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Pack eine illegale Substanz in die Implantate, da hast du den Zoll ganz schnell an der Brust...
und wieder: "Wie sollte der Zoll das Nachweisen?"
Pack eine illegale Substanz in die Implantate, da hast du den Zoll ganz schnell an der Brust...
und wieder: "Wie sollte der Zoll das Nachweisen?"
Kam schon vor, macht er also offenbar.
Wie? Keine Ahnung, aber die Damen und Herren machen das ja beruflich, die werden das schon wissen
. Der Drogenhund.
Stimmt...hast recht.Wo? Da steht "Wohnort". Nicht "Anschrift".
wie oft hattest du den schon an dir oder Mitreisenden? Ist ja eher, dass diese am Gepäck im Keller sind
Kopfkino. Der Drogenhund. Die rauhe Zunge. Die Dame genießt.
*duckundweg*
Außerdem sind die Implantate ja längst unbehelligt eingereist, während Frau Ohovenbitzer hinten an ihnen dran gerade erst den Zoll passiert und drohend "me too!" fordert.Einfach durch den grünen Ausgang durchlaufen.
Es handelt sich bei den Implantaten ja um einen Körperbestandteil, nicht um anmeldepflichtige und zu verzollende Waren!?
Wenn du mit drei nagelneuen iPhones und zwei nagelneuen iPads als in den USA lebender Deutscher vom Zoll kontrolliert wirst wird der Zoll annehmen das die Geschenke sind.
und wieder: "Wie sollte der Zoll das Nachweisen?"
so, wie oft hattest du den schon an dir oder Mitreisenden? Ist ja eher, dass diese am Gepäck im Keller sind
Hast du halt ggf ein Problem bei der Einreise nach D. Da MUSST dann im Zweifel nachweisen das die Teile aus D kommen. Würde ich mir bei geschäftlichen Gegenständen nicht schwer vorstellen da hier die Rechnungen in der Buchhaltung zu finden sind. Privates dagegen mag anders aussehen. Wer hat für einen 4 Jahre alte Laptop noch ne Rechnung? Die Frage ist halt eben nur wie und OB der Zoll das bis zum bitteren Ende durchzieht.Nicht zwingend. Reise immer mit zwei Smartphones durch die Welt. Persönlicher Rekord auf der Kurzstrecke war bisher 3 x Notebooks, 1 Tablet und 2 Telefone. Hat sich niemand daran gestört.
Das ganze ist ein Tummelplatz für Supersmarties die eben ein wenig kleinkriminell werden. Wenn man bedenkt das Apple Produkte in der Schweiz schon deutlich günstiger sind als in D, dann steht hinter solche Aktionen doch in erster Linie Wichtigtuerrei - "Hey ich kann die voll das günstige Eiphone besorgen, kein Problem ich wohne doch in XXXX"
hat beim ersten Umzug mit altem RP keinen gejuckt
passiert ja auch nix wenn man es nicht ändern lässt
Hab den Drogenhund schon beim passagieren gesehen.
Wenn man illegale Substanzen adäquat nachweisen, ohne diese direkt untersuchen zu können.Kam schon vor, macht er also offenbar.
Wie? Keine Ahnung, aber die Damen und Herren machen das ja beruflich, die werden das schon wissen
Hab den Drogenhund schon beim Passagieren gesehen.
Und ich habe mir erlaubt, das große "P" durch ein kleines in obigem Zitat zu ersetzen.
aus https://grammatikfragen.de/showthread.php?51-Warum-schreibt-man-quot-beim-Ausf%FCllen-quot-gro%DFJedoch wurde es in Ihrem Beispiel substantiviert, d. h. es wird wie ein Substantiv (Nomen) verwendet. Dabei nimmt es auch die Eigenschaften eines Substantivs an und für Substantive gilt nach der neuen wie auch der alten Rechtschreibung, dass sie groß geschrieben werden. Im Text kann man solche substantivierten Infinitive zum Beispiel daran erkennen, dass ihnen ein Artikel vorausgeht. Bei beim Ausfüllen ist der Artikel mit der Präposition bei verschmolzen (beim = bei dem).
Wer hat für einen 4 Jahre alte Laptop noch ne Rechnung?
Wenn du mit Geräten unterwegs bist die gebraucht sind werden deine Erklärungen nicht deutlich anders sein als die des in Deutschland lebenden.Geräte für den persönlichen Gebrauch - ob das ganze stimmt kann der Zoll dann prüfen. Da die Menge der Geräte auf gewerblichen Einsatz hinweist wird auch der in D lebende die entsprechenden Belege haben, denn die 19% MwSt. relativieren den Preisvorteil ja deutlich, zudem lassen sich die Geräte nicht abschreiben wenn keine Rechnung in der Buchhaltung ist, aber eine unversteuerte Rechnung in der Buchhaltung eigentlich einer Selbstanzeige gleichkommt.
Echt gibt es noch Hersteller hochwertiger Elektronik die nicht anhand der Seriennummer feststellen können für welche Märkte die Geräte vorgesehen waren? Und habt ihr den Zoll nicht beauftragt nach Fälschungen Ausschau zu halten - dann wird dem Zoll ja immer sehr genaues Datenmaterial zur Verfügung gestellt.
Wir können schon sehen für welche Region das Gerät vorgesehen war, jedoch gibt es kein Muster in den Seriennummern, aus denen es ersichtlich ist.
Jede einzelne Nummer muss somit geprüft werden.
Gab es (zumindest früher) nicht z.B. unterschiedliche Gerätebezeichungen je nach Verkaufs-Region?
Ich erinnere mich das damals die Canon D400 (Europa) in den USA beispielsweise als Canon Rebel XTi verkauft wurde und in Asien bezeichnet als EOS Kiss Digital X...
Gibt es solche "Regionalisierten Geräte" inzwischen denn gar nicht mehr oder war das nur bei Canon so?
Gruß aus München
Markus
Wüsste jetzt nicht was unversteuerte Rechnungen, Selbstanzeige und Belege damit zu tun haben sollen..
Wir können schon sehen für welche Region das Gerät vorgesehen war, jedoch gibt es kein Muster in den Seriennummern, aus denen es ersichtlich ist.
Jede einzelne Nummer muss somit geprüft werden.
Weißt Du dazu näheres, insbesondere, ob der "Auftraggeber", richtigerweise Antragsteller, d.h. der Inhaber des Markenrechts Gebühren für die Überwachung zahlen muß?gerade wenn sie den Zoll mit dem überwachen der Markenrechte beauftragen.
Wenn du einen Beleg für deinen in den US Laptop in der deutschen Buchhaltung erfasst dann ist dieser zwangsläufig zu versteuern, tust du dies nicht fällt es bei den nächstbesten Betriebsprüfung auf, der Prüfer wird die fehlerhafte Rechnung bemerken und dann schauen ob Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde = quasi Selbstanzeige.
In dem Fall würde dir auch deine US Firma nichts nutzen.
Ich glaube nicht dass du die Thematik verstehst. Aber zu deiner Beruhigung, die Betriebsprüfungen sind bisher diesbezüglich ohne Auffälligkeiten gewesen.Wenn du einen Beleg für deinen in den US Laptop in der deutschen Buchhaltung erfasst dann ist dieser zwangsläufig zu versteuern, tust du dies nicht fällt es bei den nächstbesten Betriebsprüfung auf, der Prüfer wird die fehlerhafte Rechnung bemerken und dann schauen ob Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde = quasi Selbstanzeige.
In dem Fall würde dir auch deine US Firma nichts nutzen.