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Chargeback und Polizeianzeige

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
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Schon 25 Beiträge für Nix und Wiedernix. Das schreit nach Popcorn. Er soll zur Polizei gehen, Anzeige erstatten, bei der Bank chargeback beantragen und Geldeingang kontrollieren ... Ende der Geschichte.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Das weißt Du als Anwalt besser. Wenn man sich als X ausgibt, um ein Geschäft abzuschließen, und daraus eine Zahlungsverpflichtung entsteht, muss denn der Geschäftspartner, der das Geld bekommt, nicht nachweisen lassen, ob X wirklich X ist, auf den das Zahlungsmittel läuft?

Nein. Muss er nicht. Wenn dem so wäre, wärest Du wahrscheinlich der erste, der sich laut beschweren würde, wenn bei jeder Kartenzahlung ein Personalausweis oder gar Fingerabdrücke geprüft würden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.642
4.961
Ich habe gerade einen Chargeback-Fall, wo die Bank (in diesem Fall ConsorsFinanz) auf einer Polizeianzeige beharrt. Nun, es handelt sich um eine Händlerfinanzierung, die ich nie abgeschlossen habe und wo der Händler (in diesem Fall Saturn) nicht kooperiert. Eigentlich müsste man die Anzeige nich gegen Unbekannt stellen, sondern gegen den Händler. Und überhaupt, ist die Bank berechtigt, eine Anzeige bei Disputen zu fordern?

nochmal zum Verständnis: Du hast auf Deiner ConsorsFinanz Maestro eine Belastung, die Du nicht veranlasst oder autorisiert hast? Es müsste doch genügen, bei der CoFi dem Abrechnungsposten zu widersprechen? Ist ersichtlich, ob die Belastung als Maestro-Zahlung POS (geht wohl nur mit PIN, ggfs. in Ausnahmefällen mit Unterschrift) oder online (falls das mit der Karte überhaupt möglich ist) oder als Abbuchung erfolgt ist?

Ich hatte auf meinem Girokonto schon mehrere falsche Abbuchungen (manche saheb nach Vorsatz aus, andere eher nach Fehler bei der Angabe der Kontonummer). Ich habe sie jeweils stornieren lassen mit dem Hinweis, dass ich sie nicht autorisiert habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Nein. Muss er nicht. Wenn dem so wäre, wärest Du wahrscheinlich der erste, der sich laut beschweren würde, wenn bei jeder Kartenzahlung ein Personalausweis oder gar Fingerabdrücke geprüft würden.

Moment. Das Ausweisen findet bei Kartenzahlungen mit PIN oder bei Apple Pay wirklich mit Fingerabdruck statt. Aber gut, wenn sich jemand für einen anderen ausgibt, ist er strafbar und nicht der, der ihm geglaubt hat.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
nochmal zum Verständnis: Du hast auf Deiner ConsorsFinanz Maestro eine Belastung, die Du nicht veranlasst oder autorisiert hast? Es müsste doch genügen, bei der CoFi dem Abrechnungsposten zu widersprechen? Ist ersichtlich, ob die Belastung als Maestro-Zahlung POS (geht wohl nur mit PIN, ggfs. in Ausnahmefällen mit Unterschrift) oder online (falls das mit der Karte überhaupt möglich ist) oder als Abbuchung erfolgt ist?

Ich hatte auf meinem Girokonto schon mehrere falsche Abbuchungen (manche saheb nach Vorsatz aus, andere eher nach Fehler bei der Angabe der Kontonummer). Ich habe sie jeweils stornieren lassen mit dem Hinweis, dass ich sie nicht autorisiert habe.

So einfach habe ich es mir vorgestellt, aber die Bank schickt dafür mich zur Polizei. Das Online Banking ist recht basic, nicht mal der Händlername wird angezeigt.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Klingt für mich nach einem Fall für den Verbraucherschutz. Und die Bank würde ich auch wechseln.
Ok, zum dritten Mal...
Genau so, wie eine Hausratversicherung von dir verlangen kann, dass du einen Einbruch anzeigst, kann die Bank von dir verlangen, dass du Betrugsanzeige stellst, wenn sie (die Bank) den Schaden zahlen soll!
Was ist daran denn nicht zu verstehen?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Was ist daran denn nicht zu verstehen?

Alles mögliche.
Mir stellt sich hier die Frage der Beweislast.
Muss ich der Bank nachweisen, dass jemand mich betrügt, oder muss die Bank mir nachweisen, dass ich die Zahlung veranlasst habe?

In meiner Welt widerspreche ich einer Belastung, und es liegt an der Bank, mir den Nachweis zu bringen.

Aber offenbar ist meine Welt eine parallele Welt.

So, jetzt bitte zum vierten Mal!
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Genau so, wie eine Hausratversicherung von dir verlangen kann, dass du einen Einbruch anzeigst, kann die Bank von dir verlangen, dass du Betrugsanzeige stellst, wenn sie (die Bank) den Schaden zahlen soll!
„Genauso“?

Der Unterschied ist doch, dass der Hausratversicherte den Anspruch erhebt, Geld von der Versicherung will und seinen Anspruch substantiieren muss.

Hier erhebt jedoch die Bank den Anspruch, will Geld vom Threadersteller und müsste entsprechend die Berechtigung dafür nachweisen.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
„Genauso“?

Der Unterschied ist doch, dass der Hausratversicherte den Anspruch erhebt, Geld von der Versicherung will und seinen Anspruch substantiieren muss.

Hier erhebt jedoch die Bank den Anspruch, will Geld vom Threadersteller und müsste entsprechend die Berechtigung dafür nachweisen.
In diesem Fall hättest du Recht.
Das habe ich aber total anders verstanden.
Wieso ist das ein Chargeback Fall, wenn die Bank Geld will?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
In diesem Fall hättest du Recht.
Das habe ich aber total anders verstanden.
Wieso ist das ein Chargeback Fall, wenn die Bank Geld will?
Ich habe nicht von Chargeback gesprochen. Ist aber auch irgendwie irrelevant. Denn Chargeback ist ja kein gesetzlich definierter Begriff.

Bank will Geld vom Threadersteller. Der zahlt nicht, mit dem Hinweis, dass die Zahlungsforderung nicht auf einer autorisierten Transaktion beruhe.

Wer muss jetzt hier „was tun“?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Ich habe nicht von Chargeback gesprochen. Ist aber auch irgendwie irrelevant. Denn Chargeback ist ja kein gesetzlich definierter Begriff.

Bank will Geld vom Threadersteller. Der zahlt nicht, mit dem Hinweis, dass die Zahlungsforderung nicht auf einer autorisierten Transaktion beruhe.

Wer muss jetzt hier „was tun“?

Bei den meisten von uns müsste die Bank was tun. Bei manchen der OP.

Jetzt bitte zum fünften Mal.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Ob er muss oder nicht, ist doch zweitranging. Will er sein Geld zurück und das Buch zuklappen oder nicht? Also, wenn die Bank das will, Anzeige wg. Betrugs und das war's. Wenn er meint, dass er nicht zu einer Anzeige verpflichtet werden kann und zu viel Zeit hat, kann er sich natürlich auch nen Anwalt nehmen, der das dann für ihn klärt.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Chargeback ist aber ein gutes Stichwort. Denn es ist nach Prozessen der Kreditkartenunternehmen strukturiert. Etwas grundsätzlicher, also nicht nur auf den Einzelfall hier bezogen hat doch meines Erachtens der Konsument, hier Kontoinhaber und Kartennutzer grundsätzlich die Wahl:

a) Kooperieren: er hält sich an die Prozesse und Vorgaben der Bank und liefert die geforderten "Nachweise", wie hier die Anzeige. Das "Sie müssen eine Anzeige stellen und uns die Kopie schicken" ist unter der Prämisse zu verstehen, dass der Kontoinhaber kooperiert - was vermutlich 95% oder mehr Leute tun. Auch wenn das Müssen hier nur dem Willen der Bank entspringt, nicht zwingendem gesetzlichem Recht.

b) Nicht kooperieren: man zieht sich auf die Position der vereinbarten Vertragsregeln zurück, oder sogar nur die des zwingenden gesetzlichen Rechts (und eventuell greift man sogar Vertragsvereinbarungen mit Einrede oder richterlicher AGB-Kontrolle an) und sagt: "Ihr wollt Geld von mir - dann weist euren Anspruch nach! Ich mach nicht mehr als nötig!"


Beides hat, je nachdem, seine Vor- und Nachteile:

Die Kooperation beispielsweise im Fall der Air-Berlin-Chargebacks, in denen der Konsument sein Geld nach den Regeln der Kartenschemes zurückerhält, obwohl er von der rein gesetzlichen Seite keinen Anspruch darauf hätte. Schon gar keinen direkten gegen die kartenaustellende Bank. Ausserdem bleibt die Vertragsbeziehung mit der Bank intakt.

Die Nicht-Kooperation bzw. Nicht-Zahlung (oder Drohung damit) führt erfahrungsgemäss relativ schnell dazu, dass Fälle intern beim Vertragspartner eskaliert werden, hin zu fach- und rechtskundigeren Sachbearbeitern, die oft nicht nur ihre Arbeitsanweisungen kennen ("zwingend Anzeige verlangen", "keine ausländischen Kontonummern für Bankeinzug akzeptieren"), sondern auch der Rechtslage kundig sind. Und in Härtefällen ist es halt ggf. das einzige Mittel, sich durchzusetzen. Besteht halt beispielsweise die Gefahr, dass das Vertragsverhältnis gekündigt wird.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.666
MUC
Ich habe gerade einen Chargeback-Fall, wo die Bank (in diesem Fall ConsorsFinanz) auf einer Polizeianzeige beharrt. Nun, es handelt sich um eine Händlerfinanzierung, die ich nie abgeschlossen habe und wo der Händler (in diesem Fall Saturn) nicht kooperiert. Eigentlich müsste man die Anzeige nich gegen Unbekannt stellen, sondern gegen den Händler. Und überhaupt, ist die Bank berechtigt, eine Anzeige bei Disputen zu fordern?

Ich bin mir nicht sicher, ob der Chargeback-Begriff, den ich in dem Zusammenhang nur aus der Kreditkartenwelt kenne, angebracht ist. Gerade auch wenn ich mir die Produktseite "Händler Finanzierung" der Consors Finanz ansehe, scheint es mir hier nicht um die klassische Kartenzahlung sondern ein eher dubioses Produkt zu gehen:

CF01.png


Konkrete Hinweise darauf, wie Schritt 2 "Einbuchung der Finanzierung auf dem Verfügungsrahmen" erfolgt, konnte ich aber auf der Webseite nicht finden. Der Schilderung des TO nach würde ich vermuten, dass hier eine dritte Person Schritt 2 ausgelöst hat.

Ich persönlich würde dieses bei der Polizei anzeigen und damit die Consors Finanz konfrontieren und um "Ausbuchung" der relevanten Finanzierung bitten. Dazu würde ich darum bitten, den Verfügungsrahmen zu löschen und jegliche Geschäftsbeziehung mit diesem Unternehmen beenden, da hier offenbar keine hohen Sicherheitsstandard bei der "Einbuchung der Finanzierung aus dem Verfügungsrahmen" eingehalten werden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ich glaube inzwischen, dass es kein Karteneinsatz war und man deshalb von einem Chargeback nach MC-Regeln nich sprechen kann. Vermutlich will die Bank mit der Anzeigepflicht Betrüger abschrecken, die meinen, so einfach eine Rückbuchung veranlassen zu können. Danke für Eure Meinungen.
 

bleistift1

Reguläres Mitglied
25.03.2010
55
2
Die DKB wollte vor einigen Jahren bei einem Online-Betrugsfall der KK von mir und später auch bei der KK meiner Frau auch eine Anzeige bei der Polizei sehen.
Das war für uns selbstverständlich, dass wir hier mitwirken und die 30 Minuten auf der Polizeiwache aufwenden.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Die DKB wollte vor einigen Jahren bei einem Online-Betrugsfall der KK von mir und später auch bei der KK meiner Frau auch eine Anzeige bei der Polizei sehen.
Das war für uns selbstverständlich, dass wir hier mitwirken und die 30 Minuten auf der Polizeiwache aufwenden.
Natürlich. Wenn die Bank bei einem Betrugsfall haftet, dann untermauerst du die Aussage, dass es Betrug sei damit, indem du das tust, was man bei einer Straftat immer tun sollte, nämlich Anzeige erstatten. Das hat mit Beweislast Nullkommanull zu tun. Und natürlich kann die Bank das verlangen.
Wenn ich Richter wäre und jemand würde die Bank auf Ersatz des Schadens in einem Betrugsfall verklagen, wäre das erste was ich mir anschauen würde, die Anzeige bei der Polizei bzw. fragen, warum es keine gibt....
 
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A

arcor1988

Guest
In der ganzen Zeit die diese Diskussion geführt wird hätte man die Anzeige längst erledigen können. Wo ist jetzt genau das Problem?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
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Natürlich. Wenn die Bank bei einem Betrugsfall haftet, dann untermauerst du die Aussage, dass es Betrug sei damit, indem du das tust, was man bei einer Straftat immer tun sollte, nämlich Anzeige erstatten. Das hat mit Beweislast Nullkommanull zu tun. Und natürlich kann die Bank das verlangen.
Wenn ich Richter wäre und jemand würde die Bank auf Ersatz des Schadens in einem Betrugsfall verklagen, wäre das erste was ich mir anschauen würde, die Anzeige bei der Polizei bzw. fragen, warum es keine gibt....

Ich gehe ja mit, dass die Anzeige der pragmatische Weg ist. Trotzdem irrst Du hier: Nicht ich will Geld zurück von der Bank, sondern das die CC herausgebende Unternehmen will Geld von mir. Dieses muss den Nachweis führen, dass der Karteninhaber die Transaktion autorisiert hat. Wenn nicht, kann das CC Konto nicht belastet werden. Ein CC Konto ist kein "Selbstbedienungsladen", es gibt genau definierte Anforderungen, wann eine Belastung rechtmäßig ist.