Du spielst auf den Trick an, dass dem Kunden das Konto gekündigt wird, dann aber doch noch offen bleibt und im Fall der Weiternutzung von einer konkludenten Zustimmung ausgegangen werden soll?
Aber mal ehrlich: zu wann wollte die Bank ursprünglich Gebühren erheben, wenn kein Geldeingang vorliegt? War das nicht im Bereich Sommer 2021, als genau dann das BGH-Urteil Ende April 2021 rauskam? Jetzt haben wir 2026, fast fünf Jahre später. Jetzt solche Schreiben an diejenigen zu versenden, die noch ein komplett kostenfreies Konto, also auch ohne Mindesteingang etc. haben, ist auch irgendwie reichlich spät. Und zwischendrinn gab es ja sogar noch mal eine AGB-Zustimmung, welche die Gebühren-Änderungen explizit ausgenommen hat, um die "Papierlage" sonst sauber zu haben. Würde die Bank eine stringente Geschäftspoiltik verfolgen, hätte man zu der Zeit alle aus dem Vorteilskontomodell rausgeworfen. Stattdessen fuhren sie aber – zumindest bisher – eine tolerante Geschäftpolitik. Ich brauche das Konto nicht unbedingt. Aber warum sollte ich selbst kündigen, insbesondere im Lichte des BGH-Urteils? Also was ist die Errungenschaft des Urteils, wenn man das Konto dann doch selbst vorauseilend schließt, weil man mit der eben nicht mehr so einfach durchführbaren Konditionsänderung nicht einverstanden ist?