Der Deutsche Zoll ...

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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.689
4.055
Gummersbach
Um ein Abklingen des Threads zu unterbinden möchte ich eine weitere Variante in´s Spiel bringen :

Eine Frau mit dem Namen Chantal Hovenbitzer reist Eco nach Thailand und läßt sich dort eine enorme Brustvergrößerung verpassen , die Rechnung beträgt 850 Oiro umgerechnet und liegt damit außerhalb des anmeldefreien Bereichs . Der Chirurg hat lediglich Material berechnet , keine Dienstleistung .

Frau Hovenbitzer verfügt über einen Reisepaß mit Eintrag Erstwohnsitz Dubai .

Frau Hovenbitzer reist über FRA zwecks Besuchs ihrer Pflegeeltern ein , steht vor dem Zoll und grübelt über Ausgang rot oder grün nach . Was ratet ihr ihr ?

Im Hinblick auf eine beabsichtigte Wiederausfuhr der Implantate würde ich jetzt eine Nämlichkeitssicherung in Betracht ziehen . Und wie wäre die Lage zu beurteilen wenn Frau Hovenbitzer 2 x nach Thailand reiste , jeweils eine Hälfte operieren ließe und sodann bei Einfuhr jeweils unter der Freigenze liegen würde . Würden dann bei der 2. Einreise nachträglich 2 Hälften zu einem Ganzen erklärt werden müssen oder was ?

Ich bitte um konstruktive Wortmeldungen .
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.042
11.351
wie wäre die Lage zu beurteilen wenn Frau Hovenbitzer 2 x nach Thailand reiste , jeweils eine Hälfte operieren ließe und sodann bei Einfuhr jeweils unter der Freigenze liegen würde .

Steuer- und abgabentechnisch mag das sinnvoll sein; allerdings duerfte die ungleiche Belastung alsbaldigst zu einer Skoliose fuehren. Damit waere auch niemandem gedient, ausser den Unterhaltungsfachkraeften von Kabel1, Geschaeftsbereich "Achtung Kontrolle", die diesem Sachverhalt sicherlich breiten Raum im Rahmen der pflichtgemaessen Erfuellung ihres Bildungsauftrages einraeumten.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.846
1.121
KUL (bye bye HAM)
einfach: jeweils einfuhrabgabenfrei, da es sich um ein Mehrzahl gleichartiger Dinge und nicht jeweils um Teile eines Ganzen handelt. Merke: zwei Hupen, nicht Hupe
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
123
Die Frage nach Roten oder Grünen Ausgang stellt sich bei den Turbotitten doch gar nicht, da egal welcher Ausgang, die Zöllner einen roten Kopf haben werden.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
105
Um ein Abklingen des Threads zu unterbinden möchte ich eine weitere Variante in´s Spiel bringen :

Eine Frau mit dem Namen Chantal Hovenbitzer reist Eco nach Thailand und läßt sich dort eine enorme Brustvergrößerung verpassen , die Rechnung beträgt 850 Oiro umgerechnet und liegt damit außerhalb des anmeldefreien Bereichs . Der Chirurg hat lediglich Material berechnet , keine Dienstleistung .

Frau Hovenbitzer verfügt über einen Reisepaß mit Eintrag Erstwohnsitz Dubai .

Frau Hovenbitzer reist über FRA zwecks Besuchs ihrer Pflegeeltern ein , steht vor dem Zoll und grübelt über Ausgang rot oder grün nach . Was ratet ihr ihr ?
Eigentlich ein langweiliges Beispiel, da sie ja keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann sie durch den grünen Ausgang gehen. Als Nämlichkeitssicherung könnte der Zoll aber evt. eine Fotodokumentation anordnen.

zur zweiten Frage, solange Frau Hovenbitzer bei der zweiten Einfuhr dokumentieren kann, dass die erste Brust zu einem früheren Zeitpunkt gemacht wurde und sie zwischenzeitlich in die EU zurückgereist ist, braucht aus den zweit hälften kein ganzes gemacht werden.

Interessanter wäre der Aspekt, wenn das Material über EUR 850,00 liegt, ob man das im Rahmen einer passiven Veredelung abwickeln könnte.
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Ich habe gar keinen Eintrag des Wohnortes in meinem deutschen Reisepass :confused:

Ich schon, bei mir steht seit mehreren Pässen immer "Wien" auf der ersten Seite nach dem Plastikteil mit Foto und Personendaten. Auf der selben Seite sind auch noch Größe und Augenfarbe notiert.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.983
10.544
www.red-travels.com
Ich habe gar keinen Eintrag des Wohnortes in meinem deutschen Reisepass :confused:

interessanter Pass, der steht normalerweise spätestens 1 Seite nach dem Plastikteil

alter RP (eigentlich sollten die Daten rechts auch eingetragen sein...)
Bildschirmfoto 2018-03-15 um 20.23.59.jpg

neuer RP
Bildschirmfoto 2018-03-15 um 20.21.43.jpg

nach Wohnortwechsel gab es nur einen Stempel (neue Stadt) mit amtlichen Zeichen, der alte wurde nicht gestrichen
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.689
4.055
Gummersbach
" Die Nämlichkeitssicherung ist für Waren, die im Zollverkehr vorübergehend ein- und ausgeführt (Veredelelungsverkehr) oder im Zollgebiet der EG unter Zollkontrolle befördert werden (vgl. gemeinschaftliches Versandverfahren), wichtig. Mittel zur N. sind z. B. Zollverschluss (Raum- oder Packstückverschluss), Nämlichkeitszeichen (wie Plomben, Siegel, Stempel), zollamtliche Bewachung oder Begleitung, hilfsweise auch Abbildungen, Beschreibungen, Fakriknummern u.a. "

Juser , es dürfte nunmehr die Dimension der Problematik auf den Hand liegen . Im von mir herausgearbeiteten Fall bietet sich sowohl ein Packstückverschluss als auch Stempelung ( auf richtige Seite achten ) sowie letztlich hilfsweise Abbildung und anschließende Bewachung an . Im Hinblick auf das bevorstehende Aussscheiden des Flugplatzes Heathrow aus der EU stößt übrigens das gemeinschaftliche Versandverfahren hier eventuell an seine ( haha ) Grenzen .
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
105
sie müsse dann angemeldet werden, wenn sie ins Reichsgebiet verbracht werden. D.h. wenn sie dauerhaft hier bleiben. Wenn nicht, befinden sie sich nur im Transit und müssen nicht verzollt werden.

Edit: dies gilt nur für Gegenstände des persönlichen Gebrauchs
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.689
4.055
Gummersbach
" .....Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland) zu verwenden. Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt."

Nach weiterer Analyse des Sachverhaltes Hovenbitzer für den Fall wiederholter Einreise erscheint Formular 0329 ( nur im Vordruckhandel ) unter zusätzlicher Vorführung der Ware sachdienlich . Jedenfalls würde Letzteres wohl zu einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung verhelfen .

Womit dann auf die zusätzliche Möglichkeit eines " Um die Zollabwicklung zu vereinfachen, wurde 1961 das internationale "Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren " " verwiesen werde sollte insoweit Frau Hovenbitzer die Brusterweiterung zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit stets mit sich führen müßte . An dieser Stelle möchte ich für hoite schließen .
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.872
25
MRS
sie müsse dann angemeldet werden, wenn sie ins Reichsgebiet verbracht werden. D.h. wenn sie dauerhaft hier bleiben. Wenn nicht, befinden sie sich nur im Transit und müssen nicht verzollt werden.

Stimmt so jedenfalls nicht. Wenn die Dame beispielsweise in AT haust, müsste Sie bei Ankunft in DE ebenfalls verzollen.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
105
Stimmt so jedenfalls nicht. Wenn die Dame beispielsweise in AT haust, müsste Sie bei Ankunft in DE ebenfalls verzollen.

stimmt, wenn sie ne EORI und Ust-Id-Nr hat, könnte man sogar eine Fiskalverzollung machen (wenn sie in Deutschland landet und dann nach AT weiterreist), wollte es nur nicht komplizierter machen als notwendig. Aber richtig, sie darf keinen Wohnsitz im EU Gebiet haben.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.751
9.248
IAH & HAM
Davon abgesehen verstehe ich den Unterschied zwischen deutschem und auslaendischem Wohnsitz nicht. Wenn ich am Flughafen mit drei neuen iPhones aufschlage, bin ich in Erklaerungsnoeten, egal was meine Nationalitaet ist und egal wo ich wohne, oder nicht? Zumindest entnehme ich das dem Bildungsfernsehen ("Achtung Kontrolle! Heute: Zoellner Andi und Julia kontrollieren die Passagiere eines Bumsbombers aus Thailand." :D)

Die Erklärung fällt nur leichter, wenn man im Ausland wohnt. Ich reise regelmnaessig mit 3 iPhones, 2 iPads einem Macbook (und manchmal auch noch einem Dell Computer) in D ein. Alles relativ neu, alles in den USA gekauft. Ich kann das problemlos erklären, wenn Du in D lebst ist die Erklärung nicht so leicht........
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.066
159
FRA
Wenn man dafür eine Nämlichkeitssicherung gemacht hat, fällt der Nachweis schon recht leicht [emoji6]
Aber damit drehen wir uns dann das nächste Mal im Kreis
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Die Erklärung fällt nur leichter, wenn man im Ausland wohnt. Ich reise regelmnaessig mit 3 iPhones, 2 iPads einem Macbook (und manchmal auch noch einem Dell Computer) in D ein. Alles relativ neu, alles in den USA gekauft. Ich kann das problemlos erklären, wenn Du in D lebst ist die Erklärung nicht so leicht........

Wenn du mit drei nagelneuen iPhones und zwei nagelneuen iPads als in den USA lebender Deutscher vom Zoll kontrolliert wirst wird der Zoll annehmen das die Geschenke sind.

Wenn du mit Geräten unterwegs bist die gebraucht sind werden deine Erklärungen nicht deutlich anders sein als die des in Deutschland lebenden.Geräte für den persönlichen Gebrauch - ob das ganze stimmt kann der Zoll dann prüfen. Da die Menge der Geräte auf gewerblichen Einsatz hinweist wird auch der in D lebende die entsprechenden Belege haben, denn die 19% MwSt. relativieren den Preisvorteil ja deutlich, zudem lassen sich die Geräte nicht abschreiben wenn keine Rechnung in der Buchhaltung ist, aber eine unversteuerte Rechnung in der Buchhaltung eigentlich einer Selbstanzeige gleichkommt.

Das ganze ist ein Tummelplatz für Supersmarties die eben ein wenig kleinkriminell werden. Wenn man bedenkt das Apple Produkte in der Schweiz schon deutlich günstiger sind als in D, dann steht hinter solche Aktionen doch in erster Linie Wichtigtuerrei - "Hey ich kann die voll das günstige Eiphone besorgen, kein Problem ich wohne doch in XXXX"
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.540
5.760
LEJ
Mal blöd gefragt: WARUM steht die Adresse den nicht drin? Felder dazu sind ja vorhanden?!

Weil der einzige Zweck eines Reisepasses ist, im Ausland die Identität
und Staatsangehörigkeit des Pass-Inhabers nachzuweisen. Dafür ist die
Wohnanschrift völlig überflüssig.
Warum haben Reisepässe keine Anschrift?

;)

Abgesehen davon:
Insbesondere zum Feld „Wohnort“ kursieren einige populäre Irrtümer. Häufig wird behauptet, bei einem Umzug sei eine Änderung des Feldes „Wohnort“ nicht nötig, da keine genaue Adresse eingetragen sei. Dies ist allerdings nicht richtig. Zwar ist – anders als auf dem Personalausweis – im Reisepass nicht die gesamte Anschrift verzeichnet, sondern lediglich die Kommune (Wohnort), in der der Passinhaber (in der Regel mit Hauptwohnsitz) gemeldet ist, der Passinhaber ist dennoch von Rechts wegen verpflichtet, bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde den neuen Wohnort eintragen zu lassen, da anderenfalls die im Reisepass stehenden Angaben unzutreffend wären.[12] Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Pflichtverletzung gewertet.[13] Außerhalb Deutschlands ist der Wohnorteintrag ohne Belang.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Reisepass#Enthaltene_Daten
Fettmarkierungen von mir.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.138
737
Eine Frau mit dem Namen Chantal Hovenbitzer reist Eco nach Thailand und läßt sich dort eine enorme Brustvergrößerung verpassen , die Rechnung beträgt 850 Oiro umgerechnet und liegt damit außerhalb des anmeldefreien Bereichs . Der Chirurg hat lediglich Material berechnet , keine Dienstleistung .

Frau Hovenbitzer verfügt über einen Reisepaß mit Eintrag Erstwohnsitz Dubai .

Frau Hovenbitzer reist über FRA zwecks Besuchs ihrer Pflegeeltern ein , steht vor dem Zoll und grübelt über Ausgang rot oder grün nach . Was ratet ihr ihr ?
Einfach durch den grünen Ausgang durchlaufen.
Es handelt sich bei den Implantaten ja um einen Körperbestandteil, nicht um anmeldepflichtige und zu verzollende Waren!?
 
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