbenen Angebotsbedingungen mir als Anzeigefehler und als "invitatio ad offerendum" bezeichnet. Müsste nicht vielmehr Burda mir gegenüber den Vertrag widerrufen, weil die mir bei Abschluss angebotenen Bedingungen fehlerhaft waren?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.070
5.957
Einfache Kosten/Nutzen Abwägung: sind dir die 20.000 Punkte Zeit, Nerven und Prozesskostenrisiko es wert es darauf ankommen zu lassen? Recht haben und Recht bekommen sind wie immer zwei Paar Schuhe. Auch ich sehe es als äußerst fragwürdig an, dass auf der Webseite und in der direkt nach Abschluss verschickten e-Mail die höhere Punktzahl avisiert wird, in der schlussendlichen Bestätigung dann aber einfach stillschweigend unter den Tisch fällt. Das riecht für mich in dieser Häufigkeit ganz stark nach unlauterem Wettbewerb. Evtl. würde es hier helfen mal die Wettbewerbszentrale einzuschalten damit das künftig korrigiert wird.
 
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DanielSB

Erfahrenes Mitglied
08.05.2017
697
433
Saarbrücken
Ich bleib bei meiner Meinung: Burda ist und bleibt ein Saftladen.


Wenn man es nicht hinkriegt seine eigenen Aktionen im Blick zu behalten, sollte man das Ganze vlt. zukünftig sein lassen. Man kann einen Fehler ja einmal machen, aber gleichdrauf wieder grenzt schon an Dummheit.
 
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mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.967
421
Sachsen
mit dem Widerrufen nach falscher Bepunktung ist das bei Burda auch so eine Sache wie ich leider schon feststellen musste.
 

klingklang

Aktives Mitglied
19.01.2020
168
46
ich warte jetzt das Wochenende noch einmal ab - evtl. kommen ja die fehlenden Punkte (was sehr unwahrscheinlich ist...) und dann widerrufe ich nächste Woche.
Wollte erst die Punkte behalten aber das ganze stinkt zum Himmel!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

mit dem Widerrufen nach falscher Bepunktung ist das bei Burda auch so eine Sache wie ich leider schon feststellen musste.
wieso - 14 Tage Widerrufsrecht haste doch ohnehin?!
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.070
5.957
ich warte jetzt das Wochenende noch einmal ab - evtl. kommen ja die fehlenden Punkte (was sehr unwahrscheinlich ist...) und dann widerrufe ich nächste Woche.
Wollte erst die Punkte behalten aber das ganze stinkt zum Himmel!
Beitrag automatisch zusammengeführt:


wieso - 14 Tage Widerrufsrecht haste doch ohnehin?!
Das schon, aber die e-Mail Adresse auf der Bestätigung existiert nicht. Ich habe es dann dadurch gelöst, dass ich den Widerruf an mehrere andere mögliche Adressen gerichtet habe. Eine davon hat dann gefruchtet.
 

klingklang

Aktives Mitglied
19.01.2020
168
46
Das schon, aber die e-Mail Adresse auf der Bestätigung existiert nicht. Ich habe es dann dadurch gelöst, dass ich den Widerruf an mehrere andere mögliche Adressen gerichtet habe. Eine davon hat dann gefruchtet.
gut zu wissen.

Verratest du mir/uns die Adresse?
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenpilot

Aktives Mitglied
24.04.2020
122
43
gut zu wissen.

Verratest du mir/uns die Adresse?
Müssten
info@burdadirect.com
payback@burdadirect.de
kundenservice@burdadirect.de
sein.

Burda antwortet auf mein Schreiben von Tag 3 wirres Zeug bzgl. irgendwelcher nicht mehr aktiver eCoupons. Darüber hinaus verweist man darauf, dass die 40.000 Punkte nur ein "invitatio ad offerendum" gewesen seien und der Vertrag erst zustande komme, wenn Burda den Vertrag annehme. Ich könne den Vertrag ja widerrufen, wenn ich mit dem Angebot nicht einverstanden sei.
So einen Text habe ich auch erhalten.

Auffällig ist für mich, dass die Prämie für den Abschluss des Focus-ePaper-Abos nur auf der Webseite bei der Bestellung und in der direkt erhaltenen E-Mail-Bestätigung der Bestellung erwähnt wurden. In keiner weiteren Kommunikation wurde die Höhe der Prämie mehr erwähnt.
Das passt auch (leider) zu der "invitatio ad offerendum"-Argumentation. In der einzigen Mail ("Ihre Bestellung xxx"), wo die 20000 Punkte Abo-Prämie aufgeführt sind, steht auch der Hinweis:
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich als Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung in unserem System, stellt jedoch noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Abonnements dar. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung über den Auftrag zusenden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

In der Rechnung (=das angenommene Angebot) ist der Posten 20000 Payback-Punkte für 0 € nicht mehr aufgeführt. Wenn man dem nicht widerspricht, so ist das Angebot nach meinem Verständnis auch vom Kunden angenommen, von daher (meiner Meinung nach):
Müsste nicht vielmehr Burda mir gegenüber den Vertrag widerrufen, weil die mir bei Abschluss angebotenen Bedingungen fehlerhaft waren?
Nein.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
21.600
MUC
Das passt auch (leider) zu der "invitatio ad offerendum"-Argumentation. In der einzigen Mail ("Ihre Bestellung xxx"), wo die 20000 Punkte Abo-Prämie aufgeführt sind, steht auch der Hinweis:
Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich als Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung in unserem System, stellt jedoch noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Abonnements dar. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung über den Auftrag zusenden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

In der Rechnung (=das angenommene Angebot) ist der Posten 20000 Payback-Punkte für 0 € nicht mehr aufgeführt. Wenn man dem nicht widerspricht, so ist das Angebot nach meinem Verständnis auch vom Kunden angenommen, von daher (meiner Meinung nach):

Ich sehe das etwas anders, denn die Payback-Punkte wurden überhaupt nur während der Bestellung angezeigt und in der direkt nach der Bestellung per E-Mail erhaltenen Bestellbestätigung erwähnt. In allen weiteren Kommunikationen (Abo-Bestätigung, Information zum Digitalabo, Rechnung) wurden überhaupt keine Punktemengen erwähnt (weder die 110 Basispunkte, noch die 20.000 Extra-Punkte, noch die 20.000 Abo-Prämie).

Insofern hat man mir proaktiv nicht die einseitge Änderung der Bedingungen kommuniziert! Lediglich durch die geringere Überweisung auf mein Payback-Konto habe ich von der einseitigen Änderung der Bedingungen erfahren! Das ist rechtlich sicherlich nicht einwandfrei.

Nachdem ich Burda auf diesen Missstand hingewiesen habe, wurde ja auch der Vertrag nicht angefochten bzw. keine aktualisierte Bestellbestätigung mit nur 20.110 Punkten verschickt, sondern nur etwas von "Anzeigefehler" und "40.000 Punkte seien ein ivitatio ad offerendum" gefaselt.

Rechtlich scheint Burda sich hier auf dünnem Eis zu bewegen, denn sie schreiben mir:

Die angezeigten 40.000 Punkt sind nur ein "invitatio ad offerendum", dies bedeutet, der Vertrag kommt erst zustande, wenn BurdaDirect das Angebot annimmt.

Burda hat ja den Vertrag angenommen und diesen nicht angefochten oder ihrerseits widerrufen, selbst nachdem ich sie über die fehlenden Payback-Punkte informiert habe.

Sie schreiben ferner:

Sind Sie mit dem Angebot nicht einverstanden, dürfen Sie den Vertrag widerrufen.

Den Vertrag darf ich natürlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, aber man hat mir ja gar kein überarbeitetes Angebot vorgelegt, sondern das initiale angenommen und dann einseitig weniger Punkte als versprochen überwiesen.

Wie aber User @longhaulgiant schon schrieb, bleibt die Frage, ob ich Zeit, Nerven und das Prozessrisiko tragen möchte, um hier recht und die 20.000 Payback-Punkte zu bekommen.

Nachdem ich Burda jedoch bereits erfolgreich in Verzug gesetzt habe, habe ich ja noch ausreichend Zeit, mir zu überlegen, hier doch den Rechtsweg zu beschreiten. Das dillettanische und latent dreiste Vorgehen von Burda fordert das ja fast schon heraus. Hätten sie den Vertrag einfach angefochten, hätte ich ja Ruhe gegeben, aber dieses stillschweigende Ändern der Konditionen finde ich schon frech.
 

ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
718
Bei mir lief die ganze Sache ähnlich ab wie oben beschrieben. Ich habe für mich allerdings beschlossen das ich mir den Stress nicht antue. Burda landet auf meiner persönlichen „Nofly“ Liste.
zukünftig werde ich Geschäfte mit denen noch Möglichkeit vermeiden.
Und ansonsten buche ich das ganze unter Lehrgeld.
40.000 Punkte wären zwar schön gewesen, aber 20.000 Punkte für 200 € sind auch okay.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.070
5.957
Nachdem ich Burda auf diesen Missstand hingewiesen habe, wurde ja auch der Vertrag nicht angefochten bzw. keine aktualisierte Bestellbestätigung mit nur 20.110 Punkten verschickt, sondern nur etwas von "Anzeigefehler" und "40.000 Punkte seien ein ivitatio ad offerendum" gefaselt.

Rechtlich scheint Burda sich hier auf dünnem Eis zu bewegen, denn sie schreiben mir:

Burda hat ja den Vertrag angenommen und diesen nicht angefochten oder ihrerseits widerrufen, selbst nachdem ich sie über die fehlenden Payback-Punkte informiert habe.
Vorweg muss ich sagen: ich hatte Jura nur für zwei Semester im Nebenfach, also steinigt mich bitte nicht.

Wenn ich mich korrekt erinnere ist bei einer invitatio ad offerendum ein wirksamer Vertrag erst dann geschlossen wenn beide Parteien entweder eine eindeutige Willenserklärung abgeben oder durch konkludentes Handeln die Abgabe bzw. die Annahme des Angebots abzuleiten ist. Im Falle von Fernabsatzgeschäften ist es regelmäßig so, dass ein Vertrag frühestens mit einer Bestellbestätigung zustandekommt, spätestens mit Rechnungsstellung. Erst dann ist das Geschäfts rechtswirksam.

Die interessante Frage dürfte nun sein: ist die e-Mail mit der höheren Punktzahl bereits als Bestellbestätigung anzusehen oder kommt der Vertrag erst mit Rechnungsstellung zustande. Da Burda offensichtlich von letzterem Sachverhalt ausgeht besteht für sie natürlich auch kein Grund den Vertrag anzufechten.

Soweit mein laienhaftes Rechtsverständnis.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
21.600
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Vorweg muss ich sagen: ich hatte Jura nur für zwei Semester im Nebenfach, also steinigt mich bitte nicht.

Wenn ich mich korrekt erinnere ist bei einer invitatio ad offerendum ein wirksamer Vertrag erst dann geschlossen wenn beide Parteien entweder eine eindeutige Willenserklärung abgeben oder durch konkludentes Handeln die Abgabe bzw. die Annahme des Angebots abzuleiten ist. Im Falle von Fernabsatzgeschäften ist es regelmäßig so, dass ein Vertrag frühestens mit einer Bestellbestätigung zustandekommt, spätestens mit Rechnungsstellung. Erst dann ist das Geschäfts rechtswirksam.

Die interessante Frage dürfte nun sein: ist die e-Mail mit der höheren Punktzahl bereits als Bestellbestätigung anzusehen oder kommt der Vertrag erst mit Rechnungsstellung zustande. Da Burda offensichtlich von letzterem Sachverhalt ausgeht besteht für sie natürlich auch kein Grund den Vertrag anzufechten.

Soweit mein laienhaftes Rechtsverständnis.

Aber auch zur Rechnungsstellung wurde ja die im Rahmen des Angebots ausgelobte Menge an Payback-Punkten nicht korrigiert, da sie in der Rechnung schlicht nicht erwähnt wurde.

Ich denke, dass genau hier der Hase im Pfeffer liegt. Burda lobt Payback-Punkte auf der Webseite aus und erwähnt diese in der Bestellbestätigung. Bei Rechnungsstellung erwähnen sie das Thema Payback-Punkte gar nicht, haben aber de facto zu diesem Zeitpunkt bereits nur die verringerte Punktemenge ausgekehrt.

Ohne Jura-Studium erscheint es mir zumindest krude, dass ein elementarer Vertragsbestandteil nur zum Bestellzeitpunkt erwähnt wird, anschließend einseitig ohne schriftliche Kommunikation geändert wird und dennoch in der geänderten Form Vertragsbestandteil geworden sein soll.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Aber auch zur Rechnungsstellung wurde ja die im Rahmen des Angebots ausgelobte Menge an Payback-Punkten nicht korrigiert, da sie in der Rechnung schlicht nicht erwähnt wurde.
Auch sonst in keinem Dokument bis zur Rechnung? Falls nicht dann würde ich dieser Aussage
Ohne Jura-Studium erscheint es mir zumindest krude, dass ein elementarer Vertragsbestandteil nur zum Bestellzeitpunkt erwähnt wird, anschließend einseitig ohne schriftliche Kommunikation geändert wird und dennoch in der geänderten Form Vertragsbestandteil geworden sein soll.
vollumfänglich zustimmen. Wenn die Konditionen nicht nochmals gesondert (korrigiert) aufgeführt werden so können sie nicht Vertragsbestandteil sein weil das eine einseitige Änderung des Angebots darstellt. Überhaupt müssten sie korrekterweise nochmal eine neue invitatio ad offerendum aussprechen. Sie sind zwar nicht an das erste Angebot gebunden aber rechtsgültig kann eine Änderung der Konditionen nur sein wenn beide Seiten zustimmen.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Auch sonst in keinem Dokument bis zur Rechnung? Falls nicht dann würde ich dieser Aussage

vollumfänglich zustimmen. Wenn die Konditionen nicht nochmals gesondert (korrigiert) aufgeführt werden so können sie nicht Vertragsbestandteil sein weil das eine einseitige Änderung des Angebots darstellt. Überhaupt müssten sie korrekterweise nochmal eine neue invitatio ad offerendum aussprechen. Sie sind zwar nicht an das erste Angebot gebunden aber rechtsgültig kann eine Änderung der Konditionen nur sein wenn beide Seiten zustimmen.

Danke, das bestätigt meine Rechtsauffassung. Es wurde tatsächlich nur bei Bestellung auf der Webseite und in der E-Mail, die direkt nach der Bestellung kam, auf die 20.00 + 20.000 +110 Payback-Punkte hingewiesen.

Jegliche weitere Kommunikation hat das Thema Payback-Punkte entweder gar nicht oder ohne Erwähnung der konkreten Punktemenge erwähnt.

Dass die Punktemenge auf 20.110 reduziert wurde, habe ich nur durch die Gutschrift auf meinem Payback-Konto wahrgenommen. Die Rückfrage meinerseits sprach von "Anzeigefehler" und dass die korrekte Punktemenge 20.000 sei. Dem habe ich widersprochen und auf die Anzeige und Bestätigungs-E-Mail zum Bestellzeitpunkt verwiesen und die Gutschrift der fehlenden Punkte binnen 14 Tagen angemahnt. Daraufhin wurde mit "invitation ad offerendum" argumentiert und dass man ja auch einen aktivierten Payback-Gutschein bräuchte.

Generell tendiere ich schon dazu, dass mal rechtlich klären zu lassen. RSV ist vorhanden, aber wo findet man einen Anwalt für einen Streitwert von 20.000 Payback-Punkten?
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Generell tendiere ich schon dazu, dass mal rechtlich klären zu lassen. RSV ist vorhanden, aber wo findet man einen Anwalt für einen Streitwert von 20.000 Payback-Punkten?
Hier im Forum sind doch genügend Anwälte unterwegs. Einfach probieren. Wenn sie es nicht selbst machen wollen können sie ja evtl. an jemanden verweisen. Die RVs vermitteln auch oft einen Anwalt in der Nähe des Heimatorts. Eine gerichtliche Prüfung würde ich durchaus begrüßen denn leider kommen die Konzerne viel zu oft mit ihrem vertragsbrüchigen Verhalten durch.
 

meilenpilot

Aktives Mitglied
24.04.2020
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Die interessante Frage dürfte nun sein: ist die e-Mail mit der höheren Punktzahl bereits als Bestellbestätigung anzusehen oder kommt der Vertrag erst mit Rechnungsstellung zustande.
Ersteres auf jeden Fall nicht, da die Mail durch oben erwähnten Disclaimer lediglich eine "Eingangsbestätigung" ist. Passend dazu auch die AGB 2.1 (erhalten mit der Mail):
Die Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei der NVG eingegangen ist und stellt noch
keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt mit der Lieferung des ersten Heftes bzw. im Falle von E-Paper-Abonnements oder Gutscheincodes mit der
Möglichkeit des Herunterladens der bestellten Produkte zu Stande.
Die zu klärende Frage ist, ob die Rechnungsstellung als angepasste Information des Vertrags ausreicht. Ich sehe zwischen der Mail und der Rechnung durch die aufgeführte Bestellnummer in eine ausreichende Referenz:
1651917211576.png 1651917402357.png
In der Rechnung wurde durch das Nichtaufführen der Artikelnummer AJ76 informiert, dass diese 20000 Payback-Punkte nicht mehr Bestandteil der Bestellung sind. Über die Extra-Punkte sind in der Rechnung meiner Meinung nach auch nicht gesondert zu informieren, da diese ja ein Incentive auf Basis des Coupons seitens Payback sind und nicht "bestellt wurden". Diese wurden im Übrigen auch gutgeschrieben.

Soweit mein noch laienhafteres (0 Semseter Jura) Verständnis dazu, welches mich persönlich dazu motiviert hat, den Vertrag zu widerrufen.
Trotzdem alles nicht unstrittig. Dir viel Erfolg beim Versuch der rechtlichen Klärung!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
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MUC
Ersteres auf jeden Fall nicht, da die Mail durch oben erwähnten Disclaimer lediglich eine "Eingangsbestätigung" ist. Passend dazu auch die AGB 2.1 (erhalten mit der Mail):

Die zu klärende Frage ist, ob die Rechnungsstellung als angepasste Information des Vertrags ausreicht. Ich sehe zwischen der Mail und der Rechnung durch die aufgeführte Bestellnummer in eine ausreichende Referenz:
Anhang anzeigen 179157 Anhang anzeigen 179158
In der Rechnung wurde durch das Nichtaufführen der Artikelnummer AJ76 informiert, dass diese 20000 Payback-Punkte nicht mehr Bestandteil der Bestellung sind. Über die Extra-Punkte sind in der Rechnung meiner Meinung nach auch nicht gesondert zu informieren, da diese ja ein Incentive auf Basis des Coupons seitens Payback sind und nicht "bestellt wurden". Diese wurden im Übrigen auch gutgeschrieben.

Soweit mein noch laienhafteres (0 Semseter Jura) Verständnis dazu, welches mich persönlich dazu motiviert hat, den Vertrag zu widerrufen.
Trotzdem alles nicht unstrittig. Dir viel Erfolg beim Versuch der rechtlichen Klärung!

Ich stimme Dir zu, dass die Frage, ob die Rechnung ein angepasstes Angebot darstellt, relevant ist. Muss ich tatsächlich davon ausgehen, dass die mangelnde Erwähnung der 20.000 Payback Punkte für 0,00 Euro (Artnr.: AJ76) aus der Bestellbestätigung in der Rechnung bedeutet, dass dieser Posten gestrichen wurde? Denn auch das eigentliche Abo, das in der Bestellbestätigung sehr ausführlich mit u.a. Angabe einer Artikelnummer beschrieben wurde, wird ja in der Rechnung nur sehr knapp zusammengefasst. Bei mir fehlt in der Rechnung unterhalb von "Bezeichnung" sogar die Angabe, dass es sich um ein FOCUS digital Abo handelt.

1651919936979.png

Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Gesamtsumme von 40.110 Payback-Punkte während der Bestellung so eindeutig angegeben wurde, dass eine Kommunikation bzgl. der Reduktion um 20.000 Punkte ebenso eindeutig und nachvollziehbar an den Kunden kommuniziert werden muss.

Nach Deiner Argumentation könnte Burda ja komplett gar keine Punkte ausschütten, da sie in der Rechnung ja generell auf gar keine Payback-Punkte eingehen.

Ich befürchte aber, dass eine rechtliche Klärung wirklich nicht ganz so eindeutig ist, wie ich mir bzw. wahrscheinlich wir uns Alle das wünschen würde/würden. Ich gehe aber davon aus, dass man mit einem engagierten Anwahlt die Sache schon gewinnen kann. Aber wo findet man einen engagierten Anwalt bei einem Streitwert von 20.000 Payback-Punkten?
 
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Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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Noch ein weiterer Gedanke, der mir gerade kommt:

Selbst wenn Burda durch das mangelnde Erwähnen der Payback-Punkte in der Rechnung und durch das Überweisen von nur 20.110 Payback-Punkten die Vertragsbedingungen geändert hat, so habe ich doch durch meine direkte schriftliche Erklärung, dass ich mich mit diesen Bedingungen nicht einverstanden erkläre, dieses überarbeitete Angebot nicht angenommen. Damit dürfte nach meinem Verständnis kein rechtswirksamer Vertrag zu den neuen Bedingungen zustande gekommen sein. Ich habe ja das neue Angebot von Burda nicht akzeptiert.

Insofern hätte doch nun Burda den Vertrag widerrufen und stornieren müssen. Dies haben sie nicht getan, sondern sagen, dass ich den Vertrag jetzt widerrufen soll, wenn es mir nicht passt.

Ich habe aber mal @kexbox angeschrieben, bin mir aber nicht sicher, ob ihn dieses Thema reizt.
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.490
Entweder bei Burda oder im Vorum sind juristische Nieten unterwegs. Ist ja wirklich Privatrecht 101, dass ein Vertrag nur zustande kommt bei zwei zueinander kongruenten Willenserklärungen.

Wenn Ihre Webseite eine "invitatio ad offerendum" ist und Eure Bestellung das Angebot darstellt (welches beinhaltet, dass der Käufer Payback-Punkte erhält), können sie nur dieses Angebot annehmen, nicht ein anderes ohne Payback-Punkte. Wenn Burdas Willenserklärung sich mit Euer nicht deckt, bedeutet dass eine Ablehnung Eures Angebots verbunden mit einem Angebot zu einem neuen, anderen Vertrag, der folglich von Euch noch angenommen werden müsste.

Falls der Fehler hier auf Burdas Seite liegt (die Schilderungen klingen ein wenig danach), würde ich die eiskalt in die Falle laufen lassen, die sie sich selbst gestellt haben. Ohne wirksamen Vertrag können die wohl kaum die Zahlung des Kaufpreises fordern. Da würde ich einfach mal abwarten, bis die ersten Lieferungen eintrudeln.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
21.600
MUC
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American Express Payback Card
Entweder bei Burda oder im Vorum sind juristische Nieten unterwegs. Ist ja wirklich Privatrecht 101, dass ein Vertrag nur zustande kommt bei zwei zueinander kongruenten Willenserklärungen.

Wenn Ihre Webseite eine "invitatio ad offerendum" ist und Eure Bestellung das Angebot darstellt (welches beinhaltet, dass der Käufer Payback-Punkte erhält), können sie nur dieses Angebot annehmen, nicht ein anderes ohne Payback-Punkte. Wenn Burdas Willenserklärung sich mit Euer nicht deckt, bedeutet dass eine Ablehnung Eures Angebots verbunden mit einem Angebot zu einem neuen, anderen Vertrag, der folglich von Euch noch angenommen werden müsste.

Falls der Fehler hier auf Burdas Seite liegt (die Schilderungen klingen ein wenig danach), würde ich die eiskalt in die Falle laufen lassen, die sie sich selbst gestellt haben. Ohne wirksamen Vertrag können die wohl kaum die Zahlung des Kaufpreises fordern. Da würde ich einfach mal abwarten, bis die ersten Lieferungen eintrudeln.

Ist ja ein ePaper / Digital-Abo. In meinem bestehenden Focus-Digital-Konto wurde mir heute die aktuelle Ausgabe des Focus eingestellt. Sie haben also den Vertrag angenommen.

Meinerseits habe ich als Erklärungen ja nur abgegeben, das Angebot mit 40.110 Payback-Punkten zu bestellen, und der einseitigen Reduktion der Payback-Punkte widersprochen bzw. die Zahlung der vermissten 20.000 PB-Punkte unter Fristsetzung angemahnt.

Burda wiederum sagt ja wiederholt, dass sie mir nur 20.000 PB-Punkte geben wollen.

Wir haben also eindeutig keine zueinander kongruente Willenserklärungen. Die Frage ist halt, wer hier ein Einsehen haben muss. Muss ich die reduzierte PB-Anzahl akzeptieren bzw. selbst widersprechen oder müsste Burda hier dem Vetrag widersprechen? Dies ist mir immer noch nicht klar.
 
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