Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
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Ich habe mir jetzt mal die aktuelle VO für Hessen (08. Nov) angeschaut. Wo kann man den kostenfreien Test ableiten?

https://soziales.hessen.de/gesundhe...bestimmungen-und-coronatests-fuer-einreisende

unter dem dritten Punkt Testungen:
Wann und wo kann ich einen kostenlosen Test durchführen lassen?
Die Testung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Einreise durchzuführen und kostenlos. Überschreiten Sie diese Zeit, müssen die Testkosten privat getragen werden.
 
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cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich meinen Vater (Verwandter 1. Grades) für bis zu 72h besuchen, wenn ich länger bleibe nur mit negativem Test bereits vor der Einreise in Deutschland. Aber in beiden Fällen ohne Quarantäne.

Wenn Dein Vater (1.Grades) in Hessen wohnen sollte darfst Du Ihn sogar ohne negativen Test und ohne Zeitbegrenzung besuchen.
Erst ab Verwandschaft 2.Grades benötigt man einen negativen Test ab min.72h Aufenthalt

Ausnahmen zu Quarantänebestimmungen und Coronatests für Einreisende
Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts nach Hessen einreisen (bei Besuchen Verwandter 2. Grades und Aufenthalten von mindestens 72 Stunden ist ein negatives Testergebnis erforderlich)
 
Zuletzt bearbeitet:

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Ich frage mich v.a., wie sie diese ganzen Ausnahmen in der Praxis umsetzen wollen bzw. ob die eh schon überlasteten Gesundheitsämter nichts besseres zu tun haben als zu kontrollieren, ob jemand einen Verwandten 1. oder 2. Grades besucht, kürzer oder länger als 72h bleibt usw.

Wenn ich das richtig verstehe, darf ich meinen Vater (Verwandter 1. Grades) für bis zu 72h besuchen, wenn ich länger bleibe nur mit negativem Test bereits vor der Einreise in Deutschland. Aber in beiden Fällen ohne Quarantäne.

Nur wie soll / kann ich das bei der Einreise nachweisen, dass ich ausschließlich meinen Vater besuche und weniger als 72h bleibe? Ok, bei Flügen vielleicht per Flugticket, nur sonst? Oder erfolgt die Kontrolle über die neue Registrierung? Nur die soll doch, wenn ich das richtig verstehe, nur für die Einreise erforderlich sein, nicht auch für die Ausreise.

Und was passiert, wenn ich eigentlich unter 72 bleiben will, also keinen Test habe, aber mein Flug gestrichen wird, und es somit länger wird? Ok, ich vermute gar nichts, da das ja eh niemand kontrollieren kann....

Eigenverantwortung?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Ausnahmen zu Quarantänebestimmungen und Coronatests für Einreisende
Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts nach Hessen einreisen (bei Besuchen Verwandter 2. Grades und Aufenthalten von mindestens 72 Stunden ist ein negatives Testergebnis erforderlich)

Ist Bayern. Und da gilt Verwandter 1. Grades bis zu 72h ohne Test und Quarantäne, bei längerem Aufenthalt Test. Verwandter 2. Grades (unabhängig von der Aufenthaltsdauer) Test. Zumindest meinem Verständnis nach. Wobei: bei unter 24h gibt es dann doch auch wieder eine allgemeine Ausnahme von der Quarantäne...

Und auch die Formulierung der hessischen Verordnung ist hier doch etwas zweideutig, dieses "bei Besuchen Verwandter 2. Grades und Aufenthalten von mindestens 72h" kann man auch so verstehen, dass Test in den Fällen a) Verwandter 2. Grades (immer) und Verwandter 1. Grades (nur bei mehr als 72h). Also eben so, wie in Bayern.

Und klar, Eigenverantwortung. Ich habe mich bis jetzt immer an alle Reisebeschränkungen gehalten und werde das auch weiterhin tun. Nur ob das in der Praxis funktioniert....
 

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Die Frage ist ja was wäre die Alternative?
Wohl nur ein allgemeines Verbot von Reisen und die Schließung der Grenze, würde Sicherheit bringen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Was umfasst denn Grenzverkehr?

Der Begriff taucht in einigen Corona-VO auf von Binnenländern auf, die selbst keine Grenze mit dem Ausland haben (z.B. Berlin, Thüringen, Hessen). Um es extrem zu formulieren: Wenn ich FRA-ZRH fliege um 4 Stunden an der Bahnhofsstr. zu shoppen und dann direkt wieder zurückfliege, fällt das unter Grenzverkehr?

Zumindest in der Muster-VO wird "Grenzverkehr" in der Begründung zu "kleinem Grenzverkehr" konkretisiert, der dort wie folgt definiert wird:

Dabei ist nicht zwingend, dass es sich um Nachbarstaaten handelt, also dass sich die Region in Deutschland und das Ausland eine gemeinsame Staatsgrenze teilen. Vielmehr ist ausschlaggebend, dass Ausgangspunkt und Zielpunkt der Reise einen regionalen Bezug zueinander haben, was z.B. auch bei Berlin und Polen der Fall ist.

Berlin und die polnische Grenze liegen weniger als 100 km auseinander, bei ähnlichen Größenordnungen wird es also definitiv als "kleiner Grenzverkehr" durchgehen. Frankfurt-Zürich sind knapp 300 km und einen "regionalen Bezug" kann ich hier nicht erkennen. Wenn du in Konstanz wohnst, sieht das schon anders aus. Aber in der Regel findet der "kleine Grenzverkehr" auch per Auto oder ÖPNV/Zug statt und nicht per Linienflieger.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
...Und auch die Formulierung der hessischen Verordnung ist hier doch etwas zweideutig,....
Da gebe ich Dir Recht.
Im Grunde ist ein Großteil der Verordnungen eine Auslegungs-&Interpretationsssache und soll die Leute vom Reisen abhalten und Kontakte beschränken. Wenn Du Deinen Vater in Bayern 80h besuchen würdest und es käme vor Gericht, kann ich mir kaum vorstellen, dass Dich ein Richter bestrafen wird, weil Du 8h über der Zeit warst. Man soll die Regeln halt auch nicht vollkommen ausnutzen oder gar ignorieren, wie es vielleicht hier viele immer versuchen die Regeln auf irgend eine Weise umgehen zu wollen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.464
4.790
Habe mir mal einreiseanmeldung.de angesehen. Man wird gezwungen, eine "persönliche Telefonnummer" und eine "Emailadresse" anzugeben. Was machen Leute, die sowas nicht haben?

Was passiert eigentlich, wenn jemand die Daten einer anderen Person angibt mit angeblicher Einreise aus einem Risikogebiet (was ja heutzutage fast jedes Ausland ist). Bekommt diese Person dann erstmal Schwierigkeiten, weil sie davon gar nichts weiß und natürlich nicht in Quarantäne geht?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Erfolgt da denn keine Verifzierung der angegebenen E-Mail oder Telefonnummer? Sowohl beim griechischen, als auch beim belgischen PFL ist das der Fall (beim griechischen muss man sich beim ersten Mal per E-Mail und Passwort anmelden, und dann die Mail über einen Link bestätigen, beim belgischen muss man jedes Mal eine Handynummer angeben, an die man einen Code geschickt bekommt, den man zum Abschicken eingeben muss).

Denn abgesehen von der Angabe von Daten anderer Personen: So kann sich ja erst wieder jeder "versehentlich" bei der Telefonnummer oder Mailadresse vertippen, und dann für die Behörden nicht bzw. nur nach Suche erreichbar sein....
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
89
NUE/LWO
Habe mir mal einreiseanmeldung.de angesehen. Man wird gezwungen, eine "persönliche Telefonnummer" und eine "Emailadresse" anzugeben. Was machen Leute, die sowas nicht haben?
Das war ja schon beim Papierformular so, nur, dass man dort einfach einen Strich machen konnte. Im elektronischen Formular kann man ja einfach ichhabekeine@emailadres.se schreiben. Andererseits würde ich mal davon ausgehen, dass jeder, der einreiseanmeldung.de aufrufen kann, auch eine Emailadresse und ein Telefon hat. [/QUOTE]

Was passiert eigentlich, wenn jemand die Daten einer anderen Person angibt mit angeblicher Einreise aus einem Risikogebiet (was ja heutzutage fast jedes Ausland ist). Bekommt diese Person dann erstmal Schwierigkeiten, weil sie davon gar nichts weiß und natürlich nicht in Quarantäne geht?
Vermutlich wird sich das bei einem Telefonanruf durch das Gesundheitsamt klarstellen und ggf. auch beweisen lassen. Derjenige, der absichtlich eine andere Person angeben hat, wäre ja theoretisch über IP + Verbindungsdatenabfrage auffindbar, aber ich denke da haben alle im Moment andere Probleme.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
die Formulierung der hessischen Verordnung ist hier doch etwas zweideutig, dieses "bei Besuchen Verwandter 2. Grades und Aufenthalten von mindestens 72h" kann man auch so verstehen, dass Test in den Fällen a) Verwandter 2. Grades (immer) und Verwandter 1. Grades (nur bei mehr als 72h).

Genau so ist es. Ich finde es eindeutig.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Wegen der Unterscheidung Grenzpendler/Grenzgaenger? Die war mir ehrlich gesagt auch nicht bekannt, aber das scheint wohl eine steuerrechtliche Unterscheidung zu sein, je nachdem, ob man ein- oder auspendelt.
 

kellyjelly

Aktives Mitglied
28.01.2016
157
3
TRS
Bei einreiseanmeldung.de kann man ja die Sprache am Anfang auswaehlen... Zu bloed, dass man die Laender, die man besucht hat, in deutscher Sprache eingeben muss. Da werden wohl ein paar frustiert aufgeben...
 

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
Zumindest in der Muster-VO wird "Grenzverkehr" in der Begründung zu "kleinem Grenzverkehr" konkretisiert, der dort wie folgt definiert wird:

Berlin und die polnische Grenze liegen weniger als 100 km auseinander, bei ähnlichen Größenordnungen wird es also definitiv als "kleiner Grenzverkehr" durchgehen. Frankfurt-Zürich sind knapp 300 km und einen "regionalen Bezug" kann ich hier nicht erkennen. Wenn du in Konstanz wohnst, sieht das schon anders aus. Aber in der Regel findet der "kleine Grenzverkehr" auch per Auto oder ÖPNV/Zug statt und nicht per Linienflieger.
Na ja gut, aber die Ausnahme steht nicht nur in der Berliner VO.

Nehmen wir zum Beispiel Hessen. Welches Ausland ist am nähesten zu Hessen? Das wäre Frankreich (Elsass) oder, wenn man Luftlinie rechnet, vielleicht sogar Luxemburg.

Wenn man diese Ausnahme für kurze Aufenthalte im Grenzverkehr verabschiedet, gehe ich davon aus, dass es für diese Rechtsnorm auch einen Anwendungsfall geben sollte. Aber was ist denn dieser Anwendungsfall? Ich hatte FRA-ZRH ins Spiel gebracht. Gut, dass ist nicht mal die kürzeste Strecke ins Ausland, aber sowas wie FRA-LUX oder FRA-XER müsste es doch sein.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
392
57
ACH
Ist es nun für Transitpassagiere, die nach Deutschland aus einem Risikogebiet einreisen und Deutschland unmittelbar nach der Einreise verlassen, erforderlich sich über einreiseanmeldung.de anzumelden? Auf einreiseanmeldung.de gibt es nur die Möglichkeit eine Adresse in Deutschland anzugeben, die Angabe einer ausländischen Adresse ist nicht vorgesehen.

Konkret geht es mir um die Einreise in FMM (Memmingen) aus Italien und Weiterfahrt mit dem Auto zum Wohnort in der Schweiz.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Berlin und die polnische Grenze liegen weniger als 100 km auseinander, bei ähnlichen Größenordnungen wird es also definitiv als "kleiner Grenzverkehr" durchgehen. Frankfurt-Zürich sind knapp 300 km und einen "regionalen Bezug" kann ich hier nicht erkennen. Wenn du in Konstanz wohnst, sieht das schon anders aus. Aber in der Regel findet der "kleine Grenzverkehr" auch per Auto oder ÖPNV/Zug statt und nicht per Linienflieger.

Es gibt aber doch diese andere Ausnahme für Personen, die zu beruflichen Zwecken oder Studienzwecken für bis zu 5 Tage ins Ausland reisen, aber regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, nach DE zurück (oder so ähnlich). Und da kann das Pendeln durchaus auch per Linienflug erfolgen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Na ja gut, aber die Ausnahme steht nicht nur in der Berliner VO.

Nehmen wir zum Beispiel Hessen. Welches Ausland ist am nähesten zu Hessen? Das wäre Frankreich (Elsass) oder, wenn man Luftlinie rechnet, vielleicht sogar Luxemburg.

Wenn man diese Ausnahme für kurze Aufenthalte im Grenzverkehr verabschiedet, gehe ich davon aus, dass es für diese Rechtsnorm auch einen Anwendungsfall geben sollte. Aber was ist denn dieser Anwendungsfall? Ich hatte FRA-ZRH ins Spiel gebracht. Gut, dass ist nicht mal die kürzeste Strecke ins Ausland, aber sowas wie FRA-LUX oder FRA-XER müsste es doch sein.

Die Ausnahme steht in der Muster-VO und jedes Bundesland kann für sich entscheiden, inwiefern es die Muster-VO an die eigenen regionalen Gegebenheiten anpasst. Für mich wäre ein "regionaler Bezug" dann gegeben, wenn eine signifikanter Anteil der Einwohner einer deutschen Region regelmäßig in eine ausländische Region fährt oder umgekehrt, um Geschäfte des täglichen Lebens zu erledigen, zur Arbeit zu pendeln, Familien und Freunde zu besuchen usw.

Wenn dir in deiner Region in Hessen kein solcher Anwendungsfall bekannt ist, gibt es ihn vielleicht einfach nicht. Vielleicht gibt es ihn nicht zwischen Frankfurt und Luxemburg (auch wenn der ein oder andere Bankangestellte hin und wieder mal einen Tag zur Tochtergesellschaft entsendet wird), dafür aber zwischen der Südspitze Hessens und dem Elsass.

Dann wäre die Erwähnung in der hessischen Verordnung trotzdem angemessen, aber eben nicht für ganz Hessen anwendbar.

Es gibt aber doch diese andere Ausnahme für Personen, die zu beruflichen Zwecken oder Studienzwecken für bis zu 5 Tage ins Ausland reisen, aber regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, nach DE zurück (oder so ähnlich). Und da kann das Pendeln durchaus auch per Linienflug erfolgen.

Deswegen ist es denke ich auch als gesonderte Ausnahme erwähnt. Aber der "kleine Grenzverkehr" per Linienflug ist (vielleicht mit Ausnahme des inzwischen eingestellten Linienflugs über den Bodensee) nun mal eher unrealistisch.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140

Aber wenn man die Verordnung selbst lesen möchte führt der auf land.nrw angegebene Link ins Leere.
Personen im Güterverkehr sind von der Quarantänepflicht befreit, aber müssen die sich trotzdem vorab über einreiseanmeldung.de anmelden?

Edit: Wenn ich die Verordnung richtig lese ist Personal im Güterverkehr von der Absonderungspflicht befreit (Von § 1 Absatz 1 Satz 1). § 1 Absatz 1 Satz 2, also die vorherige Anmeldung auf einreiseanmeldung.de, wird aber nicht ausgeschlossen. Habe die Anmeldung auf der Seite kurz durchgespielt, dort kann man zwar auswählen, dass man per LKW aus einem Risikogebiet einreist, erhält dan aber trotzdem die Anweisung sich nach der Einreise für 10 Tage in Quarantäne zu begeben und man soll einen Aufenthaltsort hinterlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.989
2.534
Kloten, CH
Die Frage ist ja was wäre die Alternative?
Wohl nur ein allgemeines Verbot von Reisen und die Schließung der Grenze, würde Sicherheit bringen.

Die Schweiz hat den Nutzen der Quarantäne im Sommer versucht auszuwerten, ging gegen null in Bezug auf Positivität bei Rückkehr. War aber wohl politisch vorhanden, da für viele potentiell Reisende eine quarantäne nach Rückkehr eh einem Verbot gleich kam.
 

MAP

Aktives Mitglied
10.11.2011
119
17
Kiew
Hier ist die Verordnung für NRW einzusehen.

Sie war auch mal direkt vom NRW-Corona-Portal abrufbar wurde aber wahrscheinlich als Bürgerservice wieder entfernt...
 
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Zorro

Aktives Mitglied
14.05.2009
171
25
MLA
Für Sachsen finde ich folgendes auf:
https://www.coronavirus.sachsen.de/...},"accordion-content-6265":{"4":true}}#a-4975


Sind Geschäftsreisen in Risikogebiete im Ausland möglich, ohne dass die/der Geschäftsreisende bei der Rückreise in Quarantäne muss?


Beruflich veranlasste Reisen in ein Risikogebiet im Ausland sind für die Dauer von 72 Stunden möglich, ohne dass bei der Einreise nach Sachsen für die/den Geschäftsreisenden die Quarantänepflicht gilt.

(aktualisiert am 3. November 2020)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
MV scheint das einzige Bundesland zu sein, in dem es generell keine Ausnahmen für Geschäftsreisen und auch den Gütertransport gibt, oder lese ich deren Verordnung nur falsch? Demnach darf keine Person aus einem ausländischen Riskikogebiet dorthin reisen ohne in Quarantäne zu müssen, nur die Durchreise scheint gestattet.
 

Celico

Reguläres Mitglied
11.10.2020
63
6
Ui, die digitale Aussteigekarte funktioniert jetzt. Gleich mal ein paar Kollegen und Nachbarn, die ich überhaupt nicht leiden kann, bei einreiseanmeldung.de anmelden und schauen ob die Quarantäne wirklich kontrolliert wird. ;)
Mal im Ernst, wenn das missbraucht wird, wie soll denn dann derjenige beweisen dass er NICHT dort war?