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Commerzbank Mastercard debit

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witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
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Hast du eine Quelle dafür? Mit google hab ich nichts gefunden.

Diese Info kam von meinem Berater bei der Commerzbank Anfang des Jahres. Ebenso wie die anderen Angaben zu den Bargeld-Auszahlungen. Es klang alles geübt und glaubhaft...

Bei einer Google-Suche mit den Begriffen "bank bargeld meldepflicht" habe ich höhere Beträge gefunden, bei € 15.000 soll demnach die Grenze liegen, bei der nach dem Geldwäschegesetz Überprüfungen erforderlich sind. Noch keine Meldungen, eigentlich. Allerdings würden die Banken "gerne mal schon deutlich früher melden", evtl. schon bei dreistelligen Summen. Das Ermittlungsverfahren würde zwar regelmäßig eingestellt werden, aber noch eine Meldung an die Steuer erfolgen.

Wie ich das in Einklang bringen soll mit den Äußerungen meines Sachbearbeiters, die ein anderer in derselben Filiale früher schon mal geäußert hatte, weiß ich nicht. Bei dem ersten hieß es noch "Seien Sie vorsichtig mit Ein- und Auszahlungen über € 5.000, die könnten zu einer Meldung führen". Ist das eine interne Anweisung der Commerzbank? Ist das eine Automatik? Oder hat einer da übertrieben?

Diese beiden Sachbearbeiter sind jetzt nicht mehr da. Ich habe konkret auch nicht die Notwendigkeit, nachzufragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Diese Info kam von meinem Berater bei der Commerzbank Anfang des Jahres. Ebenso wie die anderen Angaben zu den Bargeld-Auszahlungen. Es klang alles geübt und glaubhaft...

Bei einer Google-Suche mit den Begriffen "bank bargeld meldepflicht" habe ich höhere Beträge gefunden, bei € 15.000 soll demnach die Grenze liegen, bei der nach dem Geldwäschegesetz Überprüfungen erforderlich sind. Noch keine Meldungen, eigentlich. Allerdings würden die Banken "gerne mal schon deutlich früher melden", evtl. schon bei dreistelligen Summen. Das Ermittlungsverfahren würde zwar regelmäßig eingestellt werden, aber noch eine Meldung an die Steuer erfolgen.

Wie ich das in Einklang bringen soll mit den Äußerungen meines Sachbearbeiters, die ein anderer in derselben Filiale früher schon mal geäußert hatte, weiß ich nicht. Bei dem ersten hieß es noch "Seien Sie vorsichtig mit Ein- und Auszahlungen über € 5.000, die könnten zu einer Meldung führen". Ist das eine interne Anweisung der Commerzbank? Ist das eine Automatik? Oder hat einer da übertrieben?

Diese beiden Sachbearbeiter sind jetzt nicht mehr da. Ich habe konkret auch nicht die Notwendigkeit, nachzufragen.

Die Grenze von 15.000 € sind mir auch bekannt. Wobei diese erst mal nur eine eindeutige Identitätsfeststellung für die Bank vorschreibt. Die Meldepflicht bei einem Geldwäscheverdacht, die an den Zoll und nicht das Finanzamt erfolgt, kann auch schon unterhalb dieser Summe erfolgen (Smurfing). Nach meinem Kenntnisstand, erfolgt vor einer Geldwäschemeldung erst mal eine interne Überprüfung durch die Bank selbst und diese fragt den Kunden nach der Herkunft des Geldes. Wenn diese unplausible erscheint, erfolgt die Geldwäschemeldung an den Zoll und nahezu sicher die Kündigung an den Kunden.

Das eine Meldung seitens der Bank ab einer bestimmten Summe an das Finanzamt erfolgt, hätte mich dann schon etwas verwundert. Aber das erwartet uns in Zukunft sicherlich auch irgendwann, für ausländische Konten gilt dies indirekt bereits heute schon (CRS-Abkommen). Ich vermute mal das die jährliche Meldung des Bankguthabens mit dem des Vorjahres verglichen wird. Bei höheren Differenzen erfolgt dann sicherlich eine Anfrage woher den die Einnahmen stammen.
 
S

sir_hd

Guest
So, ich habe meine 0,89€ von der Commerzbank nach einer erneuten Beschwerde meinerseits zurückerhalten (Auslandseinsatzentgelt auf das Aufladen von boon. - war auch in €-Währung). Im Brief wird mir gesagt, dass dies eine einmalige Kulanzmaßnahme sei und der Firmensitz in England ist (kein Euroland). Deshalb dürfte die Commerzbank laut AGB und Preisliste ein AEE erheben.

Laut euren Aussagen stimmt dies eben nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Aufwand auf mich nehmen soll diesen "Kampf" fortzuführen oder einfach das Konto aufzulösen. Ich sehe das nicht ein! Wenn ich etwa in Poland DCC nutze, müsste ja nach deren Logik nochmals 1,5% oben drauf geschlagen werden. Das ist mir von keiner einzigen Bank bekannt.

Eure Einschätzung?
 

NFC

Erfahrenes Mitglied
11.11.2015
327
48
STR
Ich hatte diesen Betrug auch schon mal mit meiner Coba-Kreditkarte. Kontaktlinsen bestellt, die Website mit deutscher Domain (.de), die Firma sitzt aber in der Schweiz und habe trotz Abrechnung in € AEE gezahlt. Ich habe es gar nicht gemerkt, dass der Shop in der Schweiz sitzt. Muss der Kunde jetzt immer das Impressum der Seite lesen?

Egal, kann mir nicht mehr passieren, da ich aufgrund der massiven Verschlechterungen der letzten Monate beim Premiumkonto nicht mehr Kunde der Bank bin.
 

Kundschafter

Aktives Mitglied
23.11.2018
249
14
So, ich habe meine 0,89€ von der Commerzbank nach einer erneuten Beschwerde meinerseits zurückerhalten (Auslandseinsatzentgelt auf das Aufladen von boon. - war auch in €-Währung). Im Brief wird mir gesagt, dass dies eine einmalige Kulanzmaßnahme sei und der Firmensitz in England ist (kein Euroland). Deshalb dürfte die Commerzbank laut AGB und Preisliste ein AEE erheben.


Laut euren Aussagen stimmt dies eben nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Aufwand auf mich nehmen soll diesen "Kampf" fortzuführen oder einfach das Konto aufzulösen. Ich sehe das nicht ein! Wenn ich etwa in Poland DCC nutze, müsste ja nach deren Logik nochmals 1,5% oben drauf geschlagen werden. Das ist mir von keiner einzigen Bank bekannt.


Eure Einschätzung?
Die Commerzbank ist gut, wenn man ein günstiges Konto bei einer Filialbank haben will mit beleghaften Überweisungen, an der Kasse Geld ein-und auszahlt, mit der Girocard Geld im Cash Group Netz abhebt.

Von den Karten würde ich abraten, allein die Commerzbank Wechselkurse zeigen, wohin die Richtung geht.

Ich würde in Zukunft eine seperate Karte benutzen
z.B. Revolut.

In Polen empfiehlt sich eine Karte zum unterschreiben (DCC) oder gleich bar zahlen.

Ich hatte ziemlich negative Erfahrungen mit dem Direktdepot bei der Commerzbank (Es wurden Gebühren erhoben, obwohl es einen monatlichen Sparplan gab und das Girokonto das Verrechnungskonto war).


Banken sind generell kreativ, darin versteckte Gebühren zu haben.
Da hilft echt nur Vergleichen und mehrere Produkte kombinieren.

Ich hatte diesen Betrug auch schon mal mit meiner Coba-Kreditkarte. Kontaktlinsen bestellt, die Website mit deutscher Domain (.de), die Firma sitzt aber in der Schweiz und habe trotz Abrechnung in € AEE gezahlt. Ich habe es gar nicht gemerkt, dass der Shop in der Schweiz sitzt. Muss der Kunde jetzt immer das Impressum der Seite lesen?


Egal, kann mir nicht mehr passieren, da ich aufgrund der massiven Verschlechterungen der letzten Monate beim Premiumkonto nicht mehr Kunde der Bank bin.
Selbst 10 Euro Gebühren schützen nicht vor versteckten Gebühren nicht.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.137
737
(Auslandseinsatzentgelt auf das Aufladen von boon. - war auch in €-Währung). Im Brief wird mir gesagt, dass dies eine einmalige Kulanzmaßnahme sei und der Firmensitz in England ist (kein Euroland). Deshalb dürfte die Commerzbank laut AGB und Preisliste ein AEE erheben.
(...)
Laut euren Aussagen stimmt dies eben nicht.
Es gibt m.E. dort nicht viel zu diskutieren, ich habe es schon öfter zu ähnlichen Fällen gesagt, und es ist auch keine andere als bei der EU:

https://europa.eu/youreurope/citize...vices/payments-transfers-cheques/index_de.htm

England ist Teil des Vereinigten Königreichs, als solches Teil der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Kartenzahlungen in EUR dürfen in diesem Raum nicht mehr kosten als entsprechende Inlandszahlungen (EUR-Zahlung innerhalb Deutschlands).

Laut euren Aussagen stimmt dies eben nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Aufwand auf mich nehmen soll diesen "Kampf" fortzuführen
Ich würde es begrüssen und dich - falls nötig - auch unterstützen bei einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Das ist weder allzu kompliziert, noch allzu grosser Aufwand.

Und im Sinne der anderen ehrlichen Kunden der Bank, denen hier "zuviel" abgeknüpft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.137
737
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat VBS 3, Kompetenzzentrum Verbraucherschutz Banken
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn


Commerzbank AG - Auslandseinsatzentgelt für EUR-Zahlungen in EU-Land mit Mastercard debit, Verstoss gegen Entgeltgleichheit zu Inlandszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin Kunde (Kundennummer xxxxx) der von ihnen beaufsichtigten Commerzbank Aktiengesellschaft, Kaiserplatz, 60261 Frankfurt am Main, und nutze als Zahlungskarte eine von dieser Bank ausgegebene “Mastercard debit”.

Für meine Zahlung mit der Mastercard Debit vom xx.xx.2018 über EUR xxx,xx an den Zahlungsempfänger xy, Z street, Land soundso mit der Referenznr. xxx wurde mir gemäss Kontoauszug (siehe Anlage) von der Bank ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,5% oder EUR 0,89 berechnet.

Hierzu stelle ich fest, dass die betreffende Zahlung in der Währung Euro an einen Zahlungsempfänger im Vereinigten Königreich, mithin einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union getätigt wurde, und auch von mir in Euro gegenüber dem Zahlungsempfänger bzw. dessen Zahlungsdienstleister autorisiert wurde, was von der Bank auch nicht bestritten wurde.

Entsprechende EUR-Zahlungen im Inland sind hingegen entgeltfrei.

Als Antwort auf meine Beschwerde vom xx.xx.2018 bei der Bank selbst teilte mir diese mit Schreiben vom xx.xx.2018 mit, dass die mittlerweile erfolgte Gutschrift des strittigen Entgelts eine einmalige Kulanzmaßnahme sei und der Firmensitz des Empfängers in England sei (kein Euroland). Deshalb dürfe die Commerzbank laut AGB und Preisliste ein AEE erheben.

Tatsächlich erhob und erhebt die Bank gemäss Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank vom 1. August, Kapitel B, Abschnitt V, Nummer 2, Buchstabe c für die Einsatz der Mastercard debit „1,5 % Auslandseinsatzentgelt“ für „Umsätze außerhalb des Eurolandes“. Das mittlerweile aktualisierte Preisverzeichnis vom 31. Oktober ist diesbezüglich zu dem vorherigen vom 1. August inhaltlich unverändert:
https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/preis_leistungsverzeichnis.pdf

Beide Preisverzeichnisse selbst verstossen jedoch gegen das Gebot der Entgeltgleichheit zu entsprechenden Inlandszahlungen gemäss Verordnung (EG) Nr. 924/2009, Artikel 3, Absatz 1:
Die von der Bank vorgenommene Differenzierung anhand der Landeswährung des Ziellands (“Euroland” / Nicht-Euroland) ist insofern nicht dazu konform, als dass sie dazu führt, dass für EUR-Zahlungen in manche Länder im Geltungsbereich der Verordnung (hier: EU-Land „ausserhalb des Eurolandes“ Grossbritannien) höhere Entgelte als für entsprechende EUR-Zahlungen im Inland (oder anderem "Euroland") erhoben würden.

Diese nicht-konforme Preisgestaltung soll auch, siehe dazu die Mitteilung der Bank vom xx.xx.2018, offensichtlich generell gegenüber Kunden angewendet werden.

Zur Bearbeitung meiner Eingabe erlaube ich Ihnen hiermit, sich unter Angabe meiner Kundendaten (Name, Adresse, Kundennummer) und beigelegten bisherigen Korrespondenz in diesem Falle an die Commerzbank zu wenden.

Freundliche Grüsse

sir_hd
 
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F

flopower1996

Guest
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat VBS 3, Kompetenzzentrum Verbraucherschutz Banken
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn


Commerzbank AG - Auslandseinsatzentgelt für EUR-Zahlungen in EU-Land mit Mastercard debit, Verstoss gegen Entgeltgleichheit zu Inlandszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin Kunde (Kundennummer xxxxx) der von ihnen beaufsichtigten Commerzbank Aktiengesellschaft, Kaiserplatz, 60261 Frankfurt am Main, und nutze als Zahlungskarte eine von dieser Bank ausgegebene “Mastercard debit”.

Für meine Zahlung mit der Mastercard Debit vom xx.xx.2018 über EUR xxx,xx an den Zahlungsempfänger xy, Z street, Land soundso mit der Referenznr. xxx wurde mir gemäss Kontoauszug (siehe Anlage) von der Bank ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,5% oder EUR 0,89 berechnet.

Hierzu stelle ich fest, dass die betreffende Zahlung in der Währung Euro an einen Zahlungsempfänger im Vereinigten Königreich, mithin einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union getätigt wurde, und auch von mir in Euro gegenüber dem Zahlungsempfänger bzw. dessen Zahlungsdienstleister autorisiert wurde, was von der Bank auch nicht bestritten wurde.

Entsprechende EUR-Zahlungen im Inland sind hingegen entgeltfrei.

Als Antwort auf meine Beschwerde vom xx.xx.2018 bei der Bank selbst teilte mir diese mit Schreiben vom xx.xx.2018 mit, dass die mittlerweile erfolgte Gutschrift des strittigen Entgelts eine einmalige Kulanzmaßnahme sei und der Firmensitz des Empfängers in England sei (kein Euroland). Deshalb dürfe die Commerzbank laut AGB und Preisliste ein AEE erheben.

Tatsächlich erhob und erhebt die Bank gemäss Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank vom 1. August, Kapitel B, Abschnitt V, Nummer 2, Buchstabe c für die Einsatz der Mastercard debit „1,5 % Auslandseinsatzentgelt“ für „Umsätze außerhalb des Eurolandes“. Das mittlerweile aktualisierte Preisverzeichnis vom 31. Oktober ist diesbezüglich zu dem vorherigen vom 1. August inhaltlich unverändert:
https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/preis_leistungsverzeichnis.pdf

Beide Preisverzeichnisse selbst verstossen jedoch gegen das Gebot der Entgeltgleichheit zu entsprechenden Inlandszahlungen gemäss Verordnung (EG) Nr. 924/2009, Artikel 3, Absatz 1:
Die von der Bank vorgenommene Differenzierung anhand der Landeswährung des Ziellands (“Euroland” / Nicht-Euroland) ist insofern nicht dazu konform, als dass sie dazu führt, dass für EUR-Zahlungen in manche Länder im Geltungsbereich der Verordnung (hier: EU-Land „ausserhalb des Eurolandes“ Grossbritannien) höhere Entgelte als für entsprechende EUR-Zahlungen im Inland (oder anderem "Euroland") erhoben würden.

Diese nicht-konforme Preisgestaltung soll auch, siehe dazu die Mitteilung der Bank vom xx.xx.2018, offensichtlich generell gegenüber Kunden angewendet werden.

Zur Bearbeitung meiner Eingabe erlaube ich Ihnen hiermit, sich unter Angabe meiner Kundendaten (Name, Adresse, Kundennummer) und beigelegten bisherigen Korrespondenz in diesem Falle an die Commerzbank zu wenden.

Freundliche Grüsse

sir_hd

Nur mal so eine Frage am Rande. Bist du Jurist?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.484
564
Einer Freundin wurden für die Überweisung nach Österreich 12.50€ berechnet.
Bin gespannt was sie antworten.
Dürfte doch für EU Überweisung auch nicht zulässig sein, oder?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.484
564
Nein, aber ich lasse mir den Beleg nochmal zeigen, also Screenshot von der Überweisung
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.137
737
Einer Freundin wurden für die Überweisung nach Österreich 12.50€ berechnet.
Bin gespannt was sie antworten.
Dürfte doch für EU Überweisung auch nicht zulässig sein, oder?
Grundsätzlich zulässig, als dass die Bank in ihrer Preisgestaltung so frei ist. Sie können natürlich für SEPA-Überweisungen Geld verlangen. Und Nicht-SEPA-Überweisungen über 250 EUR oder mehr kosten bei der Commerzbank mindestens 12,50 EUR.

Evtl. hat die Freundin statt SEPA als “Auslandsüberweisung” oder so per SWIFT überwiesen? (BEN/OUR?)

Wäre natürlich ggf. “gemein” wenn man es leicht verwechseln kann, und die Bank es nicht irgendwie “abfängt”. Aber die Bepreisung per se nicht unbedingt illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.484
564
Ich habe nochmal mit ihr gesprochen :
Sepa Überweisung hat das Onlinebanking direkt verweigert und auf die Auslandsüberweisung verwiesen, die dann entsprechend mit den 12.50€ abgerechnet wurde.
Österreich sollte doch über Sepa aber ganz normal ausführbar sein, oder?!
 

Kundschafter

Aktives Mitglied
23.11.2018
249
14
Ich habe nochmal mit ihr gesprochen :
Sepa Überweisung hat das Onlinebanking direkt verweigert und auf die Auslandsüberweisung verwiesen, die dann entsprechend mit den 12.50€ abgerechnet wurde.
Österreich sollte doch über Sepa aber ganz normal ausführbar sein, oder?!
Ich musste die Freischaltung von Auslandüberweisungen per Sepa damals beantragen.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.484
564
Das hatte sie für die Advanzia Überweisungen ja eh schon beantragt gehabt. Insofern noch unverständlicher
 
S

sir_hd

Guest
Bin immer noch sauer, der Vorgang läuft (siehe oben) - danke schonmal für die hilfreichen Tipps!

Nun habe ich noch 100€ Guthaben bekommen. Die Bedingungen habe ich nicht erfüllt: Weder habe ich die Einwilligung für Werbesendungen erteilt, noch habe ich genügend Buchungen in der geforderten Höhe erzielt. Aber egal :D
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.484
564
Wie fast erwartet die 12,50€ für Auslandsüberweisungen Nicht-SEPA.


Vielleicht muss man es pro Land separat freischalten?


Natürlich.
Liegt laut CoBa Hotline an einem Browser Fehler, den man der Filiale jetzt zwar bescheinigen würde, jedoch die Rückerstattung direkt beim Betreuer liegt, der sich quer stellt..
 
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NFC

Erfahrenes Mitglied
11.11.2015
327
48
STR
Liegt laut CoBa Hotline an einem Browser Fehler, den man der Filiale jetzt zwar bescheinigen würde, jedoch die Rückerstattung direkt beim Betreuer liegt, der sich quer stellt..

Hast Du es mal bei deren „Zufriedenheitshotline“ versucht? Da geht es dann an den Filialleiter und plötzlich ist alles möglich, so war es zumindest bei mir. Musste es mehrmals wegen meiner „Beraterin“ (in Gänsefüßchen, weil die Frau einfach inkompetent ist und auch mit ein Kündigungsgrund für mich war) einsetzen.

https://www.commerzbank.de/portal/d...riedenheitshotline/zufriedenheitshotline.html
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
6
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Wann habt ihr die 100 Euro gutgeschrieben bekommen ? Muss man dafür was machen ? Hatte jetzt seit Konto Eröffnung über 17 trx über 25 Euro.