Laut den Informationen sei aber alles mit rechten Dingen zugegangen und man könne mir nicht versprechen, dass ich das Geld zurück bekomme.
Voreilig versprechen werden sie es sicher nicht.
Es muss sich jemand dem annehmen, der genau weiss, was er tut, und wie die Regeln aussehen.
Dass erreicht man m.E. am besten durch eine wohlbegründete
schriftliche Reklamation - nicht Hotline, und auch keine Kundenberater.
In diesem Falle: Aufforderung der Mitteilung durch die Bank
1) welcher Betrag in welcher Währung angefragt und abgerechnet wurde
2) aus welchem bzw. über welches Land
3) was für ein Entgelt ggf. seitens der Bank selbst berechnet wurde, und auf welcher rechtlichen Grundlage
Ich muss jetzt 15km in die Filiale fahren um ein Formular an den Zahlungsdienstleister der Karte (scheinbar nicht die CoBa selber) zu unterzeichnen.
Was soll das für ein Formular sein?
Ich frage bzw. rate jetzt (trotzdem) nochmal so ins Blaue: Kann es sein, dass das ein Chargeback-Formular oder etwas ähnliches ist, und sie das Problem nicht richtig verstanden haben. D.h., könnte es sein, dass die Commerzbank davon ausgeht, der Zahlungsdienstleister bzw. Zahlungsempfänger habe eine Art undeklarierten Surcharge dazu gebucht, den sie jetzt per Chargeback zurückfordern wollen?
Für grundsätzlich (im weiteren Sinne, d.h. unter Einbeziehung von für den Kunden nicht sichtbaren "Zulieferern") "eigene" Fehler, also ihres eigenen Preis- und Entgeltsystems haben Banken oder auch Firmen allgemein ja meist nicht unbedingt ein Formular auf Lager.