Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
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Rückerstattung oder gar nichts ?

Aber den Geldwert, ja den sollte man garantieren.

Tut dir aber keiner. Nicht geplant. Da liegt ja genau der Hase im Pfeffer.
Der Staat will’s nicht tun bei Airlines, also trage ich als Kunde das insolvenzrisiko für ganze 20 Monate nun. Und die Frist war niemanden beim Ticketkauf klar. Und genau das ist hier ja der Aufreger an der Sache!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Mit dem Voucher landest Du aber im Insolvenzfall genauso in der Insolvenztabelle. Denn wie schon angemerkt wurde: Die staatliche Garantie soll nach den derzeitigen deutschen Plänen nur für Veranstalter und Pauschalreisen gelten, nicht aber für reine Flugbuchungen.

Das habe ich anders gelesen. Und deswegen bin ich auch "pro Voucher".

Sollte eine Garantie nicht auf einzeln gebuchte Leistungen gelten, ist das natürlich Kappes hoch zehn.
 
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PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.800
1.286
DUS
Ist denn überhaupt klar, für welche Airlines und Kunden das gelten soll? Unter EU261/2004 fallen sowohl Kunden als auch Buchungen bei Airlines, die gar nicht in der EU beheimatet sind... Welcher Staat soll hier für welche Vouchers welcher Airlines bei welchen Kunden mit Abflug ab welchem Flughafen haften? Frage über Frage...
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Vielleicht gibt es ja auch irgendwann einfach riesen Ärger mit Mastercard & Co.

Lufthansa wollte von mir bei 3 Tickets für jeweils 3000 Euro in die USA (A Klasse Valentinstags-Spezial) über 2000 Euro "Umbuchungsgebühr" nach "kulanten" 50 Euro Rabatt PRO TICKET, um die Tickets Ende Sommer nutzen zu können.

Ich habe gerade versucht, die 9000 Euro auf die KK zurückbuchen zu lassen. Sieht aus, als ob das klappt. Da wird doch auch MC/VISA/AMEX sauer, wenn das jetzt zu häufig passiert.

Wenn sich niemand bei Lufthansa mehr darum kümmert, die Kunden bei Laune zu halten, dann suchen sich die Kunden eben einen anderen Weg, ihr Geld zurück zu bekommen.

Wie schon mehrfach gesagt - würden sie es einfach umbuchen, wäre es kein Ding. Aber so? So läuft es eben nicht. Da kommt mir Herr Spohr langsam ein bisschen wie Stromberg vor.....
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Ist denn überhaupt klar, für welche Airlines und Kunden das gelten soll? Unter EU261/2004 fallen sowohl Kunden als auch Buchungen bei Airlines, die gar nicht in der EU beheimatet sind... Welcher Staat soll hier für welche Vouchers welcher Airlines bei welchen Kunden mit Abflug ab welchem Flughafen haften? Frage über Frage...

Ich denke, u.a. deswegen machen die Airlines ja solchen Druck auf die EU, dass es zumindest eine EU-weite Lösung gibt, ähnlich wie bei der 261/2004.

Denn eine gesetzliche Regelung in Deutschland würde vermutlich ja nicht mal gelten, wenn ich mit Wohnsitz in Brüssel einen LH-Flug ab Brüssel gebucht habe.
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
2.800
1.286
DUS
Denn eine gesetzliche Regelung in Deutschland würde vermutlich ja nicht mal gelten, wenn ich mit Wohnsitz in Brüssel einen LH-Flug ab Brüssel gebucht habe.

Geschweige denn für mich mit einem AC Flug ab AMS über YYZ nach EWR und dabei Wohnsitz in D...

Freue mich schon über die ersten Rufe nach Diskriminierung... Und dass der kanadische Staat hier mit eingebunden werden kann, wird dauern... und wenn die Regelung für nicht EU-carrier die aber aus der EU fliegen nicht gilt, dann rufen die Kunden der LH "warum muss ich einen Voucher akzeptieren und der nicht?"....Das kann nicht sauber funktionieren.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Geschweige denn für mich mit einem AC Flug ab AMS über YYZ nach EWR und dabei Wohnsitz in D...

Natürlich wird keine EU-Regierung für Verbindlichkeiten eines Nicht-EU-Carriers zu haften.
Gleichzeitig ist es natürlich das Privileg des Registrierungsstaates, die Regeln für "seine" Firmen festzulegen.

Wenn Canada also entscheidet, daß AC Dir Dein Geld in frühestens 2087 zahlbaren Future Bonds auf Sägewerke auszahlen darf, dann ist das deren Recht.

Freue mich schon über die ersten Rufe nach Diskriminierung...

Die Diskriminierung hast DU doch begonnen, als Du Deine Vorkasse bewußt einem nicht in der EU ansässigen Unternehmen gegeben hast. Monate vor der Leistung.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Vielleicht gibt es ja auch irgendwann einfach riesen Ärger mit Mastercard & Co.

Lufthansa wollte von mir bei 3 Tickets für jeweils 3000 Euro in die USA (A Klasse Valentinstags-Spezial) über 2000 Euro "Umbuchungsgebühr" nach "kulanten" 50 Euro Rabatt PRO TICKET, um die Tickets Ende Sommer nutzen zu können.

Das hängt von deiner Bank ab, und wenn du hier in dem Thread CC Rückbuchung schaust dann siehst du das ein Chargeback momentan nicht einfach/selbstverständlich ist.

https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/6358-cc-rueckbuchung-lastschrift-98.html
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
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DUS
Natürlich wird keine EU-Regierung für Verbindlichkeiten eines Nicht-EU-Carriers zu haften.

Die Diskriminierung hast DU doch begonnen, als Du Deine Vorkasse bewußt einem nicht in der EU ansässigen Unternehmen gegeben hast. Monate vor der Leistung.

Den Standpunkt kann man haben, sagte nur, dass es nicht sauber ist...Freue mich ja, wenn AC-Kunden seitens der EU nicht verpflichtet werden können, Vouchers zu akzeptieren..

Und wen genau ich diskriminiert haben soll, erschliesst sich mir nicht ganz... Es sein denn, wählen heisst automatisch diskriminieren, aber dann sind wir wieder bei Null und Dein Argument führt zu nichts, denn dann diskriminiert ja jeder immer...
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
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BRU
Natürlich wird keine EU-Regierung für Verbindlichkeiten eines Nicht-EU-Carriers zu haften.
Gleichzeitig ist es natürlich das Privileg des Registrierungsstaates, die Regeln für "seine" Firmen festzulegen.

Non EU-Carrier ist klar. Die Frage wäre aber, ob bei einer deutschen gesetzlichen Regelung der deutsche Staat für alle von LH herausgegebenen Voucher garantieren würde – also auch für mein LH-Ticket ab Brüssel. Oder gar das Ticket des Amerikaners ab New York. Oder das Ticket des Deutschen ab Kiew....

Bzw. umgekehrt, ob LH eine deutsche gesetzliche Voucher-Regelung gegenüber diesen Kunden durchsetzen könnte. Sprich: die gezwungen wären, Voucher zu akzeptieren (unabhängig von der Frage, wie man alternativ an sein Geld kommt....).
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Das kommt darauf an, ob das Internationale Privatrecht bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts ins deutsche Recht fuehrt, oder nicht (Art. 5 Abs. 1 u. 2 Rom-I-VO). Grob gesagt: Recht des Landes des gewoehnlichen Aufenthalts des Passagiers, wenn die Befoerderung dieses Land beinhaltete. Sonst Recht des Landes des Airlinesitzes.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Das kommt darauf an, ob das Internationale Privatrecht bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts ins deutsche Recht fuehrt, oder nicht (Art. 5 Abs. 1 u. 2 Rom-I-VO). Grob gesagt: Recht des Landes des gewoehnlichen Aufenthalts des Passagiers, wenn die Befoerderung dieses Land beinhaltete. Sonst Recht des Landes des Airlinesitzes.

Die Nummer brauchst Du doch gar nicht, wenn jede Regierung die Regeln für ihre Nationalcarrier (bzw. die dort registrierten Carrier - man sollte ja auch Eurowings Europe etc nicht vergessen) festlegt.

Da gilt halt für alle FR-Passagiere weltweit die von der irischen Regierung festgelegte Regel, daß Auszahlungen nur in irischem Whisky erfolgen, abzuholen persönlich in Rathmullan.

Die portugiesische Regierung erlaubt TP, eine Auszahlung komplett zu verweigern.

Und für LH gilt eben Voucher, garantiert durch die BRD Regierung.

Da kann sich dann der Einwohner von Amerikanisch-Samoa erst durch alle samoanischen Instanzen klagen, wenn er ein LH-Ticket hatte. Für ihn gilt das Gleiche wie für einen Franzosen, der ab CAI in A fliegen wollte oder einen Deutschen, der ab ARN die neue P-Promo gebucht hatte.
 

erazorlll

Reguläres Mitglied
19.02.2017
61
0
Valean told Reuters that EU law could not be altered easily.

“In order to change any provision of this law, you would need wide support for an agreement from the other institutions,” she said in a telephone interview, referring to the European Council of governments and the European Parliament.


We are not going to act on legislation at this stage.

Valean acknowledged the liquidity problems, but said EU governments have other ways to help, which the Commission, the EU executive, is monitoring.

“We are aiming at considering an encouragement towards consumers to pick up on vouchers, if this kind of instrument is properly guaranteed through a governmental fund or something,” she said.

Quelle: https://www.reuters.com/article/us-...elled-because-of-coronavirus-eu-idUSKCN21Q2L2
 
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UpInTheAirMUC

Erfahrenes Mitglied
02.09.2019
348
251
Nimmt Lufthansa den telefonisch aktuell überhaupt noch Erstattungs-Anfragen an?

Oder beruft man sich jetzt aktuell nur noch auf die Voucher- oder Umbuchungsoption?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Aber den Geldwert, ja den sollte man garantieren.

Auch sollte die Strecke zum bezahlten Preis garantiert werden - das aktuelle "kulante" Vorgehen - du darfst bis April 21 umbuchen egal welches Ticket, musst aber im Zweifelsfall eine Preisdifferenz zahlen wenn deine Buchungsklasse nicht vorhanden ist, aber wir geben dir einen Rabatt von 50€ ist ein Hohn.

Vor allem weil niemand weiss wie sich die Preise nach der Krise entwickeln, und wie die Buchungsklassensteuerung in Zukunft eingesetzt wird. Wer heute A, P oder Z gebucht hat wird sich freuen wenn er in April 21 dann auf F oder J umbuchen "darf".
 

Pirimpirim

Erfahrenes Mitglied
01.03.2013
465
0
SLU+MP24
Entschuldigt dass ich hier reinplatze. Falls jemand den Voucher annimmt, kann LH wirklich darauf bestehen dass dieser weder uebertragbar, noch dass die Strecke aenderbar ist? Wenn das so waere, muss ich einen Rechtsanwalt nehmen. Habe 2 Tickets fuer die Schwiegereltern fuer einen once in a lifetime trip, den sie bestimmt nicht aufholen wollen. 4.000 Euro sind nicht gerade wenig.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Falls jemand den Voucher annimmt, kann LH wirklich darauf bestehen dass dieser weder uebertragbar, noch dass die Strecke aenderbar ist?

Vertragsfreiheit. Jeder kann mit LH vereinbaren, was er moechte. Wer sich seine EU-Fluggastrechte fuer das Linsengericht eines nicht uebertragbaren und streckenspezifischen Gutscheins abkaufen laesst, darf das tun. Muss es aber nicht.
 
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ehder

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27.06.2017
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VIE
Ich habe nun versucht meinen Prämienflug VIE-FRA-JNB-CPT und retour im Mai zu stornieren. Lt. Hotline sind Stornos momentan grundlegend nicht möglich, da "alle Kapazitäten auf Umbuchungen gelegt sind." Ich würde gerne im Dezember ersatzweise fliegen, leider kann ich entsprechend nicht umbuchen, da SA offenbar insolvent ist und daher der Anschluss JNB-CPT nicht buchbar ist. Umbuchen mit anderme Ziel (JNB statt CPT) ist natürlich auch nicht möglicht.

Kann jemand bestätigen, dass keine Stronos durchgeführt werden (meinetwegen auch gegen 50€ Stornogebühr), oder war das eine Falschaussage?
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
700
201
VIE
Nachtrag: 2 Segmente sind bereits storniert, der Hotline-Mitarbeiter wolte mir das Ticket ruhend stellen (Gültigkeit bis Jahresende, da am 5.12. gebucht). Ich wollte aber ein Storno und neu buchen, Awardflug-Verfügbarkeit ist gegeben.
 

DigitalOlli

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.243
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Ich habe nun versucht meinen Prämienflug VIE-FRA-JNB-CPT und retour im Mai zu stornieren. Lt. Hotline sind Stornos momentan grundlegend nicht möglich, da "alle Kapazitäten auf Umbuchungen gelegt sind." Ich würde gerne im Dezember ersatzweise fliegen, leider kann ich entsprechend nicht umbuchen, da SA offenbar insolvent ist und daher der Anschluss JNB-CPT nicht buchbar ist. Umbuchen mit anderme Ziel (JNB statt CPT) ist natürlich auch nicht möglicht.

Kann jemand bestätigen, dass keine Stronos durchgeführt werden (meinetwegen auch gegen 50€ Stornogebühr), oder war das eine Falschaussage?


Das war falsch. zumindest habe ich letzte Woche noch gegen 50 Eur für Ende Mai/ Juni storniert.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Nachtrag: 2 Segmente sind bereits storniert, der Hotline-Mitarbeiter wolte mir das Ticket ruhend stellen (Gültigkeit bis Jahresende, da am 5.12. gebucht). Ich wollte aber ein Storno und neu buchen, Awardflug-Verfügbarkeit ist gegeben.

Reguläres Meilenticket oder irgendein „Meilenschnäppchen“?

Ich hatte ein Meilenticket im April, storniert Ende März, Meilen sofort nach Storno, S&G nach ein paar Tagen zurück. Bei zwei weiteren Tickets von Mitte März warte ich allerdings nach wie vor noch.

Eines davon war ein FlySmart-Ticket. Wo mir vor ein paar Tage an der Hotline gesagt wurde, dass solche Angebots-Meilentickets derzeit nicht erstattet werden, ich könnte aber umbuchen. Oder eben warten, „demnächst“ sollten auch die erstattet werden.

Ob das der Grund ist – keine Ahnung. Ist ja derzeit öfter so, dass einem an den Hotlines jeder irgendwie was anderes sagt. Tatsache ist, dass von beiden Meilentickets von Mitte März nach wie vor Meilen und S&G fehlen, auch von dem regulären Award.

In allen 3 Fällen war mindestens 1 Segment der Buchung gestrichen, Storno laut Hotline daher kostenlos (darin waren sich sogar alle einig).

Auf meine Frage, wie das bei dem FlySmart-Award mit Umbuchung sei, also ob ich da „Tarif-/Meilendifferenz“ auf einen regulären Award aufzahlen müsse, wurde mir gesagt, dass das nicht der Fall sei, ich könne kostenlos umbuchen, allerdings beschränkt auf LH-Gruppe und gleiche Strecke.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Ich habe nun versucht meinen Prämienflug VIE-FRA-JNB-CPT und retour im Mai zu stornieren. Lt. Hotline sind Stornos momentan grundlegend nicht möglich, da "alle Kapazitäten auf Umbuchungen gelegt sind." Ich würde gerne im Dezember ersatzweise fliegen, leider kann ich entsprechend nicht umbuchen, da SA offenbar insolvent ist und daher der Anschluss JNB-CPT nicht buchbar ist. Umbuchen mit anderme Ziel (JNB statt CPT) ist natürlich auch nicht möglicht.

Kann jemand bestätigen, dass keine Stronos durchgeführt werden (meinetwegen auch gegen 50€ Stornogebühr), oder war das eine Falschaussage?

Habe noch letzte Woche storniert. Sofern es ein flexibler Award war, problemlos möglich.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.153
PIX, BER, ZRH
Bei meinem Glück erreiche ich heute natürlich wieder den selben Mitarbeiter, der mir genau das selbe erzählt. Angeblich wird das Storno nicht bearbeitet, da die Fachabteilung sich nur Umbuchungen kümmert. Dann meinte der nicht ganz so nette Herr noch, dass wenn ich den Flug nicht "antrete", obowhl dieser oder ein Segment nicht stattfindet, es als no-show verbucht wird und ich dann die Meilen und Phantasiegebühren verliere.

Die quatschen doch nur Schwachfug im LH Kompetenzzentrum. Jede Änderung am ursprünglich gebuchten Ticket ist eine Anullierung im Sinner der EU-Fluggastverordneung, das gilt auch und insbesondere für stornierte Segmente. Diese einfach mal lesen und verstehen, der Link ist in den Posts vorher. Wenn diese beiden Sachen erfüllt sind, das den LH Spacken erklären und erst dann wieder das Forum bemühen.
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
700
201
VIE
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300x250
Die quatschen doch nur Schwachfug im LH Kompetenzzentrum. Jede Änderung am ursprünglich gebuchten Ticket ist eine Anullierung im Sinner der EU-Fluggastverordneung, das gilt auch und insbesondere für stornierte Segmente. Diese einfach mal lesen und verstehen, der Link ist in den Posts vorher. Wenn diese beiden Sachen erfüllt sind, das den LH Spacken erklären und erst dann wieder das Forum bemühen.

In dem Fall ist es das M&M-Kompetenztentrum und die M&M-Spacken quatschen Schwachfug und wollen mir eine Stillegung des Tickets andrehen. Ich rufe am Dienstag nochmals an, hoffenltch erwische ich dann endlich einen anderen Mitarbeiter.