Ich frage mich v.a., wie sie diese ganzen Ausnahmen in der Praxis umsetzen wollen bzw. ob die eh schon überlasteten Gesundheitsämter nichts besseres zu tun haben als zu kontrollieren, ob jemand einen Verwandten 1. oder 2. Grades besucht, kürzer oder länger als 72h bleibt usw.
Wenn ich das richtig verstehe, darf ich meinen Vater (Verwandter 1. Grades) für bis zu 72h besuchen, wenn ich länger bleibe nur mit negativem Test bereits vor der Einreise in Deutschland. Aber in beiden Fällen ohne Quarantäne.
Nur wie soll / kann ich das bei der Einreise nachweisen, dass ich ausschließlich meinen Vater besuche und weniger als 72h bleibe? Ok, bei Flügen vielleicht per Flugticket, nur sonst? Oder erfolgt die Kontrolle über die neue Registrierung? Nur die soll doch, wenn ich das richtig verstehe, nur für die Einreise erforderlich sein, nicht auch für die Ausreise.
Und was passiert, wenn ich eigentlich unter 72 bleiben will, also keinen Test habe, aber mein Flug gestrichen wird, und es somit länger wird? Ok, ich vermute gar nichts, da das ja eh niemand kontrollieren kann....