Der Deutsche Zoll ...

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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
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wenn man dem Zoll darlegen kann, dass es keine gewerbliche Einfuhr ist, dann kann man die Zoll und EUST frei einführen. Ggf. wird bei der Einreise eine Nämlichkeitssicherung durchgeführt und bei Ausreise muss man nochmal zum Zoll und die Ausfuhr belegen.

Falls Du gewerblich importieren willst und den Zoll austricksen willst kann das klappen, muss aber nicht.
An den Gepäckdingern am Koffer kann der Zöllner ja erkennen, ob der Flug innerhalb der EU (grün) oder nicht (weiss) stattfand. Wenn kein Gepäckding am Koffer ist, wird der Zoll vom zweiten ausgehen.
Wenn Du dann nicht belegen kannst, dass du deine teueren Appleprodukte in England verzollt hast, wirst du in Deutschland zur Kasse gebeten.
 
T

timo112

Guest
@ offthe record
Ist genau auch meine Meinung.


@Chaosmax
Ich dachte, dass wir grundsaetzlich einen freien Binnenmarkt innerhalb der EWG-Staaten haben.
Waere mir aber ganz neu, dass man grundsaetzlich die Herkunft des Gepaecks dokumentieren lassen muss.

Des weiteren:
Wie funktioniert das eigentlich mit der sogenannten "Naemlichkeitssicherung" ?
Der Papierkram ansich nervt schon, aber mich interessiert, ob ich da ggf. gar in Vorleistung treten muss ?

@Worldtraveller 42
Jetzt mal rein theorethisch (und noch ausgefeilter ...)
Ich kann doch morgens in London ankommen und am Nachmittag nach D weiterfliegen.
Per Bonusmeilen organisiere ich mir ein one-way Ticket fuer den gleichen Flug nach D
Den lasse ich mir schriftlich dokumentieren, trete ich aber nicht an.
Gepaeck hole ich in D vom Band ab, entferne die Banderole und bei Nachfrage zeige
ich meinen (nicht angetretenen) Meilenflug vor.

Generell:
Mir geht es eigentlich mehr um das Prinzip, was rechtlich moeglich waere.
Ganz besonders geht es mir nicht um die (gewerbliche) Einfuhr von Apple-Produkten.
Apple habe ich nur als Bsp. aufgefuehrt, denn die wenigsten werden wohl derartige
Sachen niemals im aufzugebenden Reisepaeck transportieren.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.065
1.557
wenn man dem Zoll darlegen kann, dass es keine gewerbliche Einfuhr ist, dann kann man die Zoll und EUST frei einführen. Ggf. wird bei der Einreise eine Nämlichkeitssicherung durchgeführt und bei Ausreise muss man nochmal zum Zoll und die Ausfuhr belegen.

Falls Du gewerblich importieren willst und den Zoll austricksen willst kann das klappen, muss aber nicht.
An den Gepäckdingern am Koffer kann der Zöllner ja erkennen, ob der Flug innerhalb der EU (grün) oder nicht (weiss) stattfand. Wenn kein Gepäckding am Koffer ist, wird der Zoll vom zweiten ausgehen.
Wenn Du dann nicht belegen kannst, dass du deine teueren Appleprodukte in England verzollt hast, wirst du in Deutschland zur Kasse gebeten.

Das nächste mal etwas genauer prüfen bevor man Unsinn schreibt!


Wenn die Reisefreimenge überschritten wird fallen die Abgaben insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer immer an egal ob man als Privatperson oder gewerblich handelt.

Die Nämlichkeitsbescheinigung betrift Waren die bereits im Herkunfts/Heimatland erworben wurden zu Kennzeichnen damit sie nicht bei der Wiedereinreise ins Heimatland einer aufwändigen Zollprüfung unterzogen werden müssen.

Im übrigen ist der zu zahlende Zoll in den seltesten Fällen relevant meistens geht es nur um Einfuhrumsatzsteuer.

Allerdings ist der Zoll nicht überall gleich.
In DUS waren sie immer extremst motiviert insbesondere bei Flügen von CUR oder PUJ kommend, es gab auch Kontrollen von Transit-Paxen.
In HAM gibt es auch sehr motivierte Beamte, da wurde die Herkunft genauestens geprüft weil ich das Tag ausversehen beim aufnehmen des Koffers vom Band abgerissen hatte, als dann klar war dass ich von Stuttgart und nicht von SAW gekommen war alles gut.
In MUC kommt es wohl auf den Beamten gefühlt wird weniger kontrolliert aber wenn es zu einer Kontrolle kommt dann richtig und das volle Programm.

Der Stuttgarter Zoll ist eher tiefenentspannt: Ankunft ex CUR vor 6Wochen mit 1750ml Alkohol über der Freimenge der Zöllner am Schreibtisch meinte:
"wir haben jetzt zwei Möglichkeiten ich mache den Papierkram und sie bezahlen die Abgabe von den wenigen Euros oder ich wünsche ihnen einen schönen Tag und sie fahren nach Hause"
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Per Bonusmeilen organisiere ich mir ein one-way Ticket fuer den gleichen Flug nach D
Den lasse ich mir schriftlich dokumentieren, trete ich aber nicht an.
Gepaeck hole ich in D vom Band ab, entferne die Banderole und bei Nachfrage zeige
ich meinen (nicht angetretenen) Meilenflug vor.
Aha. Wer "dokumentiert schriftlich" diesen Flug und welche Bewandnis soll da für den Zoll haben?

Was zeigst Du von deinem nicht angetretenen Meilenflug vor? Die Boardkarte?

Der Zoll ist eine Finanzbehörde. Vielleicht noch vertraut machen, was falsche Angaben für Folgen haben?

Und auch im Binnenmarkt muss man nachweisen können, dass Waren in diesen Markt korrekt eingeführt wurden. Beispiel: Unser amerikanisches Boot lag jahrelang korrekt eingeführt in UK. Als wir es nach D einführten, ließ der Zoll dies nur unter Vorlage aller Papiere zu.

Du bist in der Beweispflicht, nicht der Zoll.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Ich finde das Thema spannend und naja sagen wir mal so „amüsant“ da solche Geschichten doch ab und zu in der Realität versuchte werden zu praktizieren!

Ich äußere mich zu gegebener Zeit nochmal konkreter!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Kann mir jemand ein paar Informationen zum Thema Nämlichkeitsbescheinigung geben? Ich bin vor einigen Monaten mit einem iPad aus Hongkong "erwischt" worden und habe einen Steuerbescheid bekommen. Der wurde nach Vorlage der Rechnung natürlich wieder kassiert, da ich die Reisefreimenge i.H.v. 430€ tatsächlich nicht überschritten habe, aber nervig war es natürlich.

Vor einigen Jahren bin ich am Zoll mit der Bitte um ein INF 3 in einem ähnlichen Fall abgeblitzt (auch hier ging es um ein Handy das erlaubterweise im Rahmen der Reisefreimenge aus einem Drittland eingeführt wurde). Begründung war, dass ich es ja nicht in der EU versteuert bzw. verzollt hätte. Meine Frage wie ich das bei Abgabenfreiheit denn bitte hätte machen sollen wurde mit Schulterzucken begegnet.

Für mich stellt sich die Frage, ob ein einmal im Rahmen der Reisefreimenge eingeführtes Produkt dadurch nun "sauber" wird und (durch die Nämlichkeitsbescheinigung) nun bei zukünftigen Reisen nicht mehr zur Freimenge dazu gezählt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Anmerkung zu Gewerbe und nicht melden bei EU Eintritt

Wer vorhat bar Geschäfte damit zu machen kann gut fahren. Gibts aber anderen Master Threat hier....

Wer den Beleg einreicht wegen den Kosten, muss dem Aussenprüfer gut, sehr gut argumentieren, wo der Abgabebeleg vom Zoll ist wegen der Einfuhr Umsatzsteuer....also wirklich Leute, Gier frisst Hirn oder? Zoll ist dem Fiskus unterstellt... falls das noch nicht durchgerungen ist hier im Vorum
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.246
9
Hab auch mal eine Frage zum Thema Zoll bei Ebay und wollte keinen neuen Thread deswegen öffnen...

Ich habe ein Teil für 215 Euro über Ebay bei einem Händler in China gekauft. Bei der Einfuhr habe ich all in knapp 65 Euro Zoll gezahlt. Nun ist dieses Teil leider defekt, der Händler bittet mich es auf seine Kosten zurückzusenden um dann ein gleiches Austauschgerät zu erhalten. Mir stellt sich nur die Frage wie ich es das dann mit der Verzollung des Austauschgerätes läuft. Es kann ja nicht sein daß ich zwei mal für das gleiche Gerät Zoll zahlen muss, oder? Welche Belege muss man haben um die zweite Verzollung zu vermeiden? Der DHL Beleg (von DE nach CN) alleine wird schätzungsweise nicht reichen. Wie deklariert man das Gerät korrekt bei der Versendung zurück nach China?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Also mit unseren Geräten können die das keinesfalls! ;)

Echt gibt es noch Hersteller hochwertiger Elektronik die nicht anhand der Seriennummer feststellen können für welche Märkte die Geräte vorgesehen waren? Und habt ihr den Zoll nicht beauftragt nach Fälschungen Ausschau zu halten - dann wird dem Zoll ja immer sehr genaues Datenmaterial zur Verfügung gestellt.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Es muss nicht die Seriennummer sein; glaubt mir, die Jungs können feststellen, wo was herkommt
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
286
HAM - PRM
Hab auch mal eine Frage zum Thema Zoll bei Ebay und wollte keinen neuen Thread deswegen öffnen...

Ich habe ein Teil für 215 Euro über Ebay bei einem Händler in China gekauft. Bei der Einfuhr habe ich all in knapp 65 Euro Zoll gezahlt. Nun ist dieses Teil leider defekt, der Händler bittet mich es auf seine Kosten zurückzusenden um dann ein gleiches Austauschgerät zu erhalten. Mir stellt sich nur die Frage wie ich es das dann mit der Verzollung des Austauschgerätes läuft. Es kann ja nicht sein daß ich zwei mal für das gleiche Gerät Zoll zahlen muss, oder? Welche Belege muss man haben um die zweite Verzollung zu vermeiden? Der DHL Beleg (von DE nach CN) alleine wird schätzungsweise nicht reichen. Wie deklariert man das Gerät korrekt bei der Versendung zurück nach China?

Das ist relativ einfach ..ä du musst dann eben das Gerät selber verzollen, gehst also zum Zoll und nimmst alle Papiere (Reklamation, Rücklieferschein, alte Zollrechnung) mit ... dann dürfte das kein Thema sein.

Gruss
Hans
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Das nächste mal etwas genauer prüfen bevor man Unsinn schreibt!


Wenn die Reisefreimenge überschritten wird fallen die Abgaben insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer immer an egal ob man als Privatperson oder gewerblich handelt.

Die Nämlichkeitsbescheinigung betrift Waren die bereits im Herkunfts/Heimatland erworben wurden zu Kennzeichnen damit sie nicht bei der Wiedereinreise ins Heimatland einer aufwändigen Zollprüfung unterzogen werden müssen.

Im übrigen ist der zu zahlende Zoll in den seltesten Fällen relevant meistens geht es nur um Einfuhrumsatzsteuer.

Allerdings ist der Zoll nicht überall gleich.
In DUS waren sie immer extremst motiviert insbesondere bei Flügen von CUR oder PUJ kommend, es gab auch Kontrollen von Transit-Paxen.
In HAM gibt es auch sehr motivierte Beamte, da wurde die Herkunft genauestens geprüft weil ich das Tag ausversehen beim aufnehmen des Koffers vom Band abgerissen hatte, als dann klar war dass ich von Stuttgart und nicht von SAW gekommen war alles gut.
In MUC kommt es wohl auf den Beamten gefühlt wird weniger kontrolliert aber wenn es zu einer Kontrolle kommt dann richtig und das volle Programm.

Der Stuttgarter Zoll ist eher tiefenentspannt: Ankunft ex CUR vor 6Wochen mit 1750ml Alkohol über der Freimenge der Zöllner am Schreibtisch meinte:
"wir haben jetzt zwei Möglichkeiten ich mache den Papierkram und sie bezahlen die Abgabe von den wenigen Euros oder ich wünsche ihnen einen schönen Tag und sie fahren nach Hause"

Ich denke, du hast mich falsch vertsanden. Wenn Du als Tourist (und das ist der OP) in die EU einreist ist die Reisefreimenge erstmal egal. Du kannst deine persönliches EIgentum unabhängig vom Wert einführen ohne das Zoll oder EUST anfällt. Bei hochwertigen Güter kann der Zoll bei der Einreise eine Naämlichkeitssicherung veranlassen um sicher zustellen, dass du Ware wieder ausführst.
Der Hinweis bezgl. gewerblich kam nur, weil der OP im ersten Beitrag von ordentlich im Ausland einkaufen und dann der Einfuhr sprach. Im weitern Verlauf dann als Tourist mit deutschen Sprachkentnissen.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.278
8.733
IAH & HAM
tatsächlich ist das eine gute Frage, und die Antwort darauf würde mich interessieren. So wie wir alle unsere superteuren Apple-Geräte jenseits jeder Einfuhrgrenze in andere Länder als Touristen einführen und wieder mit nach Hause nehmen, kann das ein Ausländer ja auch in Deutschland - dass er dann zufällig deutsch spricht, darf da ja eigentlich nicht ins Gewicht fallen.

Ist auch kein Problem. Ich bin Deutscher und lebe in den USA (und kann das durch meinen Reisepass auch nachweisen). Ich reise regelmäßig in Deutschland ein und bringe neuwertige Gegenstände des persönlichen Gebrauchs mit, die deutlich die 430 Euro uebersteigen (zuletzt mit einer 2 Wochen alten Rolex). Man muss nur glaubhaft machen, dass die Waren auch wieder ausgeführt werden (bei 2 originalverpackten iPhones im Gepäck dürfte das schwer sein). In den letzten Jahren bin ich zwei mal am Deutschen Zoll angehalten worden. Sobald sie gesehen haben dass ich nicht in D leben haben sie mich weiter gewunken....

Nur der Vollstaendigkeit, ich kann mir selbstverständlich auch die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn ich Gegenstände in D kaufe und diese anschliessend ausführe.....
.
 

red_travels

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16.09.2016
21.660
10.153
www.red-travels.com
Ich kann doch morgens in London ankommen und am Nachmittag nach D weiterfliegen.
Per Bonusmeilen organisiere ich mir ein one-way Ticket fuer den gleichen Flug nach D
Den lasse ich mir schriftlich dokumentieren, trete ich aber nicht an.
Gepaeck hole ich in D vom Band ab, entferne die Banderole und bei Nachfrage zeige
ich meinen (nicht angetretenen) Meilenflug vor.

Wie kann man sich einen no-show schriftlich dokumentieren lassen? so einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört.

denkst du echt, dass der Zoll so blöd ist?
Des Weiteren, was bringt dir ein verfallenes Ticket auf Meilen, wenn du mit dem gleichen Teil ankommst?

Es kann recht einfach geprüft werden, ob mit diesem Ticket das Gepäckstück verbunden ist, im Falle der Kontrolle musst du das Gepäckstück identifizieren,
kannst du dies nicht wird das Ding eben aufgemacht und du musst exakte Inhaltsangaben machen, ansonsten gilt "Wo ist das Bag Ident Tag?" idR steht dort deine PNR drauf, die sich von der PNR des gezeigten Meilentickets unterscheidet.
 

MNovak

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27.02.2018
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2
Ganz leicht neben dem Faden:
Apple und Co, also die Hersteller der begehrten Schmuggelprodukte, verkaufen ihren Müll doch hier (EU) bekanntermaßen dank Junker und Komplizen komplett steuerfrei.
Wenn wir aber ca. 100.000 Geräte "zollfrei" aus Übersee mitbringen, während die 100.000.000 Geräte ebenfalls zollfrei hier verkaufen, dann sind wir Verbrecher, die von gaaanz schlauen Zollbeamten abgefangen werden müssen? Oder schmälern wir nur das Betriebsergebnis von Apple um ein paar Promille?

Oder droht sonst der deutschen iPhone-Industrie, Ihr wißt ja: DAS Standbein unserer Wirtschaft, der Tod!

Oder könnte es vielleicht sein, daß die ganze Zoll-Nummer nur aufgeführt wird, um dem guten deutschen Beamtentum ein paar Arbeitsplätze zu erhalten?
Ich hatte neulich erneut genau diesen Eindruck gewonnen, als ein Bundespolizist hochengagiert meinen Pass bei der Ausreise nach England kontrolliert hat. Auch da dachte ich: "ein Glück, daß der jetzt da war und mein Vaterland und die deutsche Volkswirtschaft vor unkontrolliertem Hin und Her beschützt hat"!
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ganz leicht neben dem Faden:
Apple und Co, also die Hersteller der begehrten Schmuggelprodukte, verkaufen ihren Müll doch hier (EU) bekanntermaßen dank Junker und Komplizen komplett steuerfrei.
Wenn wir aber ca. 100.000 Geräte "zollfrei" aus Übersee mitbringen, während die 100.000.000 Geräte ebenfalls zollfrei hier verkaufen, dann sind wir Verbrecher, die von gaaanz schlauen Zollbeamten abgefangen werden müssen? Oder schmälern wir nur das Betriebsergebnis von Apple um ein paar Promille?

Oder droht sonst der deutschen iPhone-Industrie, Ihr wißt ja: DAS Standbein unserer Wirtschaft, der Tod!

Oder könnte es vielleicht sein, daß die ganze Zoll-Nummer nur aufgeführt wird, um dem guten deutschen Beamtentum ein paar Arbeitsplätze zu erhalten?
Ich hatte neulich erneut genau diesen Eindruck gewonnen, als ein Bundespolizist hochengagiert meinen Pass bei der Ausreise nach England kontrolliert hat. Auch da dachte ich: "ein Glück, daß der jetzt da war und mein Vaterland und die deutsche Volkswirtschaft vor unkontrolliertem Hin und Her beschützt hat"!

Du wirfst hier sehr schön populistisch Unternehmenssteuern und Verbrauchssteuern durcheinander.

Ob Apple, Amazon und Co in Deutschland Unternehmenssteuern bezahlen ist für das hier gefragte Beispiel doch vollkommen irrelevant.

Wenn Du in Deutschland einen Pullover, einen Tisch oder eben ein iPhone kaufst, bezahlst Du als Endkunde hierauf Umsatzsteuer, im Volksjargon auch Mehrwertsteuer genannt.

Bei anderen Produkten wie Alkohol, Zigaretten etc. kommen noch andere Verbrauchssteuern wie Tabaksteuer, Branntweinsteuer dazu. Früher gab es neben der USt. sogar bei Glühbirnen noch die Leuchtmittelsteuer. Diese Verbrauchssteuern siehst Du als Endkunde in der Regel nicht, da diese auf Deinem Kassenbon nicht separat ausgewiesen werden. Aber lassen wir diese mal beiseite und bleiben nur bei der USt.

Kaufst Du Dir außerhalb der EU ein iPhone, um es mit nach Deutschland zu verbringen, dann kannst Du Dir in vielen Ländern am ausländischen Flughafen die lokal bezahlte USt. erstatten lassen, musst dann aber natürlich die deutsche Umsatzsteuer bei der Einfuhr bezahlen (Einfuhrumsatzsteuer / EUSt). Hier gilt dann der Freibetrag von EUR 430 - wenn Du als Privatmann (nicht gewerblich!) Waren im Wert von weniger als EUR 430 in die EU einführst, brauchst Du diese nicht zu bezahlen. Sind die Waren insgesamt teurer als EUR 430 bist Du USt Pflichtig.

Dies gilt übrigens auch bei Käufen innerhalb der EU. Kaufst Du Dir zB als Privatmann in Kroatien ein Auto, dann kannst Du Dir bei der Ausfuhr die dortigen 25% USt erstatten lassen und zahlst bei der Einfuhr nach D nur die hiesigen 19% neu ein.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Ich hatte neulich erneut genau diesen Eindruck gewonnen, als ein Bundespolizist hochengagiert meinen Pass bei der Ausreise nach England kontrolliert hat. Auch da dachte ich: "ein Glück, daß der jetzt da war und mein Vaterland und die deutsche Volkswirtschaft vor unkontrolliertem Hin und Her beschützt hat"!

Noch ein kleiner Hinweis, bevor Du mit dem Vermischen von Unkenntnis und Ignoranz weiter machst?

Wie Du selbst schreibst, ist die Passkontrolle Sache der Bundespolizei welche u.a. mit dem Schutz der Aussengrenzen beauftragt ist. Der Zoll hat neben der Einfuhrkontrolle von Waren (nicht Personen!) generell die Aufgabe, FINANZIELLE Abgaben zu erzwingen bzw. dafür zu sorgen, dass diesen nicht ausgewichen wird.

Dazu gehört neben der oben beschriebenen Kontrolle der Steurpflichtigkeit von Einführen übrigens auch die Kontrolle bzw. Vermeidung von Schwarzarbeit durch entsprechenden Fahndungsdruck.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Die Infos wären im ersten Post natürlich hilfreich gewesen - tatsächlich ist das eine gute Frage, und die Antwort darauf würde mich interessieren. So wie wir alle unsere superteuren Apple-Geräte jenseits jeder Einfuhrgrenze in andere Länder als Touristen einführen und wieder mit nach Hause nehmen, kann das ein Ausländer ja auch in Deutschland - dass er dann zufällig deutsch spricht, darf da ja eigentlich nicht ins Gewicht fallen.

Ich glaube hier wirfst du nen paar Sachen durcheinander. Der im Ausland lebende Deutsche darf seine Gegenstände für den persönlichen Gebrauch abgabefrei einführen sofern er sie wieder ausführt. Auf Geschenke gilt aber natürlich die Freigrenze wie für jeden Reisenden egal welcher Nationalität. Der in Deutschland lebende Ausländer ist für im Ausland gekaufte Gegenstände ausserhalb der Freigrenze genauso abgabepflichtig wie der Deutsche.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.143
3.060
Z´Sdugärd
Ich waere stattdessen dankbar fuer Tipps zur korrekten steuerlichen Abrechnung. Ich stand letztens am FRA ankommend aus YYZ, bewaffnet mit Zollpapieren am roten Durchgang und es war niemand da. Auch nach Anruf beim Zoll mit dem Telefon, welches dort haengt, hat sich niemand gemeldet. Ist der Zoll nur noch in Teilzeit in FRA taetig?

In der Tat ziemlich nervig. Noch nerviger ist das im Ausland! Wen du mit deinem Zoll Zettelchen das Einführen Dokumentieren MUSST und der Kasper einfach keinen Bock hat weil a) kurz vor Feierabend oder b) Siesta ist. Da hab ich mir schon so manche bösen Blicke der Ausländischen Zöllner eingefangen! Und wehe es fehlt ein Stempelchen...dann gibts Lack!


In der Praxis gibt es sicherlich viele Möglichkeiten, den Zoll zu umgehen. Dein Beispiel über UK ist da schon fast kompliziert. Man kann auch in Frankfurt landen und einen innerdeutschen Weiterflug haben. Die Verzollung wäre dann am Zielort und nicht in Frankfurt. Was du mit deinem Handgepäck nach der Einreise in Frankfurt machst kann der Zöllner in Hannover dann auch nicht wissen.

Oftmals hast du aber durchaus das Problem (siehe oben) das an "Endflughäfen" die in der Province sind wie Friedrichshafen oder Rostock etc keine Kontrollen hast weil der Verkehr eh nur National bzw max auf EU eben stattfindet. Hier etwas "sauber" einzuführen kann durchaus zum Problem werden.

Der Zoll kann jederzeit von dir den Nachweis verlangen das ein Gerät ordnungsgemäss in die EU eingeführt und versteuert wurde. Ganz unabhängig von deiner Reiseroute. Da die Zöllner anhand der Seriennummern leicht feststellen können für welchen Markt ein Gerät vorgesehen war ist es aben auch leicht ein US Gerät zu identifizieren.

D.h. auch man kann die Jahre später nach dem entsprechenden Nachweis fragen. Ein Freund von mir führt (seitdem ihm das einmal passiert ist) immer den Nachweis der Verzollung für seine US Geräte bei sich.

Klar kann es so funktionieren wie du es dir vorstellst, aber die Hürde "Zoll" ist nicht überwunden wenn du das erste Mal da durch bist.

Dafür gibts ja ein Formblatt. Das füllst du aus VOR der Ausreise (empiehlt sich immer bei teuren Geschichten die Kameras etc) und lässt das Stempeln.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
@Worldtraveller 42
Jetzt mal rein theorethisch (und noch ausgefeilter ...)
Ich kann doch morgens in London ankommen und am Nachmittag nach D weiterfliegen.
Per Bonusmeilen organisiere ich mir ein one-way Ticket fuer den gleichen Flug nach D
Den lasse ich mir schriftlich dokumentieren, trete ich aber nicht an.
Gepaeck hole ich in D vom Band ab, entferne die Banderole und bei Nachfrage zeige
ich meinen (nicht angetretenen) Meilenflug vor.

Und was ändert das? Dein Gepäck fliegt immer noch in einem Rutsch von XXX nach DE. In DE wird es, falls der Zoll äußerst motiviert ist, bereits markiert bzw. aussortiert bevor du die Banderole abnehmen kannst. Nimmst du Sie ab, dürfte Zollbeamte ebenfalls stutzig werden. BTW: Man muss äußerst bescheuert sein zu versuchen den Zoll zu verarschen. Dann kann's ganz schön teuer werden.

Ganz leicht neben dem Faden:
Apple und Co, also die Hersteller der begehrten Schmuggelprodukte, verkaufen ihren Müll doch hier (EU) bekanntermaßen dank Junker und Komplizen komplett steuerfrei ....

Wie bereits erwähnt: Unternehmenssteuer ≠ Zoll bzw. MwSt. Übrigens ist Apple einer der wenigen Fälle von 0% Besteuerung/Tax rulings mit denen Juncker nichts zu tun. Für Apple's verbindlichen Vorbescheid kannst du den Iren danken. Da hätte man jetzt McDonalds oder Engie erwähnen können...
 
T

timo112

Guest
Danke fuer die vielen Antworten.

Was passiert eigentlich, wenn ich als Auslands-Deutscher meinen Besitz (zB Apple-Produkte ohne OVP) offiziell
in Deutschland mit einer Naemlichkeits-Sicherungs Bescheinigung einfuehre, das betreffende Produkt aber nicht
mehr ausfuehren kann, wenn es mir waehrend der Dauer meines Aufenthaltes in Deutschland gestohlen werden
WUERDE oder ich es verlieren SOLLTE ???

Und
bin ich als Auslands-Deutscher eigentlich verpflichtet, mit "meinem Besitz" den roten Ausgang zu waehlen ???

User DWF-Senator scheint ja auch schnurstracks durch GRUEN zu laufen

@ DWF-Senator
Und wie machen Sie das glaubhaft ?
Verbal oder schriftlich ?