Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
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AFAIK gibt es noch keine Kulanzregelung der LH bei der Ticketgültigkeit, so dass die Aussagen der M&M-Hotline formal korrekt sein sollten. Ich sehe nur die Möglichkeit die Meilen zu retten, in dem du nach der Stornierung direkt wieder MIA für 2021 neu buchst. Problem 1 - die Meilen kommen offenbar im Moment nicht direkt nach der Stornierung, könnte aber hilfreich für dich sein, da du dann ja auch später buchen könntest und somit eine längere Ticketgültigkeit bekämst. Problem 2 - die S&G kommen auch nicht sofort, d.h. du müsstest erheblich zusätzlich investieren. Problem 3 - wenn du nicht gleich dein Wunschdatum für 2021 erwischst, musst du 2021 noch einmal umbuchen, was wieder 100 € kostet.

Wieso so kompliziert? Flug wurde annulliert -> Ersatzbeförderung zum Wunschtermin gemäß VO EG 261/2004 (Mai 2021 zB)
 
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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Flüge annulliert, Frist für Ticketerstattung

Ich habe vor 2 Tagen einen Mahnbescheid erlassen lassen. Ich rate JEDEM dazu, das zu tun BEVOR die Regierung ggf. irgendwelche Gesetze ändert. Beim Mahnbescheid bitte Katalognummer 37 „ungerechtfertigte Bereicherung“ angeben. Porto und Verzugszinsen nicht vergessen. Erstattungen muss eine Airline nach EU-Recht binnen 7 Tagen vornehmen, danach gerät sie in Verzug.

Übrigens: Dazu braucht man KEINEN Anwalt. Den Antrag für den Mahnbescheid gibts online und kann auch z.B. mit Hilfe des neuen Personalausweises direkt an das Gericht übermittelt werden.

Beste Grüße!
 
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flykai

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
1.272
244
TXL
Wieso so kompliziert? Flug wurde annulliert -> Ersatzbeförderung zum Wunschtermin gemäß VO EG 261/2004 (Mai 2021 zB)

Betrifft LH: Ich habe gerade ein (sehr günstiges) F Ticket umgebucht. Storno erfolgte durch LH. Ohne weitere Nachfragen/Aufzahlungen wurde die Umbuchung erledigt, es musste nur Buchungsklasse A frei sein und da hilft z.B. Expertflyer bei der Vorbereitung des Anrufs. Bei Beginn des Gesprächs wurde mir aktiv auch die Rückerstattung angeboten. Dafür sind die Wartezeiten bis zum Zahlungseingang aber bekanntlich lang, ein Datum der Überweisung konnte mir nicht genannt werden. Wartezeit SEN Hotline zwei Minuten. Bei Rückzahlungen in Fremdwährungen sollte man sich vorher über den Kurs informieren, denn es wird zum jeweils aktuellen Stand erstattet.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Hat wirklich noch keiner einen Mahnbescheid veranlasst?

Was sagen die Rechtsanwälte, ist die Airline nach den EU-Regelungen sieben Tage nach der Stornierung nicht sogar automatisch in Verzug?

Klar. Leitet die betreffende Airline die Erstattung nicht innerhalb der Frist ein, gerät sie in Verzug - wenngleich die VO selbst keine Konsequenzen für diesen Verzug vorsieht. Dazu muss man dann das nationale Recht bemühen, in Deutschland also die §§ 286 ff BGB.

Ich habe vor 2 Tagen einen Mahnbescheid erlassen lassen. Ich rate JEDEM dazu, das zu tun BEVOR die Regierung ggf. irgendwelche Gesetze ändert.

Diese Sorge vor der angeblich drohenden Gesetzgebung, na ja. Übrigens: Jedenfalls in Deutschland erlässt "die Regierung" nicht "irgendwelche Gesetze".
 

Chang Noi

Erfahrenes Mitglied
24.03.2011
528
21
bei FRA
Ich habe vor 2 Tagen einen Mahnbescheid erlassen lassen. Ich rate JEDEM dazu, das zu tun BEVOR die Regierung ggf. irgendwelche Gesetze ändert. Beim Mahnbescheid bitte Katalognummer 37 „ungerechtfertigte Bereicherung“ angeben. Porto und Verzugszinsen nicht vergessen. Erstattungen muss eine Airline nach EU-Recht binnen 7 Tagen vornehmen, danach gerät sie in Verzug.

Übrigens: Dazu braucht man KEINEN Anwalt. Den Antrag für den Mahnbescheid gibts online und kann auch z.B. mit Hilfe des neuen Personalausweises direkt an das Gericht übermittelt werden.

Beste Grüße!

Es wäre sehr nett wenn Du uns hier auf dem Laufenden halten würdest.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass LH keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt und es damit auf einen Gerichtstermin anlegt.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.527
2.154
PIX, BER, ZRH
AFAIK gibt es noch keine Kulanzregelung der LH...

Wikipedia meinte:
Unter Kulanz versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

Hört endlich auf mit dem Kulanz-Geschwafel. Die LH ist noch nicht einmal bereit zum Etgegenkommen, selbst wenn hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Es wäre sehr nett wenn Du uns hier auf dem Laufenden halten würdest.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass LH keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt und es damit auf einen Gerichtstermin anlegt.


Ich kenne den Sachverhalt von MiddleEast natürlich nicht, aber wenn es um einen von der airline stornierten Flug geht, dann stellt sich die Frage, was denn die airline vortragen will. Natürlich gewinnt sie Zeit mit einem Widerspruch. Aber aktuell ist die Rechtslage ja völlig eindeutig und anhängige Gerichtsverfahren hätten aus meiner Sicht den Nachteil für die airline, dass die ggf. geplanten rückwirkenden Rechtsänderungen in ihrer juristischen Problematik einfach noch viel deutlicher werden. Ich glaube eher, dass die still und leise zahlen werden.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.585
466
LEJ
Erst einmal hat nun ein Ticket eine Gültigkeit von einem Jahr (oder 36x Tage).
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.402
2.271
Corona-Land
Hört endlich auf mit dem Kulanz-Geschwafel. Die LH ist noch nicht einmal bereit zum Etgegenkommen, selbst wenn hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.

Ist Lufthansa denn verpflichtet die nicht stornierbaren Tarife auszuzahlen,

obwohl "Höhere-Gewalt" und/oder "Regierungsweisungen" hierfür der Grund sind?

Andere Reiseveranstalter zahlen, mit Bezug hierauf, nicht aus.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.319
349
Ist Lufthansa denn verpflichtet die nicht stornierbaren Tarife auszuzahlen,

obwohl "Höhere-Gewalt" und/oder "Regierungsweisungen" hierfür der Grund sind?

Wenn sie den Flug storniert haben:



Ja!

Andere Reiseveranstalter zahlen, mit Bezug hierauf, nicht aus.

Dazu hab ich weiter oben schonmal was geschrieben.. die Bundesregierung mit ihrer schlechten (unternehmensfreundlichen) Kommunikation hat uns das eingebrockt.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Betrifft LH: Ich habe gerade ein (sehr günstiges) F Ticket umgebucht. Storno erfolgte durch LH. Ohne weitere Nachfragen/Aufzahlungen wurde die Umbuchung erledigt, es musste nur Buchungsklasse A frei sein und ....

Positiv zu hören. Reicht rechtlich muss da gar nichts frei sein, außer ein Platz der ursprünglich gebuchten REISEklasse, auf den man seinen Allerwertesten platzieren möchte.

Artikel 8Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
Fluggäste wählen zwischen

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbarenReisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nachWunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Hört endlich auf mit dem Kulanz-Geschwafel. Die LH ist noch nicht einmal bereit zum Etgegenkommen, selbst wenn hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.

Soweit du dich auf annullierte Flüge beziehst, gebe ich dir Recht. Allerdings bot / bietet LH auch Umbuchungsmöglichkeiten für ohne weiteres stattgefundene / noch stattfindende Flüge an, wozu sie nicht verpflichtet wären. Insoweit besteht schon echte Kulanz.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.527
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PIX, BER, ZRH
Soweit du dich auf annullierte Flüge beziehst, gebe ich dir Recht. Allerdings bot / bietet LH auch Umbuchungsmöglichkeiten für ohne weiteres stattgefundene / noch stattfindende Flüge an, wozu sie nicht verpflichtet wären. Insoweit besteht schon echte Kulanz.

Das ist dann immer noch keine Kulanz, sondern eine Ersatzbeförderung, auf die auch ein rechtlicher Anspruch besteht. Hat immernoch nichts mit Kulanz zu tun. Auch die Einschränkung, dass sie es gemacht haben, weil die gleiche Buchungsklasse zur Verfügung stehen muss, ist unter dem was rechtlich gefordert ist. Die Verordnung fordert, dass die Ersatzbeförderung in der gleichen Reiseklasse erfolgen muss. Das heisst, auch wenn nur F verfügbar gewesen wäre, hätte ein A-Ticket umgebucht werden müssen.

Edit: Ah erst jetzt verstehe ich was Du meinst. Ist aber immer noch nicht kulant. Angenommen der Hinflug ist storniert und der Rücklflug findet wie geplant statt. Angenommen die alternative Beförderung für den Hinflug findet beispielsweise erst nach dem nicht stornierten Rückflug statt, dann macht das wenig Sinn. Von daher handelt es sich fluggastrechtlich um eine Annulierung des Flugscheines, wenn die Reise nicht wie ursprünglich gebucht durchführbar ist und das Recht auf kostenlose Ersatzbeförderung bezieht sich natürlich auch auf nicht-stornierte Segmente.
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Mal kurze LH-Datenpunkte von meiner Seite
(Storno mind. eines legs je Ticket durch LH. Anschließend mein Anruf bei der Serviceline mit Bitte um Ticketstorno und cash out):

- Storno Revenueticket 31.03. > bisher keinerlei Gutschrift
- Storno Meilenticket 02.04. > Gutschrift Meilen 02.04. > Gutschrift S&G 17.04
- Storno Meilenticket 04.04. > Gutschrift Meilen 04.04. > Gutschrift S&G 17.04.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Edit: Ah erst jetzt verstehe ich was Du meinst. Ist aber immer noch nicht kulant. Angenommen...

Ja. Aber nochmal: Du kannst auch solche Flüge umbuchen, die störungsfrei stattfinden werden, du aber nicht einen nicht umbuchbaren Tarif gebucht hast (oder sogar erst buchen willst).

Bis Ende August sind sämtliche Tarife und Ticketpreise umbuchbar, sowohl bei Kurz-, Mittel- und Langstrecken, für bestehende als auch für Neubuchungen. Dies gilt auch für Flüge, die annulliert wurden.

Ich habe eine Buchung - ich möchte meine Reise verschieben
Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen.

Quelle LH

Insoweit besteht echte Kulanz.

Dass das Verhalten bezüglich der annullierten Flüge hinter den gesetzlichen Ansprüchen zurück bleibt, darüber besteht kein Streit ;-)
 
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MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Hallo,

Meine Frau und ich haben eine Flugreise von HAM nach Washington, DC und zurück vom 14.5. bis zum 30.05.2020 über Expedia gebucht.
Die Fluglinien sind United (die auch die Kreditkarte angebucht haben) und Lufthansa (die den Flug durchführen)

Heute (17.04.20) bekam ich von Expedia die Mail, dass der Hinflug gecancelt ist und wir stattdessen einen United Gutschein über den Flugpreis bekommen.
Wir wollen aber lieber unser Geld zurück.

Bei Lufthansa erklärt man sich für nicht zuständig und bei United und Expedia ist telefonisch leider niemand erreichbar.

Ich habe jetzt an Expedia eine Email geschrieben (Expedia@de.expediamail.com) mit der Bitte um Rückerstattung der Reisekosten und Fristsetzung von 14 Tagen.

Gibt es noch eine alternative Email von Expedia oder eine (deutsche) Postaddresse?

Vielen Dank.


Ich habe aktuell dasselbe Problem. Flug KBP-HKG-KBP wurde durch LH storniert. Gebucht wurde bei Expedia.de, Abbuchung auf der Kreditkarte durch
Lufthansa. Die Lufthansa First-Class-Hotline verweist an Expedia (m.w. auch richtig), Expedia Agenten sind maximal unfähig und behaupten dass Lufthansa
keine Refunds erlaubt.
Ich dachte Expedia wäre der einzig seriöse OTA, aber leider wird hier auf Zeit gespielt.
Sind zwar nur 2000€, aber ich habe genug Gutscheine von Airlines im Moment und ich finde es unfassbar, dass doch seriöse Partner wie LH und Expedia hier so Ping-Pong spielen und versuchen einen zu vera***chen.

Bräuchte auch die deutsche eMail-Adresse und Ladungsfähige Postadresse falls die jemand hat
 
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sirikit06

Erfahrenes Mitglied
31.01.2016
848
836
LEJ
Nimmt Lufthansa den telefonisch aktuell überhaupt noch Erstattungs-Anfragen an?

Oder beruft man sich jetzt aktuell nur noch auf die Voucher- oder Umbuchungsoption?


Nachdem heute die schon lange erwartete Mitteilung über die Annullierung meines Fluges nach SIN gekommen war, habe ich gleich bei LH angerufen. Nach einer Wartezeit von 1 min. hatte ich schon jemanden am anderen Ende der Leitung. Ich habe kurz ausgeführt, dass Umbuchung für mich keine Option ist, weil ich nicht bis 30.04.2021 fliegen kann. Das hat die Dame kurz und schmerzlos mit der Ansage quittiert, dass man mir den kompletten Betrag auf meine Kreditkarte erstatten wird. Ich war einigermaßen baff. Nun bin ich gespannt, wann das Geld kommt.
 

wbb

Reguläres Mitglied
22.12.2018
83
18
Hallo zusammen,
wir haben Mitte März für 2 Personen kurzfristig einen Flug gebucht und da uns kurz darauf der Rückflug annuliert und umgebucht wurde die Buchung wieder storniert.
Eine Stornierungsbestätigung mit Bestätigung der Rückerstattung des kompletten Betrags kam sofort.
Damals hat LH zügig den Ticketpreis einer Person erstattet. Die zweite Person (selbe Buchungsnummer) wurde nicht erstattet.
Ich habe mich nun erst per Email und heute in der Hotline gequält.
Die Hotline-Dame kann nicht nachvollziehen warum nur ein Ticket erstattet wurde, und hat eine Erstattung des anderen Tickets angestoßen.
Sie meinte aber auch, dass es lange dauern könne bis das Geld kommt, sie könne keine Auskunft zu einem voraussichtlichen Datum geben.
Ich frage mich nun, ob ich nicht besser jetzt bei meiner Bank (DKB) ein Chargeback für die Kreditkarte machen sollte, als mich darauf zu verlassen dass LH irgendwann zahlt.
Was meint ihr?
VG Wolfgang
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.206
100
TXL-DUS
Nachdem heute die schon lange erwartete Mitteilung über die Annullierung meines Fluges nach SIN gekommen war, habe ich gleich bei LH angerufen. Nach einer Wartezeit von 1 min. hatte ich schon jemanden am anderen Ende der Leitung. Ich habe kurz ausgeführt, dass Umbuchung für mich keine Option ist, weil ich nicht bis 30.04.2021 fliegen kann. Das hat die Dame kurz und schmerzlos mit der Ansage quittiert, dass man mir den kompletten Betrag auf meine Kreditkarte erstatten wird. Ich war einigermaßen baff. Nun bin ich gespannt, wann das Geld kommt.

Warum baff? Das war nie anders? Lufthansa hat nie jemanden gezwungen voucher zu akzeptieren!
Was man jedoch unterscheiden muss ist der Vorgang: an der Hotline wird nur kurz was in der Buchung gebastelt und dann kommt es in eine Warteschlange.
Dort wird es nicht bearbeitet.
Es grenzt an Täuschung was dort an den Hotlines gemacht wird. Erstattung wird zugesagt und der Pax geht natürlich von 2-3 Wochen aus. Aber aktuell wird einfach nichts gemacht. Aber warum sollte man sich das Leben an der Hotline schwer machen und Diskussionen führen? Einfach den Pax ein bisschen "verkohlen" und die Wahrheit verschweigen und gut.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.644
1.001
Mir hat die LH Hotline heute ebenfalls unkompliziert und ohne irgendwelche Tarifdifferenzen meinen bereits gestrichenen Flug nach SZG umgebucht und durch die Umbuchung von OS light auf EW Smart ist jetzt auch 23kg Gepäck gratis dabei...
Wartezeit war bis zum Gesprächsbeginn nur wenige Sekunden.
 

Fliegel

Aktives Mitglied
03.09.2017
126
7
Gutscheine lassen sich laut LH Hotline-Aussage nicht stückeln, sondern müssen durch eine weitere Buchung komplett abgeflogen werden. Der Rest verfällt, sollte die Ersatzverbindung preiswerter sein.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.140
8.415
BRU
Mir hat die LH Hotline heute ebenfalls unkompliziert und ohne irgendwelche Tarifdifferenzen meinen bereits gestrichenen Flug nach SZG umgebucht und durch die Umbuchung von OS light auf EW Smart ist jetzt auch 23kg Gepäck gratis dabei...
Wartezeit war bis zum Gesprächsbeginn nur wenige Sekunden.

Ging es dabei um ein komplett anderes Datum oder um möglichst zeitnahe Ersatzbeförderung? Und wenn ersteres: wäre der neue Flug überhaupt um mehr als 50 Euro teurer gewesen? Denn bis zu 50 Euro höherer Preis ist ja durch den Discount abgedeckt. Insgesamt konnte ich damit auch schon einige Tickets kostenlos umbuchen. Nur bei Tarifdifferenzen von ein paar hundert Euro nützen die 50 Euro dann nicht mehr viel....

Über die Hotlines kann ich mich ansonsten auch nicht beklagen. Die bemühen sich i.d.R. wirklich.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.909
4.588
Nachdem heute die schon lange erwartete Mitteilung über die Annullierung meines Fluges nach SIN gekommen war, habe ich gleich bei LH angerufen. Nach einer Wartezeit von 1 min. hatte ich schon jemanden am anderen Ende der Leitung. Ich habe kurz ausgeführt, dass Umbuchung für mich keine Option ist, weil ich nicht bis 30.04.2021 fliegen kann. Das hat die Dame kurz und schmerzlos mit der Ansage quittiert, dass man mir den kompletten Betrag auf meine Kreditkarte erstatten wird. Ich war einigermaßen baff. Nun bin ich gespannt, wann das Geld kommt.

Die Spannung wird noch ein bisschen anhalten. ;)

Von keinem meiner in der ersten Märzhälfte zur Erstattung eingereichten Flügen habe ich bis jetzt etwas zurückbekommen. Und eben an der Hotline habe ich beim Plaudern über weitere eben erfolgte Stornierungen erfahren, dass man wohl schon mit 2 Monaten rechnen müsste, aber es könnten eigentlich keine vernünftigen Angaben zu den Wartezeiten gemacht werden.
 

Rudi

Aktives Mitglied
17.01.2011
238
191
INN
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Update zum Thema Chargeback auf der M&M Kreditkarte bei ausstehender Erstattung von Lufthansa.
Meine beigefügte Stornobestätigung und die Gesetzliche Regelung wurden ignoriert und es kam nur ein Standardschreiben dass man eine schriftliche Erstattungszusage möchte. Werde nun noch ein letztes mal mit Hinweis auf die Gesetzeslage antworten, parallel gehts Ende der Woche zum Anwalt da LH ebenfalls die von mir gesetzte Zahlungsfrist verstreichen zu lassen scheint. War zu erwarten.
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