Der Deutsche Zoll ...

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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Kam schon vor, macht er also offenbar.
Wie? Keine Ahnung, aber die Damen und Herren machen das ja beruflich, die werden das schon wissen :D

Ich denke mal, bei Dingen die im Körper transportiert werden ist es, egal an welcher Stelle, auch für die Zollbeamten, schwer. Drogenkuriere im Körper sind ja oft auch nur Zufallsfunde

https://www.wochenblatt.de/news-str...-und-eine-frau-drogen-im-koerper-geschmuggelt
https://www.nrz.de/staedte/emmerich...chmuggelte-drogen-im-koerper-id212489791.html

. Der Drogenhund.

so, wie oft hattest du den schon an dir oder Mitreisenden? Ist ja eher, dass diese am Gepäck im Keller sind
 

MNovak

Gesperrt
27.02.2018
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Einfach durch den grünen Ausgang durchlaufen.
Es handelt sich bei den Implantaten ja um einen Körperbestandteil, nicht um anmeldepflichtige und zu verzollende Waren!?
Außerdem sind die Implantate ja längst unbehelligt eingereist, während Frau Ohovenbitzer hinten an ihnen dran gerade erst den Zoll passiert und drohend "me too!" fordert.
 
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Worldtraveler42

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15.02.2015
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MRS
Wenn du mit drei nagelneuen iPhones und zwei nagelneuen iPads als in den USA lebender Deutscher vom Zoll kontrolliert wirst wird der Zoll annehmen das die Geschenke sind.

Nicht zwingend. Reise immer mit zwei Smartphones durch die Welt. Persönlicher Rekord auf der Kurzstrecke war bisher 3 x Notebooks, 1 Tablet und 2 Telefone. Hat sich niemand daran gestört.

und wieder: "Wie sollte der Zoll das Nachweisen?"

Drogenhund bzw. Anfangsverdacht (gibt Reiseplan/Personen Kombinationen die einfach verdächtig sind) und medizinische Untersuchung danach. Ich würde meinen dass eine frische Brust-OP erkenntlich sein wird und der Inhalt schnell auf einem Scan zu erkennen sein wird.

so, wie oft hattest du den schon an dir oder Mitreisenden? Ist ja eher, dass diese am Gepäck im Keller sind

Hab den Drogenhund schon beim Passagieren gesehen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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3.089
Z´Sdugärd
Nicht zwingend. Reise immer mit zwei Smartphones durch die Welt. Persönlicher Rekord auf der Kurzstrecke war bisher 3 x Notebooks, 1 Tablet und 2 Telefone. Hat sich niemand daran gestört.
Hast du halt ggf ein Problem bei der Einreise nach D. Da MUSST dann im Zweifel nachweisen das die Teile aus D kommen. Würde ich mir bei geschäftlichen Gegenständen nicht schwer vorstellen da hier die Rechnungen in der Buchhaltung zu finden sind. Privates dagegen mag anders aussehen. Wer hat für einen 4 Jahre alte Laptop noch ne Rechnung? Die Frage ist halt eben nur wie und OB der Zoll das bis zum bitteren Ende durchzieht.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Das ganze ist ein Tummelplatz für Supersmarties die eben ein wenig kleinkriminell werden. Wenn man bedenkt das Apple Produkte in der Schweiz schon deutlich günstiger sind als in D, dann steht hinter solche Aktionen doch in erster Linie Wichtigtuerrei - "Hey ich kann die voll das günstige Eiphone besorgen, kein Problem ich wohne doch in XXXX"

Ich denke Du solltest Dich mit den Unterstellungen ein bischen zurückhalten....

Ich habe 3 iPhones im persönlichen gebrauch (US SIM, D SIM und geschäftlich). Ausserdem 2 iPads (privat und geschäftlich) und 2 Laptops (privat und geschäftlich). Da ich ein Tech-Geek bin sind alle die Geräte meist sehr neu und da ich in den US lebe kaufe ich die auch hier. Diese führe ich regelmäßig problemlos nach Deutschland ein und genauso regelmäßig wieder aus. Problemlos und ohne Naemlichkeitsbescheinigung und um Geschenke handelt es sich nicht. Wenn ein in Deutschland Lebender mit den gleichen Produkten (durch die S/N als in den USA gekauft und weniger als 6 Monate alt) in D einreist wuerde er vermutlich Probleme bekommen.

Auch wenn es hier einige nicht wahrhaben wollen, nicht alle Leute werden beim Zoll gleich behandelt. Und das hat nichts damit zu tun dass man sich nicht an die Gesetze hält....
 

MNovak

Gesperrt
27.02.2018
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2
Hab den Drogenhund schon beim passagieren gesehen.

Und ich habe mir erlaubt, das große "P" durch ein kleines in obigem Zitat zu ersetzen.

Jeder Leser, der noch nicht völlig abgestumpft ist, wird ein paar Minuten mit Gedanken über diese Aussage zubringen.
Wie ist das, wenn Drogenhunde passagieren?
So wie Pferde vor der Apotheke?
Oder Affen bei VW?

Und wer nun einwendet, dass da doch lediglich ein "m" zu viel im "beim" ist, wird sogleich an Hannes Jänicke erinnert:
Gorillaweibchen bei Männern - und Drogenhunde bei Passagieren.
 
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Amic

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05.04.2016
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Kam schon vor, macht er also offenbar.
Wie? Keine Ahnung, aber die Damen und Herren machen das ja beruflich, die werden das schon wissen
Wenn man illegale Substanzen adäquat nachweisen, ohne diese direkt untersuchen zu können.
"Aufschneiden" zur Untersuchung dürfte eine keinesfalls rechtzufertigende Körperverletzung sein.
 

red_travels

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16.09.2016
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Hab den Drogenhund schon beim Passagieren gesehen.
Und ich habe mir erlaubt, das große "P" durch ein kleines in obigem Zitat zu ersetzen.

MEEEP (n)

Jedoch wurde es in Ihrem Beispiel substantiviert, d. h. es wird wie ein Substantiv (Nomen) verwendet. Dabei nimmt es auch die Eigenschaften eines Substantivs an und für Substantive gilt nach der neuen wie auch der alten Rechtschreibung, dass sie groß geschrieben werden. Im Text kann man solche substantivierten Infinitive zum Beispiel daran erkennen, dass ihnen ein Artikel vorausgeht. Bei beim Ausfüllen ist der Artikel mit der Präposition bei verschmolzen (beim = bei dem).
aus https://grammatikfragen.de/showthread.php?51-Warum-schreibt-man-quot-beim-Ausf%FCllen-quot-gro%DF
 

Worldtraveler42

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15.02.2015
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MRS
Wer hat für einen 4 Jahre alte Laptop noch ne Rechnung?

Vor 10 Jahren: Nein. Heute: Ja, weil die Rechnung per Email verschickt wurde, die Rechnung beim Online-Store erneut heruntergeladen werden kann oder weil ich den Kassenzettel vorsichtshalber (Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Kassenzettel vor Ende der Herstellergarantie unlesbar ist) gescannt habe.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Wenn du mit Geräten unterwegs bist die gebraucht sind werden deine Erklärungen nicht deutlich anders sein als die des in Deutschland lebenden.Geräte für den persönlichen Gebrauch - ob das ganze stimmt kann der Zoll dann prüfen. Da die Menge der Geräte auf gewerblichen Einsatz hinweist wird auch der in D lebende die entsprechenden Belege haben, denn die 19% MwSt. relativieren den Preisvorteil ja deutlich, zudem lassen sich die Geräte nicht abschreiben wenn keine Rechnung in der Buchhaltung ist, aber eine unversteuerte Rechnung in der Buchhaltung eigentlich einer Selbstanzeige gleichkommt.

??? :confused:

In meinem Reisegepäck befinden sich stets in Deutschland und in USA gekaufte Geräte. Die Deutschen Geräte wurden durch meine deutsche Firma bezahlt und die US Geräte durch meine US Firma. Dabei kann es aber sogar schon mal vorkommen dass ich eine US SIM Karte in einem deutschen Gerät habe und umgekehrt. Grundsätzlich bin ich in Deutschland auch für die US Firma tätig und in USA reisend auch für die deutsche Firma. Gekauft werden die Geräte im Land des jeweiligen Firmensitzes, aber nutzen tue ich alles für alles um es salopp auszudrücken.

Wüsste jetzt nicht was unversteuerte Rechnungen, Selbstanzeige und Belege damit zu tun haben sollen. Nein, ich führe die Belege nicht mit. Ich könnte diese bei Bedarf in der jeweiligen Buchhaltung anfordern oder notfalls nachreichen. Aber der Hinweis dass diese Geräte meinen Firmen gehören genügt jeweils um die evtl. Nachfragen beim Zoll zu befrieden. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass irgendein Geschäftsreisender größerer Unternehmen die Belege seiner gesammelten Reisehardware jeweils mitführt oder sich darum kümmert wie das Zeugs verbucht wurde und/oder wo es das Unternehmen gekauft hat.
 
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Rambuster

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09.03.2009
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Echt gibt es noch Hersteller hochwertiger Elektronik die nicht anhand der Seriennummer feststellen können für welche Märkte die Geräte vorgesehen waren? Und habt ihr den Zoll nicht beauftragt nach Fälschungen Ausschau zu halten - dann wird dem Zoll ja immer sehr genaues Datenmaterial zur Verfügung gestellt.

Wir können schon sehen für welche Region das Gerät vorgesehen war, jedoch gibt es kein Muster in den Seriennummern, aus denen es ersichtlich ist.
Jede einzelne Nummer muss somit geprüft werden.
 
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Mark.Dragon

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25.04.2009
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Wir können schon sehen für welche Region das Gerät vorgesehen war, jedoch gibt es kein Muster in den Seriennummern, aus denen es ersichtlich ist.
Jede einzelne Nummer muss somit geprüft werden.

Gab es (zumindest früher) nicht z.B. unterschiedliche Gerätebezeichungen je nach Verkaufs-Region?
Ich erinnere mich das damals die Canon D400 (Europa) in den USA beispielsweise als Canon Rebel XTi verkauft wurde und in Asien bezeichnet als EOS Kiss Digital X...

Gibt es solche "Regionalisierten Geräte" inzwischen denn gar nicht mehr oder war das nur bei Canon so?

Gruß aus München
Markus
 

Rambuster

Guru
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Gab es (zumindest früher) nicht z.B. unterschiedliche Gerätebezeichungen je nach Verkaufs-Region?
Ich erinnere mich das damals die Canon D400 (Europa) in den USA beispielsweise als Canon Rebel XTi verkauft wurde und in Asien bezeichnet als EOS Kiss Digital X...

Gibt es solche "Regionalisierten Geräte" inzwischen denn gar nicht mehr oder war das nur bei Canon so?

Gruß aus München
Markus

Das war ein Canon Ding: Rebel, EOS, Kiss - je nach Region.
 
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Ed Size

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16.03.2009
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Wüsste jetzt nicht was unversteuerte Rechnungen, Selbstanzeige und Belege damit zu tun haben sollen..

Wenn du einen Beleg für deinen in den US Laptop in der deutschen Buchhaltung erfasst dann ist dieser zwangsläufig zu versteuern, tust du dies nicht fällt es bei den nächstbesten Betriebsprüfung auf, der Prüfer wird die fehlerhafte Rechnung bemerken und dann schauen ob Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde = quasi Selbstanzeige.

In dem Fall würde dir auch deine US Firma nichts nutzen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wir können schon sehen für welche Region das Gerät vorgesehen war, jedoch gibt es kein Muster in den Seriennummern, aus denen es ersichtlich ist.
Jede einzelne Nummer muss somit geprüft werden.

Der Zoll bekommt von euch keinen Zugriff auf die Seriennummern? Ich kenne das so das Unternehmen dem Zoll solche Daten zur Verfügung stellen, gerade wenn sie den Zoll mit dem überwachen der Markenrechte beauftragen.
 

MNovak

Gesperrt
27.02.2018
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gerade wenn sie den Zoll mit dem überwachen der Markenrechte beauftragen.
Weißt Du dazu näheres, insbesondere, ob der "Auftraggeber", richtigerweise Antragsteller, d.h. der Inhaber des Markenrechts Gebühren für die Überwachung zahlen muß?

Der Zoll fischt z.B. alles raus, was aus Asien mit einer Rolex-Krone kommt, Dann wird er devot bei Rolex vorstellig und fragt die, ob das ok ist oder ob sie es vernichten sollen.

Der Schutz eigentumsähnlicher Rechte wie einer Marke kann ja eigentlich nicht weiter gehen als der Schutz des Eigentums selbst.
Insofern möchte ich, daß der Staat mein Eigentum genauso schützt wie das eines schweizer Klunkerkonzerns. Es sollten daher mindestens zwei Polizisten 24/7 um mein Haus streifen und alle, die dort vorbeigehen, auf Einbruchswerkzeuge oder Beute durchsuchen. Ich wäre durchaus bereit, dafür eine Gebühr zu entrichten. Obwohl - anders als Rolex habe ich ja schon in Deutschland Steuern bezahlt...
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.802
10.358
www.red-travels.com
Wenn du einen Beleg für deinen in den US Laptop in der deutschen Buchhaltung erfasst dann ist dieser zwangsläufig zu versteuern, tust du dies nicht fällt es bei den nächstbesten Betriebsprüfung auf, der Prüfer wird die fehlerhafte Rechnung bemerken und dann schauen ob Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde = quasi Selbstanzeige.

In dem Fall würde dir auch deine US Firma nichts nutzen.

warum sollte die Rechnung seiner US Firma in der deutschen vorliegen?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Wenn du einen Beleg für deinen in den US Laptop in der deutschen Buchhaltung erfasst dann ist dieser zwangsläufig zu versteuern, tust du dies nicht fällt es bei den nächstbesten Betriebsprüfung auf, der Prüfer wird die fehlerhafte Rechnung bemerken und dann schauen ob Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde = quasi Selbstanzeige.

In dem Fall würde dir auch deine US Firma nichts nutzen.
Ich glaube nicht dass du die Thematik verstehst. Aber zu deiner Beruhigung, die Betriebsprüfungen sind bisher diesbezüglich ohne Auffälligkeiten gewesen.
 
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