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Danke fuer die vielen Antworten.
Was passiert eigentlich, wenn ich als Auslands-Deutscher meinen Besitz (zB Apple-Produkte ohne OVP) offiziell
in Deutschland mit einer Naemlichkeits-Sicherungs Bescheinigung einfuehre, das betreffende Produkt aber nicht
mehr ausfuehren kann, wenn es mir waehrend der Dauer meines Aufenthaltes in Deutschland gestohlen werden
WUERDE oder ich es verlieren SOLLTE ???
Und
bin ich als Auslands-Deutscher eigentlich verpflichtet, mit "meinem Besitz" den roten Ausgang zu waehlen ???
Wenn dir dein Gerät abhanden kommt musst du das beweisen - ansonsten versteuern.
Und natürlich musst du nur durch den roten Eingang wenn du etwas einführst (also wenn die Dinge im Land verbleiben sollen). Aber so als Tipp, ein original verpacktes iPhone wird höchstwahrscheinlich auch Probleme aufwerfen.